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Volksentscheide

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In den Verfassungen der BRD und zB NRW steht:

Artikel 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.

Entspricht das der Realität oder ist das geduldetes Papier?

Warum nicht Volksentscheide zu gewissen Themen?
Die da beispielsweise wären:
deutsche Soldaten im Kriegseinsatz?
Obergrenzen für Flüchtlinge?
sind Banken systemrelevant, sollen sie die erhaltenen Hilfsgelder zurückzahlen?
 

Schipanski

Deutscher Bundespräsident
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Das ist natürlich Quatsch wie man sieht, da man zu keiner wichtigen Frage der letzten Jahre / Jahrzehnte gefragt wurde. Sei es der Euro, Schengen, Griechenland / ESM Gedöns, TTIP / CETA, und nicht zuletzt und wohl auch der gravierendste Einschnitt die "Flüchtlings"katastrophe.

Nicht mal die Vertretung des Volkes, das Parlament wird gefragt, und wenn, dann nicht wirklich über die Folgen ihrer Entscheidung aufgeklärt.

Einzige Möglichkeit vorerst: AfD wählen und sehen, ob diese ihre Ankündigung, sie wolle mehr direkte Demokratie umsetzt.
 
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In den Verfassungen der BRD und zB NRW steht:

Artikel 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.
Das ist nicht richtig. Im Grundgesetz steht unter Art 20:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.


Entspricht das der Realität oder ist das geduldetes Papier?
Das Grundgesetz enspricht der Realität.

Warum nicht Volksentscheide zu gewissen Themen?
Das können die Bundesländer regeln. Bundesweite Volksentscheide sind derzeit nicht vorgesehen und sind auch nicht vorgeschrieben im Grundgesetz.
Von den etablierte Parteien verfolgt ausschließlich die CSU die Einführung bundesweiter Volksentscheide. Die Abstimmungsthemen müssen dabei jedoch eingeschränkt werden. So könnnten Volksentscheide zB niemals über Grundgesetzänderungen entscheiden.

deutsche Soldaten im Kriegseinsatz?
Obergrenzen für Flüchtlinge?
Können niemals Gegestand von Volksentscheiden sein, weil über Krieg oder Frieden nicht per Volksentscheid beschlossen werden darf (Völkerrecht ist betroffen) und die Obergrenze für Flüchtlinge das Grundgesetz betrifft.
 
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Volksentscheide sind ein Mittel , das Elemnt der direkten Demokratie zu stärken.

Sie haben aber mehr als nur eine Tücke. Wenn man sich mit dem Volksentscheid zu Stuttgart 21 beschäftigt, bekommt man ein bischen ein Gefühl dafür, wo da überall was schiefgehen kann, und die direkte Demokratie dann doch eher leidet als lebt.

Zu so brisannten Themen wie Zuwanderung kann es aber auf alle Fälle sowieso keine Volksentscheide geben, denn da sind die Gerichte ja jetzt schon überfordert zu klären ,wer da welche Kompetenzen hat, und wer nicht.
Ich persönlich halte es eigenlich für sinnvoller ,lieber das Föderale Element unserer Demokratie zu stärken, wenn Gemeinde und Kreistagspolitik nicht nur ein geschachere um Haushaltszahlen und Bauprojekte wäre, sondern auch mehr was mit Bürgerplotik zu tun hätte, wären dann wenigsten die Komunalwahlen nicht solche Witzveranstalltungen,wie sie das heute oft leider sind.

Gruß~Phönix
 
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In den Verfassungen der BRD und zB NRW steht:

Artikel 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.

Entspricht das der Realität oder ist das geduldetes Papier?

Warum nicht Volksentscheide zu gewissen Themen?
Die da beispielsweise wären:
deutsche Soldaten im Kriegseinsatz?
Obergrenzen für Flüchtlinge?
sind Banken systemrelevant, sollen sie die erhaltenen Hilfsgelder zurückzahlen?

