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Menschenrechtsverletzungen in Deutschland

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Che

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Hier ein Fall von Menschenrechtsverletzungen der so haarsträubend ist, dass man es kaum glauben kann.
Und dies ist nur die Spitze des Eisbergs.


Danke, sehr wichtig diesen Fall nochmal aufzuzeigen.
Um sich in Kürze ein Bild zu den Hintergründen zu machen ist der Beitrag aus "report" zu empfehlen - und was dahintersteckt ?
Was wohl...Überraschung:
Geld regiert die Welt !


Diese Verbrechen sind ohne politische Rückendeckung kaum möglich.

Natürlich nicht !
 

Uwe O.

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... Wenn sie diese Beschwerde nicht zurücknehmen, entstehen ihnen nben den Kosten meiner Beauftragung auch Gerichtskosten. Zur Zurücknahme habe ich ihnen bereits mit Schreiben vom 05.10.2012 geraten...

Zunächst bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob Sie die Beschwerde aufrecht erhalten wollen oder aber diese zurück nehmen wollen.
14.10.2012
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, zur Post vom 11.10.2012
diesbezüglich habe ich keine Erinnerung, dass ich vielleicht gesagt habe, das sei alles nur Spaß, nein ich werde die Klage normal weiter verfolgen.
Ihre offenen Gebühren von 264,10 € werde ich am Montag überweisen, das Geld habe ich mir zusammen geborgt.
Mit freundlichen Grüßen


Joachim Raschke


Achim, warum konntest Du dem Rechtsanwalt nicht wie ein normaler Mensch antworten?
Ohne persönliche Anwürfe?

Uwe
 
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Sicher.

Der Fall hier: Freiwillige Gerichtsbarkeit.
Ergo führt Achim das Verfahren.
Und nie das Gericht.


Uwe

Mal schauen was wiki dazu meint.

Verfahren [Bearbeiten]

In der freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es keine Klage. Das Gericht wird von Amts wegen oder auf Antrag tätig. Es gibt keine Kläger und Beklagten, sondern Beteiligte, die teilweise auch als Betroffene oder als Antragsteller und Antragsgegner bezeichnet werden. Es herrscht überwiegend kein Anwaltszwang (anders teilweise bei der weiteren Beschwerde und in Familiensachen). Die Verhandlungen sind meist nicht öffentlich. In vielen Fällen wird ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage entschieden.

Während bei streitigen Prozessen der Verhandlungsgrundsatz (Beibringungsgrundsatz) herrscht, gibt es in der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Grundsatz der Amtsermittlung, d.h. das Gericht bestimmt selbst, welche Ermittlungen es anstellt und welche Beweismittel es heranzieht.

Entschieden wird in der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss. Die Ausgangsentscheidung ist vom Gesetz in vielen Fällen dem Rechtspfleger übertragen, dann entscheidet erst auf Rechtsmittel hin das Landgericht als Beschwerdeinstanz.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Gerichtsbarkeit_(Deutschland)
 

Uwe O.

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Dann schauen wir einmal, was das Gericht dazu meint:

Schließlich müssen Sie mit der Führung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auch keinen Rechtsanwalt beauftragen, denn bei den Verwaltungsgerichten erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Jeder prozessfähige Bürger kann selbstständig sein Verfahren betreiben

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19431&article_id=71658&_psmand=126

Uwe
 
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ein Auftrag?

Achim, warum konntest Du dem Rechtsanwalt nicht wie ein normaler Mensch antworten?
Ohne persönliche Anwürfe?

Uwe

Im Jahre 2009 hatte ich wegen einer Klage von 2007 gegen das Innenministeriums genau die gleiche Anfrage. "Nehmen sie doch die Klage zurück, es kommen sonst Kosten auf sie darauf zu, die sie nicht bezahlen können, ich will ihnen doch nur raten..." (Das war ein befangener Rechtsanwalt - meine Prozesskostenhilfe)
Damals hatte ich mich leider überreden lassen.

http://beschwerdegemart34.blogspot.de/ BLOG
 
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Und in allen anderen Fällen betreibt dann der Anwalt das Verfahren.

Schließlich müssen Sie mit der Führung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens auch keinen Rechtsanwalt beauftragen, denn bei den Verwaltungsgerichten erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Jeder prozessfähige Bürger kann selbstständig sein Verfahren betreiben

Es geht hierbei um den Anwaltszwang. Der liegt hier nicht vor. Und aus dem Grund betreibt der Bürger sein Verfahren selber.
 

Uwe O.

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Im Jahre 2009 hatte ich wegen einer Klage von 2007 gegen das Innenministeriums genau die gleiche Anfrage. "Nehmen sie doch die Klage zurück, es kommen sonst Kosten auf sie darauf zu, die sie nicht bezahlen können, ich will ihnen doch nur raten..." (Das war ein befangener Rechtsanwalt - meine Prozesskostenhilfe)
Damals hatte ich mich leider überreden lassen.

Und wie ist das Verfahren ausgegangen?

Uwe
 
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Und wie ist das Verfahren ausgegangen?

Uwe

Das Innenministerium hatte mich im Frühjahr 2009 überzeugt, was sie jetzt auch vor hatten, doch die Klage zurückzunehmen. Ich hatte nachgefragt nach einer einvernehmlichen Lösung. Die wurde mir zugesichert. In regelmäßigen Abständen hatte ich immer wieder nachgefragt, ob nun eine Entscheidung getroffen wird. Es kam aber keine Antwort - bis ich am 10.11.2009 noch einmal eine Klage gestellt habe.
Das Innenministerium versucht es mit allen Tricks.
Zum Beispiel hatte mir 2008, da war ich gesundheitlich etwas schlechter drauf, jemand geholfen, Klaus-Peter Müller-Fiedler. Und er wurde nun ständig belegt, das ich die Klage wieder zurücknehme, was ich dann auch tat.

Das Schreiben vom 11.11.2008 hänge ich an.
 
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Uwe O.

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Das Innenministerium hatte mich im Frühjahr überzeugt, was sie jetzt auch vor hatten, doch die Klage zurückzunehmen. Ich hatte nachgefragt nach einer einvernehmlichen Lösung. Die wurde mir zugesichert. In regelmäßigen Abständen hatte ich immer wieder nachgefragt, ob nun eine Entscheidung getroffen wird. Es kam aber keine Antwort - bis ich am 10.11.2009 noch einmal eine Klage gestellt habe.
Das Innenministerium versucht es mit allen Tricks.
Zum Beispiel hatte mir 2008, da war ich gesundheitlich etwas schlechter drauf, jemand geholfen, Klaus-Peter Müller-Fiedler. Und er wurde nun ständig belegt, das ich die Klage wieder zurücknehme, was ich auch Anfang 2009 tat.

Das Schreiben vom 11.11.2008 hänge ich an.

Du bist also überzeugt worden, dass die Klage erfolglos sein würde und hast die Klage zurückgenommen.

Warst Du oder Dein Helfer von der Erfolglosigkeit überzeugt?

uwe
 
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Du bist also überzeugt worden, dass die Klage erfolglos sein würde und hast die Klage zurückgenommen.

Warst Du oder Dein Helfer von der Erfolglosigkeit überzeugt?

uwe

So viel Überzeugung konnte ich nicht haben, aber mir wurde eingeredet, dass dies der richtige Weg sei; das passiert mir nicht nochmal!

@JoachimRaschke
 
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mache dir mal einen

Vorschlag...:kopfkratz:


Doppelpost, sorry !!
 
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ich mache..

mal dir mal einen Vorschlag :kopfkratz:

kaufe dir mal das Buch:

Einen Regenschirm für diesen Tag von Wilhelm Genazino

http://www.amazon.de/Ein-Regenschir...=sr_1_1?s=books&ie=UTF8&qid=1350407902&sr=1-1

suche dir ein schönes Café in der Innenstadt, wo das leben vorbei flaniert..bestelle dir einen Cappuccino..
lese ..erfreue dich über die Worte , die Schreibe..das, was da vermittelt wird...beobachte...lese..beobachte..finde Assoziationen...

und du merkst, dein Problem ist eigentlich ein kleines...wenn du das Vorbeigehen so fließend in seiner unwiederbringlichen Momentaufnahme einer Menge Menschen betrachtest...

echt:))
 
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Grundrechte des Bürgers

Danke für den Vorschlag, bist du ein guter Freund vom Innenministerium (Brandenburg)?

