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Apartheid beim Arzt?

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gerthans

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Entsteht eine politisch korrekte Apartheid im Gesundheitswesen der Merkel-BRD?

Andrea Zürcher wurde von ihrem Hausarzt rausgeschmissen, als der erfuhr, dass sie Kandidatin der AfD für die Bundestagswahl ist:

https://jungefreiheit.de/politik/de...24qr7quhgF_y5GqI3RaQbYza1ustx1t-6cxb0esCcQGyU

Ich hoffe inständig, dass dies ein Einzelfall ist. Andernfalls drängt sich der Vergleich mit Deutschland unter Hitler auf, als nichtjüdische Ärzte keine Juden behandeln durften.

Kneipenwirte, die AfD-Leute bedienen, müssen fürchten, "Besuch" von der Antifa zu bekommen. Gilt das bald auch für Ärzte, die AfD-Leute behandeln?

Apartheid praktiziert bereits der Arbeiter-Samariter-Bund:

https://asb.de/news/asb-erste-hilfe-kurs-fuer-afd
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Entsteht eine politisch korrekte Apartheid im Gesundheitswesen der Merkel-BRD?

Andrea Zürcher wurde von ihrem Hausarzt rausgeschmissen, als der erfuhr, dass sie Kandidatin der AfD für die Bundestagswahl ist:

https://jungefreiheit.de/politik/de...24qr7quhgF_y5GqI3RaQbYza1ustx1t-6cxb0esCcQGyU

Ich hoffe inständig, dass dies ein Einzelfall ist. Andernfalls drängt sich der Vergleich mit Deutschland unter Hitler auf, als nichtjüdische Ärzte keine Juden behandeln durften.

Kneipenwirte, die AfD-Leute bedienen, müssen fürchten, "Besuch" von der Antifa zu bekommen. Gilt das bald auch für Ärzte, die AfD-Leute behandeln?

Apartheid praktiziert bereits der Arbeiter-Samariter-Bund:

https://asb.de/news/asb-erste-hilfe-kurs-fuer-afd
Wenn es sich nicht um einen unmittelbaren Notfall handelt, bei dem der Arzt zur Einleitung von Maßnahmen verpflichtet wäre, kann ein niedergelassener Arzt sich genauso wie alle anderen Menschen, auf die Vertragsfreiheit berufen und die Behandlung von Patienten ablehnen.
Gerade politische Ansichten sind da für meine Begriffe ein absolut akzeptabler Grund, eine Person abzulehnen.
 

MANFREDM

Minister für Klimasicherheit
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Wenn es sich nicht um einen unmittelbaren Notfall handelt, bei dem der Arzt zur Einleitung von Maßnahmen verpflichtet wäre, kann ein niedergelassener Arzt sich genauso wie alle anderen Menschen, auf die Vertragsfreiheit berufen und die Behandlung von Patienten ablehnen.
Gerade politische Ansichten sind da für meine Begriffe ein absolut akzeptabler Grund, eine Person abzulehnen.
Weil es so im Grunzgesetz der politisch korrekten Linksfaschisten steht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Weil es so im Grunzgesetz der politisch korrekten Linksfaschisten steht.
Freiheiten wie die Vertragsfreiheit stehen im Grundgesetz, eine solche ist aber sicherlich nicht im Sinne von Linken, Faschisten oder Linksfaschisten.
Ich sehe kein Problem darin eine Behandlung aufgrund politischer Differenzen abzulehnen. Wer sich öffentlich als Vertreter(in) einer Partei aufstellen lässt, muss mit solchen Konsequenzen rechnen.
 

MANFREDM

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Freiheiten wie die Vertragsfreiheit stehen im Grundgesetz, eine solche ist aber sicherlich nicht im Sinne von Linken, Faschisten oder Linksfaschisten.
Ich sehe kein Problem darin eine Behandlung aufgrund politischer Differenzen abzulehnen. Wer sich öffentlich als Vertreter(in) einer Partei aufstellen lässt, muss mit solchen Konsequenzen rechnen.
Ausser er ist Neger.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Ausser er ist Neger.
Damit würdest du ja auch gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen, welches Menschen davor schützen soll, dass sie aufgrund unveränderlicher Merkmale von Leistungen ferngehalten werden, für die sie also auch keine Verantwortung zeichnen,
 

MANFREDM

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Damit würdest du ja auch gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen, welches Menschen davor schützen soll, dass sie aufgrund unveränderlicher Merkmale von Leistungen ferngehalten werden, für die sie also auch keine Verantwortung zeichnen,
:ROFLMAO: Religionszugehörigkeit gehört also auch dazu. :ROFLMAO: Kopftuchtussen also auch nicht.
 