Schön wär's. :cool:

Gestern sagte Merkel, das in der kürzlichen Umfrage i. A. des Spiegel 82 % gegen ihre Politik bezüglich Flüchtlingskrise sind. Dazu gehört aber auch der Umgang und die Zerrissenheit innerhalb der EU.

Eine Volksumfrage würde damit das Aus für Merkel bedeuten.
 

Holsteiner

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Das ist nicht richtig. Im Grundgesetz steht unter Art 20:




Das Grundgesetz enspricht der Realität.


Das können die Bundesländer regeln. Bundesweite Volksentscheide sind derzeit nicht vorgesehen und sind auch nicht vorgeschrieben im Grundgesetz.
Von den etablierte Parteien verfolgt ausschließlich die CSU die Einführung bundesweiter Volksentscheide. Die Abstimmungsthemen müssen dabei jedoch eingeschränkt werden. So könnnten Volksentscheide zB niemals über Grundgesetzänderungen entscheiden.


Können niemals Gegestand von Volksentscheiden sein, weil über Krieg oder Frieden nicht per Volksentscheid beschlossen werden darf (Völkerrecht ist betroffen) und die Obergrenze für Flüchtlinge das Grundgesetz betrifft.

Das Grundgesetz enspricht der Realität.

Da wäre ich mir nicht so sicher.
Artikel 146 des 1949 in Kraft getretenen GG sagt aus:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Wann ist denn das mal geschehen?
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir mal über eine Verfassung abgestimmt haben. Und selbst wenn es so wäre und ich hab das nicht mitbekommen, dann müßte Artikel 146 doch auch gelöscht werden.
Oder diese besagte Einheit und Freiheit des gesamten deutschen Volkes ist noch nicht vollendet, dann passt es wieder.....
 
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Da wäre ich mir nicht so sicher.
Artikel 146 des 1949 in Kraft getretenen GG sagt aus:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Wann ist denn das mal geschehen?
Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir mal über eine Verfassung abgestimmt haben. Und selbst wenn es so wäre und ich hab das nicht mitbekommen, dann müßte Artikel 146 doch auch gelöscht werden.
Oder diese besagte Einheit und Freiheit des gesamten deutschen Volkes ist noch nicht vollendet, dann passt es wieder.....
Das Grundgesetz wurde von den Länderparlamenten angenommen und wurde damit vom Volke angenommen.

Du machst den grundsätzlichen Fehler, dass du " von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen" missverstehst als Plebiszit/Volksentscheid. Das Grundgesetz beschreibt jedoch eine repräsentative Demokratie.
 
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In den Verfassungen der BRD und zB NRW steht:

Artikel 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.

Entspricht das der Realität oder ist das geduldetes Papier?
In der Realität heute wichtiger denn je: Umfragen.

Dazu kommen Demonstrationen aller Art.
 
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Die Leute denken immer, Volksentscheide müssten sich nicht an geltendes Recht halten und könnten dieses grade mal eben so - nach "gesundem Volksempfinden" - aushebeln. Dieser Eindruck wird von Populisten gern erweckt, die immer mit unrealistischen, weil gesetzeswidrigen einfachen "Lösungen" um die Ecke kommen.
 
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In den Verfassungen der BRD und zB NRW steht:

Artikel 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.

Entspricht das der Realität oder ist das geduldetes Papier?

Warum nicht Volksentscheide zu gewissen Themen?
Die da beispielsweise wären:
deutsche Soldaten im Kriegseinsatz?
Obergrenzen für Flüchtlinge?
sind Banken systemrelevant, sollen sie die erhaltenen Hilfsgelder zurückzahlen?

Die Verfassung von NRW kenne ich nicht. Aber das GG ist so unter den Kriterien einer guten Verfassung wirklich sehr schlecht bzw für eine Sondersituation gedacht, die aber viele große Verwerfungen auf Dauer mit sich brachte mit denen wir jetzt zu kämpfen haben. Es sollte eine völlig neue Verfassung her. Dazu müsste man aber wissen, was mit der EU ist, das die Anforderungen an die Verfassung eines Landes im Bundesstaat ganz andere sind als jene an die einer Nation.
 
