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Ich glaube, unter 100 Euro zählt nicht als Diebstahl von Lebensmittel. Wenn ich mich irre korrigiere mich bitte :giggle:

Ach echt?

Wenn deine Volksgruppe nach diesem Prinzip handelt, dann wird sehr schnell die Ernüchterung kommen.

Olsberg/Unna.
Ein Mann aus Olsberg, der in Unna vor Gericht steht, fürchtet um seine Freiheit. Und das nur, weil er womöglich eine Packung Nudeln in einem Supermarkt in Unna gestohlen hat. Das Vorstrafenregister des 44-Jährigen ist lang – sehr lang. Es reicht zurück bis in eine Zeit, in der Helmut Kohl noch kein Bundeskanzler war. Und eines fällt schnell auf: Den Unterschied zwischen Dein und Mein, den hat der Arbeitslose nicht so ganz verstanden. Immer wieder war er wegen unterschiedlicher Diebstähle aufgefallen – und auch zu Geld- und Haftstrafen verurteilt worden. Zuletzt hatte Justitia immer Milde walten lassen und den chronischen Dieb lediglich zu Bewährungsstrafen verurteilt. Doch jetzt will es Richterin Sarah Malcherek am Amtsgericht Unna wissen.

http://www.derwesten.de/staedte/nac...hl-droht-gefaengnisstrafe-aimp-id8153847.html

;)
 
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- Polizist ohne Dienstnummer ist kein Polizist, vielleicht nur für die Dienstelle an dem dieser angestellt ist. Uniform ist kein Ausweis. An Uniform kann man etwas erkennen dass dieses Etwas dies und das sein sollte. Legitimation erfolgt mit entsprechender Identifikation.

Dann bin ich ja beruhigt, denn jeder Polizist hat eine Dienstnummer.

Den wink mit der Mütze hast Du allerdings nicht verstanden.

- Auch Fahrkartenkontrolleur müssen eine gültige Fahrkarte haben/besitzen. Es kann wohl nicht sein dass Derjenige der schwarz fährt noch die Fahrgäste kontrollieren darf. Bei Fahrkartenkontrolle verlange ich immer nach dem rechtlichen Grund. Zeigt er mir seine Fahrkarte nicht, zeige ich auch meine nicht. Ruft er die Polizei, so bekommt er eine Lektion und darf bisschen Geld an die Justizkasse abgeben.

Hammer, Du bist Du für nichts zu schade.

Der Kontrolleur handelt im Auftrag oder als Angestellter des Verkehrsunternehmens. Was Du hier fantasierst, würde bedeuten, wenn der Polizist nicht auf eigene Kosten getankt hat, darf er gar nicht mit dem Streifenwagen fahren

Du wirst verstehen, dass ich nicht näher darauf und Deine angebliche Lektion eingehe. Es ist so offensichtlich.

Was allerdings auch offensichtlich ist, dass jeder Polizist eher Dich mitnimmt und einem Arzt vorführt, wenn Du ihm so komme würdest.

Ich bekomme langsam Mitleid mit Dir. Vielleicht schreibst Du mir mal, wo Dein Problem liegt, dann würde es mir leichter fallen Dich in Ruhe zu lassen.
Glaubst oder nicht, du kannst, wenn du Lust darauf hast, täglich mehrere Strafanzeigen erstatten und sogar Geld kassieren. Du musst nur wissen wie das geht. Damit möchte ich sagen dass jede so eine Kleinigkeit die du für Bagatelle hältst Probleme vor dem Richter nach sich ziehen. Der Richter ist sogar so mächtig dass er dich bestrafen kann auch wenn du nichts getan hast.
Ich sage es ja, Du scheinst tief in Dir ein Hassmensch zu sein, wenn Du solche Fantasien hast.

Ja, es ist nicht ausgeschlossen, dass man Richter und Staatsanawalt überlistet und jemanden zu Unrecht verurteilen lässt. Es wird zum Problem, wenn man es wiederholen will.

Allerdings sprach ich von der Beschwerde und Du nun vom Strafverfahren, was verdeutlicht, dass Du gar keine Ahnung hast und nicht nur im von Ausrede zu Ausrede springst, sondern auch gedanklich nicht in der Lage bist, Dich auf eines zu konzentrieren.

