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Verfassungsbeschwerde

Tooraj

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Derzeit denke ich darüber nach, über meinen Anwalt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen.
Grund für meinen Ärger ist ein Gesetz zum Inflationsausgleich der Bundesregierung , welches darauf hinausläuft, dass Arbeitsplatz-Inhaber eine Prämie von 3000€ steuerfrei vereinnahmen dürfen, sofern es ihnen der Dienstherr als Bonus zahlt.
In seiner Perversion führt das Gesetz offenbar selbst dazu, dass die Herren und Damen der Bundesregierung die 3000€ steuerfrei einsacken dürfen.
Aber was sagt nun ca. die Hälfte der dt. Arbeitnehmer dazu, die außerhalb von Tarifverträgen beschäftigt sind und somit kaum Aussicht auf eine solche Prämie haben ?
Und was sagen die Selbstständigen dazu, die ja genauso von der Inflation betroffen sind ( und oftmals noch dazu von wegbrechenden Einnahmen ) ?

Sieht es nicht schwer danach aus, dass die dümmliche Bundesregierung mit dieser Gesetzgebung den verfassungsmäßig gebotenen Gleichbehandlungsgrundsatz eklatant verletzt ?
 
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Karlsruhe ist kein Gericht, sondern eine rein politische Veranstaltung, spar dir das Geld lieber.
Wahrscheinlich wirst du nicht mal eine Begründung für die Nichtannahme der Beschwerde erhalten, wie es in 77,94% der Fälle (3.357) 2022 erfolgte (siehe Jahresbericht 2022, Seite 54, also mehr als 3/4 sind Willkürmaßnahmen dieses "Gerichtes").
 

Jakob

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Karlsruhe ist kein Gericht, sondern eine rein politische Veranstaltung, spar dir das Geld lieber.
Wahrscheinlich wirst du nicht mal eine Begründung für die Nichtannahme der Beschwerde erhalten, wie es in 77,94% der Fälle (3.357) 2022 erfolgte (siehe Jahresbericht 2022, Seite 54, also mehr als 3/4 sind Willkürmaßnahmen dieses "Gerichtes").
Die meisten Verfasssungsbeschwerden sind ja auch so undurchdacht, wie die von Tooraj.

1. Selbstständige zB können sich auch die 3.000 Euro auszahlen. Sie müssen sich das nicht vom Betriebsrat und der Gewerkschaft genehmigen lassen.

2. Als Gewerkschaftsmitglied sorge ich dafür, dass mein Betrieb tarifgebunden bleibt oder würde, und ich bezahle meinen Betirag dafür jeden einzelenen Monat. Auch tarfilich ungebundene Untrenehmen DÜRFEN den Betrag auszahlen, es muss kein Betriebsrat gefragt werden. Betriebsräte sind nicht dazu da, für Arbeiter zu streiten, die eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ablehnen.
 

zebra

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Karlsruhe scheint ja so etwas wie ein Escort Service für Politiker zu sein ?
zumindest was das Essen gehen anbelangt, in wie weit die full Service anbieten, und was das kostet
wissen sicher nur Stammkunden ? Merkel hatte diese Methode ganz offen gepflegt,
und anscheinend mit Erfolg ? vielleicht leiden diese Richter dermaßen an Hunger, das sie gar
nicht anders mehr können ... 😂
Ich empfehle dir vor der Klage Gutscheine für Restaurants zu schicken, oder direkt wie Merkel
Zuhause einladen ... dann kann man sich über einen Erfolg deiner Klage, und das dazu
gehörende Bakschisch unterhalten ? 😜

Viel Glück ...
 

Picasso

Die letzten Tage.
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Die meisten Verfasssungsbeschwerden sind ja auch so undurchdacht, wie die von Tooraj.

1. Selbstständige zB können sich auch die 3.000 Euro auszahlen. Sie müssen sich das nicht vom Betriebsrat und der Gewerkschaft genehmigen lassen.

2. Als Gewerkschaftsmitglied sorge ich dafür, dass mein Betrieb tarifgebunden bleibt oder würde, und ich bezahle meinen Betirag dafür jeden einzelenen Monat. Auch tarfilich ungebundene Untrenehmen DÜRFEN den Betrag auszahlen, es muss kein Betriebsrat gefragt werden. Betriebsräte sind nicht dazu da, für Arbeiter zu streiten, die eine Gewerkschaftsmitgliedschaft ablehnen.
Genau. Hätte ich wetten können. Betriebsräte sollten natürlich nur Geimpften...ääh...Gewerkschaftsmitgliedern helfen....

