Das sind so Argumentationsweisen...
Also ich bin Eigentümer eines Autos, ich darf damit aber niemand überfahren, also nicht das machen damit was ich will. Also ist es nicht mein Auto...
Alles unterliegt dem Rechtsprinzip, niemandem Schaden zufügen zu dürfen. Warum vermischst du das jetzt mit der Frage nach dem Eigentum?
...Ein Gericht entscheidet, das Verwaltungsakt nur mit einer Unterschrift Gültigkeit besitzt. Damit sind dann auf einmak alle Schriftstücke ohne Unterschrift ungültig?...
Richtig. Ein Schreiben ohne Unterschrift besitzt keine Rechtsgültigkeit - und das hat seinen tieferen Grund.
...So einen Deppen hat ich letztes am Telefon, der wollte mir verklickern, das unsere Mahnung keine Rechtswirkung hat, weil darunter keine handschriftliche Unterschrift war. Das aber der Rechtsgrund zur Zahlung der abgeschlossene Vertrag war, das ist ihm irgendwie nicht bewusst geworden. Auch eine Rechnung benötigt deswegen keine Unterschrift. Weil der Zahlungsgrund nicht die Rechnung, sondern der Vertrag ist.
Manchmal habe ich das Gefühl, das bei diesen Menschen einfach nur ein biologischer Defekt im Hirn vorhanden sein muss. Anders kann ich es mir nicht erklären.
Der Nächste mit Diskussionserstickungsbedürfnissen:
"...Deppen...biologischer Defekt im Hirn..."
Jeder mit einer kaufmännischen Ausbildung müsste wissen, was eine juristische Person ist. Genauso wie eigentlich jeder, der irgendwann mal etwas mit Grund und Boden zu tun hatte, weis dass der eingetragene Eigentümer im Grundbuch, der Eigentümer ist. Dafür brauch man keine Urkunde oder irgendeine Bescheinigung sondern nur einen Grundbuchauszug. Was glaubst du warum da sonst so einer riesen Affentanz mit Notaren betrieben wird?
Genauso brauch ich nur einen Handelsregisterauszug einer GmbH um zu erfahren, wer Eigentümer dieser juristischen Person ist.
Das sind 08/15-Antworten und keine, die definitv belegen, dass ich Eigentümer einer Sache bin. Meine Fragen sind alle nicht beantwortet, z.B. mit welchem Recht der "Staat" mein bezahltes Eigentum (Haus) mit einer Zwangshypothek belasten kann/darf.
Ich gehe aber noch einen wichtigen Schritt weiter:
Recht dürfte eines der kompliziertesten Dinge sein und was wäre sinnvoller, als sich dort kundig zu machen, wo Recht diskutiert wird. Und auch dort findet man eine Diskussion, die DAS "in Frage stellt", was auch die Zoll"beamtin" und der Polizist in
LINK-3 meines Eingangsbeitrage ins Schwitzen bringt: "Sind wir noch Beamte?"
Ich gehe aber zunächst mal an meine erste Fundstelle zurück, bevor ich zum "JURA-FORUM" komme:
BRD hat keine Staatsgerichte
...
Zum Punkt:
Die Bundesrepublik hat keine Staatsgerichte. Hat das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg vom 07.05.2010 durch die Aussage “auch GVG § 15 ist weggefallen” bestätigt
Ergänzung:
“GVG” heißt “Gerichtsverfassungsgesetz” und ist die Basis zur Verfassung oder zum Handeln der Gerichte.
Im GVG § 15 der BRD – hier Dejure.org – steht “weggefallen”.
...
Quelle: http://dubistkeinpersonal.de/brd-hat-keine-staatsgerichte/
Beweisschreiben:
https://deinerechte.files.wordpress.com/2012/04/gvg-weggefallen-bayerisches_verwaltungsgericht_regensburg.pdf
Weiter dazu:
Kommentar
Der Satz "Gerichte sind Staatsgerichte" wurde ersatzlos gestrichen. Da stellt sich die Frage: Gibt es in der BRD überhaupt staatliche Gerichte?
Zitat:
«
Das Staatshaftungs*gesetz ist vom "Bundesverfassungsgericht" 1982 für nichtig erklärt worden. Alle "Beamte" der "BRD" haften seitdem privat und persönlich voll*umfänglich mit ihrer eigenen Freiheit und ihrem eigenen Vermögen - allerdings nur bei persönlich unter*schriebenen Verwaltungs*akten! Das ist das - niedere - Motiv für die heutige - rechts*widrige - Verweigerung der Unterschriften unter allen Verwaltungs*akten! Doch der Vermerk "Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig" ist rechts*unwirksam; das betr. Schreiben ist gerade deswegen ungültig, nämlich nichtig!»[4]
Quelle: http://de.wikimannia.org/15_GVG
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Aber kommen wir zum "JURA-FORUM".
Am 12.03.2011 eröffnete "Jurafist" ein Thema im Juraforum mit dem Titel:
(rote Markierung von mir (!) )
Keine gesetzlichen Richter in der BRD !?
Unter welchen Rechtsnormen, Verfahrensrecht, a. Umständen oder gar Ausnahmeregelungen, kann es in Deutschland noch gesetzliche Richter geben ??
Mir ist gerade mal so aufgefallen, dass es den § 15 GVG nicht mehr gibt - "entfallen". - "Gerichte sind Staatsgerichte"
Damit ist ja auch der § 16 GVG nicht anwendbar. -
"Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden".
Und der fast gleichlautende § 101 GG ist dann ebenso hinfällig. - "(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden".
