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Julian Assange Anhörung

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Das sind doch wirklich einmal Flüchtlinge und da würde sich deutschland sehr menschlich geben diesen ANSTÄNDIGEN Menschen Schutz zu bieten!
 

KurtNabb

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Was macht eigentlich der Edward Snowden? Von dem hört man gar nichts mehr. :whistle:
Manning, Assange und Snowden sind die absoluten Beweise für die Heuchelei des Westens bezüglich der Presse- und Meinungsfreiheit.
 
OP
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Assange-Prozess 20.02.24 Tag1:

Assanges Anwälte haben heute behauptet, dass die CIA den Mord an Julian Assange geplant hat und dass er nicht sicher an ein Land ausgeliefert werden kann, das seine Entführung und Ermordung geplant hat.

Neue Beweise zeigen, dass Präsident Trump nach den Vault-7-Leaks direkt Optionen zur Tötung von Assange vorgelegt wurden.

Die Verteidigung von Assange stellt fest, dass die gesamte US-Regierung Assange gegenüber feindlich gesinnt war/ist und daher keinen sicheren Prozess garantieren kann. Sie legen Berufung gegen den Umfang früherer Feststellungen des Gerichts ein.

Die Verteidigung hat darauf hingewiesen, dass das Dokument, auf das sich die USA für die Auslieferung berufen, eine Klausel enthält, die die Auslieferung von politischen Gefangenen verbietet. Die USA können nicht gleichzeitig eine Auslieferung aus politischer Verlegenheit fordern und diesen Abschnitt des Abkommens ignorieren.

Außerdem wurde die Tatsache angesprochen, dass Wikileaks nicht das erste oder einzige Medium war, das die besagten geheimen Dokumente von Manning erhalten hat, aber die Staatsanwaltschaft hat sich selektiv verhalten (und Assange ins Visier genommen), ohne eine Erklärung für dieses Verhalten zu haben.
(Anmerkung für die Nachwelt. Das ist nicht ganz korrekt, denn die Anklage dreht sich um einen nicht identifizierten Vertreter von WL, der Manning angeboten hat, ihm bei der Beschaffung weiterer Dokumente zu helfen. Aber es gibt keine Möglichkeit, Assange eindeutig als diesen Vertreter zu identifizieren. Außerdem hat keine solche Hilfe stattgefunden).

Die Verteidigung beruft sich auf Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und den 5. Verfassungszusatz (5. Verfassungszusatz) und behauptet, dass zahlreiche Formen von Verschlusssachen veröffentlicht und nicht verfolgt wurden und dass es im US-Recht keinen Präzedenzfall für die Verfolgung von Journalisten gibt.
Sie argumentieren, dass der frühere Richter sich geweigert hat, sich auf diese rechtliche Argumentation einzulassen, da es sich um eine Frage des 5. Verfassungszusatzes (due process) handele, die vor US-Gerichten geklärt werden müsse.
Die Verteidigung argumentiert, dass der Richter aufgrund der Anwendbarkeit von Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darauf hätte eingehen müssen und die Rechtsgültigkeit anerkennen sollte.
(Die Verteidigung von Assange beruft sich hier noch einmal auf die früheren Gerichtsverfahren und Fehler).

Abschnitt 7 der EMRK schützt jemanden davor, für zukünftige Straftaten belangt zu werden. Mit anderen Worten, etwas rückwirkend illegal zu machen, um sie zu verfolgen.

Abschnitt 7 der EMRK: "Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung strafrechtlich verfolgt werden, die zu dem Zeitpunkt, zu dem sie begangen wurde, nach innerstaatlichem oder internationalem Recht keine Straftat darstellte."

Die Verteidigung beruft sich nun auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und behauptet, Mannings Handlungen fielen unter den Schutz der Rede- und Meinungsfreiheit.

Artikel 10 der EMRK schützt Whistleblower, wenn die Dokumente authentisch sind und es im öffentlichen Interesse liegt, sie zu erfahren.
Er schützt sowohl ihr Recht, solche Informationen zu erhalten als auch zu senden, auch wenn es sich um Verschlusssachen handelt, die, wie im Fall von Manning, unrechtmäßig unter Verschluss gehalten wurden, um Kriegsverbrechen zu vertuschen.

