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    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Verfassungsbeschwerde

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Es geht nicht um mich sondern um das Volk, welches mehr Freiheit möchte ! Warum wohl ist die jetzige Ampelregierung so unbeliebt ? Das hat schon noch tiefgreifende Ursachen !
Wer sollte wollen, dass "das Pack" (O-Ton seinerzeitiger Minister Gabriel) seine Ketten verliert? :cool:
 
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Der einfache Bürger, das gemeine Volk ist derzeit, ja schon viele Jahrzehnte der VERLIERER.

Jetzt haben sich die Sesselkleber in der Regierung eine Inflationsausgleichszahlung i.H.v. 3000 selbst bewilligt.
 
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Dazu bräuchte es imperative Mandate, welches das real existierende Grundgesetz explizit ausschließt (Art. 38). Folglich bräuchte es zuerst eine eigene Verfassung nach Art. 146 GG, was gerne unterschlagen wird ;)
Einen entsprechenden Diskussionsvorschlag für eine Verfassung mit einem vom Volk kontrollierten Parlament gibt es seit langem in der Piratenpartei.
Dieser war offensichtlich so revolutionär, daß ein anderer Diskussionsvorschlag, der zu fast (?) 100% dem GG entsprochen hätte, vom Initiator zurückgezogen wurde.
 
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Einen entsprechenden Diskussionsvorschlag für eine Verfassung mit einem vom Volk kontrollierten Parlament gibt es seit langem in der Piratenpartei.
Dieser war offensichtlich so revolutionär, daß ein anderer Diskussionsvorschlag, der zu fast (?) 100% dem GG entsprochen hätte, vom Initiator zurückgezogen wurde.
Danke für den Hinweis.
Kannst du da Näheres berichten?
 

Roquette

Unser Land zuerst
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Warum solltest du auch verstehen, was ich schreibe?
So weit du schreibst: "1. Selbstständige zB können sich auch die 3.000 Euro auszahlen. Sie müssen sich das nicht vom Betriebsrat und der Gewerkschaft genehmigen lassen.", ist das auch unverständlich.

Du meinst, der Selbständige kann 3000 € mal eben so sich auszahlen? Als betrieblichen Aufwand oder als Privatentnahme? Und was bedeutet dieses sich auszahlen steuerrechtlich?

Drängt sich der Verdacht auf, dass du als Gewerkschafter zwar mit dem Geld anderer Leute hantieren kannst, aber keine Ahnung hast....
 

Jakob

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So weit du schreibst: "1. Selbstständige zB können sich auch die 3.000 Euro auszahlen. Sie müssen sich das nicht vom Betriebsrat und der Gewerkschaft genehmigen lassen.", ist das auch unverständlich.

Du meinst, der Selbständige kann 3000 € mal eben so sich auszahlen? Als betrieblichen Aufwand oder als Privatentnahme? Und was bedeutet dieses sich auszahlen steuerrechtlich?

Drängt sich der Verdacht auf, dass du als Gewerkschafter zwar mit dem Geld anderer Leute hantieren kannst, aber keine Ahnung hast....
Du hast Recht. Stell deinen Mann als Minijobber an, dann kannst du dein zu versteurenden Gewinn sogar noch weiter reduzieren. Aber darum geht's doch gar nicht. Esgeht doch darum, dass Betriebe mit Betriebsrat quasi entrechtet werden würden, kämen Woppis (?) Klagen durch.
 

KurtNabb

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Du hast Recht. Stell deinen Mann als Minijobber an, dann kannst du dein zu versteurenden Gewinn sogar noch weiter reduzieren. Aber darum geht's doch gar nicht. Esgeht doch darum, dass Betriebe mit Betriebsrat quasi entrechtet werden würden, kämen Woppis (?) Klagen durch.
Und das wäre auch gut so.
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Dazu bräuchte es imperative Mandate, welches das real existierende Grundgesetz explizit ausschließt (Art. 38). Folglich bräuchte es zuerst eine eigene Verfassung nach Art. 146 GG, was gerne unterschlagen wird ;)
Du reitest immer wieder auf dem imperativen Mandat rum. Kannst Du mir erklären, wie Du das praktisch umsetzen willst?
 
