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wenn Eigentümer Geld an irgendwen zu verschenken haben, ist das erstmal das Problem dieser Eigentümer ...
...was für ein Irrtum.
wenn Eigentümer Geld an irgendwen zu verschenken haben, ist das erstmal das Problem dieser Eigentümer ...
das ihr Linken schon immer Probleme mit der Vertragsfreiheit und der Freiheit an sich habt und hattet, ist jetzt sooo neu auch nicht...was für ein Irrtum.
das ihr Linken schon immer Probleme mit der Vertragsfreiheit und der Freiheit an sich habt und hattet, ist jetzt sooo neu auch nicht
was für Regeln des Geldes denn??...eben weil es Theorie ist. Die Realität ist aber, dass sich die Menschen auf Märkten ihre Existenz sichern und hierfür benötigen sie Geld! Wie sie das Geld bekommen ist dann die Macht oder Machtlosigkeitsfrage Das ist im "Kleinen" aber auch im "Großen" gleich!
Wer die Regeln des Geldes bestimmt, bestimmt über die Menschen die von diesem Geld abhängen.
das ist mir im linksgrünversifften Gutmenschen-Verbotsdeutschland schon länger klar ...Es gibt keine Vertragsfreiheit, du Schwätzer.
das ist mir im linksgrünversifften Gutmenschen-Verbotsdeutschland schon länger klar ...
ich entschuldige.Weshalb fabulierst du dann ständig von der angeblichen Vertragsfreiheit ???
Ich lasse mich auf solchen Blödsinn nicht mehr ein, ein BGE führt justemeng in eine nie da gewesene Schattenwirtschaft.
Die Leichtlohngruppen werden ihr BGE mit Schwarzarbeit und Schmuggel aufbessern und marktwirtschaftliche Strukturen werden kaputt gehen.
Jede größere produktive Genossenschaft beweist - auch und gerade heutzutage - wie unstimmig Deine These ist.sicher kann das auch vorgekommen sein aber eben nicht grundsätzlich als Ideologie, sondern da wo es eben uU sinn gemacht hat, dh freiwillig und zum gegenseitigen Nutzen.. Hast du mehr als einen Hufschmied im Ort haben sie kaum ihre Werkzeuge gegenseitig ausgetauscht, und auch die Bauern haben nicht ihre Sensen und Dreschflegel oder Ochsen gmeinschaftlich genutzt. Der Jäger hatte seinen Bogen und seinen Speer - der Punkt ist der solange man in irgendeiner Konkurrenz zueinander steht wird man nie zum eigenen Nachteil dem Konkurrenten einen vorteil gewähren.
also nein - gesunder Menschenverstand - und das gilt auch heute noch - im engsten sozialen Kreis kann das bis zu einem bestimmten Grad funktionieren weil man als eine soziale Einheit agiert, je mehr Leute es werden je weiter sie von einem sozial etfernt sind, je mehr man in Konkurrenz zu einander tritt umso weniger ist ein solches Verhalten praktikabel und sinnvoll.
ich entschuldige.
ich fabuliere von einer Idealwelt der Freien, ich dachte das sei eindeutig erkennbar.
und in einer Idealwelt der Freien wäre die Vertragsfreiheit oberstes Gebot ...
davon aber kann im linksgrünversifften Verbotsdeutschland nicht mal ansatzweise die Rede sein.
welcher Vertrag in Deutschland ist denn wirklich noch rechtssicher ????
mir fällt jetzt auf Anhieb jedenfalls keiner ein ...
Jede größere produktive Genossenschaft beweist - auch und gerade heutzutage - wie unstimmig Deine These ist.
Mondragon hat 74.000 Mitglieder, 12 Milliarden Umsatz und existiert seit 1956.
Auch bei Genossenschaftn liegt das Eigentum an Produktionsmitteln in privater Hand.
Weshalb fabulierst du dann ständig von der angeblichen Vertragsfreiheit ???
Aber nicht in der Hand einzelner Milliardäre.-
kataskopos
Es gibt keinerlei Vertragsfreiheit, weil alle Güter, alle Theorien, alle entwicklungen, alle Zahlungsmodalitäten und alle Vertragsklauseln von den Finanzkonzernen gemacht werden. Die einzige Vertagsfreiheit die der Nichtkonzernchef hat, ist zu hungern (was denkende Menschen mitunter auch tun).
