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Gehört mir mein Haus?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 2 «  

Le Bon

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Le Bon, ich schätze Dich sehr.
Danke gleichfalls.;)
Die Beweisführung der Reuichsbürger ist so etwas von schräg, dass es schon fast weh tut. Insbesondere die eigensinnige Interpretaion des angezoggenen urteils der BVerfG.
Kannst Du mir in ein paar Sätzen erklären, was daran eigensinnich ist, bitte?

Im Übrigen beziehe ich mich nicht so sehr auf dieses "Urteil", sondern auf ein Schreiben des "Ministeriums" des Innern. Hier nochmal der Auszuch:


Lasst uns zwei wegen der Wertschätzung über etwas anderes sprechen.
Falls man sich wertschätzte, wäre das ein Grund, auch über kontroverse Meinungen zu reden/schreiben, n'est-ce pas?

Mei Libber, es ist eine Tatsache, daß die DDR-Deutschen und die BRD-Deutschen dieselbe Staatsangehörichkeit hatten. Magst Du mir sagen, welche die denn sein könnte, falls es nicht die nach RuStAG 1913 wäre?
 
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Was Interessiert mich dieses Juristische getue, die Oberste hält sich an kein Gesetz und jetzt will man mir weismachen das mir der Grund und Boden den ich seit Generationen habe nicht gehört?
OK
Ich werde Verlieren aber einige andere auch.
Scheiß auf Juristerei die jeder so auslegt wie es dem Stärkeren gerade gefällt.
 

Debitist

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Le Bon, ich schätze Dich sehr.

Die Beweisführung der Reuichsbürger ist so etwas von schräg, dass es schon fast weh tut.
Insbesondere die eigensinnige Interpretaion des angezoggenen urteils der BVerfG.

Lasst uns zwei wegen der Wertschätzung über etwas anderes sprechen.

Ihr beide, glaube ich, redet aneinander vorbei.


Mindestens einer von beiden zieht hier eine Ideologie herbei, welche durch den Staat geschaffen wurde:

Die "volkstümliche" Definition des Reichsbürgers. Und dann sarkastisch ins Lächerliche gezogen.



Besinnen wir uns auf Fakten?


Hier definitiv:


Deutscher ... ist ... wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.


Der Begriff "Reichsbürger", der wurde (von wem auch immer) dazu erfunden. Und nu nehmt ihr Beide das Vokabular Anderer auf, um Euch zu zerfleischen?

Nu machts mal halblang, sonst habt Ihr es doch auch drauf.


Besonnener Gruß
Debitist
 
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Dann Streitet euch doch um euer Eigentum.
Oder besser gebt es her.
 
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Was ist los in diesem Land? sind alle wahnsinnig geworden? OK Psychiater sind da. Aber bitte gehen sie in unsere Räumlichkeiten ohne Aggressiv zu werden!
 
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Überlasst ihnen Haus und Hof, irgend ein Gesetz wird es schon geben.
Seit ihr nicht mehr ganz dicht.?
Ok
 
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Ich gehe mal davon aus, dass Du bald Deines Landes enthoben wirst, da neue Leute in dieses Land geflüchtet sind.

Wir sind nur die Bezahler.

Wie dekadent.
 

busse

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Tut mir leid, das bezweifle ich.

Auf Eigentum zahle ich keine Steuern. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wenn du mir irgendwo zeigst, dass ich Eigentümer des Grund und Bodens werde, der sich beim Kauf eines Hauses darunter und wie auf der Flurkarte als Liegenschaft eingezeichnet, um das Haus herum befindet.

Du bist noch nicht einmal berechtigt, ohne Genehmigung des tatsächlichen "Eigentümers", ein beliebiges Loch senkrecht in den Boden "deines" Gartens zu bohren, geschweige denn, den Boden beliebig zu nutzen.

Also Du bezahlst keine KFZ Steuer ?
busse
 
OP
terra-111
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Also Du bezahlst keine KFZ Steuer ?
busse

Klar zahle ich die. Es geht mir darum, dass sich mehr Leute mit diesem Thema beschäftigen und die Unklarheiten beseitigt werden.

Beispiel:
* Mehr als 99,9% der Menschen wissen nicht was eine "juristische Person" ist, jede Wette.

Wenn das so einfach für dich ist, dann erkläre doch kurz welchen Unterschied es ausmacht, ob ich als "Mensch", als "Natürliche Person" oder als "Juristische Person" ein Auto oder ein Haus kaufe und wo der rechtliche Unterschied ist - auch in Bezug auf Eigentum - und welchen Einfluss das See- und Handelsrecht auf Grund und Boden hat.

