Genau, ,,Rotschopf"!
Das Thema Staatsangeh. ist für jeden Einzelnen hier immens wichtig, spätestens dann, wenn es darum geht, sich auf Rechte berufen zu können, welche man und Frau eben auch nur dann haben können, wenn Sie im Besitz der Staatsangeh. sind.
Da brauche ich kein Wikipedia, keine Zeitung und kein Fernsehehen, sondern meinen Verstand
[MENTION=2836]Schipanski[/MENTION].
Bitte wärst Du mal so nett und würdest mir den Begriff Reichsbürger definieren?
Kleine Hilfestellung dazu:
Es gibt ein aktuelles jurist. Wörterbuch Köbler, 15. Aufl. einfach mal googeln
da kannste nachlesen, was ein ,,Reichsdeutscher" ist.
Und wenn Du das weist, kannste mir bestimmt auch erklären, was ein Reichsbürger ist. Ich bin gspannt!
Komm, jetzt nicht aufgeben!