Mea culpa, mea culpa, mea maxima culpa!
So krass wollte ich das nicht verstanden wissen. Sorry, falls das zu hart rüber kam.
Aber danke für deine Mühe!
Man würde Geldscheine bekommen die einen Chip beinhalten der die Umlaufgebühr in Echtzeit abzieht, wenn du 100 Taler 1 Jahr im Portmonee hältst hast du nur noch 94 Taler.
Ok, das meinst du mit Geldmenge. Das Geld, das ich für das Geld zahlen muss und mir abgezogen wird.
(Dazu siehe unten) Kein Wunder gib es da dann Missverständnisse.
Wenn das auf dem Geldschein passiert, wäre der 100 Taler Schein aber nur noch 94 Taler wert. Dann kann ich mit diesen 100 Talern nur Ware im Wert von 94 Talern kaufen. Der Schein ist nicht das wert, was drauf steht.
Dann zahle ich also mit bereits "entwertetem", bezahltem Geld.
Und derjenige der den Geldschein erhält, hat einen Schein, der nicht den Gegenwert hat, was drauf steht. Aber immerhin steht auf dem Geldschein schon drauf, dass er bereits bezahlt ist *gg*
Man könnte auch ein virtuelles Portmonee verwenden und zwar auch in Form einer Chipkarte die du am Geldautomaten aufladen kannst und die an der Kasse im Supermarkt ausgelesen wird.
Ok, es werden mir statt 100 Taler nur 94 gutgeschrieben und der Preis des Geldes gleich abgezogen.
Da der Staat ständig Ausgaben hat, wird auch permanent Geld in den Umlauf gegeben, dabei achtet man seitens das Staates darauf das die neu emittierte Geldmenge dem entspricht was durch die Umlaufgebühr reingekommen ist.
Ok, man gibt dem Geldschein wieder den Wert zurück, der auf ihm drauf steht
Für mich ist das halt nicht die klassische Definition von Bargeldmenge = physisches Bargeld.
Für mich ist das eine temporäre Entwertung des Geldes. Also in dem Sinne, dass der Geldschein einen geringeren Tauschwert hat, als auf ihm drauf steht.
Es heißt Freigeld und nicht Schwundgeld, die Scheine, also das Bargeld verliert nicht seinen Wert es wird in der Menge reduziert.
Wiederholung macht es nicht verständlicher, aber Söldner hat das ja jetzt geklärt.
Genau da hakte es bei mir. Deine Definition von Geldmenge und Nennwert. Allerdings ist dieses Missverständnis ja jetzt ausgeräumt.
Zu Zeiten Silvio Gesells gedachte man die Geldscheine Quartalsmäßig mit Wertmarken zu bekleben, der Schein hätte also seinen Nennwert behalten.
Nö, eben nicht. Der Nennwert ist das, was auf dem Geld drauf steht.
Irgendwie scheinen wir mit den Begrifflichkeiten nicht klar zu kommen
Der Nennwert oder Nominalwert gibt als Kombination eines Zahlenwertes und einer Währungseinheit an, welchen gesetzlichen Wert die Zahlungsmittel einer Währung entsprechend ihrer Stückelung haben.
Schau dir mal dieses Bild an
https://de.wikipedia.org/wiki/Umlaufgesichertes_Geld#/media/File:Physiokratischer_Geldschein_2.gif
Da verringert sich der Nennwert. Am Jahresende ist der Nennwert nicht mehr 100, sondern 90 Mark.
Heute machen wir das eleganter, der Schein kriegt einen Chip und der zeigt den derzeitigen Nennwert.
Wozu das, wenn er doch gleich bleibt?
Das Geld verringert zwar den Nennwert, aber die Kaufkraft bleibt gleich. Du meinst Wert des Geldes im Sinne von Kaufkraft/Gegenwert des aktuellen Nennwertes.
Du gibst also der Bank deine Überschüsse und die Bank bringt dein Geld wieder in Umlauf.
Mit der Umlaufgebühr hast du dann nichts mehr zu tun und dein Guthaben ist in trockenen Tüchern. Die Umlaufgebühr zahlt immer der der Das Geld in der Hand hat.
Wer will dann noch Bargeld haben, wenn man auch mit Karte zahlen kann? Das nimmt doch keiner mehr. Wäre er ja schön blöd. Sonst muss man dieses (Buch)Geld in die Umlaufsicherung mit rein nehmen. Und das tun dann die Banken über die Gebühren, weil sie die Geldkosten ja irgend wie erwirtschaften müssen.
Siehe oben. Im übrigen ist es ja auch gehortet, wenn es auf der Bank liegt (längerfristig anlegt), damit es nicht schwindet. Allerdings ist es durch die Gebühren der Banken dann faktisch nicht wirklich aus der Umlaufsicherung heraus genommen, da die Kosten weiter gegeben werden müssen.
