- Registriert
- 17 Jun 2016
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 18
- Punkte Reaktionen
- 0
- Punkte
- 0
- Geschlecht
In den Verfassungen der BRD und zB NRW steht:
Artikel 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.
Entspricht das der Realität oder ist das geduldetes Papier?
Warum nicht Volksentscheide zu gewissen Themen?
Die da beispielsweise wären:
deutsche Soldaten im Kriegseinsatz?
Obergrenzen für Flüchtlinge?
sind Banken systemrelevant, sollen sie die erhaltenen Hilfsgelder zurückzahlen?
Artikel 2
Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentscheid.
Entspricht das der Realität oder ist das geduldetes Papier?
Warum nicht Volksentscheide zu gewissen Themen?
Die da beispielsweise wären:
deutsche Soldaten im Kriegseinsatz?
Obergrenzen für Flüchtlinge?
sind Banken systemrelevant, sollen sie die erhaltenen Hilfsgelder zurückzahlen?