OP
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gerthans

Deutscher Bundeskanzler
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:ROFLMAO: Religionszugehörigkeit gehört also auch dazu. :ROFLMAO: Kopftuchtussen also auch nicht.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert in § 1 seinen Zweck so:

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Wegen Kopftuchtragens darf also nicht diskriminiert werden, also auch nicht wegen Einsatzes für die AfD, denn die politische Einstellung gehört doch zur Weltanschauung, oder nicht?
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert in § 1 seinen Zweck so:



Wegen Kopftuchtragens darf also nicht diskriminiert werden, also auch nicht wegen Einsatzes für die AfD, denn die politische Einstellung gehört doch zur Weltanschauung, oder nicht?
Weltanschauung wird eher mit Glaubenssystem gleichgesetzt, darunter können auch politische Ansichten fallen, aber allgemein wird die politische Richtung der man angehört nicht als schützenswert im Sinne der Antisdiskriminierungsgesetzgebung betrachtet.
Persönlich halte ich es auch für richtig, denn ein Arzt ist weiterhin Mensch und ich sehe nicht, warum dessen Recht hier beschnitten werden sollte. Denn politische Einstellungen sind dem Individuum in freier Entscheidung zuzuordnen, dann muss man auch dem Arzt zugestehen dieses Verhalten in die Bewertung mit einzubeziehen.
 
OP
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gerthans

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Weltanschauung wird eher mit Glaubenssystem gleichgesetzt, darunter können auch politische Ansichten fallen, aber allgemein wird die politische Richtung der man angehört nicht als schützenswert im Sinne der Antisdiskriminierungsgesetzgebung betrachtet.

Da sprichst du einen heiklen Punkt an.

Das Grundgesetz schreibt in Artikel 3 (3) vor - (Hervorhebung von mir):

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Das GG spricht also ausdrücklich auch von politischer Einstellung, das AGG aber nicht. Komisch :unsure:
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Da sprichst du einen heiklen Punkt an.

Das Grundgesetz schreibt in Artikel 3 (3) vor - (Hervorhebung von mir):



Das GG spricht also ausdrücklich auch von politischer Einstellung, das AGG aber nicht. Komisch :unsure:
Man darf beim Grundgesetz nicht vergessen, dass es sich dabei tendenziell um Abwehrrechte des Individuums gegen den Staat und dessen ausführende Organe handelt, während das AGG auf die Regelung der Verhältnisse zwischen natürlichen und juristischen Personen konzentriert ist.
Während also der Staat neutral handeln muss, ist es dem Einzelnen natürlich vorbehalten, eine entsprechende politische Meinung in sein Handeln einfließen zu lassen.
Ich halte das auch für absolut richtig.
 

Le Bon

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Apartheid beim Arzt?​

Die Überschrift hat mich verwirrt, Ich dachte zuerst, daß Weiße nicht mehr bei deutschen Ärzten behandelt werden würden.

Um sicher zu sein, habe ich den Begriff noch ma kurz nachgeschlagen und... siehe da, er bezieht sich nur auf Rassentrennung!

Allerdings ist es wohl auch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.[

Ich finde den Begriff Diskriminierung "eigentlich" treffender. Nur.. man kann Überschriften nicht mehr ändern.
Das GG spricht also ausdrücklich auch von politischer Einstellung, das AGG aber nicht. Komisch :unsure:
Nur das GG ist ja nicht mehr "staats"tragend.:mad:
 
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gerthans

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Freiheiten wie die Vertragsfreiheit stehen im Grundgesetz, eine solche ist aber sicherlich nicht im Sinne von Linken, Faschisten oder Linksfaschisten.
Ich sehe kein Problem darin eine Behandlung aufgrund politischer Differenzen abzulehnen. Wer sich öffentlich als Vertreter(in) einer Partei aufstellen lässt, muss mit solchen Konsequenzen rechnen.

Nun gut, Kneipenwirte und Ärzte genießen also die Freiheit, bestimmte ihnen unsympathische Personen abzuweisen.

Trotzdem hoffe ich, dass die Zurückweisung von Andrea Zürcher keine Schule macht.

Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, dass in den 1980er Jahren zum Beispiel ein GRÜNER von einem CDU-Arzt abgewiesen worden wäre.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Nun gut, Kneipenwirte und Ärzte genießen also die Freiheit, bestimmte ihnen unsympathische Personen abzuweisen.

Trotzdem hoffe ich, dass die Zurückweisung von Andrea Zürcher keine Schule macht.

Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, dass in den 1980er Jahren zum Beispiel ein GRÜNER von einem CDU-Arzt abgewiesen worden wäre.
Wäre jemand aktiv für die AfD tätig, würde ich auch die Behandlung ablehnen.
Naja, nur weil du dich daran nicht erinnern kannst, heißt das ja nicht, dass es nicht passiert ist. Solche Ereignisse waren eben einfach lokaler. Ohne das Internet hättest du davon sonst auch nicht mitbekommen.
 

Le Bon

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Nun gut, Kneipenwirte und Ärzte genießen also die Freiheit, bestimmte ihnen unsympathische Personen abzuweisen.
Kneipenwirte können mit dem ominösen "Hausrecht" arbeiten. Ärzte nur, falls es sich nicht um einen Notfall handelte:

Wann besteht doch eine Behandlungspflicht?
Handelt es sich um einen Patienten, der sich in einem akuten Zustand befindet, also einen Notfall darstellt, darf der Arzt ihn nicht abweisen.

