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Und das tut sie auch.

Allgemeine Personenkrontrolle ist ein rechtlicher Grund.

Uwe
Nein! Einfach so darf die Polizei nicht kontrollieren.

Man hat in diesem Fall das Recht nach Dienstnummer zu befragen und Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben und andere Ansprüche geltend zu machen. Nun, nur wenige Polizeibeamten offenbaren ihre Dienstnummer. Deshalb sollte man schon zum Beginn der Kontrolle nach Dienstnummer befragen, dann wissen die Polizeibeamten dass man seine Rechte kennt und halten sich dann zurück.

Auch bei einer Fahrkartenkontrolle darf dir der Kontrolleur die Freiheit nicht so einfach entziehen. Wenn du von ihm auch eine Fahrkarte verlangst vorzulegen, es sie aber nicht hat, so darf er dich gar nicht kontrollieren, weil seine Kontrolle ja zu dem Zeitpunkt rechtswidrig ist. Er darf deine Freiheit nicht einschränken und muss sich zurück ziehen.
 
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Mich hat dieser aus offensichtlich linker Feder stammende Beitrag auch verärgert.

Die im Beitrag gezeigten Personen - mit Ausnahme des englisch sprechenden Schwarzen - treffen genau das Aussehen und den Habitus derjenigen, die in Deutschland den Islam gern mit Gewalt einführen möchten oder die sich als Gotteskrieger fühlen.

Gut, dass soclhe Tyopene kontrolliert werden; schade für die, die das Raster nur wegen des Aussehens zutrifft, sonst aber der Ideologie fern stehen.
Aussehen lässt sich ändern.


Uwe
Dieses Personenkreis darf die Streifen-Polizei nicht kontrollieren. Dafür ist die Polizei für Staatsschutz zuständig und andere dafür befügte Personen.
 
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Du bist der Unwissende, wenn Du klar definierte Begriffe nach eigenem Geschmack umdefinierst.

Und Du willst Jura studiert haben? Lach.

Uwe
Du sollst mindestens eine Semester studiert habe, um mir folgen zu können.

Hast mein Beitrag nicht gelesen, sondern hast dich angegriffen gefühlt weil ich dich aufkläre. Lese und schweige.
 
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Es gibt Deutschen die ausländisch aussehen. Damals hat sie Hitler daran erkannt. Heute darf die Polizei ein solches Bild nicht machen bzw. praktizieren. Es ist verfassungswidrig und absolut strafbar.

grüezi aus der ch, :winken:
du kannst doch nicht seitenlang eine professionelle polizei fordern und dann plötzlich, bloss weils dir in den kram passt, ein amateurhaftes blindes verschwenden von polizeiresourcen verlangen! hast du zulange gebetet? :giggle:

zielgruppenorientiertes arbeiten darf nicht nur im shoppingparadies zur gewohnheit werden! so gesehen sollte es doch auch für dich nicht gleich rassistisch sein, wenn das altersheim etwas weniger oft als das asylantenheim kontrolliert wird. :rolleyes2: genau gleich siewht es bei personenkontrollen in der öffentlichkeit aus. omas, schwangere oder ganze famillien geben kriminalistisch gesehen als opfer mehr her.

einen polizisten, der bloss wegen der rassendiskussion und der angst für einen rassisten gehalten zu werden, personenkontrollen nach dem anteil der wohnbevölkerung macht, gehört doch nicht in eine professionelle truppe! oder sehe ich das wirklich falsch? :nono:
 
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Wenn die Polizei kontrolliert dann ALLE. Dabei muss das Freiheitsrecht beachtet werden. Polizeistunden wie früher es mal gab darf es in einem Freiheitsstaat nicht geben.
 
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Ich fände es nicht erschreckend, wenn Dt. ein islamischer Staat werden sollte. Erschrocken müsste nicht die Bevölkerung sein, sondern deren Züchtiger, und die Gläubigen hätten einen nahtlosen Übergang, von Gott zu Allah, und von Jesus zu Mohammad. Das nervige Glockenläuten endlich nicht mehr die Leute erschreckt, dafür ein Imam seinen Adan ablässt, und für Konvertieten es keine Beschneidung gibt, im Gegensatz zum Judentum, siehe GB und USA.
 