Wieso ist Dummheit manchmal so offensichtlich?
 

Horatio

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Derzeit denke ich darüber nach, über meinen Anwalt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen.
Grund für meinen Ärger ist ein Gesetz zum Inflationsausgleich der Bundesregierung , welches darauf hinausläuft, dass Arbeitsplatz-Inhaber eine Prämie von 3000€ steuerfrei vereinnahmen dürfen, sofern es ihnen der Dienstherr als Bonus zahlt.
In seiner Perversion führt das Gesetz offenbar selbst dazu, dass die Herren und Damen der Bundesregierung die 3000€ steuerfrei einsacken dürfen.
Aber was sagt nun ca. die Hälfte der dt. Arbeitnehmer dazu, die außerhalb von Tarifverträgen beschäftigt sind und somit kaum Aussicht auf eine solche Prämie haben ?
Und was sagen die Selbstständigen dazu, die ja genauso von der Inflation betroffen sind ( und oftmals noch dazu von wegbrechenden Einnahmen ) ?

Sieht es nicht schwer danach aus, dass die dümmliche Bundesregierung mit dieser Gesetzgebung den verfassungsmäßig gebotenen Gleichbehandlungsgrundsatz eklatant verletzt ?
In unserem Land wäre es vermutlich so, dass wenn der Klage stattgegeben würde,
die Gleichbehandlung dazu führen würde, dass dann eben keiner was bekommt und
wir die Kohle wieder zurückzahlen dürfen. Würde mich nicht wirklich wundern.
 
OP
Tooraj

Tooraj

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Ich erinnere mich noch an einen Rundfunkbericht über die Arbeit des Karlsruher Verfassungsgerichts: demnach gehen pro Jahr hunderte Beschwerden in Karlsruhe ein. Die Richter entscheiden dann, ob sie die Beschwerde für plausibel begründet und relevant genug halten.
Eine hohe Anzahl von Beschwerden wird offenbar auch ohne ausführliche Begründung abgewiesen.
Insofern hatte der CDU-Abgeordnete , der mittels Eilantrag in Karlsruhe eine Eil-Abstimmung über das Heizungsgesetz kurzfristig ausbremste, wirklich Glück. Die Richter hätten wohl auch sagen können: ach na ja, die Sache interessiert uns nicht.
 

Jakob

Deutscher Bundespräsident
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Genau. Hätte ich wetten können. Betriebsräte sollten natürlich nur Geimpften...ääh...Gewerkschaftsmitgliedern helfen....

Wieso ist Dummheit manchmal so offensichtlich?
Warum solltest du auch verstehen, was ich schreibe?
 

zwei2Raben

sitzen auf wtc7
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Meine Erfahrung mit sogenannten höheren Gerichten ist die, dass die die Klage zunächst annehmen und Bürokratie abfordern, so dass das Verfahren teuer und mühsam wird. Danach warten die ein Jahr ohne einen Finger zu rühren. Dann stellen sie ohne Begründung ein und wenn man Pech hat, gibts noch einen Nachschlag an Bürokratie.
 
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Meine Erfahrung mit sogenannten höheren Gerichten ist die, dass die die Klage zunächst annehmen und Bürokratie abfordern, so dass das Verfahren teuer und mühsam wird. Danach warten die ein Jahr ohne einen Finger zu rühren. Dann stellen sie ohne Begründung ein und wenn man Pech hat, gibts noch einen Nachschlag an Bürokratie.
So funzt real existierender Rechtsstaat::
Erst auf den Arm nehmen.
Dann am ausgestreckten Arm verhungern lassen. :rolleyes:
 
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Karlsruhe ist kein Gericht, sondern eine rein politische Veranstaltung, spar dir das Geld lieber.
Wahrscheinlich wirst du nicht mal eine Begründung für die Nichtannahme der Beschwerde erhalten, wie es in 77,94% der Fälle (3.357) 2022 erfolgte (siehe Jahresbericht 2022, Seite 54, also mehr als 3/4 sind Willkürmaßnahmen dieses "Gerichtes").
Ich hörte heute gerade zufällig im Radio den Satz eines Berliner Verwaltungsbeamten, der lautete:
"das Erste was man in unserer Behörde lernt ist: Prüfung auf NICHTzuständigkeit" :oops:
 
