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Kritik am Kapitalismus

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sportsgeist

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...eben weil es Theorie ist. Die Realität ist aber, dass sich die Menschen auf Märkten ihre Existenz sichern und hierfür benötigen sie Geld! Wie sie das Geld bekommen ist dann die Macht oder Machtlosigkeitsfrage Das ist im "Kleinen" aber auch im "Großen" gleich!

Wer die Regeln des Geldes bestimmt, bestimmt über die Menschen die von diesem Geld abhängen.
was für Regeln des Geldes denn??

in Wirklichkeit tauschen wir doch Leistungen, und das Geld symbolisiert oder verbrieft es nur.
du Barkeeper bietest mir drei Stunden geile Atmosphäre, Drinks und Musik in deiner Bar, meinetwegen auch 5, oder die ganze Nacht, und ich biete dir dafür 3, 4 oder 5 Stunden Elektrotechnik meinetwegen, die ich vorletzte Woche erbracht habe, verbrieft in Geld

wo ist das Problem?
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
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Weshalb fabulierst du dann ständig von der angeblichen Vertragsfreiheit ???
ich entschuldige.
ich fabuliere von einer Idealwelt der Freien, ich dachte das sei eindeutig erkennbar.
und in einer Idealwelt der Freien wäre die Vertragsfreiheit oberstes Gebot ...

davon aber kann im linksgrünversifften Verbotsdeutschland nicht mal ansatzweise die Rede sein.
welcher Vertrag in Deutschland ist denn wirklich noch rechtssicher ????

mir fällt jetzt auf Anhieb jedenfalls keiner ein ...
 
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Ich lasse mich auf solchen Blödsinn nicht mehr ein, ein BGE führt justemeng in eine nie da gewesene Schattenwirtschaft.
Die Leichtlohngruppen werden ihr BGE mit Schwarzarbeit und Schmuggel aufbessern und marktwirtschaftliche Strukturen werden kaputt gehen.

Aha, Blödsinn also. sie müssen es ja wissen, sie superschlauer Kapitalistengigant.-

für das Neue Jahr soll man sich ja Glück wünschen. angesichts ihrer dämlichen Anwürfe wünsche ich ihnen allerdings mal ein paar Jahre Hartz IV !

kataskopos
 
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G

Gelöschtes Mitglied 2265

sicher kann das auch vorgekommen sein aber eben nicht grundsätzlich als Ideologie, sondern da wo es eben uU sinn gemacht hat, dh freiwillig und zum gegenseitigen Nutzen.. Hast du mehr als einen Hufschmied im Ort haben sie kaum ihre Werkzeuge gegenseitig ausgetauscht, und auch die Bauern haben nicht ihre Sensen und Dreschflegel oder Ochsen gmeinschaftlich genutzt. Der Jäger hatte seinen Bogen und seinen Speer - der Punkt ist der solange man in irgendeiner Konkurrenz zueinander steht wird man nie zum eigenen Nachteil dem Konkurrenten einen vorteil gewähren.
also nein - gesunder Menschenverstand - und das gilt auch heute noch - im engsten sozialen Kreis kann das bis zu einem bestimmten Grad funktionieren weil man als eine soziale Einheit agiert, je mehr Leute es werden je weiter sie von einem sozial etfernt sind, je mehr man in Konkurrenz zu einander tritt umso weniger ist ein solches Verhalten praktikabel und sinnvoll.
Jede größere produktive Genossenschaft beweist - auch und gerade heutzutage - wie unstimmig Deine These ist.
Mondragon hat 74.000 Mitglieder, 12 Milliarden Umsatz und existiert seit 1956.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2265

ich entschuldige.
ich fabuliere von einer Idealwelt der Freien, ich dachte das sei eindeutig erkennbar.
und in einer Idealwelt der Freien wäre die Vertragsfreiheit oberstes Gebot ...

davon aber kann im linksgrünversifften Verbotsdeutschland nicht mal ansatzweise die Rede sein.
welcher Vertrag in Deutschland ist denn wirklich noch rechtssicher ????

mir fällt jetzt auf Anhieb jedenfalls keiner ein ...

Es fällt immer wieder auf, dass Du die ökonomische Ebene mit dem juristischen Bereich zu erklären suchst. Das ist natürlich ein grober Schnitzer ...

Richtig dagegen kompletter Beitrag #204, wo Du den Tausch von Waren und Dienstleistungen in der Arbeit wertmäßig verortest.
 
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Trantor

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Jede größere produktive Genossenschaft beweist - auch und gerade heutzutage - wie unstimmig Deine These ist.
Mondragon hat 74.000 Mitglieder, 12 Milliarden Umsatz und existiert seit 1956.