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Mich hat der Beitrag des ARD " Monitor" sehr verärgert. Hier wird der Polizei vorgeworfen, auf öffentlichen Plätzen verstärkt, ….
Ich kann Deine Verwunderung verstehen. Die wirklichen Probleme, die sich darum ranken, kann man nicht mit ein paar Sätzen erklären, aber ich will es an diesem Beispiel des angeblichen Rassismus und der angeblichen Stigmatisierung verdeutlichen. Ich versuche es wenigstens.
Bevor es wieder aufschreie gibt, der Hinweis, ich betrachte das Problem in seiner Gesamtheit, nicht den Einzelfall, in dem es sicher zu falscher Anwendung der Ermächtigung kommt und immer kommen wird.
Der erste Grundsatz ist, diese Menschen werden nicht wie behaupten ohne Grund und Grundlage mit polizeilichen Maßnahmen überzogen. Es gibt sie, nur werden sie nur zu gerne einfach populistisch unter den Teppich gekehrt.

Diese Kontrollen sind nicht ohne Anlass, nicht ohne nachvollziehbaren Grund und nicht ohne Ermächtigung. Vor allem aber sind sie weder rassistisch, noch sollen sie Menschen stigmatisieren.

Ich versuche es mal so. Würdest Du auf die Idee kommen eine Nonne auf dem Straßenstrich zu kontrollieren? Oder die alte Frau, in deren Viertel sich die Drogenhändler breit gemacht haben?

Es soll suggeriert werden, als wären die Kontrollen an jedem Ort der Republik möglich und würden auch flächendeckend durchgeführt. Das ist nicht so.

Im Gefahrenabwehrrecht wird die Polizei ermächtigt Maßnahmen gegen Menschen zu treffen, die sich einfach an bestimmten, sog. kriminogenen Orten aufhalten.
Wenn es also Tatsachen gibt, dass sich an einem Ort gesuchte Straftäter aufhalten oder regelmäßig Straftaten begangen werden, kann die Polizei dort Maßnahmen, wie Identitätsfeststellung und Durchsuchung der Personen durchführen. Sie muss keinen konkreten Verdacht gegen die Person begründen können. Kann sie es, um so besser. Nur würde hier auch auffälliges Verhalten einer Person ausreichen.

Wenn bei diesen Kontrollen mehr Ausländer überprüft werden, hat das vielleicht auch damit zu tun, dass sie sich an diesen Orten dann in größerer Zahl aufhalten. Das soll nicht heißen, das Ausländer sich grundsätzlich öfter an kriminogenen Orten aufhalten. Nur an diesen Orten trifft man mehr Ausländer an.

Wenn der Polizei also bekannt ist, dass an einem bestimmten Ort vorwiegend von Arabern bestimmte Straftaten begangen werden, dann ist es doch folgerichtig, dass man diese gezielter kontrolliert. Wie gesagt, bei der alten Dame von nebenan macht das wenig Sinn, nur weil sie sich an diesem Ort aufhält.
Sie würde man überprüfen, wenn sie sich auffällig verhalten würde.

Das kann man auch auf Grenzkontrollen übertragen. Natürlich kontrolliert man dort eher Menschen, die schon äußerlich den Eindruck machen, als seinen sie keine Einheimischen. Und natürlich fällt das auch eher auf, weil die Trefferquote da entsprechend hoch ist

Wenn ich weiß, dass rumänische Taschendiebe in der Stadt sind, macht es doch keinen Sinn Afrikaner mit dunkler Hautfarbe zu überprüfen. Anders, wenn die Erfahrung lehrt und es belegbar ist, dass sie Afrikaner als Diebe einsetzen und sich nur noch im Hintergrund aufhalten.

Was in Medien und „Wissenschaft“ präsentiert wird, ist Stimmungmache und die kommt an. Man muss nur ein paar Fakten weg lassen und allen wird klar, wie rassistisch die deutsche Polizei doch wirklich ist.

Fakt ist aber, dass sie die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen hat und das ist gut so, sonst wären ihr noch mehr die Hände gebunden, bei steigendem Anspruch an das Sicherheitsgefühl und steigenden Zahlen in bestimmten Deliktsfeldern.

