Es stellt sich die Frage: wie soll ein deutscher Richter mit einem solchen Fall umgehen ?
Lt. dem Zeitungsbericht steht ja die Schuld des Täters außer Frage und ist bewiesen. Er würde also nicht auf Basis anfechtbarer Indizien aufgrund der "Überzeugung des Gerichts" verurteilt werden. Sondern aufgrund handfester Beweise.
Er würde also normalerweise zu 15 Jahren Haft verurteilt werden. Der Richter steht jedoch vor der Frage, ob es sich überhaupt lohnt, ihn hier in einer JVA einzubuchten, denn eigentlich hat ja eine JVA die Aufgabe, die Straftäter nicht nur zu bestrafen, sondern auch zu re-sozialisieren. Und ja, das kostet eine Menge Geld. ( Und ganz so schlimm, wie im letzten "Tatort" dargestellt, sind die Verhältnisse in deutschen Gefängnissen wohl normalerweise auch nicht...)
Ich denke, es wäre sinnvoller, ihn nach Syrien abzuschieben. Ohne die Möglichkeit, jemals nochmal in der EU Asyl zu beantragen. Sollen sich doch die Richter in Damaskus mit seinem Fall befassen.