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Gehört mir mein Haus?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 2 «  

jk's meinung

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Und was passiert wenn der Staat beschliesst den Eintrag im Grundbuch zu ändern?
Aus welchem Grunde auch immer, von mir aus nach dem Tod des Eigentümers, oder wenn der Eigentümer wegen irgendeiner Straftat verurteilt und sein Eigentum beschlagnahmt wird.
Muss ja nicht mal eine echte Straftat sein, nach türkischem Recht reicht ja schon sowas wie "Terrorverdacht" ohne Beweise.

Der Staat hat in vielen Fällen die Möglichkeit Eigentum zu konfiszieren. Es gibt möglichkeiten hierfür, wegen Gefahrenabwehr oder Gemeinwohl. Jeder Staat hat hier seine eigenen Regeln. Einen Eintrag im Grundbuch kannst du nicht einfach ändern...
 

jk's meinung

Deutscher Bundeskanzler
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Sagte der selbsternannte Oberlehrer mit erhobenem Zeigefinger und seiner beschlagenen Brille auf der Nase...:)giggle:)



Ach? Tatsächlich...:)rolleyes:)

Behauptet wer?!?

Der ganze Thread geht um Eigentum. Das Problem ist einfach das hier oft Leute mit noch nicht mal Halbwissen über einem Thema diskutieren. Was nützt es mit dir über Eigentum zu disktuieren, wenn du noch nicht einmal in der Lage bist eindeutig Eigentum und Besitz zu differenzieren.
 

jk's meinung

Deutscher Bundeskanzler
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Alles unterliegt dem Rechtsprinzip, niemandem Schaden zufügen zu dürfen. Warum vermischst du das jetzt mit der Frage nach dem Eigentum?



Richtig. Ein Schreiben ohne Unterschrift besitzt keine Rechtsgültigkeit - und das hat seinen tieferen Grund.



Der Nächste mit Diskussionserstickungsbedürfnissen: "...Deppen...biologischer Defekt im Hirn..."



Das sind 08/15-Antworten und keine, die definitv belegen, dass ich Eigentümer einer Sache bin. Meine Fragen sind alle nicht beantwortet, z.B. mit welchem Recht der "Staat" mein bezahltes Eigentum (Haus) mit einer Zwangshypothek belasten kann/darf.

Ich gehe aber noch einen wichtigen Schritt weiter:

Recht dürfte eines der kompliziertesten Dinge sein und was wäre sinnvoller, als sich dort kundig zu machen, wo Recht diskutiert wird. Und auch dort findet man eine Diskussion, die DAS "in Frage stellt", was auch die Zoll"beamtin" und der Polizist in LINK-3 meines Eingangsbeitrage ins Schwitzen bringt: "Sind wir noch Beamte?"

Ich gehe aber zunächst mal an meine erste Fundstelle zurück, bevor ich zum "JURA-FORUM" komme:



Beweisschreiben:
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/gvg-weggefallen-bayerisches_verwaltungsgericht_regensburg.pdf

Weiter dazu:



--------------------------------------

Aber kommen wir zum "JURA-FORUM".

Am 12.03.2011 eröffnete "Jurafist" ein Thema im Juraforum mit dem Titel:

(rote Markierung von mir (!) )



Also:
$ 15 GVG ist ersatzlos gestrichen!

Daraus folgt:
* Es gibt keine Staatsgerichte mehr.
* Ohne Staatsgerichte keine gesetzlichen Richter mehr.

In Beitrag-#10 vom 13.03.2011, 22:27 wird es aber noch fieser:
(rot von mir)



Ich schließe mich Jurafist an und möchte gerne optimistisch sein, alleine die Fakten lassen es nicht zu:



Fazit:


Keine Staatsgerichte, gesetzliche Richter und Staatshaftung mehr.
"Beamte" haften lt. §§ 823 u. 839 BGB (Handelsrecht !) mit ihrem PRIVATVERMÖGEN.
Keine Beamten mehr, denn wer sollte sie ohne Rechtsstaat in diesen Status erheben?
Keine Rechtssicherheit mehr.