Wenn du das aus dem Handgelenk kannst, bestehen für dich auch sicherlich keine Fragen bzgl. Kapitel 10:

...Unser bestehendes System ist so gestaltet, dass man Jura und BWL zusammen studiert haben muss, um es zu verstehen. Das ist aber bewusst so gemacht. Das System sollte aber eigentlich so gestaltet sein, dass es jeder Mann und jede Frau versteht. Und das sollte unsere Zukunft sein...

http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2015/06/Van-Helsing_Whistle_Blower.pdf
 

jk's meinung

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Es gibt genügend Dinge da brauchst du keinen Besitznachweis!
Dein erwähntes Buch beispielsweise, deine Kleidung usw.

Zumindest solange nicht, solange niemand plausibel behauptet dass du ihm die Dinge gestohlen hast. (In dem Falle braucht er seinerseits einen akzeptierten Nachweis dass er den Artikel um den es geht überhaupt besessen hast)

---



Laut dt. Recht reicht der Kfz-Brief (wenn darin als letzter Besitzer dein Namen eingetragen ist).

Außerdem hat man in der Regel einen Kaufvertrag für das Fahrzeug welcher den Besitz legitimiert.

Wenn du einen geklauten Kfz-Brief haben würdest, dann würde der wohl nicht auf deinen ''laufen''...:eek:

setzen 6. Hier redet niemand über besessenen Besitz. Der Besitz eines Kleidungsstückes ist ziemlich unstrittig, wenn jemand etwas am Leib trägt. Der Kaufvertrag legitimiert auch keinen Besitz.
 

jk's meinung

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Genau das was der Satz auch sagt. Deshalb kannst du mit dem Fahrzeugschein(Zulassung) außer dem netten Polizisten nachzuweisen, dass dein Auto zugelassen ist, nichts anfangen. Deshlab lernt man auch in der Fahrschule: Fahrzeugschein immer mitführen und den Fahrzeugbrief in den Safe oder Bankschließfach. Ich selbst habe früher das Auto meines Vaters auf mich zugelassen. Er war Eigentumer ich Besitzer.
 

jk's meinung

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Du verwechselst die Grundsteuer mit der vierteljährlich zu entrichtenden Grundbesitzabgabe. Letztere ist eine Kommunalsteuer, mit der z.B. die Straßenreinigung refinanziert wird. Die Grundbesitzabgabe ist ein umlagepflichtiger Mietbestandteil.

Habs mal wieder gelöscht, wurdest ja oft genug korrigiert :)
 
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jk's meinung

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Ich nehme stark an, dass es Frau Werding in erster Linie einmal um Rechtssicherheit und Klärung dieser ging. Wenn ich Eigentümer einer Sache bin, müsste ich auch die alleinigen Rechte darüber besitzen. Habe ich die?

Dass es hier in diesem Thread unterschiedliche Meinungen darüber gibt reicht aus um festzustellen, dass darüber keine Klarheit besteht und es alleine deshalb schon diskussionswürdig ist.

Die Grund- und Bodenrechte halte ich in Bezug auf Immobilien auch für nicht unwichtig.

Im Weiteren wird es noch kompliizierter. Ich bin bei dem Begriff "Juristische -->Person<--" immer von etwas Lebendigem ausgegangen. Was ist aber eine "Juristische Person"?



https://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/juristische-personen.php

Ist eine "Juristische Person" also ein toter Gegenstand - eine Sache?

Als welche genau definierte Person kaufe ich ein Haus und kann ich allein aufgrund dieser Tatsache Eigentümer sein?

Wenn die Gemeinde die Grund- und Bodenrechte besitzen auf dem mein Haus steht, die Gemeinden aber jetzt in Firmen umgewandelt und anschließend im Handelsregister auftauchen, sind wir dann im Handels- und Gesellschaftsrecht gelandet?

https://www.anwalt.org/handelsrecht-gesellschaftsrecht/

Wenn Harald Schreyer als Hauptkommissar im Link-3 meines Eigangsbeitrages sich fragt, ob er noch Beamter ist, das OWiG noch Legitimität besitzt und er von seinen Vorgetzten keine Antworten darauf erhält, ist das Grundbuchamt dann noch ein Amt und sitzen da wenigstens noch Beamte, die regelwidrig Schreiben ohne Unterschriften verfassen?



https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift

Dein Begriff "dümmliche Verschwörungstheorien" dienen hier also keinem und haben wie immer nur den Zweck, Diskussionen zu ersticken.

