Du reitest immer wieder auf dem imperativen Mandat rum. Kannst Du mir erklären, wie Du das praktisch umsetzen willst?
Ich stelle mir vor, dass es "aus dem Volk" - also von Menschen wie dir und mir - endlich einmal das Organisieren einer "verfassunggebenden Versammlung" zur Umsetzung des Art. 146 GG gibt, und dass diese Versammlung von "Normalos" aus allen gesellschaftlichen Bereichen eine Verfassung erarbeiten, welche die Ansprüche an ein "gutes Gesetz" erfüllt.
Ein gutes Gesetz ist ein Gesetz, dessen Geist auch bei böswilligster Interpretation nicht verändert werden kann, ganz gleich welche winkeladvokatischen Tricks angewendet werden mögen.
Beispiel:
Der jetzige Art. 38 Grundgesetz meint es dem Geiste nach gut:
1. Ein Abgeordneter vertritt das ganze Volk und nicht nur seine Wähler.
2. Ein Abgeordneter ist frei und nicht abhängig von irgendwem in seinen Entscheidungen.
Die Wirkung ist aber genau umgekehrt:
1. Ein Abgeordneter kann es völlig frei unterlassen die Interessen des Volkes zu vertreten.
2. Es gibt den Fraktions
zwang, auch wenn er so nicht heißt.
Fazit:
Der real existierende Abgeordnete ist UNFREI und macht FÜR SICH das Beste daraus.
DAS darf so nicht bleiben dürfen. Imho.