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Das ist doch schlicht Blödsinn, denn dieses Geld ist doch in Umlauf und macht genau das, was es deiner Meinung nach machen soll - es ist im Wirtschaftskreislauf. "Geld" auf Konten, welches täglich abrufbar ist, ist aber kein echtes Bargeld, sondern Giralgeld, welches jedoch von der Bank als Bargeld mehr oder weniger schnell auszahlbar sein muss. Darum kann man es zwar als "Bargeld" ansehen, ist es aber nicht wirklich.
Du willst doch wohl, dass diese Art der langfristigen Aufbewahrung von kurzfristig abrufbaren Finanzmitteln, unattraktiv gemacht werden soll. Genau das, was die Banken derzeit mit Negativzinsen versuchen, weil sie vermeiden wollen, Geld zur Notenbank, zu deren Strafzinsen, schicken zu müssen.
Du hast mit Deinem Beitrag ein Problem erkannt, über das schon viel diskutiert und geschrieben worden ist. Mittlerweile hat sich jedoch längst herausgestellt, das dies kein Problem ist, und auch nie gewesen war. Es handelt sich vielmehr um ein Missverständnis, das vor allem auf falsche Begrifflichkeiten beruht.
Es gibt zwei Arten von „richtigem Geld“, mit dem man etwas kaufen kann. Da wäre zum einen das Bargeld, was keine weitere Erklärung benötigt. Bargeld ist das einzige „echte Geld“, über das Nichtbanken, also Otto-Normalverbraucher, Unternehmen, Geschäftsleute und Börsenzocker verfügen können. Alles andere, inklusive Giralgeld, ist kein Geld, weil es nicht (wie Bargeld) allgemein akzeptiert ist.
Beim Giralgeld handelt es sich um einen „null-fristigen Geldanspruch“, man kann damit „sofort“ über Bargeld verfügen, aber natürlich nur, wenn die Bank Bargeld im Tresor bereit hält. Das ist ein großer Unterschied, den man sich unbedingt bewusst machen muss!
„Aber ich kann doch jederzeit eine bargeldlose Überweisung tätigen, ich kann mit meiner Kreditkarte problemlos an der Ladenkasse bezahlen, oder Schecks unterzeichnen! Ich kann also mit meinem liquiden Sichtguthaben auf dem Girokonto jederzeit und überall problemlos bezahlen, darum ist es doch so gut wie Bargeld, oder nicht?“
Das es sich beim Giralgeld nicht(!) um Geld handelt und man in Wirklichkeit gar nichts damit kaufen kann, weil es tatsächlich niemand(!) als Geld akzeptiert, wird klar, wenn man sich den Ablauf einer bargeldlosen Überweisung zwischen den Geschäftsbanken ansieht.
Jetzt kommen wir zur zweiten Art von „echtem Geld“, dem sog. Zentralbankguthaben.
Jede Geschäftsbank besitzt bei der Zentralbank ein Konto, auf dem sich „digitales Bargeld“, also das Zentralbankguthaben befindet. In der Akzeptanz ist es dem echten Bargeld ebenbürtig. Allerdings kann es die Zentralbank nicht verlassen! Es sind keine Überweisungen nach außen möglich! Geschäftsbanken können ihr Zentralbankguthaben nur auf andere Zentralbankkonten, von anderen Geschäftsbanken überweisen. Nur Geschäftsbanken haben auf das „digitale Bargeld“ zugriff.
Und genau damit werden bargeldlose Überweisungen möglich. Wird eine Buchung von Bank A zu Bank B vollzogen, findet die eigentliche Bargeldüberweisung zwischen den Zentralbankkonten statt. Ist diese Überweisung nicht möglich, weil Bank A über zu wenig Zentralbankguthaben verfügt, kann die Überweisung nicht vollzogen werden, auch wenn auf dem Girokonto in Bank A eine Mio Euro Sichtguthaben liegt. Denn das Giralgeld ist eben nur ein ANSPRUCH auf Bargeld, oder eben digitales Bargeld auf den Zentralbankkonten.
Die Negativen Zinsen der EZB wird bisher nur auf das digitale Bargeld erhoben und verursacht den Geschäftsbanken steigende Kosten, die wohl bald auf private Girokonten umgelegt werden müssen.
Für eine wirksame Belastung der Liquidität, genügt es also völlig, das digitale Bargeld auf den Zentralbankkonten und eben das normale Bargeld zu belasten. Damit sind alle Arten von Liquidität abgedeckt, eben auch null bis kurzfristige Geldansprüche wie Tagesgeld, Sichtguthaben und alle Arten kurzfristiger Geld-Einlagen, da es sich ausnahmslos nur um Ansprüche auf Bargeld handelt, welche keinen selbstständigen Zahlvorgang, also Nachfrage tätigen können.
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