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Das Landgericht Lüneburg hat das Urteil im Auschwitz-Prozesse gesprochen. Die Strafkammer verhängte gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning eine vierjährige Gefängnisstrafe wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen.
Nun steht ein weiterer Mannschaftsdienstgrad wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht.
In Detmold hat ein weiterer Auschwitz-Prozess begonnen: Ein früherer SS-Wachmann des Konzentrationslagers muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Detmold verantworten. Dem 94-Jährigen aus Lippe wird Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen vorgeworfen.
Ich möchte weder die Taten –welche ich im Detail nicht kenne- klein reden noch den Prozess in Frage stellen. In Ausschwitz das war Völkermord ohne Zweifel.
Als ehemaliger Wehrpflichtiger Mannschaftsdienstgrad habe ich Fragen und suche nach Antworten.
Wie hätte ich mich als nicht Freiwilliger verhalten können.
Beim Militär zählt nur eins Befehl und Gehorsam.
Aus Erzählungen von meinem Vater ist mir bekannt, dass es in der Wehrmacht wegen Befehlsverweigerungen zu standrechtlichen Erschießungen von Soldaten gekommen ist. Dieses Vorgehen war bei der SS ebenfalls an der Tagesordnung.
Nach der heutigen Rechtsprechung wäre mir –soweit ich überhaupt die Erkenntnis gehabt hätte, dass sich hinter dem Befehl eine Straftat verbirgt - nur die Entscheidung zur eigenen standrechtlichen Erschießung geblieben!
Persönlich motivierte, ohne Befehl oder diesen erweiternde Taten sind natürlich gesondert zu sehen.
Mir bleibt als Mannschaftdienstgrad - sobald ich erkenne es handelt sich um eine Straftat z.B. Mord – nur der Weg der Befehlsverweigerung somit entscheide ich mich für den eigenen Tod.
Kann das wirklich eine Zivilgesellschaft von einem Befehlsempfänger verlangen?
Ich möchte hier nicht über die Naziverbrechen das dritte Reich diskutieren, die sind bekannt!
Konzentriert auf die Frage, was kann der Befehlsempfänger, der Mannschaftsdienstgrade in einer solchen Situation tun?
Einfache Soldaten wurden zu Erschießungskommandos zusammengestellt für Standrechtliche Erschießungen befohlen, was tun?
Nun steht ein weiterer Mannschaftsdienstgrad wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht.
In Detmold hat ein weiterer Auschwitz-Prozess begonnen: Ein früherer SS-Wachmann des Konzentrationslagers muss sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Detmold verantworten. Dem 94-Jährigen aus Lippe wird Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen vorgeworfen.
Ich möchte weder die Taten –welche ich im Detail nicht kenne- klein reden noch den Prozess in Frage stellen. In Ausschwitz das war Völkermord ohne Zweifel.
Als ehemaliger Wehrpflichtiger Mannschaftsdienstgrad habe ich Fragen und suche nach Antworten.
Wie hätte ich mich als nicht Freiwilliger verhalten können.
Beim Militär zählt nur eins Befehl und Gehorsam.
Aus Erzählungen von meinem Vater ist mir bekannt, dass es in der Wehrmacht wegen Befehlsverweigerungen zu standrechtlichen Erschießungen von Soldaten gekommen ist. Dieses Vorgehen war bei der SS ebenfalls an der Tagesordnung.
Nach der heutigen Rechtsprechung wäre mir –soweit ich überhaupt die Erkenntnis gehabt hätte, dass sich hinter dem Befehl eine Straftat verbirgt - nur die Entscheidung zur eigenen standrechtlichen Erschießung geblieben!
Persönlich motivierte, ohne Befehl oder diesen erweiternde Taten sind natürlich gesondert zu sehen.
Mir bleibt als Mannschaftdienstgrad - sobald ich erkenne es handelt sich um eine Straftat z.B. Mord – nur der Weg der Befehlsverweigerung somit entscheide ich mich für den eigenen Tod.
Kann das wirklich eine Zivilgesellschaft von einem Befehlsempfänger verlangen?
Ich möchte hier nicht über die Naziverbrechen das dritte Reich diskutieren, die sind bekannt!
Konzentriert auf die Frage, was kann der Befehlsempfänger, der Mannschaftsdienstgrade in einer solchen Situation tun?
Einfache Soldaten wurden zu Erschießungskommandos zusammengestellt für Standrechtliche Erschießungen befohlen, was tun?