Das sind so Argumentationsweisen...

Also ich bin Eigentümer eines Autos, ich darf damit aber niemand überfahren, also nicht das machen damit was ich will. Also ist es nicht mein Auto.

Ein Gericht entscheidet, das Verwaltungsakt nur mit einer Unterschrift Gültigkeit besitzt. Damit sind dann auf einmak alle Schriftstücke ohne Unterschrift ungültig? So einen Deppen hat ich letztes am Telefon, der wollte mir verklickern, das unsere Mahnung keine Rechtswirkung hat, weil darunter keine handschriftliche Unterschrift war. Das aber der Rechtsgrund zur Zahlung der abgeschlossene Vertrag war, das ist ihm irgendwie nicht bewusst geworden. Auch eine Rechnung benötigt deswegen keine Unterschrift. Weil der Zahlungsgrund nicht die Rechnung, sondern der Vertrag ist.

Manchmal habe ich das Gefühl, das bei diesen Menschen einfach nur ein biologischer Defekt im Hirn vorhanden sein muss. Anders kann ich es mir nicht erklären.
 

jk's meinung

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* Mehr als 99,9% der Menschen wissen nicht was eine "juristische Person" ist, jede Wette.

Jeder mit einer kaufmännischen Ausbildung müsste wissen, was eine juristische Person ist. Genauso wie eigentlich jeder, der irgendwann mal etwas mit Grund und Boden zu tun hatte, weis dass der eingetragene Eigentümer im Grundbuch, der Eigentümer ist. Dafür brauch man keine Urkunde oder irgendeine Bescheinigung sondern nur einen Grundbuchauszug. Was glaubst du warum da sonst so einer riesen Affentanz mit Notaren betrieben wird?

Genauso brauch ich nur einen Handelsregisterauszug einer GmbH um zu erfahren, wer Eigentümer dieser juristischen Person ist.
 

Piranha

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.... dass der eingetragene Eigentümer im Grundbuch, der Eigentümer ist. Dafür brauch man keine Urkunde oder irgendeine Bescheinigung sondern nur einen Grundbuchauszug.

Und was passiert wenn der Staat beschliesst den Eintrag im Grundbuch zu ändern?
Aus welchem Grunde auch immer, von mir aus nach dem Tod des Eigentümers, oder wenn der Eigentümer wegen irgendeiner Straftat verurteilt und sein Eigentum beschlagnahmt wird.
Muss ja nicht mal eine echte Straftat sein, nach türkischem Recht reicht ja schon sowas wie "Terrorverdacht" ohne Beweise.
 
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Das sind so Argumentationsweisen...

Also ich bin Eigentümer eines Autos, ich darf damit aber niemand überfahren, also nicht das machen damit was ich will. Also ist es nicht mein Auto...

Alles unterliegt dem Rechtsprinzip, niemandem Schaden zufügen zu dürfen. Warum vermischst du das jetzt mit der Frage nach dem Eigentum?

...Ein Gericht entscheidet, das Verwaltungsakt nur mit einer Unterschrift Gültigkeit besitzt. Damit sind dann auf einmak alle Schriftstücke ohne Unterschrift ungültig?...

Richtig. Ein Schreiben ohne Unterschrift besitzt keine Rechtsgültigkeit - und das hat seinen tieferen Grund.

...So einen Deppen hat ich letztes am Telefon, der wollte mir verklickern, das unsere Mahnung keine Rechtswirkung hat, weil darunter keine handschriftliche Unterschrift war. Das aber der Rechtsgrund zur Zahlung der abgeschlossene Vertrag war, das ist ihm irgendwie nicht bewusst geworden. Auch eine Rechnung benötigt deswegen keine Unterschrift. Weil der Zahlungsgrund nicht die Rechnung, sondern der Vertrag ist.

Manchmal habe ich das Gefühl, das bei diesen Menschen einfach nur ein biologischer Defekt im Hirn vorhanden sein muss. Anders kann ich es mir nicht erklären.

Der Nächste mit Diskussionserstickungsbedürfnissen: "...Deppen...biologischer Defekt im Hirn..."

Jeder mit einer kaufmännischen Ausbildung müsste wissen, was eine juristische Person ist. Genauso wie eigentlich jeder, der irgendwann mal etwas mit Grund und Boden zu tun hatte, weis dass der eingetragene Eigentümer im Grundbuch, der Eigentümer ist. Dafür brauch man keine Urkunde oder irgendeine Bescheinigung sondern nur einen Grundbuchauszug. Was glaubst du warum da sonst so einer riesen Affentanz mit Notaren betrieben wird?

