In den Verfassungen der BRD und zB NRW steht:
Artikel 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.
Entspricht das der Realität oder ist das geduldetes Papier?
Warum nicht Volksentscheide zu gewissen Themen?
Die da beispielsweise wären:
deutsche Soldaten im Kriegseinsatz?
Obergrenzen für Flüchtlinge?
sind Banken systemrelevant, sollen sie die erhaltenen Hilfsgelder zurückzahlen?
Nun zunächst einmal ist die Gesetzgebungskompetenz zu beachten.
NRW könnte zum Beispiel über diese Themen abstimmen lassen, hätte damit (außer sinnlos Geld auszugeben) jedoch nichts gekonnt.
Denn die Gesetzgebungskompetenz liegt auf Bundesebene.
Art. 2 Verfassung NRW kann sich daher nur auf Themen beziehen, für die das Land die Gesetzgebungskompetenz hat.
(Oder:
Die Landesregierung möge sich über den Bundesrat für eine Einführung / Änderung des Gesetzes XY stark machen - sofern Gesetz XY ein Zustimmungsgesetz ist.)
Das ist nicht richtig. Im Grundgesetz steht unter Art 20:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
...
(Hervorhebung von mir)
Und da haben wir ja die Rechtsgrundlage für Volksentscheide.
Das GG unterscheidet eindeutig zwischen Wahlen und sonstigen Abstimmungen.
Gemeint ist sicherlich nicht -wie Ei Tschi richtig ausführte- ob der Bus demnächst halten soll oder nicht.
Wobei:
Ich fahre täglich mit dem Bus, und da gibt es die Abstimmung, ob gehalten werden soll oder nicht.
Wenn nicht, da drückt niemand die Haltetaste und der Bus rauscht an der nächsten Haltestelle vorbei.
(Manchmal sogar, wenn eigentlich jemand einsteigen wollte, ist mir auch schon mehrfach passiert.:winken
Hier geht es ganz offensichtlich um grundlegerende Fragen.
Daß die sogen. Volksparteien die Volksabstimmung nicht wollen, ist so klar wie Kloßbrühe.
Daher wird die Möglichkeit einer Volksabstimmung verschwiegen
oder gleich fälschlicherweise behauptet, daß GG sehe keine Volksabstimmung vor.
...
Auch muss man berücksichtigen, dass das GG auch dadurch laufend legitimiert wird, dass die Leute das Wahlrecht des GG wahrnehmen. Nur die massenhafte Nicht-Wahl (Wahlenthaltung) kann also die Legitimation des GG infrage stellen.
Oh wie ist das GG da schon in Frage gestellt.
Die größte Partei ist die Partei der Nichtwähler.
Diese ist die Partei mit dem größten Zulauf in Zeiten der Politikverdrossenheit.
Wann erkennt man nur endlich an, daß das GG ausgedient hat?
Die Meck-Pomm-Wahl vor kurzem hat es nun wirklich gezeigt:
Ob der Wähler zur Urne geht oder nicht, hat keinen Einfluß auf die Politik.
Eigentlich können wir die Wahlen auch abschaffen, es wird sich nichts Wesentliches ändern.
Denn wir leben nicht in einer Demokratie, sondern in einer Diktatur - einer Diktatur des Kapitals, wie die Entscheidung des kleinen SPD-Parteitages gezeigt hat.