Wer sich ernsthaft damit beschäftigt, erkennt das. Der Rest produziert populistischen Diffamierungsmüll. Was glaubst Du, was diese Journalisten aufschreien, wenn sie Opfer werden. Es sind die Selben, die immer wieder fragen, warum konnte das die Polizei nicht verhindern.
Einerseits verbreiten sie gezielt Lügen über den angeblichen Überwachungs- du Polizeistaat, andererseits fordern gerade sie ihn ein. Teils pauschal bei Rechten und Rockern, teils wenn der Anlass opportun ist. Mann schlägt Ehefrau. Warum konnte die Polizei das nicht verhindern?
Polizei stürmt Wohnung, nach Schreien einer Frau. Warum stört die die Poli8zei freie Bürger bei der Auslebung ihrer sexuellen Freiheiten? Leben wir schon über in einem Polizeistaat?

Es ist Rassismus. Das kann dir jeder Jurist bestätigen. Die Polizei muss alle kontrollieren, aber nur dann wenn ein rechtlicher Grund besteht. Freiheitsentzug darf nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen und nicht auf Wünsch der Polizei.

Das Problem ist, dass die meisten Juristen hier überfordert sind, denn auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr sind sie meist blutige Laien und niemand macht sich die Mühe, sich dort einzuarbeiten, weil man kein Geld damit verdienen kann.

Lange Jahre war es der deutschen Richterschaft gar nicht bewusst, dass sie in diesem Bereich auch anordnen müssen. Demnach war auch ihr Wissensstand eher dürftig.

Der Freiheitsentzug in diesem Land erfolgt immer aufgrund eines Gesetzes und nicht aufgrund eines polizeilichen Wunsches. Es gibt sicherlich Fälle der falschen Rechtsanwendung, das ist aber ein anderes Thema.

Du bist mal wieder frei von Wissen und voll der dummdreisten Hetze.
 
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Ich fände es nicht erschreckend, wenn Dt. ein islamischer Staat werden sollte. Erschrocken müsste nicht die Bevölkerung sein, sondern deren Züchtiger, und die Gläubigen hätten einen nahtlosen Übergang, von Gott zu Allah, und von Jesus zu Mohammad. Das nervige Glockenläuten endlich nicht mehr die Leute erschreckt, dafür ein Imam seinen Adan ablässt, und für Konvertieten es keine Beschneidung gibt, im Gegensatz zum Judentum, siehe GB und USA.

grüezi aus der ch, :winken:
im prinzip hast du recht! bloss das der gelebte islam für einen sehr grossen anteil der muslimischen weltbevölkerung im direkten vergleich noch im 16. jahrhundert steckt. die moderne türkei hat sehr wenig mit dem rest der muslimischen welt zu tun. eure vorfahren haben sich jahrzehntelang mit papst, kaiser und vielen fürsten gefetzt um wenigstens die bibel in eigener sprache zu lernen.

der grösste teil der weltmuslims lebt ausserhalb arabiens und hat keine ahnung was im arabisch geschriebenen koran steht. die sind auf die auslegungen der lehrer, die meist auch nicht alleine geradeaus pinkeln können, angewiesen. da gibts gewaltige unterschiede zur heutigen, gelebten kirche.
 
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Das Problem ist, dass die meisten Juristen hier überfordert sind, denn auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr sind sie meist blutige Laien und niemand macht sich die Mühe, sich dort einzuarbeiten, weil man kein Geld damit verdienen kann.

Lange Jahre war es der deutschen Richterschaft gar nicht bewusst, dass sie in diesem Bereich auch anordnen müssen. Demnach war auch ihr Wissensstand eher dürftig.

Der Freiheitsentzug in diesem Land erfolgt immer aufgrund eines Gesetzes und nicht aufgrund eines polizeilichen Wunsches. Es gibt sicherlich Fälle der falschen Rechtsanwendung, das ist aber ein anderes Thema.

Du bist mal wieder frei von Wissen und voll der dummdreisten Hetze.
Du versuchst zu täuschen.

Natürlich wissen die Juristen was Freiheitsentzug bedeutet. Es gibt dazu unzählige Urteile/Entscheidungen. Am Besten ist der Fall an der Kasse wo man seine Ware bezahlen muss. Der Ladenbesitzer und seine Mitarbeiter oder Wachdienst dürfen die Taschen der Käufer nicht durchsuchen, wenn sie keinen Grund haben - Dieses Wissen ist auch der Polizei bekannt, daher kennen sich damit aus was Freiheitsentzug ist und wann dieser Eintritt - sonst begehen sie rechtswidrige Eingriff in die Freiheit der Person (Käufer).

Wenn die Polizei NUR ausländisch Aussehenden kontrolliert dann ist das Rassismus.

Siehe hier http://www.tagesspiegel.de/meinung/racial-profiling-der-latente-rassismus-der-polizei/8416962.html
 

brauchenix

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Warum wird jemand automatisch in die "rechte Ecke"gedrängt ?

zum einen fällt es bestimmten politischen kräften leichter ihre ziele durchzusetzen wenn man seinen kontrahenten „rechtes gedankengut“
unterstellt, zum anderen darf man nicht vergessen das dieses land zwei kriege provoziert hat und danach teil eines imperiums wurde
(womit selbstverständlich nicht die methoden des römischen imperiums gemeint sind, auch imperien passen sich der modere an)
drittens haben auch die nachbar-staaten ein interesse daran, daß sich dieses land besser mit sich selbst beschäftig anstatt auf dumme gedanken zu kommen.

anders sind bestimmte äußerungen bestimmter politikern dieses landes nicht begreifbar die in etwa folgendes aussagen,
-der bevölkerungsanteil der, quasi, ur-deutschen müsse durch zuwanderung so weit verdünnt werden, das von deutschem boden
nie wieder eine gefahr ausgeht-!

wie man mit einer schuldvollen geschichte auch umgehen kann, zeit das beispiel einer nation die für das verantwortlich zeichnet was der
armenier mit aghet bezeichnen würde, dessen gräul im bewusstsein dieser nation überhaupt keine rolle spielt und die weiterhin auf ihren ausgeprägten
nationalstolz besteht.
gräul die erst eine blaupause für das lieferte, was sich nach 33 dann in deutschland abspielte, weil die völkergemeinschaft sich bis heute nicht einigen kann
diese gräul als solche zu klassifizieren und zu ächten.
 
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Tooraj

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... Polizei ist von der Grenzkontrolle zu unterscheiden. In Deutschland gilt die Freizügigkeit und man darf sich überall und zur jeder Zeit in der Öffentlichkeit oder Gebäuden aufhalten. Öffentlichkeitsverbote gab es bei der Gestapo, das war einmal und heute ist das streng verboten.

Ja, das würde stimmen – wenn Deutschland tatsächlich liberal wäre. So aber gibt es für viele Ausländer die „Residenzpflicht“, die ihnen das Verlassen des Landkreises oder des Bundeslandes untersagt. Das ist in der EU einmalig – und lässt den von der dt. Politik neuerdings bemühten Begriff der „Willkommenskultur“ als schlechte Satire erscheinen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Residenzpflicht
 
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grüezi aus der ch, :winken:
im prinzip hast du recht! bloss das der gelebte islam für einen sehr grossen anteil der muslimischen weltbevölkerung im direkten vergleich noch im 16. jahrhundert steckt. die moderne türkei hat sehr wenig mit dem rest der muslimischen welt zu tun. eure vorfahren haben sich jahrzehntelang mit papst, kaiser und vielen fürsten gefetzt um wenigstens die bibel in eigener sprache zu lernen.

der grösste teil der weltmuslims lebt ausserhalb arabiens und hat keine ahnung was im arabisch geschriebenen koran steht. die sind auf die auslegungen der lehrer, die meist auch nicht alleine geradeaus pinkeln können, angewiesen. da gibts gewaltige unterschiede zur heutigen, gelebten kirche.

In islamischen Ländern wird der Islam auch nicht wirklich gelebt, ich habe das selber überprüft, die sind an sich so westlich wie wir selber, und die Moscheen werden nur am Freitag wirklich voll. Man muss ganz klar sehen, der Islam ist wie das Judentum und das Christentum eine eher politische Angelegenheit, unter dem Mantel der Religionen. Ich bin bekennender EU und Euro Gegner, diese setzen eine Veramungsspirale in gang, deren Ende auch wieder in Krieg enden könnte. Inzwischen hassen sich die EU Völker. Anbei gibt es auch ganz private Probleme. Wenn dir das Auto 3 mal aufgebrochen wurde, und das selbe in der Wohnung passiert, bekommt man fast keinen Versicherungsschutz mehr, die Täter sind bekannt, aber aus politischen Gründen wird nichts dagegen unternommen. Aussage der Polizei: Wir sind keine präventive Polizei, ermittelt wird nur bei Vorfall per Anzeige. Deutschland ist kein Wohlfühland mehr, aber wohin ziehen, die ganze Welt ist Merde.
 