Genauso brauch ich nur einen Handelsregisterauszug einer GmbH um zu erfahren, wer Eigentümer dieser juristischen Person ist.

Das sind 08/15-Antworten und keine, die definitv belegen, dass ich Eigentümer einer Sache bin. Meine Fragen sind alle nicht beantwortet, z.B. mit welchem Recht der "Staat" mein bezahltes Eigentum (Haus) mit einer Zwangshypothek belasten kann/darf.

Ich gehe aber noch einen wichtigen Schritt weiter:

Recht dürfte eines der kompliziertesten Dinge sein und was wäre sinnvoller, als sich dort kundig zu machen, wo Recht diskutiert wird. Und auch dort findet man eine Diskussion, die DAS "in Frage stellt", was auch die Zoll"beamtin" und der Polizist in LINK-3 meines Eingangsbeitrage ins Schwitzen bringt: "Sind wir noch Beamte?"

Ich gehe aber zunächst mal an meine erste Fundstelle zurück, bevor ich zum "JURA-FORUM" komme:

BRD hat keine Staatsgerichte
...
Zum Punkt:
Die Bundesrepublik hat keine Staatsgerichte. Hat das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg vom 07.05.2010 durch die Aussage “auch GVG § 15 ist weggefallen” bestätigt

Ergänzung:
“GVG” heißt “Gerichtsverfassungsgesetz” und ist die Basis zur Verfassung oder zum Handeln der Gerichte.

Im GVG § 15 der BRD – hier Dejure.org – steht “weggefallen”.
...

Quelle:
http://dubistkeinpersonal.de/brd-hat-keine-staatsgerichte/

Beweisschreiben:
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/gvg-weggefallen-bayerisches_verwaltungsgericht_regensburg.pdf

Weiter dazu:

Kommentar

Der Satz "Gerichte sind Staatsgerichte" wurde ersatzlos gestrichen. Da stellt sich die Frage: Gibt es in der BRD überhaupt staatliche Gerichte?

Zitat:
«Das Staatshaftungs*gesetz ist vom "Bundesverfassungsgericht" 1982 für nichtig erklärt worden. Alle "Beamte" der "BRD" haften seitdem privat und persönlich voll*umfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen - allerdings nur bei persönlich unter*schriebenen Verwaltungs*akten! Das ist das - niedere - Motiv für die heutige - rechts*widrige - Verweigerung der Unterschriften unter allen Verwaltungs*akten! Doch der Vermerk "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" ist rechts*unwirksam; das betr. Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig!»[4]

Quelle: http://de.wikimannia.org/15_GVG

--------------------------------------

Aber kommen wir zum "JURA-FORUM".

Am 12.03.2011 eröffnete "Jurafist" ein Thema im Juraforum mit dem Titel:

(rote Markierung von mir (!) )

Keine gesetzlichen Richter in der BRD !?

Unter welchen Rechtsnormen, Verfahrensrecht, a. Umständen oder gar Ausnahmeregelungen, kann es in Deutschland noch gesetzliche Richter geben ??

Mir ist gerade mal so aufgefallen, dass es den § 15 GVG nicht mehr gibt - "entfallen". - "Gerichte sind Staatsgerichte"

Damit ist ja auch der § 16 GVG nicht anwendbar. -
"Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden".

Und der fast gleichlautende § 101 GG ist dann ebenso hinfällig. - "(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden".

Kein Staatsgericht,= keine gesetzlichen Richter. :(
Keine gesetzlichen Richter,= Privat oder Ausnahmegerichte. :misstraui
...
Privat oder Ausnahmegerichte,= unzulässig, rechtswidrig.

Quelle (Beitrag-1): https://www.juraforum.de/forum/t/keine-gesetzlichen-richter-in-der-brd.351696/

Also:
$ 15 GVG ist ersatzlos gestrichen!

Daraus folgt:
* Es gibt keine Staatsgerichte mehr.
* Ohne Staatsgerichte keine gesetzlichen Richter mehr.