Auch bei Genossenschaftn liegt das Eigentum an Produktionsmitteln in privater Hand.
 

zwei2Raben

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Weshalb fabulierst du dann ständig von der angeblichen Vertragsfreiheit ???

Es gibt keinerlei Vertragsfreiheit, weil alle Güter, alle Theorien, alle entwicklungen, alle Zahlungsmodalitäten und alle Vertragsklauseln von den Finanzkonzernen gemacht werden. Die einzige Vertagsfreiheit die der Nichtkonzernchef hat, ist zu hungern (was denkende Menschen mitunter auch tun).
 

Trantor

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Aber nicht in der Hand einzelner Milliardäre.-

kataskopos

Bei der Frage bzgl der Unterscheidung zwischen Sozialismus und Kapitalismus geht es darum ob PM in staatlicher oder privater Hand liegen nicht darum in welcher privater Hand.
Genossenschaften sind Teil des kapitalistischen Konzeptes ob die Eigenümer nun Milliardäre sind oder nicht.
 

Trantor

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Es gibt keinerlei Vertragsfreiheit, weil alle Güter, alle Theorien, alle entwicklungen, alle Zahlungsmodalitäten und alle Vertragsklauseln von den Finanzkonzernen gemacht werden. Die einzige Vertagsfreiheit die der Nichtkonzernchef hat, ist zu hungern (was denkende Menschen mitunter auch tun).

keiner hungert und die Rahmenbedingungen der Verträge werden vom Gesetz abgegerenzt, innerhalb dieser Bedingungen herrscht Vertragsfreiheit.

Vertragsfreiheit bedeutet nicht das dein Vertragspartner dir das geben oder zahlen muss was du gerne hättest - das wäre genau das Ggenteil davon. Vertragsfreiheit bedeutet das du mit dem Vertragspartner frei verhandeln kannst und die Freiheit hast anzunehmen oder abzulehnen.
Natürlich benötigst du auch etwas was du anbieten kannst, ansonsten wird es nichts mit dem verhandeln.
 

Trantor

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Es gibt keine Vertragsfreiheit, du Schwätzer.


linker Troll schleich dich zurück in die Trollhöhle:

Gesichtspunkte der Vertragsfreiheit:

Als einzelne Gesichtspunkte der Vertragsfreiheit unterscheidet man Abschlussfreiheit, Partnerwahlfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit und Aufhebungsfreiheit.
Unter Abschlussfreiheit versteht man das Recht, sich zu entscheiden, ob man einen Vertrag schließen will oder nicht. Ist diese Freiheit durch Gesetz beschränkt, spricht man von Kontrahierungszwang (lateinisch contrahere; kontrahieren: einen Vertrag schließen). Kontrahierungszwang gilt regelmäßig bei Verträgen zur Daseinsvorsorge, so z. B. für Stromanbieter: Sie müssen den Kunden versorgen oder bei den Fällen der öffentlich-rechtlichen Versorgung mittels des Anschluss- und Benutzungszwangs (Kanalisation, Zuwege o.Ä.).
Die Partnerwahlfreiheit besagt dabei als Teilaspekt der Abschlussfreiheit, dass man sich seinen Vertragspartner frei auswählen kann. Das Recht einen Vertrag nicht abzuschließen wird auch als negative Vertragsfreiheit bezeichnet.
Unter Inhaltsfreiheit (oder Gestaltungsfreiheit) versteht man die Möglichkeit, den Inhalt der vertraglichen Regelungen frei zu bestimmen. So können auch völlig neue, vom Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen geschaffen werden (Typenfreiheit). Beschränkt wird die Inhaltsfreiheit durch den Typenzwang, z. B. im deutschen Sachenrecht (lateinisch numerus clausus abgeschlossene Anzahl).
Formfreiheit meint, dass man Verträge grundsätzlich ohne eine bestimmte Form schließen kann oder dass man eine Form wählt, die nicht im Gesetz erwähnt ist. Formfreiheit besteht dann nicht, wenn eine gesetzliche Form vorgeschrieben ist, z. B. bei Grundstücksgeschäften. Hier hat die Form die Funktion der Warnung und kann zu Beweiszwecken dienen bzw. schafft Rechtssicherheit (z.B. hat die vorgeschriebene notarielle Beurkundung von Hausverkäufen zur Folge, dass eine neutrale, rechtskundige Person dem Procedere beratend beiwohnt)
Die Aufhebungsfreiheit bedeutet schließlich, dass man sich auch wieder von geschlossenen Verträgen lösen kann.

