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Volksentscheide

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Kamikatze

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In den Verfassungen der BRD und zB NRW steht:

Artikel 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.

Entspricht das der Realität oder ist das geduldetes Papier?

Warum nicht Volksentscheide zu gewissen Themen?
Die da beispielsweise wären:
deutsche Soldaten im Kriegseinsatz?
Obergrenzen für Flüchtlinge?
sind Banken systemrelevant, sollen sie die erhaltenen Hilfsgelder zurückzahlen?
Da solltest Du Dich schon entscheiden, worüber Du diskutieren willst:

ob über Volksbegehren und -entscheide in einzelnen Bundesländern nach den jeweiligen Landesverfassungen und dementsprechend zu Fragen, die in der Zuständigkeit des einzelnen Bundeslandes liegen.
(Dazu sind in den einzelnen Landesverfassungen unterschiedliche Bedingungen festgelegt, entsprechend wird unterschiedlich Gebrauch gemacht - am häufigsten wohl in Bayern, z.B. "Rauchverbot", und Berlin. Überregional bekannt wurde z.B. auch der Volksentscheid in BaWü über die Finanzierung von S21)

oder über Volksentscheide nach den Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Das Grundgesetz nennt Volksentscheide nur in Artikel 29, in dem es um "Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes" geht.
- und das hat zuletzt zu der geplanten Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg stattgefunden und wurde in Brandenburg "vom Volk" abgelehnt.

Zu anderen Fragen in der Kompetenz der Verfassungsorgane des Bundes sind im GG keine Volksentscheide vorgesehen.

Von daher ist Deine Frage "Warum nicht Volksentscheide zu gewissen Themen? ..."
ganz einfach zu beantworten: Weil die von Dir genannten Themen nicht in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.

Damit Volksbegehren und Volksentscheide zu weiteren Themen auf bundesebene durchgeführt werden können, muss zunächst das Grundgesetz geändert werden.
Damit das geschieht, brauchst Du nur 2/3 der Bundestagsabgeordneten und Landesregierungen mit 2/3 er Stimmen im Bundesrat davon zu überzeugen. :)

Die Volksbegehren und -entscheide sind also auch Verfassungswirklichkeit so wie sie in den Landesverfassungen (und im Grundgesetz) stehen!

P.S. in NRW hat es z.B. ein Volksbegehren "Stop Koop" gegeben, das die erforderliche Anzahl Unterschriften erbracht hat.
Ein Volksentscheid dazu hat sich erübrigt, da der Landtag das Begehren übernommen hat.
 
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Schipanski

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Wir in Thüringen haben da die "besten" Erfahrungen gesammelt !

Volksbegehren sind nur toll wenn man in der Opposition sitzt.

Die CDU/SPD fanden als Regierung ein Volksbegehren zu Ausbaubeiträgen Sch... als sie in der Regierung waren .

Die LINKE/ SPD/ Grünen finden Bürgerbeteiligung für unangemessen wenn es um eine Gebietsreform geht .

Bemerkenswert finde ich das die CETA-Partei von Gabriel eigentlich immer gegen die Bevölkerung stimmt !

Das ist in der Tat auffällig. Gerade bei der SPD. Und ja...gestern wieder, meine Güte! :traurig:
 
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In den Verfassungen der BRD und zB NRW steht:

Artikel 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.

Entspricht das der Realität oder ist das geduldetes Papier?

Warum nicht Volksentscheide zu gewissen Themen?
Die da beispielsweise wären:
deutsche Soldaten im Kriegseinsatz?
Obergrenzen für Flüchtlinge?
sind Banken systemrelevant, sollen sie die erhaltenen Hilfsgelder zurückzahlen?

Nun zunächst einmal ist die Gesetzgebungskompetenz zu beachten.
NRW könnte zum Beispiel über diese Themen abstimmen lassen, hätte damit (außer sinnlos Geld auszugeben) jedoch nichts gekonnt.
Denn die Gesetzgebungskompetenz liegt auf Bundesebene.
Art. 2 Verfassung NRW kann sich daher nur auf Themen beziehen, für die das Land die Gesetzgebungskompetenz hat.
(Oder:
Die Landesregierung möge sich über den Bundesrat für eine Einführung / Änderung des Gesetzes XY stark machen - sofern Gesetz XY ein Zustimmungsgesetz ist.)

