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Oder besser: Weg vom Herd!
Denn tatsächlich beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Betreuungsgeld, sprich: Herdprämie und hielt es für unzulässig:
<<Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Die Richter gaben dem klagenden Land Hamburg Recht, das moniert hatte, die Länder und nicht der Bund seien für eine solche Prämie zuständig.
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Damit hatte eine Klage Hamburgs Erfolg (Az.: 1 BvF 2/13). Die Entscheidung fiel einstimmig Das Betreuungsgeld war 2013 nach langem politischen Streit auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause lassen und nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter schicken, können monatlich 150 Euro erhalten.<< dpa
Dieser Humbug hatte möglicherweise von Anfang an keinen Bestand und war Wahlversprechen der Schwarzen. Man kann es ja mal versuchen…. machte sich ja gut. Ich fand diese Art der quasi „Haushaltskassenaufbesserung“ zu Lasten des Erfordernisses, das Kind in einen gemeinschaftlichen Rahmen zu verbringen, wo es etwas lernen kann von vornherein als völlig daneben. Vor 2 Jahren schrieb auch die Linke dagegen:
<<Eine der Ursachen für die auch im internationalen Vergleich erschreckend hohe soziale Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Bildungschancen liegt nach wie vor im unbefriedigenden Zustand der frühkindlichen Bildung. DIE LINKE fordert nicht nur eine Umsetzung der Platzgarantie für Kindertagesstätten und die Rücknahme des unsäglichen Betreuungsgeldes (Herdprämie). Gleichzeitig fordern wir Bund, Länder und Kommunen auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, öffentliche Kindertagesstätten zu erfolgreichen Bildungseinrichtungen zu machen. Das verlangt einen hohen Standard der ErzieherInnenausbildung, entsprechende Arbeitseinkommen, gute Arbeitsbedingungen und niedrige Betreuungsschlüssel. Der Bund darf die Länder und Kommunen mit den daraus entstehenden Kosten in Zukunft nicht allein lassen.<<
Nun wird es nach dem Urteil eine „Auslaufphase“ geben. Und dann wird hoffentlich nicht wieder so ein Schmarrn einen anderen ablösen.
Was halten Sie von dem Wegfall? War das nicht von vornherein ein "Lockangebot", im Stimmenfang?
Denn tatsächlich beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Betreuungsgeld, sprich: Herdprämie und hielt es für unzulässig:
<<Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. Die Richter gaben dem klagenden Land Hamburg Recht, das moniert hatte, die Länder und nicht der Bund seien für eine solche Prämie zuständig.
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld gekippt. Nicht der Bund, sondern die Länder seien für die Leistung zuständig, entschied das Gericht am Dienstag in Karlsruhe. Damit hatte eine Klage Hamburgs Erfolg (Az.: 1 BvF 2/13). Die Entscheidung fiel einstimmig Das Betreuungsgeld war 2013 nach langem politischen Streit auf Betreiben der CSU eingeführt worden. Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause lassen und nicht in eine Kita oder zu einer Tagesmutter schicken, können monatlich 150 Euro erhalten.<< dpa
Dieser Humbug hatte möglicherweise von Anfang an keinen Bestand und war Wahlversprechen der Schwarzen. Man kann es ja mal versuchen…. machte sich ja gut. Ich fand diese Art der quasi „Haushaltskassenaufbesserung“ zu Lasten des Erfordernisses, das Kind in einen gemeinschaftlichen Rahmen zu verbringen, wo es etwas lernen kann von vornherein als völlig daneben. Vor 2 Jahren schrieb auch die Linke dagegen:
<<Eine der Ursachen für die auch im internationalen Vergleich erschreckend hohe soziale Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Bildungschancen liegt nach wie vor im unbefriedigenden Zustand der frühkindlichen Bildung. DIE LINKE fordert nicht nur eine Umsetzung der Platzgarantie für Kindertagesstätten und die Rücknahme des unsäglichen Betreuungsgeldes (Herdprämie). Gleichzeitig fordern wir Bund, Länder und Kommunen auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, öffentliche Kindertagesstätten zu erfolgreichen Bildungseinrichtungen zu machen. Das verlangt einen hohen Standard der ErzieherInnenausbildung, entsprechende Arbeitseinkommen, gute Arbeitsbedingungen und niedrige Betreuungsschlüssel. Der Bund darf die Länder und Kommunen mit den daraus entstehenden Kosten in Zukunft nicht allein lassen.<<
Nun wird es nach dem Urteil eine „Auslaufphase“ geben. Und dann wird hoffentlich nicht wieder so ein Schmarrn einen anderen ablösen.
Was halten Sie von dem Wegfall? War das nicht von vornherein ein "Lockangebot", im Stimmenfang?