Ja, matürlich, auch das. Unsere katastrophale Asylpolitik muss zwingend grundsätzlich geändert werden, und das in drei Richtungen:
1. Signifikante Begrenzung neuen Zuzugs von Migranten
2. Rückführung unberechtigter Asylsuchender und straffällig gewordenen Migranten.
3. Sark beschleunigte Zuführung von anerkannten Asylsuchenden und aus anderen Gründen Zugewanderten in den Arbeitsmarkt. Es kann nicht sein, dass eine syrische Krankenschwester hier nur als Putzhilfe arbeiten darf, weil ihre Qualifikation ohne weitere Prüfung angezweifelt wird.
D.h.. die Personen, denen wir dauerhaften Aufenthalt gewähren, müssen so schnell wie möglich von Sozialleistungsempfängern zu Steuerzahlern umgewidmet werden, besonders natürlich nach Einführung eines BGE, wobei noch zu klären ist, wie genau man mit dem Asylstatus umgeht. Der Gedanken im Wahn versunkener Politikerinnen, auch den Asylsuchenden ein Wahlrecht zuzugestehen, kann natürlich keine Berücksichtigung finden. Damit wären auch anerkannte Asylanten ohne soziale Sicherung, wenn sie noch keinen Job haben. Das muss man geeignet berücksichtigen.