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Wikipedia schreibt: Unter diesem Begriff werden alle Delikte gefasst, bei denen „die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“. Dies bedeutet, ein Angriff wird auch dann erfasst, wenn der Täter kein Träger eines manifest rechtsextremen Weltbildes ist." (https://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_Gewalt_in_Deutschland)
Rechte Straftaten müssen sich also nicht als solche erwiesen haben, vielmehr genügt die begründete Vermutung. Das Prinzip der Unschuldsvermutung scheint auf den Kopf gestellt. Brandenburgs Ministerpräsident Woidke bestätigte dies im rbb: "Bei der Polizei wird jeder Übergriff, bei dem nicht erwiesen ist, dass er keine rechtsextreme Motivation hat, in die Statistik hineingezählt" (https://www.contra-magazin.com/2016...erden-rechtsextreme-straftaten-hochgerechnet/).
Zudem gelten auch Übergriffe auf Obdachlose oder Behinderte grundsätzlich als rechte Gewalttaten. Die sechs syrischen Flüchtlinge, die kurz vor Weihnachten letzten Jahres in Berlin einen Obdachlosen in Brand steckten, wären demnach rechte Gewalttäter. Darüber hinaus wird offenbar schon "Verachtung" als Gewalttat gewertet, denn: "Der Begriff „gesellschaftlicher Status“ verweist vor allem auf Angriffe, denen Obdachlose, Alkoholkranke und andere Menschen ausgesetzt sind, die von rechten, aber auch mutmaßlich unpolitischen Tätern als „asozial“ verachtet werden. Solche Delikte können heute als Hasskriminalität und „PMK-rechts“ eingestuft werden, auch wenn der Täter kein Neonazi ist" (http://www.tagesspiegel.de/politik/...litisch-motivierte-kriminalitaet/1934432.html).
Desweiteren werden auch von Ausländern begangene Straftaten als rechte Gewalt gewertet (sie selber Link). Theoretisch könnte also die gesamte rechte Gewalt in Deutschland aus muslimischem Antisemitismus bestehen.
Auch die bloße Ablehnung "von Praktiken des Islam" wird als rechte Gewalt gewertet (http://www.opferperspektive.de/rech...e-gewalt-definitionen-und-erfassungskriterien), obwohl doch zu einer freiheitlichen Gesellschaft das Recht gehört, ablehnen zu dürfen, was immer man wolle.
Zu guter Letzt gelten bestimmte Straftatbestände nur für die rechte Seite: "...bei rechten Straftaten sogenannte Propagandadelikte mehr als die Hälfte der Straftaten ausmachen, während es auf der linken Seite keinen Straftatbestand des Propagandadelikts gibt ... Linke Demonstranten können zum Beispiel ungestraft Bilder der Massenmörder Lenin, Stalin und Mao zeigen und diese auch noch lobpreisen" (https://www.welt.de/debatte/komment...Gewalttaten-werden-notorisch-verharmlost.html).
Rechte Straftaten müssen sich also nicht als solche erwiesen haben, vielmehr genügt die begründete Vermutung. Das Prinzip der Unschuldsvermutung scheint auf den Kopf gestellt. Brandenburgs Ministerpräsident Woidke bestätigte dies im rbb: "Bei der Polizei wird jeder Übergriff, bei dem nicht erwiesen ist, dass er keine rechtsextreme Motivation hat, in die Statistik hineingezählt" (https://www.contra-magazin.com/2016...erden-rechtsextreme-straftaten-hochgerechnet/).
Zudem gelten auch Übergriffe auf Obdachlose oder Behinderte grundsätzlich als rechte Gewalttaten. Die sechs syrischen Flüchtlinge, die kurz vor Weihnachten letzten Jahres in Berlin einen Obdachlosen in Brand steckten, wären demnach rechte Gewalttäter. Darüber hinaus wird offenbar schon "Verachtung" als Gewalttat gewertet, denn: "Der Begriff „gesellschaftlicher Status“ verweist vor allem auf Angriffe, denen Obdachlose, Alkoholkranke und andere Menschen ausgesetzt sind, die von rechten, aber auch mutmaßlich unpolitischen Tätern als „asozial“ verachtet werden. Solche Delikte können heute als Hasskriminalität und „PMK-rechts“ eingestuft werden, auch wenn der Täter kein Neonazi ist" (http://www.tagesspiegel.de/politik/...litisch-motivierte-kriminalitaet/1934432.html).
Desweiteren werden auch von Ausländern begangene Straftaten als rechte Gewalt gewertet (sie selber Link). Theoretisch könnte also die gesamte rechte Gewalt in Deutschland aus muslimischem Antisemitismus bestehen.
Auch die bloße Ablehnung "von Praktiken des Islam" wird als rechte Gewalt gewertet (http://www.opferperspektive.de/rech...e-gewalt-definitionen-und-erfassungskriterien), obwohl doch zu einer freiheitlichen Gesellschaft das Recht gehört, ablehnen zu dürfen, was immer man wolle.
Zu guter Letzt gelten bestimmte Straftatbestände nur für die rechte Seite: "...bei rechten Straftaten sogenannte Propagandadelikte mehr als die Hälfte der Straftaten ausmachen, während es auf der linken Seite keinen Straftatbestand des Propagandadelikts gibt ... Linke Demonstranten können zum Beispiel ungestraft Bilder der Massenmörder Lenin, Stalin und Mao zeigen und diese auch noch lobpreisen" (https://www.welt.de/debatte/komment...Gewalttaten-werden-notorisch-verharmlost.html).