Das gilt auch für die Anklage gegen Julian, weil er angeblich (wiederum unbeweisbar) angeboten hat, Manning bei der Beschaffung der Dokumente zu helfen.

Wenn die Dokumente tatsächlich als unzulässig eingestuft waren und Kriegsverbrechen vertuscht wurden (was der Fall war), dann fällt Manning als Whistleblower unter den Schutz der EMRK und damit auch der Journalist, der diese Geschichte im öffentlichen Interesse veröffentlicht hat.

Das ist rechtlich gesehen von großer Bedeutung, denn laut mehreren Gutachten wurde niemand durch die Veröffentlichung der Informationen direkt geschädigt.

Die Verteidigung weist darauf hin, dass der stellvertretende US-Staatsanwalt Gordon Kromberg behauptet hat, sie könnten und würden Assange die Rechte aus dem ersten Zusatzartikel verweigern.

Der Richter bittet um eine Klarstellung zu der Aussage früherer Richter, dass es keinen Grund gibt, anzunehmen, dass Assanges Rechte nach dem ersten Zusatzartikel verletzt werden.
Die Verteidigung erklärt, dass sowohl der stellvertretende Staatsanwalt als auch der damalige CIA-Chef Pompeo dies ausdrücklich gesagt haben. Allein diese Drohung weckt ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Garantien für Assanges Sicherheit und sein Recht auf ein faires Verfahren.

Der Richter fragt dann, ob die USA dem Gericht tatsächlich Zusicherungen gegeben haben, dass Assanges Rechte nach dem ersten Verfassungszusatz oder die Rechte ausländischer Staatsangehöriger geschützt werden.

Die Verteidigung antwortet, dass es keinerlei derartige Zusicherungen gegeben hat.
 
OP
frustriert

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Deutscher Bundespräsident
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Der letzte Grund für die Berufung wird von der Verteidigung vorgebracht.

Da der CIA-Chef Wikileaks als "feindlichen, nichtstaatlichen Geheimdienst" bezeichnet hat, der die Behörde ermächtigt, ohne jegliche Aufsicht zu handeln, besteht in diesem Fall eine absolute Bedrohung für Assanges Leben gemäß Artikel 2 und 3 der EMRK (Recht auf Leben und Freiheit von Folter).
-
Die Verteidigung argumentiert, dass die CIA SAMS (Special Administrative Measures - können den Zugang zu Anwälten verhindern und jegliche Kommunikation oder Kontaktaufnahme mit der Außenwelt auf Lebenszeit unterbinden) verhängen oder, wenn sie es wollten, ihn auf der Grundlage dieser Einstufung mit absoluter Rechtswidrigkeit töten könnte.

Die Verteidigung beantragt, das Auslieferungsersuchen zurückzuziehen, da es nicht mit dem geltenden Vertrag vereinbar ist.
 
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Habe ich das richtig verstanden, dass hier gerade die übliche rechtsstaatliche Vorgehensweise auf den Kopf gestellt wird?:
Erst sprach die Verteidigung und danach hat jetzt der Forderer das letzte Wort, nachdem die Verteidigung ihr Pulver verschossen hat? :unsure:
 

sportsgeist

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Manning, Assange und Snowden sind die absoluten Beweise für die Heuchelei des Westens bezüglich der Presse- und Meinungsfreiheit.
der heutige Westen ist ein mehr oder weniger direktes Derivat aus der französischen Revolution
insbesondere die amerikanische Verfassung ist ein mehr oder weniger unmittelbares Elaborat dieser Zeit

und leider bei Weitem nicht so perfekt, wie Viele ihn gerne sähen
 

KurtNabb

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der heutige Westen ist ein mehr oder weniger direktes Derivat aus der französischen Revolution
insbesondere die amerikanische Verfassung ist ein mehr oder weniger unmittelbares Elaborat dieser Zeit

und leider bei Weitem nicht so perfekt, wie Viele ihn gerne sähen
Eine Verfassung kann so perfekt sein, wie sie will: Wenn der respektvolle Umgang fehlt, wird sie im Laufe der Jahre ausgehöhlt.

