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Apartheid beim Arzt?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

G

Gelöschtes Mitglied 2801

Die AfD-Mitglieder wären ja auch schön blöd, sich solch einen Dilettanten auszusuchen. Üblicherweise führt man ja intensive Gespräche vorher. Ich bin übrigens mal aus einer Beratung herausgeflogen, weil die Therapeutin meinte, ich würde Frauen nicht ernst nehmen. Sie meinte wohl eher, ich soll sogar dankbar dafür sein, was auch Frauen so an Blödsinn von sich geben können. Sie hat mir und meinem Portemonnaie damit eher einen Gefallen getan.

Inzwischen suche ich mir Ärzte schon sehr genau aus. Psychotherapeuten gegenüber bin ich inzwischen absolut kritisch eingestellt. Der Fall einer guten Bekannten von mir im letzten Jahr war zusätzlich Bestätigung. Die Therapeutin hat dort in weiten Teilen (Panikattacke wg. Corona) versagt, obwohl die Bekannte schon seit 5 Jahren dort behandelt wurde.

Grundsatz für mich: Ein praktischer Arzt hat sich ohne Notwendigkeit nicht in die politische Tätigkeit seiner Patienten einzumischen, solange diese legal und gewaltfrei ist und sich der Patient ordentlich benimmt.


Sagt er schon, auch in personam einiger User hier.
Entscheidend sind die Grundsätze der jeweiligen Ärzte, so wie deine eigenen. Dementsprechend kann eben auch durch eine einseitige Entscheidung des Arztes ein Behandlungsvertrag nicht zustande kommen.

Das ist auch aus Sicht des Patienten letztlich die bessere Option, denn ein gestörtes Vertrauensverhältnis ist selten positiv für die Aussicht auf Behandlungserfolg.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Doch es ist ein Bruch des GG, da laut Artikel 3 (ich zitiere den Absatz 3):
Zitat: "(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. "

eine gleichstellung zwischen z.B. Glauben und Herkunft und politischer Anschauung getroffen wird

Das AGG betrifft hauptsächlich das recht im Bereich Arbeitsrecht und dort sollen Menschen mit Behinderungen durch Schutzmaßnahmen den "Nichtbehinderten" gleichgestellt werden.
Das GG regelt primär das Verhältnis von Bürger und Staat. Es darf also beispielsweise kein Beamter aufgrund seiner Mitgliedschaft in der AfD entlassen werden....
Das AGG ist natürlich auch arbeitsrechtlich relevant, aber auch beim Zustandekommen sonstiger Verträge zwischen privaten Akteuren.
Dementsprechend ist das GG hier eher weniger relevant.
 

Träumer

Deutscher Bundeskanzler
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Wie ist es dann mit dem "Grundsatz", kein geltendes Recht darf im Widerspruch zum GG stehen?
 

Watson

Deutscher Bundeskanzler
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Doch es ist ein Bruch des GG, da laut Artikel 3 (ich zitiere den Absatz 3):
Zitat: "(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. "

eine gleichstellung zwischen z.B. Glauben und Herkunft und politischer Anschauung getroffen wird

Das AGG betrifft hauptsächlich das recht im Bereich Arbeitsrecht und dort sollen Menschen mit Behinderungen durch Schutzmaßnahmen den "Nichtbehinderten" gleichgestellt werden.
Irrtum.

A 2 GG Privatautonomie geht vor 3 GG. Ungleichbehandlung in Bereich Behandlungen im Gesundheitswesen geht nach AGG. Dort ist die politische Auffassung kein geschütztes Rechtsgut.
 

Van der Graf Generator

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Persönlich bin ich dafür, Religion als schützenswerte Kategorie aus dem AGG herauszunehmen, da es sich auch dort um eine freie Entscheidung handelt.
Allerdings wäre das derzeit ein Verstoß dagegen.
Wenn es einem Arzt erlaubt ist, ein AfD Mitglied allein wegen der Mitgliedschaft bei dieser Partei auszuschließen, so muss es genau so möglich sein, ein sichtbare Anhängerin der Politströmung Islam nicht annehmen zu wollen.