Und so ist es anhand der Faktenlage legitim, die Rechtssicherheit auf den Prüfstand zu stellen.

Die Geltungsbereiche der Gesetze GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 gestrichen. Diese sind aber unabdingbar Voraussetzung für die Gültigkeit.

Hier wird Stück für Stück der Rechtsstaat aus den Angeln gehoben, an den Augen der Öffentlichkeit vorbei und mit Sicherheit nicht ohne Sinn und Zweck. Es geht darum alles zu privatisieren und dem See- und Handelsrecht unterzuordnen - und das bedeutet "Das Recht des Stärkeren".

Da hast du schön ganz viele Fetzen zusammengeschmissen. In der Regel, aus meinem Erfahrungsschatz mit Gesetzen die meinen Beruf/Branche betreffen, entfallen Einzelnormen ziemlich oft, weil sie enteder aufgrund neuerer Gesetze keine Wikrung mehr haben oder wegen anderen Änderung nicht mehr logisch sind und denen entgegen stehen. Nur weil ein hirnloser keine Zusammenhänge sieht und darin vermeintlich ein Desaster erkennt, ist es noch lange keins.

Zu der Unterschrift kommt noch eines: Eine persönliche Unterschrift im Privatrecht benötigt lediglich eine schriftliche Willenserklärung. Was das bedeutet? Das darfst du dir gerne in einem Bildungsinstitut beibringen lassen. Selbstrecherche scheint bei dir eher etwas gefährlich zu sein.
 
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Piranha

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Der Staat hat in vielen Fällen die Möglichkeit Eigentum zu konfiszieren. Es gibt möglichkeiten hierfür, wegen Gefahrenabwehr oder Gemeinwohl. Jeder Staat hat hier seine eigenen Regeln. Einen Eintrag im Grundbuch kannst du nicht einfach ändern...

Ich kann das nicht und du kannst das auch nicht, so weit klar.
Aber der Staat kann das und damit ist "Eigentum" ein relativ bedeutungsloses Wort.
 

sportsgeist

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Der Staat hat in vielen Fällen die Möglichkeit Eigentum zu konfiszieren. Es gibt möglichkeiten hierfür, wegen Gefahrenabwehr oder Gemeinwohl. Jeder Staat hat hier seine eigenen Regeln. Einen Eintrag im Grundbuch kannst du nicht einfach ändern...
sobald du mal Eigentum in Deutschland hast, stellst du sehr schnell fest, dass Eigentum in D sehr sehr relativ ist
streng rechtlich legt es dir jede Menge Pflichten auf, bei kaum Rechten ...

alles, wozu Eigentum in Deutschland letztlich gut ist, ist es als Aktiva (Sicherheit) bei der Bank zu hinterlegen um flüssig zu werden, zu bleiben ...

ansonsten macht es durch seine hohen rechtlichen Pflichten und Anforderungen eigentlich nur Ärger, Stress und Arbeit ... bei einem Gegenerlös, über den sich trefflich streiten ließe
 

sportsgeist

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Jeder mit einer kaufmännischen Ausbildung müsste wissen, was eine juristische Person ist. Genauso wie eigentlich jeder, der irgendwann mal etwas mit Grund und Boden zu tun hatte, weis dass der eingetragene Eigentümer im Grundbuch, der Eigentümer ist. Dafür brauch man keine Urkunde oder irgendeine Bescheinigung sondern nur einen Grundbuchauszug. Was glaubst du warum da sonst so einer riesen Affentanz mit Notaren betrieben wird?

Genauso brauch ich nur einen Handelsregisterauszug einer GmbH um zu erfahren, wer Eigentümer dieser juristischen Person ist.
wohltuend, wenn hier im Forum auch mal User mitdiskutieren, die ganz offensichtlich nicht auf der allerletzten Brotkruste auf der Brennsuppe dahergeschwommen kommen, sondern sich auch mal nach sowas wie "Ahnung" und "Substanz" anhören ...