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Du reitest immer wieder auf dem imperativen Mandat rum. Kannst Du mir erklären, wie Du das praktisch umsetzen willst?
Ich stelle mir vor, dass es "aus dem Volk" - also von Menschen wie dir und mir - endlich einmal das Organisieren einer "verfassunggebenden Versammlung" zur Umsetzung des Art. 146 GG gibt, und dass diese Versammlung von "Normalos" aus allen gesellschaftlichen Bereichen eine Verfassung erarbeiten, welche die Ansprüche an ein "gutes Gesetz" erfüllt.
Ein gutes Gesetz ist ein Gesetz, dessen Geist auch bei böswilligster Interpretation nicht verändert werden kann, ganz gleich welche winkeladvokatischen Tricks angewendet werden mögen.
Beispiel:
Der jetzige Art. 38 Grundgesetz meint es dem Geiste nach gut:
1. Ein Abgeordneter vertritt das ganze Volk und nicht nur seine Wähler.
2. Ein Abgeordneter ist frei und nicht abhängig von irgendwem in seinen Entscheidungen.
Die Wirkung ist aber genau umgekehrt:
1. Ein Abgeordneter kann es völlig frei unterlassen die Interessen des Volkes zu vertreten.
2. Es gibt den Fraktionszwang, auch wenn er so nicht heißt.
Fazit:
Der real existierende Abgeordnete ist UNFREI und macht FÜR SICH das Beste daraus.
DAS darf so nicht bleiben dürfen. Imho.
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Ich stelle mir vor, dass es "aus dem Volk" - also von Menschen wie dir und mir - endlich einmal das Organisieren einer "verfassunggebenden Versammlung" zur Umsetzung des Art. 146 GG gibt, und dass diese Versammlung von "Normalos" aus allen gesellschaftlichen Bereichen eine Verfassung erarbeiten, welche die Ansprüche an ein "gutes Gesetz" erfüllt.
Ein gutes Gesetz ist ein Gesetz, dessen Geist auch bei böswilligster Interpretation nicht verändert werden kann, ganz gleich welche winkeladvokatischen Tricks angewendet werden mögen.
Beispiel:
Der jetzige Art. 38 Grundgesetz meint es dem Geiste nach gut:
1. Ein Abgeordneter vertritt das ganze Volk und nicht nur seine Wähler.
2. Ein Abgeordneter ist frei und nicht abhängig von irgendwem in seinen Entscheidungen.
Die Wirkung ist aber genau umgekehrt:
1. Ein Abgeordneter kann es völlig frei unterlassen die Interessen des Volkes zu vertreten.
2. Es gibt den Fraktionszwang, auch wenn er so nicht heißt.
Fazit:
Der real existierende Abgeordnete ist UNFREI und macht FÜR SICH das Beste daraus.
DAS darf so nicht bleiben dürfen. Imho.
Das ist alles schön und recht, geht aber an meiner Frage vorbei: Wie soll so ein imperatives Mandat ausgestaltet werden?

Soll der Abgeordnete jedesmal das Volk befragen, bevor er abstimmt?
 
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Das ist alles schön und recht, geht aber an meiner Frage vorbei: Wie soll so ein imperatives Mandat ausgestaltet werden?

Soll der Abgeordnete jedesmal das Volk befragen, bevor er abstimmt?
Meine Antwort:
Es werden Mitbürger (Direktmandate) zu Abgeordneten auf Basis eines Wahlprogramms, für das sie gewählt wurden.
Halten sie sich nach ihrer Wahl daran nicht, können sie jederzeit abgewählt werden und machen sich darüber hinaus ggf. sogar schadenersatzpflichtig. Punkt. :unsure:
 

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