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Verbot von Fotos in Wahlkabine während der Bundestagswahl

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Die wollen die Wahlen Manipulieren wo sie können.

Das stimmt, ich kenn da drei Leute, die an Eides Statt erklären, in ihrer Facebookgruppe wären 100% für die AfD, davon muss man ausgehen, jedes andeee Ergebnis ist gefälscht!
 
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Ei Tschi , ein Fotoverbot der Wahlzettel in den Wahlkabinen ist zwingend notwendig um Wahlbetrug, Stimmen kauf zu verhindern.

Wie willste das denn verhindern?
Wahlkabine Videoüberwachen?
Was ist mit der Dokumentation der Briefwahl?
Die haben wohl langsam immer mehr Angst vor'm Volk.

Ja Pommes, du stellt die richtigen Fragen!

Ich denke ein Fotoverbot in Wahlkabinen ist grundsätzlich richtig und sehr wichtig!

Bei der Briefwahl sehe ich auch ein riesiges Problem, denn diese Macht zum Beispiel den das kontrollierten kaufen von Stimmen möglich.

Mal grundsätzlich:
Wenn ich eine Wahlstimme besitze,
kann ich mit der machen was ich will.
Also darf ich sie auch verkaufen.
Und wegschmei§en.

Da die ganze Wählerei ohnehin nur
den Legislaturperiodenschwachsinn unterstützt
(wenig Zeit zwischen dem großen Sesselzurechtrücken
und den nächsten Wahlkrämpfen für's Eigentliche:
Verteilen von all dem Mist,
der durch Fehlentwicklungen entstanden ist
auf die Schultern möglichst vieler,
die sich das gefallen lassen!)
und nachweislich nichts bringt,
um die laufend neu entstehenden
Fehlentwicklungen unserer Gesellschaft zu unterbinden (...!!),
ist die Beschäftigung mit diesem Wahlkabinenwitz
mehr als überflüssig.

Ich beteilige mich an diesem Thread,
um vielleicht doch mal eine Reaktion auf die Info zu bekommen,
dass Politiker ihre und unsere Zeit verplempern,
weil sie mit all ihrem angestrengten Business vorbei am Wesentlichen
sich zu wenig damit beschäftigen,
Zukunft auf Grundlage eines einschätzbaren Verhaltens des Volkes zu gestalten
...!!
 

Jakob

Deutscher Bundespräsident
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Das ist ein Wischi-Waschi Paragraph, im Grunde völlig nichtssagend und von Kauf oder Verkauf ist nicht die Rede.

Ach? Na gut, dann kann ich halt nicht lesen. Und der Hoffärtige und du haben wohl recht: Stimmenan- und verkauf sind in Deutschland legal.
 

Horatio

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Der User Jakob hat schon recht, jedenfalls fast.

Es geht allerdings um den Paragraphen 108b, nicht um 108e.

§ 108b. Wählerbestechung.
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.
 

Picasso

Die letzten Tage.
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Der User Jakob hat schon recht, jedenfalls fast.

Es geht allerdings um den Paragraphen 108b, nicht um 108e.

§ 108b. Wählerbestechung.
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.

Es geht darum das der Wähler selbst seine Stimme verkauft. Er wird nicht bestochen. Explizit dafür gibt es keine Regelung, abgesehen davon ist es auch nicht kontrollierbar. Genauso wie das fotografieren und veröffentlichen des Wahlscheines nicht kontrollierbar ist.
 

Jakob

Deutscher Bundespräsident
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Der User Jakob hat schon recht, jedenfalls fast.

Es geht allerdings um den Paragraphen 108b, nicht um 108e.

§ 108b. Wählerbestechung.
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.

Verzeih mir die kleine Falle, die ich dem Hoffärtigen gestellt hab, und danke fürs Korrigieren;-)) Der Hoffärtige möge, wenn er lesen kann, den Satz (2) untersuchen.
 

Jakob

Deutscher Bundespräsident
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[COB]Es geht darum das der Wähler selbst seine Stimme verkauft. Er wird nicht bestochen. Explizit dafür gibt es keine Regelung, abgesehen davon ist es auch nicht kontrollierbar. Genauso wie das fotografieren und veröffentlichen des Wahlscheines nicht kontrollierbar ist.
[/B][/FONT][/SIZE][/COLOR]

Was steht in Satz 2?
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.
 
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Der User Jakob hat schon recht, jedenfalls fast.

Es geht allerdings um den Paragraphen 108b, nicht um 108e.

§ 108b. Wählerbestechung.
(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile fordert, sich versprechen läßt oder annimmt.

OK, dann sage ich es so:
Ich verkaufe NICHT meine Stimme und nehme KEINE Angebote per PN an. :)
 

Spökes

Deutscher Bundespräsident
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Gut, dein Punkt. Aber das wird wohl in der Geschichte Deutschlands noch nie geschehen sein....von daher eine Phantomdiskussion.
Och, es ist doch mal interessant zu sehen, dass manches mehr in unseren Gesetzen Berücksichtigung findet als man glaubt. Nehmen wir diese Formulierung - "(1) Wer einem anderen dafür, daß er nicht oder in einem bestimmten Sinne wähle, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt,..." - müsste man unseren Politikern mal etwas genauer zuhören und alle die Geschenke oder andere Vorteile anbieten, versprechen und gewähren in den Bau bringen.
 

Le Bon

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Im Satz 2 steht, dass die Hälfte des Bundestages im Knast verrotten müsste.
Die Hälfte nur? Der ganze Bundestach! Alles Kriminelle.

Zum Thema: Da ich aufgrund des Versprechens an Frosch dieses Jahr zur Wahl gehe und auch wähle (AfD) (Ups, habe ich jetzt das Wahlgeheimnis verletzt?;)), werde ich aus Trotz schon mein Schmartfon mitnehmen und ein Vid, bzw. ein Foto machen. Wer soll mich daran hindern? Ich bin doch beim Wählen allein, oder werde ich vidmäßig überwacht? Ich werde es erleben.;)
 
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