Oder man lässt beide Ausschlüsse gleichrangig nicht zu.

Ein Ausschlussgrund unabhängig von der Parteizugehörigkeit wäre unzivilisiertes Benehmen oder Gewaltanwendung.
 

Van der Graf Generator

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Jetzt hast du auch mich erwischt....
Jetzt bin ich moralisch in der Zwicke....
Ich lehne als Ur-Deutscher und Christ zutiefst das Kopftuchtragen in Deutschland ab ( gilt auch für das Judenkäppi was unser allzeit geliebter Steinbeise /meier so gerne trägt ) drum wäre ich im ersten Anlauf gegen eine Behandlung dieser Personen....aber als Arzt bin ich meinen Eid verpflichtet so einfach ist das....
Diese probleme müssen anders gelöst werden, aber nicht vom Doc.....der sollte wertefrei sein als Arzt...nicht als Privatperson.....Ein Doktor hat immer dient, genauso wie ein Polizist wenn er gefordert ist/wird.
Deine Argumentation ist nachvollziehbar.
Das zieht im Falle der AfD Frau aber ebenfalls die Konsequenz nach sich, dass der Arzt wider der Ethik gehandelt hat.

Ich bin mir sicher, einen Steinzeitislamisten hätte er behandelt, da in Westdeutschland ein selektiver Moralismus normal geworden ist.
Und bei dessen Ablehnung hätte das wahrscheinlich größere Demonstrationen ausschließlich von Biodeutschen gegen ihn gegeben.
Schon im Hinblick darauf hätte er einen Islamisten niemals zurückgewiesen.
Ganz sicher nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Wenn es einem Arzt erlaubt ist, ein AfD Mitglied allein wegen der Mitgliedschaft bei dieser Partei auszuschließen, so muss es genau so möglich sein, ein sichtbare Anhängerin der Politströmung Islam nicht annehmen zu wollen.

Oder man lässt beide Ausschlüsse gleichrangig nicht zu.

Ein Ausschlussgrund unabhängig von der Parteizugehörigkeit wäre unzivilisiertes Benehmen oder Gewaltanwendung.
wen ein niedergelassener Arzt nicht behandelt ist seine Sache. Wir reden hier ja von Individualentscheidungen.
 

Watson

Deutscher Bundeskanzler
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Wenn es einem Arzt erlaubt ist, ein AfD Mitglied allein wegen der Mitgliedschaft bei dieser Partei auszuschließen, so muss es genau so möglich sein, ein sichtbare Anhängerin der Politströmung Islam nicht annehmen zu wollen.

Oder man lässt beide Ausschlüsse gleichrangig nicht zu.

Ein Ausschlussgrund unabhängig von der Parteizugehörigkeit wäre unzivilisiertes Benehmen oder Gewaltanwendung.

Das ist ein Trugschluss, der ausgebreitet nur dazu dient Propaganda und schlechte Luft zu machen.

Das Verweigern einer Behandlung eines Islamgläubigen auf seinem Glauben gründend ist bei einem Arzt mit einem sog. Kassensitz grundgesetzwidrig. Das ist sogar zum Schutz der Allgemeinheit und unsere Gesellschaft innerhalb unserer FDGO zwingend als notwendig zu erachten. ( Gebot der Religionsfreiheit)

Nur wer Verfassungsgrundsätze aus seiner Blödheit heraus gegen unsere humanistische Ausrichtung auslegt, wie es hier das Geschwätz-Geschwader von der Rechtsdraußenfraktion einseitig interpretiert wird, sieht das anders.
 

Van der Graf Generator

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Das ist ein Trugschluss, der ausgebreitet nur dazu dient Propaganda und schlechte Luft zu machen.

