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Menschenrechtsverletzungen in Deutschland

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Uwe O.

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Uwe, du kannst gern mit dem Kopf schütteln, aber wir sind hier nicht vor Gericht. Unbedingt möchte ich mich auch nicht mit Leuten unterhalten, die mich nicht verstehen wollen oder von einem Verfassungsschutz beauftragt wurden, für solche Spielereien habe ich kein Verständnis.

Achim, ich wollte Dir nur einen verfahrensfördernden Tipp geben.
Aber da bist Du in Deiner Larmoyanz nicht zugänglich.

Und mich mit einem Verfassungsschutz im Zusammenhang zu bringen, das ist schon dreist.

Kämpfe mit Deinen untauglichen Methoden weiter gegen Windmühlenflügel.

Uwe
 
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Achim, ich wollte Dir nur einen verfahrensfördernden Tipp geben.
Aber da bist Du in Deiner Larmoyanz nicht zugänglich.

Und mich mit einem Verfassungsschutz im Zusammenhang zu bringen, das ist schon dreist.

Kämpfe mit Deinen untauglichen Methoden weiter gegen Windmühlenflügel.

Uwe

Achim, ich muß Uwe hier recht geben, Deine Chancen stehen bei Null. Die Regierenden haben längst ihren Frieden mit dem Stasipöbel geschlossen, oder was glaubst Du, warum Frau dr.Achenbach am laufenden Band solche skandalösen Urteile fällt, Urteile die ausschließlich aus Lügen und Verleumdungen bestehen!
Die hat Rückendeckung bis zum Bundespräsidenten.

Ich habe aufgegeben,spart Ärger und vor allem Geld.
 

Uwe O.

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Achim, ich muß Uwe hier recht geben, Deine Chancen stehen bei Null. Die Regierenden haben längst ihren Frieden mit dem Stasipöbel geschlossen, oder was glaubst Du, warum Frau dr.Achenbach am laufenden Band solche skandalösen Urteile fällt, Urteile die ausschließlich aus Lügen und Verleumdungen bestehen!
Die hat Rückendeckung bis zum Bundespräsidenten.

Ich habe aufgegeben,spart Ärger und vor allem Geld.

Rentner, da hast Du mich aber gründlich missverstanden.
Mit Gejammere und persönlichen Anwürfen gewinnt man keinen Prozess.
Nur mit Fakten.
Aber das habt Ihr beiden noch nicht heraus.

Uwe
 
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Du hast es heraus!

Uwe, ich kann mich doch nur wiederholen, dass wir hier nicht vor Gericht sind und auf Pöbeleien braucht man nicht zu antworten.
Achim
 

Uwe O.

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Uwe, ich kann mich doch nur wiederholen, dass wir hier nicht vor Gericht sind und auf Pöbeleien braucht man nicht zu antworten.
Achim

Achim, auch ich wiederhole mich.
Ich hatte Dir nur einen Tipp für eine erfolgreiche Verfahrensführung gegeben.
Wenn Du das als Pöbelei empfindest..........

So, wie Du das betreibst, ist das ganze Verfahren zum Scheitern verurteilt.

Uwe
 
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Vorverurteilung

Uwe, du scheinst dich zu irren, ich betreibe das Verfahren nicht, ich habe Klagen eingereicht und das Gericht betreibt das Verfahren, nicht "selbst ernannte Richter".

Achim
 
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mmmmhmmm

Dein Klagen wäre eher an einer Mauer angebracht, als vor einem Gericht.

Aber ich will dich nicht in Therapie treiben..

echt:))
 
C

CUDI

Uwe, du scheinst dich zu irren, ich betreibe das Verfahren nicht, ich habe Klagen eingereicht und das Gericht betreibt das Verfahren, nicht "selbst ernannte Richter".

Achim

Achim, die Leute die Dir hier antworten meinen es sicherlich nicht böse mit Dir. Im Gegenteil. Bisher hast Du mit Deiner "Strategie" anscheinend nur Misserfolge erzielt.
Vielleicht mal daran gedacht, daß das an Deinen ziellosen Aktivitäten liegen kann?
Wirklich nicht böse gemeint :)
 

Uwe O.

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Uwe, du scheinst dich zu irren, ich betreibe das Verfahren nicht, ich habe Klagen eingereicht und das Gericht betreibt das Verfahren, nicht "selbst ernannte Richter".

Achim

Achim, Du klammerst Dich an selbst ausgelegte Begriffe.

Natürlich betreibst Du das Verfahren, denn Du hast ja geklagt.
Jeder prozessfähige Bürger kann selbstständig ein Verfahren betreiben.
, sofern kein Anwaltszwang besteht.

Uwe
 
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Also misch ich mich mal ein -
logisch STELLT ACHIM einen ANTRAG -
DAS Gericht betreibt das Verfahren.

ZUDEM wird die Form, dass ACHIM Anträge zu stellen hat, an der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit von unserem STAAT vorgeschrieben. DAS müsste nicht sein. BEi Menschenrechtsverletzungen SOLLTE meiner Meinung nach der Staat schon ein Interesse zeigen und von sich aus ERMITTELN.
(WOZU braucht man denn SONST überhaupt einen STAAT, wenn dieser kein Interesse hat die Bürger zu SCHÜTZEN?)


