Ich gratuliere dir dazu, wie du doch immer wieder deinem Motto folgst und
dich selber als
KINDSKOPF entlarvst!
Deine "Rache"-, "Neid"- und "Straf"-Visionen sind einfach nur zu kindisch:
denn "Enteignung" ist nun mal nur entsprechend dem Grundgesetz moglich, da ist nichts von Enteignung als "Strafe" im
Strafrecht zu finden!
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3)
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Du kannst dir ja nach Pippi-Prinzip "Ideen" für dein "Villa Kunterbunt"-Paralleluniversum zusammenbasteln,
aber irgend etwas Reales kommt da nicht zustande!
Von allen Dingen aber ist die Anwendung von Technik und Wissenschaft allein imstande,
auch den Bauern zum vollen Kulturmenschen zu machen ...