Das Verweigern einer Behandlung eines Islamgläubigen auf seinem Glauben gründend ist bei einem Arzt mit einem sog. Kassensitz grundgesetzwidrig. Das ist sogar zum Schutz der Allgemeinheit und unsere Gesellschaft innerhalb unserer FDGO zwingend als notwendig zu erachten. ( Gebot der Religionsfreiheit)

Nur wer Verfassungsgrundsätze aus seiner Blödheit heraus gegen unsere humanistische Ausrichtung auslegt, wie es hier das Geschwätz-Geschwader von der Rechtsdraußenfraktion einseitig interpretiert wird, sieht das anders.


Wie ist es, wenn ein Arzt sich weigert, einen Grünen zu behandelt, weil ihm grüne Politik zuwider ist?

Und wie deiner Meinung nach bei einem Anhänger des IS?

AfD und Grüne sind beides gleichrangig zugelassene Parteien.
 

Watson

Deutscher Bundeskanzler
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Wie ist es, wenn ein Arzt sich weigert, einen Grünen zu behandelt, weil ihm grüne Politik zuwider ist?

Und wie deiner Meinung nach bei einem Anhänger des IS?

AfD und Grüne sind beides gleichrangig zugelassene Parteien.

Ich gkaube, du verstehst dein eigenes Geschriebenes nicht. So wie ein Arzt einen AfD-Sympatisanten ablehnen kann, kann er einen Grünen-Sympatisanten oder Antifa ablehnen.
Wo ist in derinem dummen Schädel eigentlich das Problem ? Außer, dass du nirgends irgendwie einen tatsächlichen Duirchblick hast. Da sind nur Hassmützchen und Schwätzereien.
 

schnipp-schnapp

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Ich gkaube, du verstehst dein eigenes Geschriebenes nicht. So wie ein Arzt einen AfD-Sympatisanten ablehnen kann, kann er einen Grünen-Sympatisanten oder Antifa ablehnen.
Wo ist in derinem dummen Schädel eigentlich das Problem ? Außer, dass du nirgends irgendwie einen tatsächlichen Duirchblick hast. Da sind nur Hassmützchen und Schwätzereien.
Ich denke auch du hast nicht verstanden....
Was glaubst du welcher Gutmenschen Shitsturm über den Doktor fegen würde wenn er aus den gleichen gründen einen Rot-Rot-Grünen nicht behandeln würde.....dieser doktor hätte keine ruhe mehr....
Kannst du folgen oder willst du nicht....
 

Le Bon

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Ich denke auch du hast nicht verstanden....
Was glaubst du welcher Gutmenschen Shitsturm über den Doktor fegen würde wenn er aus den gleichen gründen einen Rot-Rot-Grünen nicht behandeln würde.....dieser doktor hätte keine ruhe mehr....
Kannst du folgen oder willst du nicht....
Er kann nicht und falls er könnte, würde er nicht. Vollschwachmat! :mad: Für solche *********e* ist es ein Unterschied, ob bei AfDler oder ein Rortgrünlinksversiffter beteilicht ist- Wegen seiner Ideologieperspektive kann er ga nich anners.
 
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Weil 630a BGB wegen Ablehnug des Vertrags durch den Arzt nicht zieht, ist der Arzt von der Behandlungspflicht frei. Der 2.Halbsatz ist eine Schutzklausel für ges. Versicherte, wenn die Kasse bereits für Leistungen bezahlt hat/noch verpflichtet ist zu zahlen, die noch nicht abschließend erbracht wurden.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag​


(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.


Vereinfacht: Es sollen die vertragstypischen Pflichten beim Behandlungsvertrag bei einer medizinischen Behandlung normiert werden. Leistung ist danach die versprochene Behandlung, Gegenleistung des Patienten die Vergütung. Der Patient wird aber nur verpflichtet, wenn kein Dritter zahlen muss. Die Behandlung soll nach anerkannten fachlichen Standards erfolgen.