Aber WER ermittelt gegen "sich selbst" in einem offenbar korrupten System!?

Es ist daher davon auszugehen, dass ACHIMs scheinbar "hilflose" Art - ANTRÄGE zustellen, DERZEIT vom STAAT so GEWOLLT ist. Er schreibt vor dass der Bürger sich selbst zu helfen habe, und sich gegen ein System zu WEHREN hat, das gut daran verdient, dass niemand vorwärts kommt. ES IST NICHT GEWOLLT - Dass ACHIM Erfolg hat. Denn hätte er Erfolg, müsste das Folgen haben. Menschenrechtsverletzung in
Deutschland
ist hier Alltag, auch wenn davon viele nichts wissen wollen!

Deutschland will verhindern, das dies ans Licht kommt! DAS ist nicht nur meine Meinung. Zum Beispiel indem es VERFAHREN so BETREIBT (durch die GERICHTE und BEHÖRDEN), dass es so AUSSIEHT, als würde sich jeder der seine Rechte einklagt LÄCHERLICH machen - für mich ist das System aus diesem Grund ehrlich - überholt und antiquiert, wissenschaftlich nicht haltbar!

DENN:
Der Staat sieht nichts leichteres als sich selbst niemals schuldig zu bekennen und Rechtsbrüche sind an der Tagesordnung. WARUM sollte der Staat dies denn dann auch ändern.

DAS müssten schon die Bürger einfordern. DAZU müsste eine gewisse SOLIDARITÄT mit den LEIDEN der Mitbürger bestehen. ABER etwas MITGEFÜHL ist sicher eine Lösung! Das wäre mein Vorschlag.
 
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Uwe O.

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Also misch ich mich mal ein -
logisch STELLT ACHIM einen ANTRAG -
DAS Gericht betreibt das Verfahren.

Die unmaßgebliche Ansicht eines Laien.

Wenn es so wäre, wie Du und Achim glauben, dann wäre ja eine Rücknahme einer Klage durch die Kläger gar nicht möglich.
Schon daran erkennst Du, wer das Verfahren betreibt: Immer der Kläger (der ggfs, durch den vorgeschriebenen Rechtsanwalt vertreten wird).

Frag mal eine Jurastudenten im 1. Semester.

ZUDEM wird die Form, dass ACHIM Anträge zu stellen hat, an der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit von unserem STAAT vorgeschrieben. DAS müsste nicht sein. BEi Menschenrechtsverletzungen SOLLTE meiner Meinung nach der Staat schon ein Interesse zeigen und von sich aus ERMITTELN.

Von sich aus ermitteln ist nur in einem Strafverfahren möglich, und zwar bei Offizialdelikten.
Das trifft aber bei Achim nicht zu.


Es ist daher davon auszugehen, dass ACHIMs scheinbar "hilflose" Art - ANTRÄGE zustellen, DERZEIT vom STAAT so GEWOLLT ist.

Hilflose Anträge sind mit Sicherheit nicht gewollt, denn die binden nur überflüssiger Weise Gerichtspersonal und verursachen überflüssige Kosten.
Sinnvolle Anträge, die sich mit Sachverhaltsfragen und deren rechtliche Auslegung beschäftigen, sind notwendig.

ES IST NICHT GEWOLLT - Dass ACHIM Erfolg hat.

Jammer, Jammer, Jammer.
Achim verbaut sich seinen möglichen Erfolg selbst.


Deutschland will verhindern, das dies ans Licht kommt! DAS ist nicht nur meine Meinung.

Das ist die Meinung von Personen mit Verfolgungswahn.

ABER etwas MITGEFÜHL ist sicher eine Lösung! Das wäre mein Vorschlag.

Genau deshalb erhält Achim ja meine Tipps.

Uwe
 
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Die unmaßgebliche Ansicht eines Laien.

Wenn es so wäre, wie Du und Achim glauben, dann wäre ja eine Rücknahme einer Klage durch die Kläger gar nicht möglich.
Schon daran erkennst Du, wer das Verfahren betreibt: Immer der Kläger (der ggfs, durch den vorgeschriebenen Rechtsanwalt vertreten wird).

Frag mal eine Jurastudenten im 1. Semester.

Und der Kläger der das Verfahren eröffnet kann der Staatsanwalt (Strafverfahren) oder aber auch der Bürger sein. Danach kommt die Durchführung oder Überprüfung die durch das Gericht stattfindet.

Schade dass wir hier keinen Jurastudenten haben.
 

Uwe O.

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Und der Kläger der das Verfahren eröffnet kann der Staatsanwalt (Strafverfahren) oder aber auch der Bürger sein. Danach kommt die Durchführung oder Überprüfung die durch das Gericht stattfindet.

Schade dass wir hier keinen Jurastudenten haben.
Sicher.

Der Fall hier: Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Ergo führt Achim das Verfahren.
Und nie das Gericht.