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Ja, das würde stimmen – wenn Deutschland tatsächlich liberal wäre. So aber gibt es für viele Ausländer die „Residenzpflicht“, die ihnen das Verlassen des Landkreises oder des Bundeslandes untersagt. Das ist in der EU einmalig – und lässt den von der dt. Politik neuerdings bemühten Begriff der „Willkommenskultur“ als schlechte Satire erscheinen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Residenzpflicht
Gehört abgeschafft!

Es gibt sie tatsächlich nur in Deutschland. In anderen EU-Länder existiert eine solche Regelung nicht.
 
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Die Polizei darf nur dann die Freiheit des JEDEN Menschen nur dann einschränken, wenn geboten ist.

Nein, wenn sie dazu ermächtigt ist. Was Du für geboten hältst, ist bekannter Weise fern der Realität.
Es reicht eine anonyme Meldung bei der Staatsanwaltschaft, Presse, Bundesregierung und andere Stellen die sich damit beschäftigen und zuständig sind solche Vorgesetzte in die Rente zu schicken bzw. zu entmachten. Man könnte das Problem damit beenden dass man das Recht einführt dass die Polizeibeamten Strafanzeige erstatten bzw. erheben können.
Du rufst also gerade dazu auf, gezielt Polizisten in Pension (so heisst es) zu schicken? Das hört sich so an, als hättest Du mit Rechtstaat nicht viel am Hut, außer ihn ständig von anderen zu fordern.

Freiheitsentzug liegt immer dann vor, wenn eine Person durch einen Person gestoppt wird.

Falsch, das wäre dann eine Freiheitsbeschränkung. Wenn ich, nicht nur kurzfristig, seinen Aufenthaltsort gegen seinen Willen bestimmte, liegt eine Freiheitsentziehung vor.

In Deutschland gilt die Freizügigkeit und man darf sich überall und zur jeder Zeit in der Öffentlichkeit oder Gebäuden aufhalten. Öffentlichkeitsverbote gab es bei der Gestapo, das war einmal und heute ist das streng verboten.

Dein Gestapo-Vergleich ist schon richtig dreist und zeigt deutlich Deine geistige Unreife und gefährliche Gesinnung.
Erst einmal gilt in Deutschland nicht für jeden die Freizügigkeit. Dann kann man Menschen über einen bestimmten Zeitraum das Betreten eines bestimmten Bereiches verbieten. Das ist eine verfassungskonforme und rechtstaatliche Ermächtigung und hat nichts mit Gestapo zu tun.
Sollte es tatsächlich so sein dass die Polizei nach Wünsch kontrolliert, so ist zwingend erforderlich ein Gesetz der die Polizei verpflichtet Dienstnummer an die Kleidung tragen.

Was soll Dir das bringen? Aber eigentlich kein Problem.

Nur handelt ein Polizist nicht nach seinen Wünschen. Er handelt nach Recht und Gesetz, im Rahmen seiner verfassungskonformen Ermächtigungen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
Somit kann man gegen rechtswidrige Handlung vorgehen. Es ist eindeutig Rassismus wenn nur bestimmte Gruppen einfach so kontrolliert werden. Freiheit genießen alle, unabhängig der Rasse, Aussehen und dem Gleichen. Siehe Art. 3 GG.

Klar kann man das und das ist gut so.

Es ist kein Rassismus, wenn gezielt bestimmte Gruppen an bestimmten Orten in bestimmten Zusammenhängen kontrolliert werden. Man nennt das Rechtstaatlichkeit.
Dein verfassungsrechtliches Basiswissen ist leider unzureichend. Erst einmal können Grund- und Menschenrechte auch eingeschränkt werden.
Wenn man grundlos eine bestimmte Gruppe immer wieder kontrollieren würde, würde ich Dir Recht geben. Aber dem ist bei diesen Kontrollen ja nicht so. Insofern kommt ein Verstoß gegen Art. 3 GG gar nicht in Betracht.