Ich habe allerdings meinen ehm. Hausarzt abjewiesen. Wegen Feichheit vor'm Feind!;)

Trotzdem hoffe ich, dass die Zurückweisung von Andrea Zürcher keine Schule macht.

Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, dass in den 1980er Jahren zum Beispiel ein GRÜNER von einem CDU-Arzt abgewiesen worden wäre.
Damals war die Spaltung im Volk ja auch noch nicht so absolut!:mad:
 
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gerthans

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Kneipenwirte können mit dem ominösen "Hausrecht" arbeiten. Ärzte nur, falls es sich nicht um einen Notfall handelte:

Wann besteht doch eine Behandlungspflicht?
Handelt es sich um einen Patienten, der sich in einem akuten Zustand befindet, also einen Notfall darstellt, darf der Arzt ihn nicht abweisen.

Ich habe allerdings meinen ehm. Hausarzt abjewiesen. Wegen Feichheit vor'm Feind!;)


Damals war die Spaltung im Volk ja auch noch nicht so absolut!:mad:

Die Spaltung des deutschen Volkes geht allein von den Gutmenschen aus. In Österreich ist das Volk nicht gespalten. Da kann die FPÖ, die Schwesterpartei der AfD, immer wieder als Juniorpartner in Bund und Ländern mitregieren.

Wenn das, was Andrea Zürcher widerfuhr, Schule macht, sollte ich nach Österreich umziehen oder nach Ostdeutschland.
 

BinMalWeg

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Entsteht eine politisch korrekte Apartheid im Gesundheitswesen der Merkel-BRD?

Andrea Zürcher wurde von ihrem Hausarzt rausgeschmissen, als der erfuhr, dass sie Kandidatin der AfD für die Bundestagswahl ist:

https://jungefreiheit.de/politik/de...24qr7quhgF_y5GqI3RaQbYza1ustx1t-6cxb0esCcQGyU

Ich hoffe inständig, dass dies ein Einzelfall ist. Andernfalls drängt sich der Vergleich mit Deutschland unter Hitler auf, als nichtjüdische Ärzte keine Juden behandeln durften.

Kneipenwirte, die AfD-Leute bedienen, müssen fürchten, "Besuch" von der Antifa zu bekommen. Gilt das bald auch für Ärzte, die AfD-Leute behandeln?

Apartheid praktiziert bereits der Arbeiter-Samariter-Bund:

https://asb.de/news/asb-erste-hilfe-kurs-fuer-afd
Abgesehen davon, dass man das durchaus kritisieren kann:

"Als Apartheid wird eine geschichtliche Periode der staatlich festgelegten und organisierten sogenannten Rassentrennung in Südafrika und Südwestafrika, bezeichnet. Sie war vor allem durch die autoritäre, selbsterklärte Vorherrschaft der „weißen“, europäischstämmigen Bevölkerungsgruppe über alle anderen gekennzeichnet."

Also Mal eben schnell neue Definition, damit alles viel dramatischer klingt.

Oder ist die AFD inzwischen eine Rasse?

Falls nicht hast du da den Grund, warum niemand außerhalb deiner Echokammer sich aufregt.
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

Abgesehen davon, dass man das durchaus kritisieren kann:

"Als Apartheid wird eine geschichtliche Periode der staatlich festgelegten und organisierten sogenannten Rassentrennung in Südafrika und Südwestafrika, bezeichnet. Sie war vor allem durch die autoritäre, selbsterklärte Vorherrschaft der „weißen“, europäischstämmigen Bevölkerungsgruppe über alle anderen gekennzeichnet."

Also Mal eben schnell neue Definition, damit alles viel dramatischer klingt.

Oder ist die AFD inzwischen eine Rasse?

Falls nicht hast du da den Grund, warum niemand außerhalb deiner Echokammer sich aufregt.
Problematisch wird es für meine Begriffe dann, wenn Dachorganisationen wie die Bundesärztekammer beginnen würden, Richtlinien oder Empfehlungen auszusprechen, dass man AfD Mitglieder nicht behandeln würde.
In dem Falle könnte das ja tatsächlich den Zugang zur medizinischen Versorgung erschweren. Bei einzelnen niedergelassenen Ärzten, ist es letztlich kein wirklicher Eingriff in die Versorgungssicherheit und dementsprechend auch kein Problem.
 

Le Bon

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Die Spaltung des deutschen Volkes geht allein von den Gutmenschen aus. In Österreich ist das Volk nicht gespalten. Da kann die FPÖ, die Schwesterpartei der AfD, immer wieder als Juniorpartner in Bund und Ländern mitregieren.

Wenn das, was Andrea Zürcher widerfuhr, Schule macht, sollte ich nach Österreich umziehen oder nach Ostdeutschland.
Ich war bis gestern ja der Meinung, alles sei im Dutt und wir gingen der Volldiktatur entgegen. Dann bekam ich eine Nachricht aus Frankreich und seit dem bin ich wieder beruhicht. Es soll alles wieder gut werden. Da ich nie glaube, hoffe ich dennoch, daß es klappte.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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