Anders kann ich mir das nicht erklären, dass du die Grundrechte des Bürgers ignorierst.

Entschuldige bitte, aber man kennt die Definition von den Grundrechten und einige Definitionen von Freiheit.

Aber auf die vom Grundgesetz definierten Freiheiten möchte ich nicht verzichten!

@JoachimRaschke
 

Uwe O.

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Danke für den Vorschlag, bist du ein guter Freund vom Innenministerium (Brandenburg)?

Anders kann ich mir das nicht erklären, dass du die Grundrechte des Bürgers ignorierst.

Du hängst gern Verschwörungstheorien nach?

Entschuldige bitte, aber man kennt die Definition von den Grundrechten und einige Definitionen von Freiheit.
Aber auf die vom Grundgesetz definierten Freiheiten möchte ich

Keiner muss das.
Allerdings werden die Grundrechte durch weitere Gesetze präzisiert.

Und Deine Auslegung ist möglicher Weise nicht die gültige Auslegung.
Aber um das festzustellen gibt es Gerichte, die Du allerdings zu missbrauchen scheinst (Sachvortrag wird bei Dir durch persönliche Anwürfe ersetzt).

Uwe
 
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Wäre anzuraten. Aber, diese Ratschläge, wie offensichtlich viele, die er sicher bekommen hat, die möchte er wohl nicht annehmen. DAS .... ist sein persönlicher Kampf und den kämpft er bis in Grab, weil er glaubt, im Recht zu sein. Und da ... bekommt er Recht, wird aber gefragt, was er denn mit seinem Leben dazwischen angefangen hat. Vergessen hat er also ur, dazwischen ... zu leben! richard


Ich kenne den Verlauf von Achim nicht im Verlauf GENAU ... den ich übrigens schon auf politik.de verfolgte....


agano :


HIER KÄMPFT EIN MENSCH mit den wenigen Mitteln ,die Ihm zur Verfügung stehen ...wenn IHM als Hartzer NICHTS anderes übrig bleibt , auf Kosten des Steuerzahlers SEIN RECHT einzuklagen !!!


Sonst ist BILD und WDR3 doch " VOLL " auf der Seite der Schwachen ...

Muß sich aber um kommerzielle Quoten handeln ...:(
 
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Ein guter Rat

Joachim Raschke
Bahnstraße 28
16727 Velten

BVerwG 3 B 18.12

Mein Zeichen II/7-731-20/18772


Bundesverwaltungsgericht
3. Senat

Telefax: 0341 2007-1000

Sehr geehrte Damen und Herren,

ehe Missverständnisse entstehen, möchte ich ihnen mitteilen, dass ich nicht die Absicht habe, die Beschwerde zurückzuziehen und ich bitte darüber zu entscheiden.


Mit freundlichen Grüßen


Joachim Raschke


DAS UNRECHT MUSS MAN VERARBEITEN:
http://politik-sind-wir.de/showthre...g-der-Grundrechte-1972-2012?p=92050#post92050
 
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Zum Bundesverwaltungsgericht?

Mein Rechtsanwalt meint, es sei nicht notwendig, sein Schreiben kommt hier:
 
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Man kann nicht einfach ruhig sein.

Und Recht hat er.

Du machst alles nur komplizierter als es sowieso schon ist.