Nein! Einfach so darf die Polizei nicht kontrollieren.
So einfach kontrolliert ein Polizist nicht. Es sind Tatsachen, die eine Gefahrenbewertung und –annahme zulassen. Diese Gefahrengrade haben unterschiedliche Anforderungen und damit auch Eingriffstiefen.
Was Du als „einfach so“ bezeichnest ist es eben nicht. Es ist begründet und kann außerhalb des Strafverfahrens und ohne einen konkreten Tatverdacht vorgenommen werden.
Würde man es drauf reduzieren, dürfte man z.B. in folgender Situation nicht eingreifen:
Ein stadtbekannter Dealer trifft in einem Viertel, in dem immer wieder Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen werden, auf einen anderen zu und gibt ihm die Hand. Der andere schaut hinein und steckt die Hand in seine Tasche. Dann holt er aus der anderen Tasche etwas hervor und reicht es dem Dealer. Beide trennen sich und gehen in unterschiedliche Richtung davon.

Es besteht berechtigt die Vermutung, dass dort ein Drogengeschäft abgewickelt wurde.

Nur dürfte die Polizei aufgrund dieser Vermutung keine strafprozessualen Maßnahmen treffen. Dazu benötigt sie einen Anfangsverdacht.

Ohne die Möglichkeiten der Gefahrenabwehr könnte die Polizei jetzt weder den Dealer und erst recht nicht den unbekannten Mann anhalten und durchsuchen.

So verhält es sich in etwas auch mit deinem behaupteten Rassismus.

Man hat in diesem Fall das Recht nach Dienstnummer zu befragen und Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben und andere Ansprüche geltend zu machen.

Kann Du immer und auch das ist gut s. Leider gibt es kaum Möglichkeiten zu unrecht erhobene Beschwerden angemessen mit Rechtsfolgen zu belegen. So kommt es immer wieder ungestraft zu unbegründeten Beschwerden, weil wieder einmal einer einen Furz quer sitzen hatte.
Ist das in Deinen Augen rechtstaatlich?


Nun, nur wenige Polizeibeamten offenbaren ihre Dienstnummer. Deshalb sollte man schon zum Beginn der Kontrolle nach Dienstnummer befragen, dann wissen die Polizeibeamten dass man seine Rechte kennt und halten sich dann zurück.

Oh Gott, Du bist echt ein Gefahrensucher.

Auch bei einer Fahrkartenkontrolle darf dir der Kontrolleur die Freiheit nicht so einfach entziehen. Wenn du von ihm auch eine Fahrkarte verlangst vorzulegen, es sie aber nicht hat, so darf er dich gar nicht kontrollieren, weil seine Kontrolle ja zu dem Zeitpunkt rechtswidrig ist. Er darf deine Freiheit nicht einschränken und muss sich zurück ziehen.

Bei einer Fahrkartenkontrolle darf der Kontrolleur was nicht, wenn er keine Fahrkarte hat? Seine Befugnis, die übrigens nur ein Jedermannrecht ist, ergibt sich aus einem eignen gültigen Fahrausweis?
Ich muss mal tief durchatmen. Erst einmal völliger Blödsinn (und Punkt) – Du bist echt der Hammer

Dann sind die Kontrolleure i.d.R Angestellt der Verkehrsbetriebe, die soweit mir bekannt ist, derzeit frei fahren dürfen. Oft sogar ihre Familie.
Du glaubst auch, ein Polizist, der seine Mütze nicht auf hat, ist nicht im Dienst und darf gar keine Maßnahmen treffen.

Dieses Personenkreis darf die Streifen-Polizei nicht kontrollieren. Dafür ist die Polizei für Staatsschutz zuständig und andere dafür befügte Personen.


Du hast wirklich keine Ahnung ist bist so wissensfrei, dass es beängstigend ist. Was Du hier verbreitest ist nicht nur Blödsinn, es hat die Stufe zum Schwachsinn bereits überschritten.

Du sollst mindestens eine Semester studiert habe, um mir folgen zu können.

Nein mein Freund, bei Deinem Grad von „Intelligenz“ braucht man mindestens eine halbe Falsche Vodka, um ein angemessenes Verständnisniveau zu erreichen.
Wenn die Polizei kontrolliert dann ALLE. Dabei muss das Freiheitsrecht beachtet werden. Polizeistunden wie früher es mal gab darf es in einem Freiheitsstaat nicht geben.
Es kann und gibt in diesem Rechtstaat immer noch Razzien. Als Polizeistunden bezeichnet man schlichtweg den Zeitpunkt, wo eine Gastronomie schließen muss und früher die Polizei sonst zur Räumung des Lokals angetreten ist.