... deine Töpfchen hast du dir reichlich verdient
 

Heli

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Ich habe zu Weihnachten u.a. ein Buch geschenkt bekommen; bin ich nun dessen Eigentümer? Ich habe keinerlei Nachweis darüber.

@ Maikel

Es gibt genügend Dinge da brauchst du keinen Besitznachweis!
Dein erwähntes Buch beispielsweise, deine Kleidung usw.

Zumindest solange nicht, solange niemand plausibel behauptet dass du ihm die Dinge gestohlen hast. (In dem Falle braucht er seinerseits einen akzeptierten Nachweis dass er den Artikel um den es geht überhaupt besessen hast)


Sagte der selbsternannte Oberlehrer @ jk's meinung mit erhobenem Zeigefinger und seiner beschlagenen Brille auf der Nase...:)giggle:)


---------------
---------------

@ Heli

setzen 6.


Hier redet niemand über besessenen Besitz.

@ jk's meinung

Ach? Tatsächlich...:)rolleyes:)

Behauptet wer?!?


@ Heli

Der ganze Thread geht um Eigentum. Das Problem ist einfach das hier oft Leute mit noch nicht mal Halbwissen über einem Thema diskutieren. Was nützt es mit dir über Eigentum zu disktuieren, wenn du noch nicht einmal in der Lage bist eindeutig Eigentum und Besitz zu differenzieren.

Netter Versuch...

Ich lasse mal einen Forenkollegen darauf antworten, der zwar gerne den Oberlehrer spielt und Noten verteilt, aber eine gewisse Leseschwäche offenbart für mein Dafürhalten:

:coffee:
 

sportsgeist

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Manchmal habe ich das Gefühl, das bei diesen Menschen einfach nur ein biologischer Defekt im Hirn vorhanden sein muss. Anders kann ich es mir nicht erklären.
... nein, sei dir sicher, es ist kein biologischer Defekt
 

Sachse

Sachse
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Vielleicht könnte man diese unsägliche Debatte um’s Eigentum, wenn es denn das wirklich ist,
z.B. so beenden:.....

..."Eigentum erwirbt man erst dann, wenn es zu 100% Eigentum ist. Fehlt bei einer Objekt-/Haus-
Finanzierung selbst zur letzten Rate auch nur 1,00 €, so ist der Vertrag auf Eigentum nicht erfüllt,
würde so der Banker antworten und eine Pfändung einleiten bleibt man diesen einen € schuldig.

Die Letzte Konsequenz wäre die Versteigerung durch die finanzierende Bank zum Selbstkosten-
Preis für 1 €, insofern hier die Aufwendungen/Auslagen der/des Verfahren keine Rolle spielen.

Genau so verhält es sich mit Eigentum, wobei der Besitz etwas völlig anderes ist, wie z.B. man
an Schulden mehr als einen Titel besitzen kann, der nichts mit dem Adel o. Grad zu tun hat!

Das ist einfach eben so!
 
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Vielleicht könnte man diese unsägliche Debatte um’s Eigentum, wenn es denn das wirklich ist,
z.B. so beenden:.....

..."Eigentum erwirbt man erst dann, wenn es zu 100% Eigentum ist. Fehlt bei einer Objekt-/Haus-
Finanzierung selbst zur letzten Rate auch nur 1,00 €, so ist der Vertrag auf Eigentum nicht erfüllt,
würde so der Banker antworten und eine Pfändung einleiten bleibt man diesen einen € schuldig.

Die Letzte Konsequenz wäre die Versteigerung durch die finanzierende Bank zum Selbstkosten-
Preis für 1 €, insofern hier die Aufwendungen/Auslagen der/des Verfahren keine Rolle spielen.

Genau so verhält es sich mit Eigentum, wobei der Besitz etwas völlig anderes ist, wie z.B. man
an Schulden mehr als einen Titel besitzen kann, der nichts mit dem Adel o. Grad zu tun hat!

Das ist einfach eben so!