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... Es sollte eine völlig neue Verfassung her. Dazu müsste man aber wissen, was mit der EU ist, das die Anforderungen an die Verfassung eines Landes im Bundesstaat ganz andere sind als jene an die einer Nation.

Unsinn. Die EU ist eine Union von Nationalstaaten. Vertragliche Regelungen mit den an der Union beteiligten anderen Nationalstaaten lassen sich ohne Weiteres auf der Grundlage des Grundgesetzes treffen.
 
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Während ich mich der Meinung die EU Verträge wären mit dem GG kompatibel bzw bei Geltung des GG verfassungsgemäß ganz und gar nicht anschließen kann, ist das bei meinem Post eigentlich nicht die Frage gewesen. Es ging darum dass eine Verfassung inert verschiedener Umgebungen unterschiedlich gut funktioniert. Das bedeutet, dass man bei anderer Umgebung eventuell eine andere Verfassung braucht. Wenn der Unterschied in dem Umfeld so gravierend ist, dass man keine Währung mehr selbst hat und seine Grenzen nicht mehr selbst sichert, so braucht es ganz andere Verfassungssätze als vorher. Das sieht man daran, dass Deutshcland die Verträge nicht einhielt und immer wieder gebrochen hat.
 

Holsteiner

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Das Grundgesetz wurde von den Länderparlamenten angenommen und wurde damit vom Volke angenommen.

Du machst den grundsätzlichen Fehler, dass du " von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen" missverstehst als Plebiszit/Volksentscheid. Das Grundgesetz beschreibt jedoch eine repräsentative Demokratie.

Aha, ja kann so sein.
Aber das GG wurde 1948/49 vom Parlamentarischen Rat unter Vor- und Massgabe der alliierten (West)Siegermächte ausgearbeitet.
Der Parlamentarische Rat setzte sich zusammen aus den Ministerpräsidenten der Deutschen Länder, und die wurden von den Siegermächten eingesetzt, und nicht vom Volke gewählt.
Also fehlt dem GG eigentlich eine demokratische Legitimation. Ich hab mal gelesen, dass der P. Rat 37 mal bei den Hohen Kommissaren der All. Siegermächten antanzen mußte, weil die irgendwelche Sonderwünsche und Änderungen hatten. Klingt nicht sehr demokratisch.
Das war bis 1990 auch nicht nötig, denn das GG war nach Carlo Schmid nicht für die Ewigkeit geschaffen, sondern nur ein Provisorium.
Aber selbst wenn ich mich irre, warum ist 26 Jahre nach der sog. Wiedervereinigung der Artikel 146 immer noch im GG enthalten?
 
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Aha, ja kann so sein.
Aber das GG wurde 1948/49 vom Parlamentarischen Rat unter Vor- und Massgabe der alliierten (West)Siegermächte ausgearbeitet.
Der Parlamentarische Rat setzte sich zusammen aus den Ministerpräsidenten der Deutschen Länder, und die wurden von den Siegermächten eingesetzt, und nicht vom Volke gewählt.
Also fehlt dem GG eigentlich eine demokratische Legitimation.
Legitimiert ist es durch die Annahme durch die Länderparlamente. Wer ein Gesetz vorschlägt bestimmt nicht die Legitimation, weil es ja auch abgelehnt werden kann und zwar so lange bis es den Parlamenten gefällt.

Ich hab mal gelesen, dass der P. Rat 37 mal bei den Hohen Kommissaren der All. Siegermächten antanzen mußte, weil die irgendwelche Sonderwünsche und Änderungen hatten. Klingt nicht sehr demokratisch.
Na ja, der Angriffskrieg Deutschlands hat ja nicht eben die Demokratien angegriffenen Länder respektiert. Sowas kommt halt von sowas.

Das war bis 1990 auch nicht nötig, denn das GG war nach Carlo Schmid nicht für die Ewigkeit geschaffen, sondern nur ein Provisorium.
Nichts ist für die Ewigkeit. Die Verfahren zur Änderung des GG sind ja im GG selbst niedergeschrieben. Das GG wurde ja auch bereits einige Male geändert, z.B. die Asylrechtsregelungen.