In Beitrag-#10 vom 13.03.2011, 22:27 wird es aber noch fieser:
(rot von mir)

Aber ich habe in dieser Sache weiter recherchiert und erschreckendes gefunden:

Vorallem die "Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht" die sog. "Bereinigungsgesetze" geben Aufschluss darüber, was das tatsächlich passiert ist und welche traurigen Kosequenzen dies hat. Z.B.:

Intrinsisch aufgelöste Rechtnormen ( GVG, STPO, ZPO )/ Von der BRD selbst aufgelöst:

Gesetze der BRD -jetzt laut eigener Veröffentlichung ganz ohne Geltungsbereich endgültig ungültig!
In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden.
Beweise und dort weitere Links zu weiteren Beweisen:
http://www.dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html + http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/
Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:
"Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht imZuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006"
...

Unter diesen Umständen kann es ja nicht nur keine gesetzlichen Richter mehr geben, sondern eben auch keine...
-naja, lest ihr ja selber. Hammer !!

Die Konsequenzen der laufenden BRD–Rechtsprechung sind, dass die Gesetze der BRD wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind -
(BVerwGE 17,192 = DVBl 1964, 147).

Somit gibt es hier in der BRD leider keinerlei Rechtssicherheit.


Quellen: z.B. Auszüge aus http://wemepes.ch

Das 2te sog. "Bereinigungsgesetz" hat es wirklich in sich, nach dem was ich da bereits gelesen habe...

Auch der EGMR sagt folgendes dazu:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] hat im Urteile EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK gegen den Unterzeichner in der „BRD“ festgestellt! Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, dass ein wirksames Rechtmittel gegen Rechtmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtstaatliches Verfahren in der „BRD“ nicht gegeben ist!
In einfachen Worten übersetzt heißt das:

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein rechtwirksamer Rechtstaat!

Ich möchte immer gern optimistisch sein. Evtl. sogar auch mal "Zwecknaiv". Angesichts dieser u.a. Infos fällts das schwer.

Aber wie sagt ein Chin. Sprichwort:
Optimismus ist oft nur der Mangel an Informationen.

Quelle (Beitrag-10): https://www.juraforum.de/forum/t/keine-gesetzlichen-richter-in-der-brd.351696/

Ich schließe mich Jurafist an und möchte gerne optimistisch sein, alleine die Fakten lassen es nicht zu:

§117VWGO
Laut der eigenen Gesetze und Verordnungen der BRD der VWGO (§117 i.V.m. §275 StPO i.V.m. §375ZPO) darf eine Kopie, Ausfertigung sich nicht vom Original unterscheiden, sonst ist die Kopie oder die Ausfertigung nur ein Musterschreiben und als solches zu werten!

Die Unterschriften unter Urteile, Beschlüsse etc. sind meist von Justizangestellten unterschrieben, die keine „Urkundsbeamten“ nach dem Beamtengesetz der BRD sind. Sie sind also gar nicht berechtigt solche „Urteile, Beschlüsse“ etc. zu unterschreiben.

Die Rechtskraft können solche „Urteile, Beschlüsse“ etc… schon deshalb nicht erlangen, da diese/r Justizangestelle/r nicht am eigentlichen Verfahren beteiligt war, denn nur am Verfahren beteiligte und berechtigte Personen dürfen solche „Urteile, Beschlüsse“ unterschreiben, die wiederum müssen gesetzliche Richter sein, die es nach den wegfall des GVG nicht sein können.

Außerdem sind nach dem wegfall der Staatshaftung, alle BRD-"Privat oder Ausnahme"-Richter der Privathaftung und Schadensersatzforderungen nach BGB §§ 823 u. 839 unterlegen, welches auch die fehlenden Unterschriften in den Urteilen oder Abschriften/Ausfertigungen erklärt.

BRD -Rechtsstaat -ein einziger Witz, über den keiner lachen kann.

Quelle (Beitrag-18): https://www.juraforum.de/forum/t/keine-gesetzlichen-richter-in-der-brd.351696/

Fazit:


Keine Staatsgerichte, gesetzliche Richter und Staatshaftung mehr.
"Beamte" haften lt. §§ 823 u. 839 BGB (Handelsrecht !) mit ihrem PRIVATVERMÖGEN.
Keine Beamten mehr, denn wer sollte sie ohne Rechtsstaat in diesen Status erheben?
Keine Rechtssicherheit mehr.

Und so ist es anhand der Faktenlage legitim, die Rechtssicherheit auf den Prüfstand zu stellen.

Die Geltungsbereiche der Gesetze GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 gestrichen. Diese sind aber unabdingbar Voraussetzung für die Gültigkeit.