Kein Staatsgericht,= keine gesetzlichen Richter.
Keine gesetzlichen Richter,= Privat oder Ausnahmegerichte. :misstraui
...
Privat oder Ausnahmegerichte,= unzulässig, rechtswidrig.
Quelle (Beitrag-1): https://www.juraforum.de/forum/t/keine-gesetzlichen-richter-in-der-brd.351696/
Also:
$ 15 GVG ist ersatzlos gestrichen!
Daraus folgt:
* Es gibt keine Staatsgerichte mehr.
* Ohne Staatsgerichte keine gesetzlichen Richter mehr.
In Beitrag-#10 vom 13.03.2011, 22:27 wird es aber noch fieser:
(rot von mir)
Aber ich habe in dieser Sache weiter recherchiert und erschreckendes gefunden:
Vorallem die "Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht" die sog. "Bereinigungsgesetze" geben Aufschluss darüber, was das tatsächlich passiert ist und welche traurigen Kosequenzen dies hat. Z.B.:
Intrinsisch aufgelöste Rechtnormen ( GVG, STPO, ZPO )/ Von der BRD selbst aufgelöst:
Gesetze der BRD -jetzt laut eigener Veröffentlichung ganz ohne Geltungsbereich endgültig ungültig!
In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden. Beweise und dort weitere Links zu weiteren Beweisen:
http://www.dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html +
http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html +
http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html +
http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/
Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:
"Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht imZuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006"
...
Unter diesen Umständen kann es ja nicht nur keine gesetzlichen Richter mehr geben, sondern eben auch keine...
-naja, lest ihr ja selber. Hammer !!
Die Konsequenzen der laufenden BRD–Rechtsprechung sind, dass die Gesetze der BRD wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind -
(BVerwGE 17,192 = DVBl 1964, 147).
Somit gibt es hier in der BRD leider keinerlei Rechtssicherheit.
Quellen: z.B. Auszüge aus
http://wemepes.ch
Das 2te sog. "Bereinigungsgesetz" hat es wirklich in sich, nach dem was ich da bereits gelesen habe...
Auch der EGMR sagt folgendes dazu:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] hat im Urteile EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK gegen den Unterzeichner in der „BRD“ festgestellt! Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, dass ein wirksames Rechtmittel gegen Rechtmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtstaatliches Verfahren in der „BRD“ nicht gegeben ist!
In einfachen Worten übersetzt heißt das:
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein rechtwirksamer Rechtstaat!
Ich möchte immer gern optimistisch sein. Evtl. sogar auch mal "Zwecknaiv". Angesichts dieser u.a. Infos fällts das schwer.
Aber wie sagt ein Chin. Sprichwort:
Optimismus ist oft nur der Mangel an Informationen.
Quelle (Beitrag-10): https://www.juraforum.de/forum/t/keine-gesetzlichen-richter-in-der-brd.351696/
Ich schließe mich Jurafist an und möchte gerne optimistisch sein, alleine die Fakten lassen es nicht zu:
§117VWGO
Laut der eigenen Gesetze und Verordnungen der BRD der VWGO (§117 i.V.m. §275 StPO i.V.m. §375ZPO) darf eine Kopie, Ausfertigung sich nicht vom Original unterscheiden, sonst ist die Kopie oder die Ausfertigung nur ein Musterschreiben und als solches zu werten!
Die Unterschriften unter Urteile, Beschlüsse etc. sind meist von Justizangestellten unterschrieben, die keine „Urkundsbeamten“ nach dem Beamtengesetz der BRD sind. Sie sind also gar nicht berechtigt solche „Urteile, Beschlüsse“ etc. zu unterschreiben.
Die Rechtskraft können solche „Urteile, Beschlüsse“ etc… schon deshalb nicht erlangen, da diese/r Justizangestelle/r nicht am eigentlichen Verfahren beteiligt war, denn nur am Verfahren beteiligte und berechtigte Personen dürfen solche „Urteile, Beschlüsse“ unterschreiben, die wiederum müssen gesetzliche Richter sein, die es nach den wegfall des GVG nicht sein können.
Außerdem sind nach dem wegfall der Staatshaftung, alle BRD-"Privat oder Ausnahme"-Richter der Privathaftung und Schadensersatzforderungen nach BGB §§ 823 u. 839 unterlegen, welches auch die fehlenden Unterschriften in den Urteilen oder Abschriften/Ausfertigungen erklärt.
BRD -Rechtsstaat -ein einziger Witz, über den keiner lachen kann.
Quelle (Beitrag-18): https://www.juraforum.de/forum/t/keine-gesetzlichen-richter-in-der-brd.351696/
Fazit:
Keine Staatsgerichte, gesetzliche Richter und Staatshaftung mehr.
"Beamte" haften lt. §§ 823 u. 839 BGB (Handelsrecht !) mit ihrem PRIVATVERMÖGEN.
Keine Beamten mehr, denn wer sollte sie ohne Rechtsstaat in diesen Status erheben?
Keine Rechtssicherheit mehr.
Und so ist es anhand der Faktenlage legitim, die Rechtssicherheit auf den Prüfstand zu stellen.
Die Geltungsbereiche der Gesetze GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 gestrichen. Diese sind aber unabdingbar Voraussetzung für die Gültigkeit.
Hier wird Stück für Stück der Rechtsstaat aus den Angeln gehoben, an den Augen der Öffentlichkeit vorbei und mit Sicherheit nicht ohne Sinn und Zweck. Es geht darum alles zu privatisieren und dem See- und Handelsrecht unterzuordnen - und das bedeutet "Das Recht des Stärkeren".