Es scheint neben Jakob auch viele andere nicht zu interessieren, dass diese ständige Hetze, Diskriminierung und Ausgrenzung gegen die AfD nicht nur unfair ist, sondern auch gegen geltendes Recht und Gesetz verstößt.
Grundgestz Art. 3 Abs. 2 sagt aus:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ähnliches ist auch zu lesen im Allgemeinen Gesetz zur Gleichbehandlung AGG. Das bedeuted z.B., dass die Polizei als Hüter von Recht und Gesetz eigentlich ungestörte Versammlungen der AfD ermöglich muß, insbesondere sie schützen muß vor sog. "Demokraten und Antifaschisten", die häufig die Zugange blockieren. Das geschieht aber auch nicht.
Hier wird gegen Art. 8 des GG (Versammlungsfreiheit) verstoßen, aber ist wohl auch egal....