Hier noch mal in einem Video für diegjenigen, welche meinen, ,,Eigentum zu besitzen": Seht selbst:

https://www.youtube.com/watch?time_continue=10&v=ISNSFD8AJ8c
 

sportsgeist

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Vielleicht könnte man diese unsägliche Debatte um’s Eigentum, wenn es denn das wirklich ist,
z.B. so beenden:.....

..."Eigentum erwirbt man erst dann, wenn es zu 100% Eigentum ist. Fehlt bei einer Objekt-/Haus-
Finanzierung selbst zur letzten Rate auch nur 1,00 €, so ist der Vertrag auf Eigentum nicht erfüllt,
würde so der Banker antworten und eine Pfändung einleiten bleibt man diesen einen € schuldig.

Die Letzte Konsequenz wäre die Versteigerung durch die finanzierende Bank zum Selbstkosten-
Preis für 1 €, insofern hier die Aufwendungen/Auslagen der/des Verfahren keine Rolle spielen.

Genau so verhält es sich mit Eigentum, wobei der Besitz etwas völlig anderes ist, wie z.B. man
an Schulden mehr als einen Titel besitzen kann, der nichts mit dem Adel o. Grad zu tun hat!

Das ist einfach eben so!
sorry, das ist schuldrechtlich gesehen schlicht und einfach kompletter Unsinn ...

... oder anders gesagt, dazu müsste sich der Schuldner schon reichlich doof anstellen, was nicht nur mit Dummheit einherginge, sondern fast schon mit komplett dummem Vorsatz zu tun hätte ...
 
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Nämlich........?

Kleiner Tipp,geh doch mal zu dem Autoverkäufer deines Vertrauens und bitte ihn,dir schriftlich zu bestätigen dass, das Auto, dass du kürzlich bei ihm gekauft hast DEIN Eigentum ist.Wenn du Glück hast lacht er dich nur aus,es könnte aber auch sein dass die Kollegen mit der Zwangsjacke anrücken.

Nun kapiert ?????
 

Picasso

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Kleiner Tipp,geh doch mal zu dem Autoverkäufer deines Vertrauens und bitte ihn,dir schriftlich zu bestätigen dass, das Auto, dass du kürzlich bei ihm gekauft hast DEIN Eigentum ist.Wenn du Glück hast lacht er dich nur aus,es könnte aber auch sein dass die Kollegen mit der Zwangsjacke anrücken.

Nun kapiert ?????

Es geht aber um Grundeigentum / Immobilien. Da sollte das doch kein Problem sein, weder für die Behörde noch für einen Notar.
 
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Es geht aber um Grundeigentum / Immobilien. Da sollte das doch kein Problem sein, weder für die Behörde noch für einen Notar.

Es ist doch auch kein Problem,der GRUNDBUCHAUSZUG ist die Besitzurkunde, falls du ALLEIN darin stehst,deshalb besteht auch keine Notwendigkeit "Besitzurkunden" auszufertigen.
 
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Eine rundum bekloppte Reichbürger-Trude !!!


So müsstest du Mich mal nennen...!
Das Du nicht den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz kennst, ist mir spät. jetzt klar, da du mit solchen hochkarätigen Begriffen wie Reichsbürger um dich wirfst, weißt nicht, was das ist aber benutzt ihn halt...na gut! Hast wohl sonst nicht viel zu sagen zu Hause:kopfkratz:
Tröste dich, den Unterschied Eig.-Besitz konnte mir nicht mal die Tussi vom Katasteramt erklären, das lernen die nämlich nicht! die hatte sich nur gewundert, dass immer öfters Leute kommen und ihre Immobilie zum Eigentum eintragen wollen. Aber die hats wenigstens geschnallt, die war nicht so dämlich wie du, die hat sich das nämlich erklären lassen und hat sich danach noch bedankt bei mir! Tja, so unterschiedlich sind die Leute...
 

Watson

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Eine rundum bekloppte Reichbürger-Trude !!!

Hast du dir Narrenkappen nicht vorbeimarschieren sehen ?

Eigentlich gehört die Tussi zum Amtsarzt, der wird ihr ihre Fähigkeiten schon bescheinigen.
 

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