Ich helfe Dir, der hier offen zugibt ein Menschenfeind und antidemokratischer Unrechtstaatler zu sein, wenigstens Dich erinnern zu können.

§ 164 StGB
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 145d
Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
zu täuschen sucht.
(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder
2. wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder

3. wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,
um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.





§ 154 StGB
Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ist nur eine kleine Auswahl und Du wirst genug damit zu tun haben.
Mal im Ernst, willst du wirklich dass man dir die Polizei die Freiheit einfach so entzieht? Stelle dir nur mal vor, du wirst in einem Land nur deshalb kontrolliert, weil du ein Deutscher bist. Das ist doch nichts anderes als Rassismus pur ...

Davon habe ich nie gesprochen. Ich widerspreche nur Deinen wirren, unbelegten und wissensfreien Behauptungen. Ich sage Dir, dass dies nicht die Regel ist. Vor allem nicht in dem von Dir behaupteten Zusammenhang.

Dein Rassismus und der in diesem Hype um angeblich rassistische Kontrollen sind schlichtweg populistische bis propagandistische Lügen.

Die Grundzüge eines Rassisten vereinst Du in Dir und präsentierst sie ohne Scham und Reue.
 
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zum einen fällt es bestimmten politischen kräften leichter ihre ziele durchzusetzen wenn man seinen kontrahenten „rechtes gedankengut“
unterstellt, zum anderen darf man nicht vergessen das dieses land zwei kriege provoziert hat und danach teil eines imperiums wurde
(womit selbstverständlich nicht die methoden des römischen imperiums gemeint sind, auch imperien passen sich der modere an)
drittens haben auch die nachbar-staaten ein interesse daran, daß sich dieses land besser mit sich selbst beschäftig anstatt auf dumme gedanken zu kommen.

anders sind bestimmte äußerungen bestimmter politikern dieses landes nicht begreifbar die in etwa folgendes aussagen,
-der bevölkerungsanteil der, quasi, ur-deutschen müsse durch zuwanderung so weit verdünnt werden, das von deutschem boden
nie wieder eine gefahr ausgeht-!

wie man mit einer schuldvollen geschichte auch umgehen kann, zeit das beispiel einer nation die für das verantwortlich zeichnet was der
armenier mit aghet bezeichnen würde, dessen gräul im bewusstsein dieser nation überhaupt keine rolle spielt und die weiterhin auf ihren ausgeprägten
nationalstolz besteht.
gräul die erst eine blaupause für das lieferte, was sich nach 33 dann in deutschland abspielte, weil die völkergemeinschaft sich bis heute nicht einigen kann
diese gräul als solche zu klassifizieren und zu ächten.

Trittin dem der Satz mit der Verdünnung nachgesagt wird, hat diesen Satz niemals gesagt! Nur rechte Lügenlinks halten dies aufrecht und ist ihre Erfindung. Das von den Türken auch ein Völkermord an Armenier begannen wurde, relativiert die schlimmsten Verbrecher der Geschichte, die Nazis, nicht in geringster Weise.

Der Unterschied zum Nationalstolz mit anderen Ländern hat aber mit Außen nicht das zu tun was du uns erzählst. Während Italien beispielsweise sich noch teilweise von innen vom Duce Mussolini befreit hat und ihn die Bevölkerung am Laternenpfahl aufgeknüpft hat, haben die Deutschen bis zum Schluß gekämpft. Noch während die Russen schon Berlin betraten, träumten einige noch vom Endsieg. Die Befreiung von den Nazis erfolgte also zu 100% vom Ausland und somit mit einem ganz anderen Verhältnis wie eben Italien.

Mit der Schuld der Geschichte ist dann gut umgegangen worden, wenn man aus der Geschichte lernt. Rechte Rattenfänger sofort die rote Karte zeigen und das Zeigen der Fahne von Demokraten.

Europa und sein friedliches Zusammenleben hat auch nichts damit zu tun das irgendwelche in rechte Ecken geträngt werden, sondern weil man aus der nationalstaatlichen Engstirnigkeit und mehr als 1000 jährige Geschichte und europäischen Kriege gelernt hat. Nicht best bewachte Grenzen scheinen Kriege zu verhindern, sondern der Abriß deren.
 