Auch und gerade in einem freiheitlichen Staat kann es Razzien geben, weil anders als in totalitären Staaten können diese Maßnahmen gerichtlich überprüft werden. Das macht den Unterschied aus.
 
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Du versuchst zu täuschen.

Nein, Du hättest das Meiste nachlesen können. Aber wenn meine Ausführungen Dich wieder überfordern, ist es aus Deiner Sicht legitim, eine Ausrede, äh Rechtfertigung zu haben.
Natürlich wissen die Juristen was Freiheitsentzug bedeutet.

Das habe ich nicht gesagt. Im Gegensatz zu Dir wissen sie es.

Ich sagte, sie kennen sich im Gefahrenabwehrrecht nicht aus. Sie handeln ebenso wie viele Journalisten und „Wissenschaftler“ in fachidiotischer Blindheit.
Es gibt dazu unzählige Urteile/Entscheidungen. Am Besten ist der Fall an der Kasse wo man seine Ware bezahlen muss. Der Ladenbesitzer und seine Mitarbeiter oder Wachdienst dürfen die Taschen der Käufer nicht durchsuchen, wenn sie keinen Grund haben - Dieses Wissen ist auch der Polizei bekannt, daher kennen sich damit aus was Freiheitsentzug ist und wann dieser Eintritt - sonst begehen sie rechtswidrige Eingriff in die Freiheit der Person (Käufer).

Du springst im Thema.

Natürlich dürfen Privatpersonen die Taschen von Menschen gar nicht durchsuchen, wenn sie das nicht wollen. Durchsuchungen sind mit Zustimmung erlaubt, sonst nicht.
Wenn die Polizei NUR ausländisch Aussehenden kontrolliert dann ist das Rassismus.

Das Problem ist, dass behauptet wird, es sei der einzige Grund. Ich habe umfassend versucht zu verdeutlichen dass genau das nicht der Fall ist. Aber natürlich benötigt man diese Lüge, damit die Geschichte überhaupt interessant ist

Dein Link führt nur zu Erkenntnissen, die ich hier bereits widerlegt habe. Ein Problem, Du ignorierst die Fakten und Argument, weil Du damit überfordert bist.
 
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- Polizist ohne Dienstnummer ist kein Polizist, vielleicht nur für die Dienstelle an dem dieser angestellt ist. Uniform ist kein Ausweis. An Uniform kann man etwas erkennen dass dieses Etwas dies und das sein sollte. Legitimation erfolgt mit entsprechender Identifikation.
- Auch Fahrkartenkontrolleur müssen eine gültige Fahrkarte haben/besitzen. Es kann wohl nicht sein dass Derjenige der schwarz fährt noch die Fahrgäste kontrollieren darf. Bei Fahrkartenkontrolle verlange ich immer nach dem rechtlichen Grund. Zeigt er mir seine Fahrkarte nicht, zeige ich auch meine nicht. Ruft er die Polizei, so bekommt er eine Lektion und darf bisschen Geld an die Justizkasse abgeben.

Glaubst oder nicht, du kannst, wenn du Lust darauf hast, täglich mehrere Strafanzeigen erstatten und sogar Geld kassieren. Du musst nur wissen wie das geht. Damit möchte ich sagen dass jede so eine Kleinigkeit die du für Bagatelle hältst Probleme vor dem Richter nach sich ziehen. Der Richter ist sogar so mächtig dass er dich bestrafen kann auch wenn du nichts getan hast.

Mal im Ernst, willst du wirklich dass man dir die Polizei die Freiheit einfach so entzieht? Stelle dir nur mal vor, du wirst in einem Land nur deshalb kontrolliert, weil du ein Deutscher bist. Das ist doch nichts anderes als Rassismus pur ...
 
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Nein, Du hättest das Meiste nachlesen können. Aber wenn meine Ausführungen Dich wieder überfordern, ist es aus Deiner Sicht legitim, eine Ausrede, äh Rechtfertigung zu haben.


Das habe ich nicht gesagt. Im Gegensatz zu Dir wissen sie es.

Ich sagte, sie kennen sich im Gefahrenabwehrrecht nicht aus. Sie handeln ebenso wie viele Journalisten und „Wissenschaftler“ in fachidiotischer Blindheit.


Du springst im Thema.

Natürlich dürfen Privatpersonen die Taschen von Menschen gar nicht durchsuchen, wenn sie das nicht wollen. Durchsuchungen sind mit Zustimmung erlaubt, sonst nicht.