Einschränkungen


Die generelle Vertragsfreiheit wird in der Europäischen Union durch eine Vielzahl von Ausnahmen eingeschränkt. Beispiele:
Arbeitsrecht (Kündigungsschutz und Betriebsräte in Deutschland)
Verbot der Diskriminierung aufgrund von Ethnie und Herkunft, sexueller Orientierung, Religion, Behinderung usw. nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ladenschlussgesetze
durch Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen
staatliche Monopole (Müllbeseitigung, Gerichtswesen, Geldwesen)
Versicherungswesen (teilweise Kontrahierungszwang bei Pflichtversicherungen)
Sittenwidrigkeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit

aber ihr linken Trolle meint ja alle das wenn man euch nicht das gibt/zahlt was ihr wollt , dann ist es ungerecht oder Zwang - dabei ist es nur eine psychische Störung eures Egos.
 
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sportsgeist

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keiner hungert und die Rahmenbedingungen der Verträge werden vom Gesetz abgegerenzt, innerhalb dieser Bedingungen herrscht Vertragsfreiheit.

Vertragsfreiheit bedeutet nicht das dein Vertragspartner dir das geben oder zahlen muss was du gerne hättest - das wäre genau das Ggenteil davon. Vertragsfreiheit bedeutet das du mit dem Vertragspartner frei verhandeln kannst und die Freiheit hast anzunehmen oder abzulehnen.
Natürlich benötigst du auch etwas was du anbieten kannst, ansonsten wird es nichts mit dem verhandeln.
leider ist das nur in der Theorie richtig.

und gerade Deutschland mit seiner in der Praxis gelebten ziemlichen Vertragsauslegungswillkür entfernt sich davon immer mehr.

aber wie soll es auch anders sein in einem Land, in dem schon seine obersten Vertreter und Vorbilder Verträge bestensfalls als grobe Richtlinien ansehen, die nach Herzenslust gebogen, gebrochen und interpretiert werden könnnen, wenn es grade der eigenen Meinung , Stimmung oder dem eigenen Vorteil gereicht.

pacta sunt servanda
ach, waren das noch Zeiten im römischen Recht
 
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Abfindungen bedürfen aber vorher eines Vertrages.
ganz offensichtlich ist manchen Eigentümern der Manager soviel wert, dass sie sogar Abfindungsklauseln in seinen Vertrag schreiben lassen ...

und es ist ja das Geld der Eigentümer.
wenn die so dumm sind und Geld zu verschenken haben, wo ist jetzt dein Problem?

Das Problem liegt in der Vorbildfunktion, dass schlechte Leistungen immer noch gut bezahlt werden, ein gewaltiger Anreiz für Pfuscher, Stümper, Schlamper und Täuscher.
 

sportsgeist

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Das Problem liegt in der Vorbildfunktion, dass schlechte Leistungen immer noch gut bezahlt werden, ein gewaltiger Anreiz für Pfuscher, Stümper, Schlamper und Täuscher.
das mag schon sein.
angenommen, ich suche einen guten Mechatroniker, oder eine andere gesuchte Fachkraft mit Kernkompetenzen ... und dazu gehören halt nunmal auch Manager, denn wenn Schiffe ohne Kapitäne fahren könnten, also Unternehmen ohne Geschäftsführer oder Manager, dann gäbe es schlicht und einfach auch keine Kapitäne, dann würde sich die jeder Schiffs- (und Unternehmens-)Eigner schlicht einsparen ... dann muss ich dieser Fachkraft in der Leistungsgesellschaft irgendwelche Anreize bieten, dass sie bei mir auf dem Schiff (also in meinem Unternehmen) anheuert ...

und für den Bordingenieur eines anderen Schiffs ist es ziemlich riskant, dort seinen guten und relativ sicheren Job zu kündigen, um dann auf meinem Schiff anheuern zu können. Also wird er mich fragen, was ich ihm an Anreiz und Sicherheiten bieten könnte, damit er seinen bisherigen Job kündigt, und ich werde ihm eine Abfindungsklausel in seinem Arbeitsvertrag anbieten, für den Fall, dass wenn ich ihn doch feuern muss, er noch gewisse Abfindungen als Sicherheiten erhält. Das wird ihm das Kündigen auf dem anderen Schiff erleichtern ...

... natürlich kann sich dann im Nachhinein herausstellen, dass dieser Kapitän oder Bordingenieur, den ich von einem anderen Schiff abgeworben habe, eine völlige Niete und Flachzange ist, davor ist man nie gefeit ... dann muss ich ihm halt dummerweise diese Abfindung zahlen ... so what, das war halt die Risikoprämie, überhaupt einen zu finden ...

dass solche trivialen Binsenweisheiten hier nicht bekannt sind, spricht schon arge Bände über den Realitätsgrad mancher User
 

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