- Registriert
- 15 Mai 2013
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 88.293
- Punkte Reaktionen
- 52.859
- Punkte
- 101.486
- Geschlecht
Das kann man nicht verbieten weil es kein Geld ist, bei den Regionalgeldern handelt es sich offiziell um Gutscheine.
ach Pommes ^^
hier wirds n bissel kompliziert:
http://www.mmnews.de/index.php/wirtschaft/7001-ist-der-euro-unguelitlig
Von Norbert Knobloch
Geld als Tauschmittel wird von einem souveränen (!) Staat per Gesetz (Verfassung) zum Zahlungsmittel in seinem geltenden Währungsraum bestimmt und damit zum „gesetzlichen Zahlungsmittel mit Annahmezwang“. Der Annahmezwang besteht darin, daß jeder, der sich in dem betreffenden Währungsraum bewegt, dieses offizielle Zahlungsmittel im Austausch für seine Waren und Dienstleistungen oder geldwerten Forderungen gegenüber Dritten annehmen muß. (Das schließt aber rechtlich nicht aus, daß er jedes andere Tauschmittel annehmen kann und darf! In privaten Verträgen kann und darf nach Vereinbarung jedes Zahlungsmittel benutzt werden; nur Steuern, Abgaben und Gebühren müssen mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel geleistet werden. Diese Tatsache ist für den Aufbau eines privaten Geld-Systems auf Gold und Silber als zivile Notwehr nach GG Art. 20 Abs. 4 sehr wichtig! Eine Währung ist die Geldart, die ein souveräner (!) Staat als gesetzliches Zahlungsmittel für sein Hoheitsgebiet bestimmt hat. Der Währungsraum entspricht dem Hoheitsgebiet des souveränen Staates, für das die betr. Geldart gesetzlich/amtlich festgelegt ist.
Das im Auftrag eines Staates herausgegebene Geld ist nach international geltendem Völkerrecht eine Öffentliche Einrichtung, ein Öffentliches Gut – und zwar „Gesetzliches Zahlungsmittel für alle Schulden, öffentliche und private“. Eine Banknote ist nach dem Völkerrecht ein Schuldschein eines Staates, ein öffentlich-rechtlicher Schuldschein. Das internationale Recht (Legal Tender Laws) sieht vor, daß auf jeder Banknote gewisse Merkmale/Kennzeichen aufgebracht sein müssen: das Wort „Banknote“, Ausgabestelle mit Ort und Datum, Unterschrift des Bankpräsidenten und der rechtliche Hinweis, daß das Nachmachen/Fälschen und In-Verkehr-Bringen des nachgemachten Geldes strafbar ist. Nichts davon findet sich auf den EURO-Scheinen; es gibt lediglich ein © („Copyright“) am oberen Rand der Vorderseite. Der EURO ist weder gesetzliches Zahlungsmittel noch Währung, sondern nur noch „öffentliches Zahlungsmittel“, das keinem Annahmezwang mehr unterliegt!
Ok...
hat n bissel was von "VT"...
aber ist dennoch Keine "VT"...
les mal alles