Staatsversagen: Justiz in Brandenburg vollständig zusammengebrochen – Medien schweigen!
Der Überlastung der Justiz in Brandenburg hat wie in allen anderen Bundesländern beängstigende Ausmaße angenommen. Immer öfter werden von den Staatsanwaltschaften Verfahren eingestellt oder müssen Tatverdächtige wegen zu langer Verfahrensdauer wieder aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Nach Berlin kapituliert nun Brandenburg vor der Vielzahl an Strafverfahren. Bei kriminellen Migranten und arabsichen Clans knallen derweil die Sektkorken.
von Norman Hanert
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Besonders deutlich wird das Problem der Justizüberlastung im Land Brandenburg. Dort ist es innerhalb weniger Monate mehrmals zu Haftentlassungen gekommen, die für erhebliches Aufsehen gesorgt haben. Im Dezember vergangenen Jahres kam ein Mann frei, der erstinstanzlich wegen Mordes verurteilt worden war. Da sich das Revisionsverfahren hinzog, ordnete das Oberlandesgericht die Entlassung aus der Haft an.
Zu Anfang dieses Jahres verfügte das Oberlandesgericht Brandenburg auch bei einem mutmaßlichen Brandstifter die Entlassung aus der Untersuchungshaft an. Auch hierbei war eine zu lange Verfahrensdauer der Grund.
Aus der Untersuchungshaft wieder freigelassen wurden ebenso vier wegen Totschlags dringend tatverdächtige Syrer, die laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft für einen Überfall auf einen Musikclub in Frankfurt an der Oder im August 2018 verantwortlich gewesen sein sollen.
Die Reihe der Justizpannen in Brandenburg hat sich inzwischen fortgesetzt. Im August dieses Jahres kam ein mutmaßlicher Drogenhändler wieder auf freien Fuß, der bereits im Januar festgenommen worden war. Im Auto des 63-Jährigen polnischen Staatsbürgers waren bei einer Kontrolle 60 Kilogramm Heroin aufgefunden worden. Der Schwarzmarktwert wird auf mehrere Millionen Euro geschätzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Fall nach fünf Monaten Anklage erhoben. Da der Prozess aber erst für den November terminiert ist, ordnete das Oberlandesgericht Brandenburg/Havel im August eine Entlassung aus der Untersuchungshaft an. Als Regel gilt, dass es innerhalb von sechs Monaten nach einer Inhaftierung zu einem Prozess kommen soll. Ob der Tatverdächtige im November zum Prozessbeginn erscheinen wird, bleibt abzuwarten.
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