Hier wird Stück für Stück der Rechtsstaat aus den Angeln gehoben, an den Augen der Öffentlichkeit vorbei und mit Sicherheit nicht ohne Sinn und Zweck. Es geht darum alles zu privatisieren und dem See- und Handelsrecht unterzuordnen - und das bedeutet "Das Recht des Stärkeren".
 
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Heli

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Ich habe zu Weihnachten u.a. ein Buch geschenkt bekommen; bin ich nun dessen Eigentümer? Ich habe keinerlei Nachweis darüber.

@ Maikel

Es gibt genügend Dinge da brauchst du keinen Besitznachweis!
Dein erwähntes Buch beispielsweise, deine Kleidung usw.

Zumindest solange nicht, solange niemand plausibel behauptet dass du ihm die Dinge gestohlen hast. (In dem Falle braucht er seinerseits einen akzeptierten Nachweis dass er den Artikel um den es geht überhaupt besessen hast)


Sagte der selbsternannte Oberlehrer mit erhobenem Zeigefinger und seiner beschlagenen Brille auf der Nase...:)giggle:)

@ Heli

setzen 6.


Hier redet niemand über besessenen Besitz.

Ach? Tatsächlich...:)rolleyes:)

Behauptet wer?!?
 

busse

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Jeder mit einer kaufmännischen Ausbildung müsste wissen, was eine juristische Person ist. Genauso wie eigentlich jeder, der irgendwann mal etwas mit Grund und Boden zu tun hatte, weis dass der eingetragene Eigentümer im Grundbuch, der Eigentümer ist. Dafür brauch man keine Urkunde oder irgendeine Bescheinigung sondern nur einen Grundbuchauszug. Was glaubst du warum da sonst so einer riesen Affentanz mit Notaren betrieben wird?

Genauso brauch ich nur einen Handelsregisterauszug einer GmbH um zu erfahren, wer Eigentümer dieser juristischen Person ist.

Ich habe schon sehr weit vorn im Thread festgestellt, das es vergebene Liebesmüh ist das Faktische , das seit dem BGB (in der deutschen Grundfassung seit 1896) vorhanden ist, auch noch nachträglich und eindrücklich zu erklären.
Tja seit 1896 und schon weit vorher, gibt es auf deutschen Boden keine Eigentümer mehr *lach*.
busse
 

Heli

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.... dass der eingetragene Eigentümer im Grundbuch, der Eigentümer ist. Dafür brauch man keine Urkunde oder irgendeine Bescheinigung sondern nur einen Grundbuchauszug.

@ jk's meinung

Und was passiert wenn der Staat beschliesst den Eintrag im Grundbuch zu ändern?

Aus welchem Grunde auch immer, von mir aus nach dem Tod des Eigentümers, oder wenn der Eigentümer wegen irgendeiner Straftat verurteilt und sein Eigentum beschlagnahmt wird.
Muss ja nicht mal eine echte Straftat sein, nach türkischem Recht reicht ja schon sowas wie "Terrorverdacht" ohne Beweise.

Wir sind hier aber nicht in der Türkei, falls dies noch nicht jeder gemerkt haben sollte...


Außerdem ging der Forenkollege höchstwahrscheinlich von legalem Besitz aus, und keinem aus Straftat resultierenden. Bei letzterem gibt es in der Tat einen neue Gesetzeslage (§ 76a Abs. 4 StGB), was die rechtlich legitimierte ''Vermögensabschöpfung'' angeht. Näheres hierzu:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vermoegensabschoepfung-geld-unklare-herkunft-berliner-fall/
 

busse

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Und was passiert wenn der Staat beschliesst den Eintrag im Grundbuch zu ändern?
Aus welchem Grunde auch immer, von mir aus nach dem Tod des Eigentümers, oder wenn der Eigentümer wegen irgendeiner Straftat verurteilt und sein Eigentum beschlagnahmt wird.
Muss ja nicht mal eine echte Straftat sein, nach türkischem Recht reicht ja schon sowas wie "Terrorverdacht" ohne Beweise.

Ja was passiert wohl ? Warst Du nicht Zeitzeuge ?
In der DDR sind alle Grundstücke die (in Augen der BRD) unrechtmäßig enteignet wurden den Alteigentümern zurückerstattet worden. Sind die Menschen verstorben konnten ihre Angehörigen in das Recht eintreten. Gab es z.B. keine Anghörigen mehr z.B. bei ehemaliges jüdisches Eigentum bekam die in New Yorck JCC den Zuschlag. All dies wurde vor deutschen Gerichten beschieden.
busse
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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