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Mich würden diesbezüglich einige Belege interessieren. Das hat mich jetzt neugierig gemacht.
Mich interressiert wieso man auf die einseitige Sichtweise bezüglich des Asyls der 3 Syrer kommt ?
Bei der Feststellung ob ein ausreichender Asylgrund vorliegt, spielt es nach offizieller Darstellung keine Rolle wie sich ein Asylant hier verhalten hat.
Soll heissen, wenn er hier Rauschgift verkauft, ist dies kein Grund ihm kein Asyl zu geben.
Dann hat dies für ein Wohlverhalten eines Asylanten auch keine Rolle für einen positiven Bescheid zu spielen.
Oder dreht ihr das Asylrecht so wie es euch gerade passt.
Bananenrepublik ?