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Ich erinnere mich noch an einen Rundfunkbericht über die Arbeit des Karlsruher Verfassungsgerichts: demnach gehen pro Jahr hunderte Beschwerden in Karlsruhe ein. Die Richter entscheiden dann, ob sie die Beschwerde für plausibel begründet und relevant genug halten.
Eine hohe Anzahl von Beschwerden wird offenbar auch ohne ausführliche Begründung abgewiesen.
Insofern hatte der CDU-Abgeordnete , der mittels Eilantrag in Karlsruhe eine Eil-Abstimmung über das Heizungsgesetz kurzfristig ausbremste, wirklich Glück. Die Richter hätten wohl auch sagen können: ach na ja, die Sache interessiert uns nicht.
lesen und verstehen
und es erklärt sich alles:
BVerfGG - Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (gesetze-im-internet.de)
:cool::alien::eek:
 

Jakob

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Ich hörte heute gerade zufällig im Radio den Satz eines Berliner Verwaltungsbeamten, der lautete:
"das Erste was man in unserer Behörde lernt ist: Prüfung auf NICHTzuständigkeit" :oops:
Das gilt für alle Bürokratien in allen System und in allen Galaxien. Habe gerade die Erfahrung mit der Vorzimmertussi vom Schultes gemacht, als ich ins Archiv wollte, um für unsere Dorfjubiläum einen Rundgang durch die Dorfgeschichte auszuarbeiten.
"Muss jetzt zur Fortbildung"
"Die Zuistänidge ist im Urlaub"
"Sie müssen sich schon vorher anmelden"
"Wie sollen wir das jetzt eintakten?"

Wer diese Hürden überwindet, hört dann bestimmt:

"Wie stellen Sie sich das vor? Bei dem hohen Krankenstand können wir niemanden 3 oder 4 Stunden für Sie allein abstellen."

Das ist nicht Ideologie oder Religion oder Weltanschauung, das ist Faulheit gepaart mit der Arroganz der Macht, die jede Verwwaltung hat.
 
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"das Erste was man in unserer Behörde lernt ist: Prüfung auf NICHTzuständigkeit"
Selbst das beherrscht das Bundesverfassungs-"gericht" nicht, siehe Urteil vom 18.07.2018,
Über 87 Randzahlen entwickelt, das Bundesverfassungs-"gericht" ist nicht zuständig, zuständig sind die Verfassungsgerichte der Länder (Ergebnis ausdrücklich ausgeführt in Rz. 133) und dann, wir entscheiden aber trotzdem.

Jeder Richter und Beamte lernt: "Paragraph Eins - jeder macht seins."
Nur das Bundesverfassungs-"gericht" hält sich daran nicht.
 
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Selbst das beherrscht das Bundesverfassungs-"gericht" nicht, siehe Urteil vom 18.07.2018,
Über 87 Randzahlen entwickelt, das Bundesverfassungs-"gericht" ist nicht zuständig, zuständig sind die Verfassungsgerichte der Länder (Ergebnis ausdrücklich ausgeführt in Rz. 133) und dann, wir entscheiden aber trotzdem.

Jeder Richter und Beamte lernt: "Paragraph Eins - jeder macht seins."
Nur das Bundesverfassungs-"gericht" hält sich daran nicht.
Doch, auch das Bundesverfassungsgericht macht "seins".
"Seins" ist: das zu machen, was den Geldmachtinnehabern nützt :cool:
 
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Die Richter entscheiden dann, ob sie die Beschwerde für plausibel begründet und relevant genug halten.
Die "Richter" entscheiden vielmehr, ob sie Lust zur Bearbeitung haben oder nicht.
Von einem Gericht ist es nicht zuviel verlangt, eine (kurze) Begründung für die Ablehnung zu schreiben.
So ist es jedoch reine Willkür, was Karlsruhe veranstaltet.

Eine hohe Anzahl von Beschwerden wird offenbar auch ohne ausführliche Begründung abgewiesen.
Eine noch höhere Anzahl von Beschwerden wird trotz ausführlichster Begründung nicht angenommen.
Wenn man keinen Prominentenstatus hat, kann man schon von vornherein davon ausgehen, daß Karlsruhe die Beschwerde ohne Begründung ablehnt.

Insofern hatte der CDU-Abgeordnete , der mittels Eilantrag in Karlsruhe eine Eil-Abstimmung über das Heizungsgesetz kurzfristig ausbremste, wirklich Glück. Die Richter hätten wohl auch sagen können: ach na ja, die Sache interessiert uns nicht.
Das war keine Verfassungsbeschwerde, sondern ein Organstreitverfahren (§ 13 Nr. 5, § 63 ff. BVerfGG)
Ein solches muß -im Gegensatz zur Verfassungsbeschwerde- angenommen (kein Recht auf Nichtannahme) und eine Begründung geliefert werden; hatte mit Glück also gar nichts zu tun.
 

KurtNabb

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