Das ist nicht richtig. Im Grundgesetz steht unter Art 20:

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

...
(Hervorhebung von mir)

Und da haben wir ja die Rechtsgrundlage für Volksentscheide.
Das GG unterscheidet eindeutig zwischen Wahlen und sonstigen Abstimmungen.
Gemeint ist sicherlich nicht -wie Ei Tschi richtig ausführte- ob der Bus demnächst halten soll oder nicht.
Wobei:
Ich fahre täglich mit dem Bus, und da gibt es die Abstimmung, ob gehalten werden soll oder nicht.
Wenn nicht, da drückt niemand die Haltetaste und der Bus rauscht an der nächsten Haltestelle vorbei.
(Manchmal sogar, wenn eigentlich jemand einsteigen wollte, ist mir auch schon mehrfach passiert.:winken:)
Hier geht es ganz offensichtlich um grundlegerende Fragen.
Daß die sogen. Volksparteien die Volksabstimmung nicht wollen, ist so klar wie Kloßbrühe.
Daher wird die Möglichkeit einer Volksabstimmung verschwiegen
oder gleich fälschlicherweise behauptet, daß GG sehe keine Volksabstimmung vor.


...
Auch muss man berücksichtigen, dass das GG auch dadurch laufend legitimiert wird, dass die Leute das Wahlrecht des GG wahrnehmen. Nur die massenhafte Nicht-Wahl (Wahlenthaltung) kann also die Legitimation des GG infrage stellen.

Oh wie ist das GG da schon in Frage gestellt.
Die größte Partei ist die Partei der Nichtwähler.
Diese ist die Partei mit dem größten Zulauf in Zeiten der Politikverdrossenheit.
Wann erkennt man nur endlich an, daß das GG ausgedient hat?

Die Meck-Pomm-Wahl vor kurzem hat es nun wirklich gezeigt:
Ob der Wähler zur Urne geht oder nicht, hat keinen Einfluß auf die Politik.
Eigentlich können wir die Wahlen auch abschaffen, es wird sich nichts Wesentliches ändern.
Denn wir leben nicht in einer Demokratie, sondern in einer Diktatur - einer Diktatur des Kapitals, wie die Entscheidung des kleinen SPD-Parteitages gezeigt hat.
 

Kamikatze

Deutscher Bundeskanzler
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... Die größte Partei ist die Partei der Nichtwähler. ...
Sorry, da bist Du auf dem Holzwege!

Die "Partei der Nichtwähler" ist eine ganz kleine Splitterpartei, die noch nicht einmal in allen Bundeslänern Landesverbände hat.

Bei der Bundestagswahl 2013 kam sie auf gerade einmal 11.349 Zweitstimmen, was noch 0,0 % (NullKommaNull Prozent) ausmachte!

Falls Dich diese glorreiche Partei interessiert, hier ihre Intenetseite:

http://www.parteidernichtwaehler.de/
 
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Und da haben wir ja die Rechtsgrundlage für Volksentscheide.
Na und? Kein Mensch sagt, dass Volksentscheide verboten wären. Natürlich können diese auf Landesebene durchgeführt werden. Aber sie müssen nicht durchgeführt werden und die Abläufe die das GG für die Bundesebene beschreibt sehen diese auch nicht vor.

Daher wird die Möglichkeit einer Volksabstimmung verschwiegen
oder gleich fälschlicherweise behauptet, daß GG sehe keine Volksabstimmung vor.
Die Abläufe zu den drei Gewalten die das GG für die Bundesebene beschreibt sehen neben Wahlen keine Volksabstimmungen vor, sondern diese beruhen auf repräsentativer Demokratie. Dass die Möglichkeit besteht ermöglicht es ja eben der CSU sich für Volksentscheide auch auf Bundesebene (nicht nur auf Landesebene) einzusetzen.

Denn wir leben nicht in einer Demokratie, sondern in einer Diktatur - ...
Damit hast du dich disqualifiziert.
 
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Schipanski

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Damit hast du dich disqualifiziert.

Finde ich nicht. Vielleicht kann man es eher als Oligarchie oder Plutokratie sehen. Aber wirklich demokratisch kann ich das beim besten Willen auch nicht mehr nennen, was wir spätestens die letzten 10 Jahre haben.
 