Was du für Unsinn erzählst...
Oh Mann,
kannst dich mit anderen Leuten zusammentun, die eine Ordnungswidrigkeit nicht von einer Straftat unterscheiden können :ROFLMAO: :ROFLMAO: :ROFLMAO:

Da steht lediglich drin, dass wenn ein Arzt ZUSAGT eine Person zu behandeln, dass er damit einen beidseitigen Vertrag eingeht ( einen DIENSTVERTRAG ) und das der Arzt erst auf den Patienten wegen Bezahlung zugehen kann, wenn kein Dritter einspringen MUSS.




WO ERGIBT SICH JETZT DIE VON DIR ERWÄHNTE TATSACHE?
Der Behandlungsvertrag wird vom Arzt angeboten, ebenso kann der Arzt darüber entscheiden, ob er ihn unter bestimmten Voraussetzungen auflöst!
Dafür dann aber nicht mehr alle gewährten Leistungen liquidieren kann.
Ein ganz normales Vertragsverhältnis bzw. genauer berachtet ein Dienstverhältnis.

Der Arzt macht sich lediglich strafbar und das ist mitunter die einzige Eckvariable die ihn zu etwas verpflichtet,
wenn er einen Notfall ausschlägt und trotz seiner Kenntnisse der Medizin entsprechend die Hilfe verweigert.

GARANTENPFLICHTEN mein lieber Watson, Garantenpflichten sind hier das Thema!





Patienten auf Grund von politischen Befindlichkeiten abzulehnen ist nicht nur gegen den geleisteten "EID",
es ist auch abartig und widerlich. An sowas sieht man, dass der betreffende Arzt sein Handwerk NUR praktiziert, damit die Kasse klingelt.
Solche Mistviecher haben in der Zunft nichts zu suchen und es ist nicht schade um sie, wenn man sie meidet.


Corona linksrum und einmal rechtsrum :D :D :D ...
Vielleicht kommen ja demnächst grüne "Gesundheitsexperten" und erklären uns, dass man Patienten mit rechtkonservativer Faschisten-Corona-Erkrankung nicht mehr behandeln darf.
Nur noch Mutanten aus Afrika oder dem Balkan!
Alles andere ist zu Fascho :D.


GENERATION DEGENERATION ÜBERNEHMEN SIE.

Dumm wie scheisse,
mehr kann man da nicht mehr sagen.
In diesem Land ist nichts mehr unmöglich :cautious:
 
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Das ist ein Trugschluss, der ausgebreitet nur dazu dient Propaganda und schlechte Luft zu machen.
JA JA, ein Trugschluss.

Es ist ein Trugschluss, dass man davon ausgehen dürfte, das so genannte Sozialdemokraten im Detail das verstehen was sie predigen!

Jetzt ist man schon bei Ärzten angekommen um solche Themen für seine politische Agenda zu instrumentaliseren,
als auch mal wieder den schwer Empörten zu spielen, wenn die Wüstenfraktion keine westlichen Zuwendungen kriegen KÖNNTE.

Aber soll ich Ihnen mal was sagen werter Kollege Watson mit dem Vergrößerungsglas?!
Je mehr Fehler DÄMONKRATEN machen und je mehr Wiedersprüche sie aufwerfen,
je steifer halte ich am Regelbuch fest und verfolge sinnvolle niedergeschriebene Thesen und Gesetze, die für ALLE ihre Bedeutung entfalten.

Auch wenn dem DÄMONKRAT sich die Bedeutung verschließt, oder zu hoch ist, weil er sich NICHT als Teil des Pöbels versteht...
 

Franco B.

