- Polizist ohne Dienstnummer ist kein Polizist, vielleicht nur für die Dienstelle an dem dieser angestellt ist. Uniform ist kein Ausweis. An Uniform kann man etwas erkennen dass dieses Etwas dies und das sein sollte. Legitimation erfolgt mit entsprechender Identifikation.
Dann bin ich ja beruhigt, denn jeder Polizist hat eine Dienstnummer.
Den wink mit der Mütze hast Du allerdings nicht verstanden.
- Auch Fahrkartenkontrolleur müssen eine gültige Fahrkarte haben/besitzen. Es kann wohl nicht sein dass Derjenige der schwarz fährt noch die Fahrgäste kontrollieren darf. Bei Fahrkartenkontrolle verlange ich immer nach dem rechtlichen Grund. Zeigt er mir seine Fahrkarte nicht, zeige ich auch meine nicht. Ruft er die Polizei, so bekommt er eine Lektion und darf bisschen Geld an die Justizkasse abgeben.
Hammer, Du bist Du für nichts zu schade.
Der Kontrolleur handelt im Auftrag oder als Angestellter des Verkehrsunternehmens. Was Du hier fantasierst, würde bedeuten, wenn der Polizist nicht auf eigene Kosten getankt hat, darf er gar nicht mit dem Streifenwagen fahren
Du wirst verstehen, dass ich nicht näher darauf und Deine angebliche Lektion eingehe. Es ist so offensichtlich.
Was allerdings auch offensichtlich ist, dass jeder Polizist eher Dich mitnimmt und einem Arzt vorführt, wenn Du ihm so komme würdest.
Ich bekomme langsam Mitleid mit Dir. Vielleicht schreibst Du mir mal, wo Dein Problem liegt, dann würde es mir leichter fallen Dich in Ruhe zu lassen.
Glaubst oder nicht, du kannst, wenn du Lust darauf hast, täglich mehrere Strafanzeigen erstatten und sogar Geld kassieren. Du musst nur wissen wie das geht. Damit möchte ich sagen dass jede so eine Kleinigkeit die du für Bagatelle hältst Probleme vor dem Richter nach sich ziehen. Der Richter ist sogar so mächtig dass er dich bestrafen kann auch wenn du nichts getan hast.
Ich sage es ja, Du scheinst tief in Dir ein Hassmensch zu sein, wenn Du solche Fantasien hast.
Ja, es ist nicht ausgeschlossen, dass man Richter und Staatsanawalt überlistet und jemanden zu Unrecht verurteilen lässt. Es wird zum Problem, wenn man es wiederholen will.
Allerdings sprach ich von der Beschwerde und Du nun vom Strafverfahren, was verdeutlicht, dass Du gar keine Ahnung hast und nicht nur im von Ausrede zu Ausrede springst, sondern auch gedanklich nicht in der Lage bist, Dich auf eines zu konzentrieren.
Ich helfe Dir, der hier offen zugibt ein Menschenfeind und antidemokratischer Unrechtstaatler zu sein, wenigstens Dich erinnern zu können.
§ 164 StGB
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
§ 145d
Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
zu täuschen sucht.
(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder
2. wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder
3. wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,
um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
§ 154 StGB
Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Ist nur eine kleine Auswahl und Du wirst genug damit zu tun haben.
Mal im Ernst, willst du wirklich dass man dir die Polizei die Freiheit einfach so entzieht? Stelle dir nur mal vor, du wirst in einem Land nur deshalb kontrolliert, weil du ein Deutscher bist. Das ist doch nichts anderes als Rassismus pur ...
Davon habe ich nie gesprochen. Ich widerspreche nur Deinen wirren, unbelegten und wissensfreien Behauptungen. Ich sage Dir, dass dies nicht die Regel ist. Vor allem nicht in dem von Dir behaupteten Zusammenhang.
Dein Rassismus und der in diesem Hype um angeblich rassistische Kontrollen sind schlichtweg populistische bis propagandistische Lügen.
Die Grundzüge eines Rassisten vereinst Du in Dir und präsentierst sie ohne Scham und Reue.