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Selbst die Polizei darf die Tasche nicht durchsuchen, wenn kein dringender Grund besteht.
Wer hat das Gegenteil behauptet?

Aber auch in folgendem Beispiel darf die Polizei nicht handeln:
A klaut tatsächlich etwas, befindet sich aber außerhalb des Geschäftes. A braucht nicht mal einen Kassenbon. Es sei denn, der Händler kann Diebstahl beweisen. Wenn der Händler nur eine Aufnahme vom Regal hat, zählt dieses nicht als Beweis. Man muss die Kasse passieren ohne zu bezahlen.

Merkst Du eigentlich, wie wirr Du in nur zwei Sätzen redest?

A verlässt das Geschäft, hat aber die Kasse nicht passiert?

Video kein Beweis?

Ich glaube, unter 100 Euro zählt nicht als Diebstahl von Lebensmittel. Wenn ich mich irre korrigiere mich bitte :giggle:

Siehst Du, genau das ist das Problem in einer Diskussion, wenn der wiederholt bewiesene unendlich Unwissende immer wieder behauptet, er sei der einzig Wissende.

Du würdest selbst am Stammtisch bei 3 Promille im Durchschnitt kläglich versagen.

Dich hier über die Fakten zu belehren ist mir zu peinlich. Das sieht dann so aus, als würde ich Dich ernst nehmen.

Mein Rat, hör für heute auf und schlaf Dich ordentlich aus.
 
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Du siehst das Ganze ganz verkehrt an.

Geht man jetzt wirklich aus dem juristischem Blick, so wie ich, so muss man bei BVG, Bahn, BVB und was es noch gibt gar keine Karte kaufen und auch ohne diese ruhig fahren, ohne dass man dafür bestraft wird. Unter Fahrkarte und Aussage an U-Bahn, S-Bahn etc. wird jede Person mit "Lieber Fahrgäste" angesprochen. Damit lädt man doch die Menschen ein kostenlos zu fahren. Du verlangst auch nicht von deinem Gast keine Kost und Logis.

Monatsmarken müssen mit "Reisekarte" oder "Reiseausweis" gekennzeichnet werden. Schwarzfahrer-Genannten können damit argumentieren und die Beförderungsgesellschaft hat ein Problem. Man hätte sogar Anspruch darauf Geld für die bisher gekauften Fahrkarten zurück zu fordern (innerhalb der Verjährungsfrist, glaube 3 Jahre?) und die Beförderungsgesellschaft muss das Geld zurück erstatten. Na gut, ich bin ein verrückter Jurist, aber im Recht ...
 
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Das ist normal beim Widerruf von Bewehrungen dass man die Strafe absitzen muss. Ich habe was anderes gemeint.

Okay, dann werden wir konkreter. Du hast dies behauptet:

Ich glaube, unter 100 Euro zählt nicht als Diebstahl von Lebensmittel. Wenn ich mich irre korrigiere mich bitte :giggle:

Das Strafrecht und die allgemeingültige Realität sieht so aus:

Die Geschädigten stellen jedoch in aller Regel Strafantrag, zumeist ab einem Warenwert von 10 €.

Die Konstellation der Geringwertigkeit ist aus der früheren Übertretung des Mundraubs entstanden, der anders als der Diebstahl nur eine geringe Strafdrohung enthielt.

Der Strafrahmen des Diebstahls sind Geld- oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre

http://de.wikipedia.org/wiki/Ladendiebstahl

Noch Fragen?
 
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Von mir selber gelöscht.
 
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Du siehst das Ganze ganz verkehrt an.

Ich gehe das schon richtig an, im Gegensatz zu Dir.
Geht man jetzt wirklich aus dem juristischem Blick, so wie ich, so muss man bei BVG, Bahn, BVB und was es noch gibt gar keine Karte kaufen und auch ohne diese ruhig fahren, ohne dass man dafür bestraft wird.
Also rein juristisch betrachtet ist der ÖPNV in Deutschland frei für Jedermann?
Oder glaubst Du, es gibt kein Gesetz dagegen?
Unter Fahrkarte und Aussage an U-Bahn, S-Bahn etc. wird jede Person mit "Lieber Fahrgäste" angesprochen. Damit lädt man doch die Menschen ein kostenlos zu fahren. Du verlangst auch nicht von deinem Gast keine Kost und Logis.