Die Geldmenge wird durch die Umlaufgebühr reduziert und durch die Neuemission des Staates wieder aufgefüllt.
Du definierst Geldmenge anders als ich.
Natürlich zahlt die Bank die Umlaufgebühr wenn sie das Geld nicht wieder los wird, aber in Zinslosen Kediten wird sie es garantiert los.
Warum, wenn ich meine Überschüsse/Guthaben doch ohne Umlaufgebühr bei ihr parken kann. Das geparkte Geld verliert ja nicht an Wert und ich bekomme mein Geld 1:1 von der Bank zurück. Abzüglich der Gebühren, die die Bank verlangt.
Du sagst:
Pommes schrieb:
Das Guthaben ist kein Geld mehr, das ist ein Anspruch auf Geld.
Wenn du jemandem 5 Taler leihst hast du einen unvergänglichen Anspruch auf diese 5 Taler, auch wenn dein Schuldner die verliert oder wie im Falle des Freigeldes eine Umlaufgebühr dafür bezahlen muß.
Ich sagte:
TM schrieb:
Dann muss die Bank diese Umlaufgebühr für mein Bargeld übernehmen und mir in "nicht umlauf gesichertes" Buchgeld tauschen.*
Die Bank lebt von den Bearbeitungsgebühren, eine Bank wird jeder aufmachen können.
Und diese müssen dann so hoch sein, dass die Bank trotzdem noch Gewinn machen kann. Bzw. muss sie diese Umlaufgebühr dann ja trotzdem auf mich umlegen. Dann kann ich das Geld auch gleich zu Hause lassen.
Die Bank muss diese 6% Umlaufsicherung und das Ausfallrisiko ihrer vergebenen Kredite wieder rein bekommen.
Ob der Kredit zinslos gegeben wird, spielt also auch keine Rolle, so lange der Kredit nicht, oder nur gering abgesichert werden kann, ist und bleibt es ein hohes Risiko und hohe Kosten für die Bank. Dies könnte nur dann umgangen werden, in dem die Gebühren derart hoch sind (Weitergabe der Umlaufgebühren und Kosten für die Versicherung), dass sie das Risiko des Kreditausfalles und der Umlaufgebühr auf die hinterlegten Guthaben aufwiegt.
NEEEEIIIN, die Bank bringt das Geld sofort wieder in Umlauf, die 6% Umlaufgebühr muß der jenige schultern der das Bargeld übernimmt.
Und wenn kaum jemand Kredite braucht, weil er seine Überschüsse bei der Bank hat und gar kein Bargeld mehr will?
Bargeld mutiert doch dann zum schwarzen Peter. Zumindest, wenn es die Möglichkeit gibt, die Überschüsse auf der Bank zu parken. Da geht deine 1:1 Rechnung nicht auf, denn die Bank wird die Kosten auf den Kunden verlagern + Gewinn. Somit könnte man der Umlaufsicherung auch nicht entgehen, wie du es geschildert hast. Sie wird nur indirekt über die Banken erhoben.
Die Kreditausfallversicherung übernimmt natürlich auch der Schuldner.
Klar und die Kunden der Bank.
Nein die Banken werden das Geld zum Nullzins garantiert los, was nicht los werden können dürfen sie gar nicht erst annehmen.
Da bin ich mir nicht so sicher.
Hallo? Was genau erklärst du mir hier?
Du erinnerst dich?
Jetzt:
Der Mehrwert ist der nach Abzug der Produktionskosten, inklsive Arbeit, verbleibende Gewinn.
Man kann ohne Menrwert keinen Gewinn machen,
Vorher:
pommes schrieb:
aber es wird mit dem Zins auch der Mehrwert zu null gehen, eben weil der Wettbewerb letztlich nur noch die reine Arbeit bezahlt.
TM schrieb:
Nur die reine Arbeitszeit zu bezahlen wie soll das gehen? Man braucht ja Rohstoffe. Und ohne Mehrwert, sprich Wertschöpfung kann man doch keinen Gewinn machen.
Erst schreibst du, der Mehrwert tendiert gegen null, jetzt schreibst du, dass der Mehrwert der Gewinn ist und man ohne Mehrwert keinen Gewinn machen kann.
muß man ja auch nicht, es reicht doch wenn man seine Arbeit bezahlt kriegt oder!?
Eben hast du doch erklärt, dass Gewinn gemacht werden muss. Mann mann mann. Der AN nicht, aber der AG und dazu muss er Mehrwert schaffen.
Der beste Erklärbär bist du leider nicht
Das wird es sein.
Da habe ich dir eine schöne Brücke gebaut gelle