Grundsätzlich sollten Neugliederungen nach den viele Jahrhunderte alten Mundartgrenzen erfolgen; das sieht ja auch Art. 29 GG mit den zu berücksichtigenden "landsmannschaftlichen" Verbundenheiten vor. Aber auch andere Gesichtspunkte wären zu berücksichtigen wie z.B. gewachsene jüngere wirtschaftliche Verbundenheiten.
Wenn man nämlich allein mundartliche Gesichtspunkte berücksichtigen würde, müsste NRW mitten durchs Ruhrgebiet geteilt werden - andererseits würde der unter vier Bundesländern aufgeteilte Rhein-Main-Neckar-Ballungsraum in einem einzigen Bundesland vereinigt werden.
Daraus ergeben sich folgende Vorschläge:
Hamburg wird Teil Schleswig-Holsteins, bleibt in diesem aber als Regierungsbezirk bestehen und wird auch seine Hauptstadt.
Bremen wird Teil Niedersachsens, bleibt aber als Regierungsbezirk ebenfalls bestehen.
NRW nördlich und östlich des Ruhrgebiets wird Teil Niedersachsens, soweit es dem niederdeutschen Mundartraum zuzuordnen ist. Die künftige Grenze zwischen Hessen wird nach der Südgrenze des niederdeutschen Mundartraums gezogen.
Brandenburg, Berlin und Teile Sachsen-Anhalts werden unter Gewährleisten ihrer jeweiligen Fortexistenz als Regierungsbezirke zum Bundesland Kurmark vereinigt - dessen Südgrenze wird nach der des niederdeutschen Mundartraums gezogen; Berlin ausgenommen, da es zum mitteldeutschen Mundartraum zählt, aber zu Kurmark gehören sollte. Die westlichen Teile Sachsen-Anhalts sollten wegen der gemeinsamen Mundart Teil Niedersachsens werden.
Der nördliche Teil von Rheinland-Pfalz sollte zusammen mit dem verbliebenen Teil NRWs zum Bundesland Rheinland-Ruhrstadt vereinigt werden.
Der nordöstliche Teil von Rheinland-Pfalz, Rheinhessen und Hessen sollten ein gemeinsames Bundesland Hessen werden.
Das Saarland und der Mittelteil von Rheinland-Pfalz sollten zu einem Bundesland Moselfranken vereinigt werden.
Die Pfalz, das nördliche Baden-Württemberg und der äußerste Südteil Hessens sollten zu einem Bundesland Kurpfalz-Hohenlohe vereinigt werden.
Die drei fränkischen Regierungsbezirke Bayerns sollten zu einem Bundesland Mainfranken gemacht werden.
Sachsen, Thüringen und das südliche Sachsen-Anhalt sollten zu einem Bundesland Sachsen-Thüringen vereinigt werden.
Der Mittel- und Südteil Baden-Württembergs und der bayrische Regierungsbezirk Schwaben sollten zu einem Bundesland Alemannien-Schwaben vereinigt werden.
Damit gäbe es folgende Bundesländer: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Kurmark, Sachsen-Thüringen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Ruhrstadt, Moselfranken, Kurpfalz-Hohenlohe, Mainfranken, Alemannien-Schwaben und Bayern, also 12 statt 16 Bundesländer.
Die Zuständigkeitenverteilung zwischen dem Bund und den Ländern müsste ebenfalls überdacht werden. Einige Zuständigkeiten sollten vom Bund an die Länder zurück gegeben, andere von den Ländern auf den Bund übertragen werden. Welche Zuständigkeiten das im Einzelnen sein sollten, bedarf der weiteren Diskussion.
Großen Einfluss auf diese Diskussion wird auch das Neuregeln des Länderfinanzausgleichs haben. Die grundsätzliche Regelung des Finanzausgleichs sollte bestehen bleiben, aber es darf nicht, wie bisher teilweise, so sein, dass die Nehmerländer nachher unter Umständen mehr Finanzmittel zur Verfügung haben als die Geberländer und diese ihre Ausgleichszahlungen teilweise nur durch Kreditaufnahmen finanzieren können. Es sollte hier durchaus so etwas wie ein Abstandsgebot geben, wie es beim Verhältnis zwischen Hartz IV-Leistungen und einer Lohnuntergrenze diskutiert wurde. Soweit Berlin Hauptstadtfunktionen erfüllt, muss der Bund für die Lasten aufkommen.
Selbstverständlich lässt sich ein solches Modell nur mit Zustimmung der jeweiligen Bevölkerung verwirklichen - das ist gar keine Frage.