Uwe

Man sollte daran denken, dass ich immer noch unter der Verfolgung in der DDR zu leiden habe. Da ist es nicht einfach ruhig zu sein, zumal ich jetzt nach meinem Unfall 1996 schon besser kommunizieren kann.

http://www.politik-sind-wir.de/show...g-der-Grundrechte-1972-2012?p=91011#post91011

Zur Gerichtsverhandlung am 31.01.2012

Die Überredungskünste der Richterin, Bestätigung durch einen Zeugen:

In einem Behindertenforum werde ich leider belegt (2.) 26.10.2012
Hier brauche ich die Öffentlichkeit, wer weiß was passieren kann. ~
http://www.behinderten-forum.de/inn...letzt-die-menschenrechte-t210024,start,40.htm

Achim
 
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http://www.behinderten-forum.de/innenministerium-brandenburg-verletzt-die-menschenrec

:nono: http://www.politik-sind-wir.de/show...verletzungen-in-Deutschland?p=92844#post92844 erneuter Unmut
http://www.behinderten-forum.de/inn...?sid=cc13e93ceae091a22eb450e63ca17388#3762038

Ich möchte zu dem Gast-Kommentar vom 25-10-2012 Stellung nehmen. :traurig:
Herr Raschke hat mir zahlreiche persönliche Dokumente, wie Rehabilitationsurteile zur Verfügung gestellt, die ich prüfen konnte.
Seine Verfolgung begann schon in der Lehrzeit. Weil er sich weigerte an der vormilitärischen Ausbildung teilzunehmen, wurde sein Ausbildung-Vertrag zum Zootechniker gekündigt. Er musste in der LPG eine Tätigkeit als Hilfsarbeiter (Melker) aufnehmen.
Nach missglückter Republikflucht 1972 saß er 3 Monate in Untersuchungshaft. Seine Entlassung ohne Urteil erfolge wegen einer DDR-weiten Amnestie. Über seine Haft hat Herr Raschke eine strafrechtliche Rehabilitierung erhalten. Die allgemein bekannte "SED-Opferrente" erhält er aber nicht, weil dafür eine über 6-monatige Haftzeit Voraussetzung ist.
Zurzeit klagt Herr Raschke, weil das brandenburgische Innenministerium ihm keine berufliche Rehabilitierung zugesteht. Von 1972 bis 1986 musste Herr Raschke sich mit den unterschiedlichsten prekären Arbeitsverhältnissen zufrieden geben. In der Abendschule erwarb er die Qualifikation eines Agrar-Ingenieurs. Und erst 4 Jahre nach Studium-Abschluss konnte er eine seiner Qualifikation entsprechende Tätigkeit als Futterökonom (1986) aufnehmen.

Wenn der Gast-Kommentator hier die Behauptung aufstellt, dass am 3. Oktober 1990 plötzlich alle DDR-Diktaturanhänger verschwunden sind, dann ist dies ein unrealistisches Wunschdenken. Die Realität in den neuen Ländern ist eine andere. Das DDR-Verwaltungspersonal wurde im Wesentlichen übernommen und nennt sich heute öffentlicher Dienst. Es fand lediglich ein "Bäumchen Wechsel Dich Spiel" statt. Die Posten wurden einfach untereinander getauscht.
Diese alten Seilschaften bestimmen bis heute, wer in die jetzt "rechtstaatliche" Verwaltung aufgenommen wird und wer nicht. So war Herr Raschke als DDR-Staatsfeind, beim alten DDR-Verwaltungspersonal natürlich nicht willkommen. Sie fürchteten um ihre fetten Pfründe und mobbten ihn aus dem Amt. Das streuen von Gerüchten, Halbwahrheiten und glaubhaften Lügen ist eine typische Zersetzungsmaßnahme der DDR-Verwaltungen. Heute bezeichnet man so etwas verharmlosend als Mobbing.

Nun stellt sich natürlich die Frage, warum der Gast-Kommentator hier im Forum diese Halbwahrheiten verbreitet. Eigentlich sollte er die Wahrheit kennen.
Vielleicht könnte er uns auch mal darüber aufklären, warum er in DDR-Haft saß, denn der §14 Strafergänzungsgesetz ist ein Spionage- Paragraph.
Auch war Herr Raschke nicht wie vom Gast-Kommentar behauptet bis 1996, also bis zu seinem Unfall, sondern nur bis 1994 nebenberuflicher Bürgermeister.
 
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