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Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen Volksverhetzung

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In Deutschland können mehrere Personen keinen gemeinsame Anzeige erstatten.
Es gibt den Begriff der Sammelstrafanzeibe bzw Anklage bei der Zusammenfassung mehrerer unterschiedlicher Delikte,die Angezeigt werden können.

Auch nicht, wenn mehre Menschen von einem Täter attakiert wurden?

Und was heißt unterschiedliche Delikte?
 

Ein Neuer

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Auch nicht, wenn mehre Menschen von einem Täter attakiert wurden?
Auch dann nicht.In dem Fall muss jedes Tatopfer die eigene Anzeige erstatten.
Allerdings ist im Zivilrecht diese Möglichkeit vorhanden.Nicht im Strafrecht.
Und was heißt unterschiedliche Delikte?
In diesen Fall heisst Sammelklage,eine Sammeldeliktanklage. Beging der zukünftige Angeklagte mehrere Delikte,also mehrere unterschiedliche Straftaten,kann die Anklage eben mehrere unterschiedliche Taten umfassen. Z.B Drogenhandel und Betrug usw,usw.Tatmehrheit---Tateinheit.

Nun bin ich zwar relativ Prozesserfahren,bin aber weder Jurist,noch kann ich eine Rechtsberatung machen.(dazu wäre ich überhaupt nicht qualifiziert).
 
OP
Le Bon

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In Deutschland können mehrere Personen keinen gemeinsame Anzeige erstatten.
Es gibt den Begriff der Sammelstrafanzeibe bzw Anklage bei der Zusammenfassung mehrerer unterschiedlicher Delikte,die Angezeigt werden können.
In den VSvA geht das. Deshalb hat Füllmich ja auch dort Anzeige erstattet. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht. Wahrscheinlich nix.:mad:
 

Ein Neuer

Deutscher Bundeskanzler
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Ich war der Meinung, man könne als Nebenkläger auftauchen.:unsure: Bin kein Jurist!
Kann der Geschädigte oder ein Rechtsnachfolger machen.Hat aber nichts mit dem Sinn der ursprünglichen Sammelklage zu tun.
 

Henry1963

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In den VSvA geht das. Deshalb hat Füllmich ja auch dort Anzeige erstattet. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht. Wahrscheinlich nix.:mad:
Ja, Sammeklage geht in den USA.
Die Füllmich Nummer war ein Betrug an den Klägern. Vorkasse abgezockt und eine absurde Klage eingereicht die dann abgeschmettert wurde. Das übliche Gaunergeschäft um Empörten in ihrer Emotion Geld auszureissen. Dem ging es offenbar gar nie um die Sache der Kläger. Ob man dem Füllmich einen Betrug nachweisen kann ist wohl ein anderes Thema.
 
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Hinzu kommt, dass man Adressat der Beleidigung sein muss.

Ich fühle mich weder als Ratte, noch als Haufen Scheiße etc. pp.

Schon in der Grundschule galt der Grundsatz: Was man zu anderen sagt, das ist man selbst!
 

Uwe O.

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Falsche Antwort auf meine Frage. Wenn dumm daher schwätzen willst, such dir jemand anderes. Tschüss
Du hast gar keine Frage gestellt, sondern behauptet:
"Mittlerweile muss man in diesem faschistischen Land rechnen, dass man dann ins Visier der VS gerät, reicht man solch eine Klage ein."
 
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Du hast gar keine Frage gestellt, sondern behauptet:
"Mittlerweile muss man in diesem faschistischen Land rechnen, dass man dann ins Visier der VS gerät, reicht man solch eine Klage ein."
Ach das war keine Frage? "Wenn man den Systemmedien glaubt, dann ja. Glaubst du den Systemmedien?"

Lass mich einfach in Ruhe, Schwurbler. Kein Bock auf Typen wie dich. Oder noch besser, du kommst auf die Igno, so habe ich 100% meine Ruhe vor dir.
 

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