So steht es in Art. 38 GG. Jedoch meint die "geheime Wahl" die Wahlkabine, in die nur ein Einzelner geht - und ihm keiner über die Schulter gucken darf.
Es besagt nicht, dass der Wähler seine Wahl weiterhin geheim halten muss.
Natürlich. Ansonsten dürfte man sich nicht einmal im privaten Umfeld über seine Wahlentscheidung äußern.
Ich wählte einmal in einem Wahllokal in einem Stimmbezirk, der als "repräsentativ" ausgewählt wurde. Dies bedeutet, die Verteilung der ausgezählten Stimmen entsprach in etwa dem Gesamtergebnis zur vorigen Bundestagswahl. Aufgrund von Wählerbefragungen entstehen die Prognosen bereits wenige Minuten nach Schließung der Wahllokale, noch bevor die ersten, auf ausgezählter Basis, ermittelten Hochrechnungen über die Kanäle gehen.
Ich habe an dieser Befragung teilgenommen. Man wurde direkt angesprochen, allerdings fand diese Befragung nicht abgeschottet statt. Erstes Ziel war die Frage nach dem jetzigen Wahlverhalten und welche Partei vorher gewählt wurde. Es folgten Fragen nach dem sozial-ökonomischen Status (Einkommen, Familienstand, Bildungs- und Berufsabschluss) und welche Themen als wichtig betrachtet werden. Auf diese Weise entstehen die vielen Grafiken mit den Wählerbewegungen und die Preisfrage
Wer hat was gewählt.
Die klassische, abgeschottete Wahlkabine gibt es nicht mehr. Die Wahlkabine besteht aus einem Stehpult, gerahmt von einem vordefinierten Karton aus Wellpappe. Manche Wahlhelfer sind nicht einmal in der Lage, einen Umzugskarton standsicher aufzubauen.