Uwe
 
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Ein Staatsanwalt LEITET ein Verfahren ein... Das vom GERICHT GEFÜHRT wird.
Auf ANTRAG wird ein VERFAHREN vor dem jeweilig zuständigen GERICHT geführt.... WAS soll diese fachlich ungenügende Argumentation, wenn jemand keine Ahnung hat und auch zugibt, dass er einen Rechtstudenten bräuchte, um diese Frage zu beantworten.
Ein FORUM ist kein Raum, um andere zu beleidigen und zu bedrohen - ich finde es beklagenswert, dass es hier möglich ist ungestraft so herumzustänkern und sinnfrei - sinnlos zu posten, ohne sachlich zum Thema beitragen zu können.

Wirklich seltsam. Stellen Sie doch selbst einen ANTRAG und sehen dann, wer die Verhandlung FÜHRT! SIE werden vom GERICHT zu Wort gebeten - und das bestimmt alleine das Gericht - das die Verhandlung FÜHRT! Oder was!

Wer Einen Antrag stellt, trägt die Kosten und Gebühren, ohne die kein Gericht tätig wird. Ich denke nicht, nur weil ich die Gerichtsgebühren zahle, dass ich deswegen Betreiber eines Gerichtsverfahrens werde, das alleine den Gerichten zusteht.
Oder.
 
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Mein Rechtsanwalt: 11.10.2012

... Wenn sie diese Beschwerde nicht zurücknehmen, entstehen ihnen nben den Kosten meiner Beauftragung auch Gerichtskosten. Zur Zurücknahme habe ich ihnen bereits mit Schreiben vom 05.10.2012 geraten...

Zunächst bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob Sie die Beschwerde aufrecht erhalten wollen oder aber diese zurück nehmen wollen.
14.10.2012
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, zur Post vom 11.10.2012
diesbezüglich habe ich keine Erinnerung, dass ich vielleicht gesagt habe, das sei alles nur Spaß, nein ich werde die Klage normal weiter verfolgen.
Ihre offenen Gebühren von 264,10 € werde ich am Montag überweisen, das Geld habe ich mir zusammen geborgt.
Mit freundlichen Grüßen


Joachim Raschke
 
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... Wenn sie diese Beschwerde nicht zurücknehmen, entstehen ihnen nben den Kosten meiner Beauftragung auch Gerichtskosten. Zur Zurücknahme habe ich ihnen bereits mit Schreiben vom 05.10.2012 geraten...

Zunächst bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob Sie die Beschwerde aufrecht erhalten wollen oder aber diese zurück nehmen wollen.
14.10.2012
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, zur Post vom 11.10.2012
diesbezüglich habe ich keine Erinnerung, dass ich vielleicht gesagt habe, das sei alles nur Spaß, nein ich werde die Klage normal weiter verfolgen.
Ihre offenen Gebühren von 264,10 € werde ich am Montag überweisen, das Geld habe ich mir zusammen geborgt.
Mit freundlichen Grüßen


Joachim Raschke

Achim, mach Dich nicht unglücklich. Du wirst in diesem Land kein Recht bekommen. Es ist leider so. Wir stehen allein da, haben keine Lobby die unsere Interessen vertritt. Und die Interessen der kanzlerin und des Bundespräsidenten dürften Dir nun langsam klar sein. Keiner hat Interesse daran, Gesetze zu ändern und die Stasischergen zu entlarven. Keine Partei tritt dafür ein, überall sind diese Banditen untergetaucht.
Was war Dein Anwalt vor 89 ??
 
L

leachim

Hier ein Fall von Menschenrechtsverletzungen der so haarsträubend ist, dass man es kaum glauben kann.

Der Richter i. R. Heindl spricht von "ORGANISIERTE FORENSISCHE KRIMINALITÄT".

Der Fall Mollath

Hauptseite:

Weiter Fälle.

Und dies ist nur die Spitze des Eisbergs.

Diese Verbrechen sind ohne politische Rückendeckung kaum möglich.
 

Uwe O.

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Ein Staatsanwalt LEITET ein Verfahren ein... Das vom GERICHT GEFÜHRT wird.
Auf ANTRAG wird ein VERFAHREN vor dem jeweilig zuständigen GERICHT geführt.... WAS soll diese fachlich ungenügende Argumentation, wenn jemand keine Ahnung hat und auch zugibt, dass er einen Rechtstudenten bräuchte, um diese Frage zu beantworten.

Angelika aus München, ist Dir der Unterschied zwischen einem Strafverfahren (das einen Staatsanwalt benötigt) und der freiwilligen Gerichtsbarkeit bekannt?

Offensichtlich nicht.


Wirklich seltsam. Stellen Sie doch selbst einen ANTRAG und sehen dann, wer die Verhandlung FÜHRT! SIE werden vom GERICHT zu Wort gebeten - und das bestimmt alleine das Gericht - das die Verhandlung FÜHRT! Oder was!

Wir sprachen von "Wer das Verfahren führt", nicht, "wer die Verhandlung" führt.

So viel Genauigkeit muss schon sein.

Uwe
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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