Ich nehme stark an, dass es Frau Werding in erster Linie einmal um Rechtssicherheit und Klärung dieser ging. Wenn ich Eigentümer einer Sache bin, müsste ich auch die alleinigen Rechte darüber besitzen. Habe ich die?
Dass es hier in diesem Thread unterschiedliche Meinungen darüber gibt reicht aus um festzustellen, dass darüber keine Klarheit besteht und es alleine deshalb schon diskussionswürdig ist.
Die Grund- und Bodenrechte halte ich in Bezug auf Immobilien auch für nicht unwichtig.
Im Weiteren wird es noch kompliizierter. Ich bin bei dem Begriff "Juristische -->
Person<--" immer von etwas Lebendigem ausgegangen. Was ist aber eine "Juristische Person"?
https://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/juristische-personen.php
Ist eine "Juristische Person" also ein toter Gegenstand - eine Sache?
Als welche genau definierte Person kaufe ich ein Haus und kann ich allein aufgrund dieser Tatsache Eigentümer sein?
Wenn die Gemeinde die Grund- und Bodenrechte besitzen auf dem mein Haus steht, die Gemeinden aber jetzt in Firmen umgewandelt und anschließend im Handelsregister auftauchen, sind wir dann im Handels- und Gesellschaftsrecht gelandet?
https://www.anwalt.org/handelsrecht-gesellschaftsrecht/
Wenn Harald Schreyer als Hauptkommissar im Link-3 meines Eigangsbeitrages sich fragt, ob er noch Beamter ist, das OWiG noch Legitimität besitzt und er von seinen Vorgetzten keine Antworten darauf erhält, ist das Grundbuchamt dann noch ein Amt und sitzen da wenigstens noch Beamte, die regelwidrig Schreiben ohne Unterschriften verfassen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift
Dein Begriff "dümmliche Verschwörungstheorien" dienen hier also keinem und haben wie immer nur den Zweck, Diskussionen zu ersticken.