Es gibt keine Vertragsfreiheit, du Schwätzer.
https://de.wikipedia.org/wiki/VertragsfreiheitGesichtspunkte der Vertragsfreiheit:
Als einzelne Gesichtspunkte der Vertragsfreiheit unterscheidet man Abschlussfreiheit, Partnerwahlfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Aufhebungsfreiheit.
Unter Abschlussfreiheit versteht man das Recht, sich zu entscheiden, ob man einen Vertrag schließen will oder nicht. Ist diese Freiheit durch Gesetz beschränkt, spricht man von Kontrahierungszwang (lateinisch contrahere; kontrahieren: einen Vertrag schließen). Kontrahierungszwang gilt regelmäßig bei Verträgen zur Daseinsvorsorge, so z. B. für Stromanbieter: Sie müssen den Kunden versorgen oder bei den Fällen der öffentlich-rechtlichen Versorgung mittels des Anschluss- und Benutzungszwangs (Kanalisation, Zuwege o.Ä.).
Die Partnerwahlfreiheit besagt dabei als Teilaspekt der Abschlussfreiheit, dass man sich seinen Vertragspartner frei auswählen kann. Das Recht einen Vertrag nicht abzuschließen wird auch als negative Vertragsfreiheit bezeichnet.
Unter Inhaltsfreiheit (oder Gestaltungsfreiheit) versteht man die Möglichkeit, den Inhalt der vertraglichen Regelungen frei zu bestimmen. So können auch völlig neue, vom Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen geschaffen werden (Typenfreiheit). Beschränkt wird die Inhaltsfreiheit durch den Typenzwang, z. B. im deutschen Sachenrecht (lateinisch numerus clausus abgeschlossene Anzahl).
Formfreiheit meint, dass man Verträge grundsätzlich ohne eine bestimmte Form schließen kann oder dass man eine Form wählt, die nicht im Gesetz erwähnt ist. Formfreiheit besteht dann nicht, wenn eine gesetzliche Form vorgeschrieben ist, z. B. bei Grundstücksgeschäften. Hier hat die Form die Funktion der Warnung und kann zu Beweiszwecken dienen bzw. schafft Rechtssicherheit (z.B. hat die vorgeschriebene notarielle Beurkundung von Hausverkäufen zur Folge, dass eine neutrale, rechtskundige Person dem Procedere beratend beiwohnt)
Die Aufhebungsfreiheit bedeutet schließlich, dass man sich auch wieder von geschlossenen Verträgen lösen kann.
Einschränkungen
Die generelle Vertragsfreiheit wird in der Europäischen Union durch eine Vielzahl von Ausnahmen eingeschränkt. Beispiele:
Arbeitsrecht (Kündigungsschutz und Betriebsräte in Deutschland)
Verbot der Diskriminierung aufgrund von Ethnie und Herkunft, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung usw. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ladenschlussgesetze
durch Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen
staatliche Monopole (Müllbeseitigung, Gerichtswesen, Geldwesen)
Versicherungswesen (teilweise Kontrahierungszwang bei Pflichtversicherungen)
Sittenwidrigkeit
leider ist das nur in der Theorie richtig.keiner hungert und die Rahmenbedingungen der Verträge werden vom Gesetz abgegerenzt, innerhalb dieser Bedingungen herrscht Vertragsfreiheit.
Vertragsfreiheit bedeutet nicht das dein Vertragspartner dir das geben oder zahlen muss was du gerne hättest - das wäre genau das Ggenteil davon. Vertragsfreiheit bedeutet das du mit dem Vertragspartner frei verhandeln kannst und die Freiheit hast anzunehmen oder abzulehnen.
Natürlich benötigst du auch etwas was du anbieten kannst, ansonsten wird es nichts mit dem verhandeln.
verbitterte Neidbrocken beweisen lediglich, dass man der Gesellschaft grundsätzlich leistungsfeindlich gegenüberstehtAber nicht in der Hand einzelner Milliardäre.-
kataskopos
Abfindungen bedürfen aber vorher eines Vertrages.
ganz offensichtlich ist manchen Eigentümern der Manager soviel wert, dass sie sogar Abfindungsklauseln in seinen Vertrag schreiben lassen ...
und es ist ja das Geld der Eigentümer.
wenn die so dumm sind und Geld zu verschenken haben, wo ist jetzt dein Problem?
das mag schon sein.Das Problem liegt in der Vorbildfunktion, dass schlechte Leistungen immer noch gut bezahlt werden, ein gewaltiger Anreiz für Pfuscher, Stümper, Schlamper und Täuscher.