Die jeweils herrschende Klasse verbiegt sie (und natürlich auch die folgenden Gesetze und die daraus resultierende Rechtsprechung) zu ihrem Vorteil.

Damit sind wir wieder bei den alten Griechen und ihren Theorien zum Verfassungskreislauf.
 

sportsgeist

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Eine Verfassung kann so perfekt sein, wie sie will: Wenn der respektvolle Umgang fehlt, wird sie im Laufe der Jahre ausgehöhlt.

Die jeweils herrschende Klasse verbiegt sie (und natürlich auch die folgenden Gesetze und die daraus resultierende Rechtsprechung) zu ihrem Vorteil.

Damit sind wir wieder bei den alten Griechen und ihren Theorien zum Verfassungskreislauf.
na dann

ein Kreislauf hat bekanntlich keinen Anfang und kein Ende, außer man setzt diese willkürlich irgendwohin

der Westen ist sicherlich weit weg davon perfekt zu sein
und die linksgrüne (in USA democratic) Bewegung, die mal angetreten ist, aus dem Westen und der Welt ein bessere zu machen, ist ebenso kläglich gescheitert ... allermeist an ihren eigenen Standards, nie nur zu oft doppelte sind und waren

und was nu ??

zurück in die Reaktionarität ??
 

KurtNabb

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na dann

ein Kreislauf hat bekanntlich keinen Anfang und kein Ende, außer man setzt diese willkürlich irgendwohin

der Westen ist sicherlich weit weg davon perfekt zu sein
und die linksgrüne (in USA democratic) Bewegung, die mal angetreten ist, aus dem Westen und der Welt ein bessere zu machen, ist ebenso kläglich gescheitert

und was nu ??

zurück in die Reaktionarität ??
Die Zeit wird's zeigen. Bisher ist noch jede Hochkultur und jedes Weltreich untergegangen, Auch die USA oder "der Westen" wird diesen Weg in irgendeiner Form gehen. Fragt sich nur in welcher Form und auf welche Art.

Man kann nur hoffen, dass man diese "interessanten Zeiten" nicht erleben muss.
 

sportsgeist

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Die Zeit wird's zeigen. Bisher ist noch jede Hochkultur und jedes Weltreich untergegangen, Auch die USA oder "der Westen" wird diesen Weg in irgendeiner Form gehen. Fragt sich nur in welcher Form und auf welche Art.
den Begriff "untergehen" nehme ich nicht

"transformieren" hingegen hätte ich genommen

wers n bissi unaufgeregter und unaufgesetzter haben möchte: Stukturwandel
 

Christ 32

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Manning, Assange und Snowden sind die absoluten Beweise für die Heuchelei des Westens bezüglich der Presse- und Meinungsfreiheit.
bei Manning und Snowden war es justiziabler Geheimnisverrat, die wären überall dafür belangt worden
 

KurtNabb

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den Begriff "untergehen" nehme ich nicht

"transformieren" hingegen hätte ich genommen

wers n bissi unaufgeregter und unaufgesetzter haben möchte: Stukturwandel
Den Strukturwandel des alten Ägyptens oder auch Roms kann man nach meiner Auffassung schon als Untergang bezeichnen. Aber sei's drum: Um den Begriff streite ich nicht.
 

KurtNabb

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bei Manning und Snowden war es justiziabler Geheimnisverrat, die wären überall dafür belangt worden
Mag sein. Aber zumindest Mannig hat seinen Eid auf die Verfassung geschworen, nicht auf den Präsidenten. Verstöße gegen die Verfassung, die auf dem Dienstweg ganz offensichtlich nicht zu regulieren waren, öffentlich zu machen, war somit auch seine Pflicht.

Ob sich das bei Snowden ähnlich verhält entzieht sich meiner Kenntnis.
 

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