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Nachdem ein guter Freund, den ich seit der Grundschule kenne, wegen eines Fehlers von 2 Ärzten zum Krüppel operiert wurde, weil er Privatpatient war, traue ich keinem Arzt mehr. Auch anthroposophischen nicht! Cthulhu-sei-Dank bin ich von Haus aus gesund und habe trotz meines fortgeschrittenen Alters keine chronischen Wehwehchen, sodaß ich meine Arztbesuche auf 2-jährliche Untersuchungen (Blut und Atemwege] beschränkt habe. Dieses Jahr laß ich ausfallen, denn ich möchte nicht PCR-getestet werden!:mad:
Was?
Ist jetzt ein PCR-Test Pflicht für eine Routine-Untersuchung?
Habe kurz einen Google Schnelltest gemacht und lese nur: der Arzt kann "empfehlen".
Würde an deiner Stelle mal anrufen oder per email anfragen.
 

Watson

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Was glaubst du welcher Gutmenschen Shitsturm über den Doktor fegen würde wenn er aus den gleichen gründen einen Rot-Rot-Grünen nicht behandeln würde.....dieser doktor hätte keine ruhe mehr....
Kannst du folgen oder willst du nicht....
Werd und will ich nicht.

Dummen Leuten folge ich seit meiner Kindheit nicht. Warum soll ich denen aus dem Geschwätz-Geschwader folgen ?
 

Watson

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§ 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag​


(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
(2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.


Vereinfacht: Es sollen die vertragstypischen Pflichten beim Behandlungsvertrag bei einer medizinischen Behandlung normiert werden. Leistung ist danach die versprochene Behandlung, Gegenleistung des Patienten die Vergütung. Der Patient wird aber nur verpflichtet, wenn kein Dritter zahlen muss. Die Behandlung soll nach anerkannten fachlichen Standards erfolgen.



Was du für Unsinn erzählst...
Oh Mann,
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Da steht lediglich drin, dass wenn ein Arzt ZUSAGT eine Person zu behandeln, dass er damit einen beidseitigen Vertrag eingeht ( einen DIENSTVERTRAG ) und das der Arzt erst auf den Patienten wegen Bezahlung zugehen kann, wenn kein Dritter einspringen MUSS.




WO ERGIBT SICH JETZT DIE VON DIR ERWÄHNTE TATSACHE?
Der Behandlungsvertrag wird vom Arzt angeboten, ebenso kann der Arzt darüber entscheiden, ob er ihn unter bestimmten Voraussetzungen auflöst!
Dafür dann aber nicht mehr alle gewährten Leistungen liquidieren kann.
Ein ganz normales Vertragsverhältnis bzw. genauer berachtet ein Dienstverhältnis.

Der Arzt macht sich lediglich strafbar und das ist mitunter die einzige Eckvariable die ihn zu etwas verpflichtet,
wenn er einen Notfall ausschlägt und trotz seiner Kenntnisse der Medizin entsprechend die Hilfe verweigert.

GARANTENPFLICHTEN mein lieber Watson, Garantenpflichten sind hier das Thema!





Patienten auf Grund von politischen Befindlichkeiten abzulehnen ist nicht nur gegen den geleisteten "EID",
es ist auch abartig und widerlich. An sowas sieht man, dass der betreffende Arzt sein Handwerk NUR praktiziert, damit die Kasse klingelt.
Solche Mistviecher haben in der Zunft nichts zu suchen und es ist nicht schade um sie, wenn man sie meidet.


Corona linksrum und einmal rechtsrum :D :D :D ...
Vielleicht kommen ja demnächst grüne "Gesundheitsexperten" und erklären uns, dass man Patienten mit rechtkonservativer Faschisten-Corona-Erkrankung nicht mehr behandeln darf.
Nur noch Mutanten aus Afrika oder dem Balkan!
Alles andere ist zu Fascho :D.


GENERATION DEGENERATION ÜBERNEHMEN SIE.

Dumm wie scheisse,
mehr kann man da nicht mehr sagen.
In diesem Land ist nichts mehr unmöglich :cautious:

Falsch ist deine Schlussfolgerung über alles.

Richtig ist nur das Gefette von dir. Deshalb kann der Arzt die Behandlung ablehnen. Muss reichen. Beosnders bei Erzählfritzen wie dir.
Danke
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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