Aber selbst wenn ich mich irre, warum ist 26 Jahre nach der sog. Wiedervereinigung der Artikel 146 immer noch im GG enthalten?
Weil es bei Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich nicht üblich und auch nicht notwendig ist, Gesetze nur deshalb neu zu beschließen, um Übergangsbestimmungen zu streichen. Übergangsbestimmungen sind Übergangsbestimmungen und gelten bis das Gesetz vollständig in Kraft ist. Vollständig in Kraft war das GG, als die Länderparlamente es angenommen hatten.
Das "Grundgesetz" kann begriffstheoretisch durch eine "Verfassung" abgelöst werden. Aber wie sollte dies anders geschehen als durch die verfahrensgemäße Modifikation des "Grundgesetzes" und bloße Umbenennung? Was ist mit einer offiziösen Umbenennung nach "Verfassung" gewonnen?

Auch muss man berücksichtigen, dass das GG auch dadurch laufend legitimiert wird, dass die Leute das Wahlrecht des GG wahrnehmen. Nur die massenhafte Nicht-Wahl (Wahlenthaltung) kann also die Legitimation des GG infrage stellen.
 
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Ophiuchus

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Nicht mal die Vertretung des Volkes, das Parlament wird gefragt, und wenn, dann nicht wirklich über die Folgen ihrer Entscheidung aufgeklärt.

Einzige Möglichkeit vorerst: AfD wählen und sehen, ob diese ihre Ankündigung, sie wolle mehr direkte Demokratie umsetzt.

Wir in Thüringen haben da die "besten" Erfahrungen gesammelt !

Volksbegehren sind nur toll wenn man in der Opposition sitzt.

Die CDU/SPD fanden als Regierung ein Volksbegehren zu Ausbaubeiträgen Sch... als sie in der Regierung waren .

Die LINKE/ SPD/ Grünen finden Bürgerbeteiligung für unangemessen wenn es um eine Gebietsreform geht .

Bemerkenswert finde ich das die CETA-Partei von Gabriel eigentlich immer gegen die Bevölkerung stimmt !
 
OP
Hasso
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Das ist nicht richtig. Im Grundgesetz steht unter Art 20:

doch doch, das ist schon richtig. Wer lesen kann, ist schon etwas im Vorteil, und wer die Verfassung des Landes NRW liest, i.d.F. erst recht.

Der Artikel 2 des Grundgesetzes des Landes NRW scheint mir auch hier Vorrang zu haben.
 
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Übrigens ... Was Verfassung und Volksentscheid angeht, so wurde die bayerische Verfassung per Volksentscheid am 1.12.46 angenommen (70,6 Prozent bei einer Wahlbeteiligung von 75,7 Prozent). ;)
 
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doch doch, das ist schon richtig. Wer lesen kann, ist schon etwas im Vorteil, und wer die Verfassung des Landes NRW liest, i.d.F. erst recht.

Der Artikel 2 des Grundgesetzes des Landes NRW scheint mir auch hier Vorrang zu haben.
Dummerle, NRW hat eine "Verfassung" und ich sprach vom "Grundgesetz" Deutschlands. Benennungen sind zu beachten.

Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wurde gleichzeitig mit der Wahl des zweiten Landtages am 18. Juni 1950 durch Volksentscheid angenommen
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassung_für_das_Land_Nordrhein-Westfalen
 
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Übrigens ... Was Verfassung und Volksentscheid angeht, so wurde die bayerische Verfassung per Volksentscheid am 1.12.46 angenommen (70,6 Prozent bei einer Wahlbeteiligung von 75,7 Prozent). ;)

Was sollte auch mit „Abstimmungen“ anderes gemeint sein
als Volkgelüst außerhalb der normalen Volkswillen-Bekundungen
über Wahlkreuzchen als Volksbegehren, Volksentscheide?
Hand hoch im Bus, ob der bei der nächsten Station hält
oder durchfährt, ganz sicher nicht ...
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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