Och, ich mach nur Mitbringpartys und wer mit leeren Händen kommt, der fliegt.

Deine Logik ist wirr, nein verwirrt, nein irre. Du sprichst also von konkludentem Handeln seitens der Verkehrsbetriebe?

Dann gibt es keinen Ladendiebstahl, keinen Zechbetrug ….. wir reformieren und vereinfachen das Strafrecht.

Wenn ich Dir die Nase brechen würde, weil Du mich mit Deiner – sagen wir mal – eingeschränkten Wahrnehmungskompetenz und Intelligenz dazu einlädst, kann ich nicht bestraft werden?!

Ehrlich? Wie Du hier auftrittst, suchst Du im realen Leben die Gefahr und jene, die Dir die Nase brechen. Sei mein Gast und lange zu.
Monatsmarken müssen mit "Reisekarte" oder "Reiseausweis" gekennzeichnet werden.
Weil sie sonst nicht rechtswirksam wären?

Schwarzfahrer-Genannten können damit argumentieren und die Beförderungsgesellschaft hat ein Problem.

Also ein Formfehler einer Privatperson, der einen Vertrag unnötig macht? Oder sprichst Du hier eher von der Nichtigkeit einer Willenserklärung, weil es an der Form fehlt?
Man hätte sogar Anspruch darauf Geld für die bisher gekauften Fahrkarten zurück zu fordern (innerhalb der Verjährungsfrist, glaube 3 Jahre?) und die Beförderungsgesellschaft muss das Geld zurück erstatten. Na gut, ich bin ein verrückter Jurist, aber im Recht ...

Nein sicher, wenn Du zwischendurch in einer betreuten Einrichtung warst, hast Du sogar 5 Jahre.

Interessant ist es aber, dass sie Dir für die Mitnahme noch etwas bezahlen müssen, weil sie im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge der Gewährleistung des Art. 3GG verpflichtet sind. Alle Menschen müssen gleichsam mobil gehalten werden. Ist das nicht so, entstehen Entschädigungsansprüche. Um denen zu entgehen, müssen die Verkehrsbetriebe den Personenverkehr nachvollziehbar dokumentieren. Da Du sie dabei unterstützt bzw dies erst gewährleistest, entsteht für Dich ein Dienstleistungsanspruch gegenüber den Verkehrsbetrieben.

Wenn der Busfahrer Dir aber keinen Platz frei gehalten hat, kannst Du ihn in Rente schicken. Wenn er an der Haltestelle sogar so weit gefahren ist, dass Du noch zur Tür gehen musst, braucht man dafür noch nicht einmal eine Gerichtsverhandlung.

Nein, Du bist nicht verrückt. Du bist ein Special-Force-Lawyer.

[*** editiert, Reda ***]

Wie lange habe ich auf diese vier wahren Worte und die Einsicht gewartet. :happy:
 
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[*** editiert, Reda ***]

Vielleicht sollten wir nach diesen großen und wahren Worten gemeinsam daran arbeiten dem User das Leben nicht so schwer zu machen. Wir müssen ihn ja nicht ignorieren, es würde doch reichen, wenn wir ihn einfach reden lassen?!

Mein schlechtes Gewissen beginnt mich zu quälen, aber er lädt immer wieder dazu ein. Gemeinsam können wir stark sein und ihn einfach in Ruhe und labern lassen.

Nichts für Ungut Johannes, aber bei Dir hätte man einen Aufnahmetest machen sollen. Vielleicht suchst Du auch nur Stoff für Deine nächste Show oder irgendein Buch.

Der wahre Wallraff oder so.
 
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Geht man jetzt wirklich aus dem juristischem Blick, so wie ich, so muss man bei BVG, Bahn, BVB und was es noch gibt gar keine Karte kaufen und auch ohne diese ruhig fahren, ohne dass man dafür bestraft wird. Unter Fahrkarte und Aussage an U-Bahn, S-Bahn etc. wird jede Person mit "Lieber Fahrgäste" angesprochen. Damit lädt man doch die Menschen ein kostenlos zu fahren. Du verlangst auch nicht von deinem Gast keine Kost und Logis.