Das Problem ist, dass behauptet wird, es sei der einzige Grund. Ich habe umfassend versucht zu verdeutlichen dass genau das nicht der Fall ist. Aber natürlich benötigt man diese Lüge, damit die Geschichte überhaupt interessant ist

Dein Link führt nur zu Erkenntnissen, die ich hier bereits widerlegt habe. Ein Problem, Du ignorierst die Fakten und Argument, weil Du damit überfordert bist.
Selbst die Polizei darf die Tasche nicht durchsuchen, wenn kein dringender Grund besteht. Und wenn sie dennoch das tut, so kann man die Polizei wegen rechtswidriger Handlung verfolgen.

Aber auch in folgendem Beispiel darf die Polizei nicht handeln:
A klaut tatsächlich etwas, befindet sich aber außerhalb des Geschäftes. A braucht nicht mal einen Kassenbon. Es sei denn, der Händler kann Diebstahl beweisen. Wenn der Händler nur eine Aufnahme vom Regal hat, zählt dieses nicht als Beweis. Man muss die Kasse passieren ohne zu bezahlen.

Ich glaube, unter 100 Euro zählt nicht als Diebstahl von Lebensmittel. Wenn ich mich irre korrigiere mich bitte :giggle:
 
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Uwe

im August 1944 registrierten die deutschen Arbeitsbehörden 7 651 970 ausländische Arbeitskräfte, 5 721 883 sogenannte Zivilarbeiter und 1 930 087 Kriegsgefangene. Ein Drittel der als Zivilarbeiter deklarierten ausländischen Arbeitskräfte waren Frauen, wobei mehr als die Hälfte der Zwangsarbeiterinnen aus Polen und der Sowjetunion kam

http://www.expolis.de/schlesien/texte/maas.html

"Der nationalsozialistische "Ausländer-Einsatz" zwischen 1939 und 1945 stellt den größten Fall der massenhaften, zwangsweisen Verwendung von ausländischen Arbeitskräften in der Geschichte siet dem Ende der Sklaverei im 19.Jahrhundert dar. Im August 1944 waren auf dem Gebiet des "Großdeutschen Reiches" 7,8 Millionen ausländische Zivilarbeiter und Kriegsgefangene als im Arbeitseinsatz beschäftigt gemeldelt; hinzu kamen etwa 500.000 überwiegend ausländische KZ-Häftlinge. Somit waren zu diesem Zeitpunkt knapp 30 % aller in der gesamten WIrtschaft beschäftigten Arbeiter und Angestellten Ausländer, die man größtenteils zwangsweise zum Arbeitseinsatz ins Reich gebracht hatte."(Ulrich Herbert, Der "Ausländer-Einsatz" in der deutschen Kriegswirtschaft 1939-1945 in: Arbeit, Volkstum, Weltanschauung, Über Fremde und Deutsche im 20.Jahrhundert,

http://www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/agr173.htm

In der nationalsozialistischen Zeit wurden aus- und inländische Arbeitskräfte aus folgenden Gruppen als Zwangsarbeitende herangezogen:

Ausländische Zivilisten, die die überwältigende Mehrheit der Zwangsarbeiter stellten (auch Zivilarbeiter genannt). Sie wurden entweder unter falschen Versprechungen angeworben oder sogar gegen ihren Willen eingesetzt. Sie hatten keine Einwirkungsmöglichkeit auf Dauer, Art des Einsatzes oder Art der Unterbringung.[2]

„Im Sommer 1944 waren in Deutschland ca. 1,9 Millionen Kriegsgefangene und 5,7 Millionen Zivilisten aus dem Ausland offiziell als beschäftigt gemeldet. Mit den aus KZ-Lagern eingesetzten Arbeitern geht man von einer Zahl von 12 Millionen Menschen aus, die in irgendeiner Weise zur Arbeit im Deutschen Reich verpflichtet worden waren. Diese Menschen stammten zum großen Teil aus der besetzten Sowjetunion sowie Teilen Polens. Mehr als 50 % dieser Menschen waren Frauen, viele damals unter 20 Jahre alt. Die Tätigkeiten reichten von leichten Hilfstätigkeiten über schweren Missbrauch der Verschleppten bis zur gezielten ‚Vernichtung durch Arbeit‘.[3]“

http://de.wikipedia.org/wiki/NS-Zwangsarbeit
 

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