Vielleicht hast du mich noch gar nicht richtig verstanden, ich habe den Eindruck wir reden aneinander vorbei.
Ein imperatives Mandat ist Weisung gebunden, der Abgeordnete ist nichts anderes als ein Bote, also die Stimme seines Wahlkreises.
So und wenn der, warum auch immer aus dem Ruder läuft, wird er sofort ersetzt.
Verstehe ich schon.
Mir ging es jetzt speziell darum, dass der Gefragte ( Wähler / Wahlkreis ) ebenfalls noch die Möglichkeit hat mit einem Misstrauensvotum den Gesandten aus zu tauschen.
Nicht den Stauten entsprechend, auch den Statuten zuwider, wenn einfach der Verdacht der Untreue gegeben ist.
Das die sowieso nach 2-4 Jahren ausgetauscht werden sollen, wäre wünschenswert!
Frau BK ist eigentlich auch weisungsgebunden, sie hat ihren Eid auf bestimmte Dinge geschworen und handelt jetzt immer öfter dem entgegengesetzt.
Es traut sich nur Niemand, sie zu entmachten und die Misstrauensfrage zu stellen. Wenn das Volk die Möglichkeit dazu hätte, wäre sie schon lange ausgetauscht!
Das würde voraussetzen, das sowohl der Hartzer, wie auch der Konzernchef eine gleichgewichtete Stimme zur "Abstimmung" hätten.
So etwas ist aber politisch nicht gewollt, denn dann wäre es vorbei mit selbst das Gehalt bestimmen,
dann würde ein Politiker in den Knast gehen, wenn er seinem Kumpel aus der Baubranche Aufträge zuschanzt,
und dann wären so viele kleine Annehmlichkeiten unter der Lupe und würden früher oder später wegfallen!