...

grüezi aus der ch, :winken:
seit 1843 als man dir dein diplom als jurist an die stirn nagelte, hat sich die rechtslage ganz leicht verändert.

Obwohl die beförderte Person häufig als Fahrgast bezeichnet wird, soll sie bei einer Kontrolle daraus nicht ableiten, sie sei zur Fahrt eingeladen; daher wird in Beförderungsbedingungen stattdessen der Begriff Reisender verwendet, denkbar wäre auch Fahrkunde. Vermieden wird in offiziellen Texten auch der Begriff Schwarzfahrer.
quelle

abgesehen vom inhalt deiner beiträge hast du allerdings recht! :dance:
 
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Vielleicht sollten wir nach diesen großen und wahren Worten gemeinsam daran arbeiten dem User das Leben nicht so schwer zu machen. Wir müssen ihn ja nicht ignorieren, es würde doch reichen, wenn wir ihn einfach reden lassen?!

Mein schlechtes Gewissen beginnt mich zu quälen, aber er lädt immer wieder dazu ein. Gemeinsam können wir stark sein und ihn einfach in Ruhe und labern lassen.

Nichts für Ungut Johannes, aber bei Dir hätte man einen Aufnahmetest machen sollen. Vielleicht suchst Du auch nur Stoff für Deine nächste Show oder irgendein Buch.

Der wahre Wallraff oder so.

grüezi aus der ch, :winken:
auch wenn ich mich gerne und ausgiebig über leute wie unseren johannes, anizionist und spökes etc etc. lustig mache, sind sie im prinzip nur weitere opfer der einsparungen im gesundheitswesen. sicher wurde früher viel zu schnell und grundlos jemand in die psychiatrie gebracht und im prinzip finde ich die heutige regel (einweisung nur bei fremd oder eigengefährdung) sinnvoll. bloss hat das auch zur folge, dass nach einem manischen anfall, die leute medikamentiert und entlassen werden, ohne dass weitere massnahmen zur stabilisierung folgen. das versprechen die benötigten medikamente zuhause einzunehmen reicht oft nur gerade bis zum haupteingang der klinik. so kommt es, dass die ganzen neurosen, zwänge und ängste anders, sehr oft auch hier im forum, abgearbeitet werden.

so gesehen erfüllt jeder antwortende seine soziale pflicht zur freiwilligenarbeit und ich würde für meine bemühungen sogar den deutschen verdienstorden annehmen. es müsste mich allerdings jemand von euch vorschlagen! :dance: ich wäre ja gespannt, wie eine antwort des zuständigen kommites aussehen würde. oder darf man/ich die knasterfahrung erst nach der verleihung gemacht haben? :cool: schliesslich ist ein mann ohne knast, wie ein schiff ohne mast!
 
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Ich wurde gebeten Zitate vollständig wieder zu geben. Da es nur dieses sein kann, bitte ich um Entschuldigung und hole die Vervollständigung nach. Ich hatte etwas Wesentliches vergessen.


[*** editiert, Reda ***]

Die Punkte!!!!!

Sie kennzeichnen, dass vor und nach den einzig wahren Worten noch was kam. Damit ist dem Zitiergebot Genüge getan.

Danke!!
 
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Du willst wirklich dass die Streifen-Polizei solche Spezialaufgaben macht? Du erkennst leider nicht wie ernsthaft ist.

Mensch Johannes, hör endlich auf. Du redest dummes Zeug. Hör doch endlich auf, Dich mit Deinem wirklich sinnfreien Behauptungen zum Klassenclown zu machen.

Eine Kontrolle ist keine Spezialaufgabe.
 

Uwe O.

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Ja, das würde stimmen – wenn Deutschland tatsächlich liberal wäre. So aber gibt es für viele Ausländer die „Residenzpflicht“, die ihnen das Verlassen des Landkreises oder des Bundeslandes untersagt. Das ist in der EU einmalig – und lässt den von der dt. Politik neuerdings bemühten Begriff der „Willkommenskultur“ als schlechte Satire erscheinen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Residenzpflicht

Willkommenskultur bei Asylbewerbern, die grundlos politisches Asyl beantragen?

Wer das fordert, hat einen Ratsch oder ist grün oder links.

Uwe
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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