Ophiuchus

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Das ist in der Tat auffällig. Gerade bei der SPD. Und ja...gestern wieder, meine Güte! :traurig:

Heute die Henning - Welzow in der Otz zum Thema , schleimig bis zum geht nicht mehr .

Die und der Mohring wären ein Traumpaar .

( tschuldigung wahrscheinlich nur für Thüringer verständlich )
 

Heli

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Warum nicht Volksentscheide zu gewissen Themen?
Die da beispielsweise wären:
deutsche Soldaten im Kriegseinsatz?
Obergrenzen für Flüchtlinge?
sind Banken systemrelevant, sollen sie die erhaltenen Hilfsgelder zurückzahlen?
Können niemals Gegestand von Volksentscheiden sein, weil über Krieg oder Frieden nicht per Volksentscheid beschlossen werden darf (Völkerrecht ist betroffen) und die Obergrenze für Flüchtlinge das Grundgesetz betrifft.
Das würde ich mir gerne näher erklären lassen...
 

Heli

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Na und? Kein Mensch sagt, dass Volksentscheide verboten wären. Natürlich können diese auf Landesebene durchgeführt werden. Aber sie müssen nicht durchgeführt werden und die Abläufe die das GG für die Bundesebene beschreibt sehen diese auch nicht vor.
Sie sind es aber!

Denn "alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", sagt das Grundgesetz und ergänzt: "durch Wahlen und durch Abstimmungen"

---

Du meinst also dass das GG nur auf Bundesebene und nicht auf Landeseben gilt?:kopfkratz:



Die Abläufe zu den drei Gewalten die das GG für die Bundesebene beschreibt sehen neben Wahlen keine Volksabstimmungen vor, sondern diese beruhen auf repräsentativer Demokratie.
Das Eine hat mit dem Anderen eigentlich nichts u tun...:eek:



Dass die Möglichkeit besteht ermöglicht es ja eben der CSU sich für Volksentscheide auch auf Bundesebene (nicht nur auf Landesebene) einzusetzen.
Für einen Volksentscheid in DE bedarf es einer Verfassungsänderung! Mit Zweidrittelmehrheit.

Wusstest du schon, dass der Bundestag die Volksabstimmung auf Bundesebene längst mehrheitlich angenommen hat? Am 7. Juni 2002 war das - der rot-grüne Gesetzentwurf fand damals allerdings nur die einfache Mehrheit, nötig wäre eine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit gewesen.
 
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Du meinst also dass das GG nur auf Bundesebene und nicht auf Landeseben gilt?:kopfkratz:
Nein. Die Landesverfassungen dürfen nicht gegen das GG verstoßen, denn die Länderparlamente haben diesem ja zugestimmt. Ich verweise jedoch auf die Tatsache, dass Volksentscheide im GG für die Bundesebene nicht vorgesehen sind, es aber den Landesverfassungen obliegt, solche für ihre Landesebene vorzusehen (wenn die Länder das wollen) und dass sie, wenn sie, die Landesverfassungen, es tun, damit nicht gegen das GG verstoßen.

Scheinbar versteht hier niemand außer mir das Föderalismusprinzip :giggle:
Deutschland ist als Bundesstaat gesetzt ... wer hätte das gedacht? :giggle:
 
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Heli

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Nein. Die Landesverfassungen dürfen nicht gegen das GG verstoßen, denn die Länderparlamente haben diesem ja zugestimmt. Ich verweise jedoch auf die Tatsache, dass Volksentscheide im GG für die Bundesebene nicht vorgesehen sind, es aber den Landesverfassungen obliegt, solche für ihre Landesebene vorzusehen (wenn die Länder das wollen) und dass sie, wenn sie, die Landesverfassungen, es tun, damit nicht gegen das GG verstoßen.

Scheinbar versteht hier niemand außer mir das Föderalismusprinzip.
Deutschland ist als Bundesstaat gesetzt ... wer hätte das gedacht?:giggle:
Wenn du meinst...:cool:


Mit dem GG hingegen ''scheinst du es nicht so zu haben''. Da warte ich noch auf Rückmeldung von dir (#29)...
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 3 « (insges. 3)

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