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Übrigens haben die Leute, die die Afd in den Bundestag gelassen hat, niemanden bedroht, sie haben nur Fotos gemacht, mehr nicht.
Es geht bei der Untersuchung der Vorfälle auch nicht um den Tatvorwurf der Bedrohung, sondern der Nötigung! Das sind Zwei Paar Schuhe...
Und es ist schlichtweg gelogen oder sehr schlampig recherchiert zu behaupten dass dass die Störenfriede nur Fotos gemacht hätten!
Es wurde u. a. auch Handyvideos gemacht und ins Internet hochgeladen. Mit den Tatbestand der Beleidigung nahekommenden Beschimpfungen/Kommentaren seitens der Filmerin. Und da es sich bei Finanzminister ALTMEIER um eine Person ''öffentlichen Interesses'' handelt, ist meines bescheidenen juristischen Wissens nach sogar die Staatanwaltschaft ihrerseits befugt Ermittlungen einzuleiten.
Es handelt sich hierbei um nichts drastisches, klar. Aber es zeigt doch dass sich die AfD immer weiter von allen Parteien in den letzten 50 Jahren im Bundestag entfernt, was einen gewissen Anstand angeht und politische Normen/Regeln. Welche, und genau darum geht es, rein gar nicht mit der unterschiedlichen politischen Agendas der Parteien zu tun haben in vorliegendem Falle.
Wie kann ein unentschlossener Wähler sich für so eine Partei entscheiden, wenn er keine Protestwahl beabsichtigt, die sich an keine simplen ''Benimmregeln'' hält?:traurig: