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Albrecht Glaser (AfD) 3mal bei der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten durchgefallen
Der Abgeordnete Glaser fand gestern in allen 3 Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit im deutschen Bundestag für den Posten des Bundestagsvizepräsidenten. Ähnlich erging es damals Lothar Bisky von den Linken, wo danach Petra Pau gewählt wurde.
Der Grund liegt darin, das Glaser sagt: Der Islam, der sich auf die Scharia stützt, ist mit dem Deutschen Grundgesetz (Verfassung) nicht "kompatibel" (so sagt auch Frau Weidel) bzw. vereinbar. Deshalb müsse dem Islam die Religionsfreiheit im Artikel 4 GG genommen werden. Damit wäre die Ausübung des Islam als Religion in der BRD verboten, wenn sie nach der Scharia ausgeübt wird. Außerdem sei der Islam keine Religion sondern eine Ideologie, die sich auch der Staatsform bedient, wie man in vielen islamisch gepägten Ländern der Welt sieht.
Ein Moslem, der sich nicht absolut zur Scharia bekennt sondern zum Grundgesetz der BRD, darf seine Religion hier ausüben.
Selbstverständlich hat Herr Glaser mit seiner Auffassung und Weltanschauung recht, da braucht sich niemand etwas vor zu machen.
Ist die Ablehnung der Mehrheit im Deutschen Bundestag gegenüber Herrn Glaser richtig
Der Abgeordnete Glaser fand gestern in allen 3 Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit im deutschen Bundestag für den Posten des Bundestagsvizepräsidenten. Ähnlich erging es damals Lothar Bisky von den Linken, wo danach Petra Pau gewählt wurde.
Der Grund liegt darin, das Glaser sagt: Der Islam, der sich auf die Scharia stützt, ist mit dem Deutschen Grundgesetz (Verfassung) nicht "kompatibel" (so sagt auch Frau Weidel) bzw. vereinbar. Deshalb müsse dem Islam die Religionsfreiheit im Artikel 4 GG genommen werden. Damit wäre die Ausübung des Islam als Religion in der BRD verboten, wenn sie nach der Scharia ausgeübt wird. Außerdem sei der Islam keine Religion sondern eine Ideologie, die sich auch der Staatsform bedient, wie man in vielen islamisch gepägten Ländern der Welt sieht.
Ein Moslem, der sich nicht absolut zur Scharia bekennt sondern zum Grundgesetz der BRD, darf seine Religion hier ausüben.
Selbstverständlich hat Herr Glaser mit seiner Auffassung und Weltanschauung recht, da braucht sich niemand etwas vor zu machen.
Ist die Ablehnung der Mehrheit im Deutschen Bundestag gegenüber Herrn Glaser richtig
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