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Steuerliche Gleichbehandlung für Homo-Paare

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Einen Unterschied gibt es noch. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften dürfen keine Kinder adoptieren.

Und können auf natürlichem Wege keine zeugen.

Nur grad mal erwähnt, damit das Basis-Wissen der Unterschiede hier nicht in Vergessenheit gerät..:)

P.S. Eigentlich dachte ich ja, sie dürften inzwischen. :confused:
 
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Rigoletto
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Das BVerfG hat schon richtig entschieden. Chuzpe hat die Artikel im GG genannt.

Es hätte aber auch anders entscheiden können, abstellend auf den Ehe- und Familienbegriff.

Das BVerfG hat sich in einem früheren Urteil bereits zum Ehebegriff ausgelassen. Danach darf eine Lebenspartnerschaft gegenüber einer Ehe nicht bessergestell werden, aber eben auch nicht schlechter. Umden Familienbegriff geht es in der Klage/dem Urteil nicht.

In Japan werden Hochzeiten zwischen Männern und Plastikpuppen zelebriert. Wenn ich meine "Barbie" offiziell heirate, bekomme ich dann auch das Ehegattensplitting?
Plastikpuppen sind durch das Grundgesetz der BRD nicht geschützt. Wie das in der japanischen Verfassung aussieht, kann ich nicht sagen.
 
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Einen Unterschied gibt es noch. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften dürfen keine Kinder adoptieren.

Das kommt noch. Es ist einfach Konsequent. Wenn es schon beim Splitting angeglichen worden ist, dann ist auch die vollkommene Gleichstellung (ich kann das Wort nicht mehr ertragen) nicht mehr weit.

PS

Gleichstellung ist...

A= 2+3=5
B=1+2=5

Weil A ungleich B ist, so wird B mit A gleichgestellt. Hammer Logik.
 
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aristo

P.S. Eigentlich dachte ich ja, sie dürften inzwischen. :confused:

Der Lebenspartner kann das Kind des Lebenspartners als Stiefkind annehmen, das geht.

Das hier das umfassende Adoptionsrecht gleichgeschlechtlichen Partnerschaften versagt ist, ist ein klares Zeichen, dem aber das BVerfG nicht gefolgt ist.

Noch vor wenigen Jahrzehnten war Homosexualität eine Straftat. Gut, das es das nicht mehr ist.

Sollte demnächst die Beschneidung vorm BVerfG landen, weiß ich schon jetzt, wie die Entscheidung ausfällt.

Das BVerfG kann ja immer nur über das entscheiden, was vorgetragen wird. Bei gesellschaftlich relevanten Themen müsste ein Anhörungsverfahren eingeführt werden.
 
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Rigoletto
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Ich bin der gute Geist.



Einen Unterschied gibt es noch. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften dürfen keine Kinder adoptieren.

Doch, allerdings nicht generell. Bringt einer der Partner ein eigenes Kind mit in die Lebenspartnerschaft, darf der andere Partner es adoptieren. Dazu hat das BVerfG bereits geurteilt.
 
OP
Rigoletto
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Ich glaube zwar nicht dass du überhaupt meine Beiträge liest, aber wenigstens ein paar Andere werden es lesen.

Rechte sind Konventionen, gesellschaftliche Übereinkünfte über die Zubilligung bestimmter Vorteile.
So hat ein Behinderter ein Recht auf einen Behinderten Parkplatz. Ich aber nicht. Hmmm..... Das ist ungerecht. Ich möchte auch einen Behinderten Status erhalten, denn mir wird das Recht auf diesen Parkplatz verwehrt. Ich bin nicht schlechter als ein Behinderter und im Sinne der Gleichstellung möchte ich auch einen Parkplatz. Macht es bei dir klick? Nein? Dann machen wir weiter.

Man kann nicht Rechte einfordern wie im Fall der Ehe, welche erstmal kein Recht darstellt, sondern eine Institution und Grundlage für die FAMILIE ist. Man kann auch nicht Rechte einfordern, welche für komplett andere Gruppen vorgesehen sind.

Wenn du eine Homo-Ehe haben willst, BITTE. Keiner hindert dich daran. Aber hier geht es ja darum, dass dies defacto EHE sein soll und nicht Homo-Ehe. Mit allen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen, wie Splitting, Witwenrente, Erbrecht, Familienbuch (welch eine Absurdität), Familienname, Scheidungsrecht, Jugendamt, etc. Ein großer Teil der ehelichen Aspekte ist auf die Homos garnicht anwendbar, weil es NIEMALS für Homos gedacht war.

Weiterhin impliziert die Forderung nach gleichen Rechten, dass jegliche Form der Sexualität gleichwertig ist (was einfach nicht wahr ist) und somit es keine Sexualnorm gibt. Wenn es aber keine gibt, gibt es auch kein Ideal von Familie, denn nur eine einzige sexuelle Orientierung ermöglicht die Familiengründung. Und Ehe ist eine Institution zur rechtlichen Behandlung einer Familie.
Eins baut auf dem Anderen auf. Heterosexualität=>Ehe=>Familie. Man kann es auch ohne Ehe haben, jedoch ist die Ehe als Musterlösung für Familie vorgesehen, da es ein rechtliches Subjekt darstellt.
Deine Normen sind aber nun mal nicht in Stein gemeißelt und ändern sich. Und das geschieht gerade, ob Dir das nun gefällt oder nicht. Deine Normen sind nicht mehr mehrheitsfähig.

Übrigens: Es gibt auch Schwule und Lesben, die Kinder haben. Sind das keine Familien?
 
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Deine Normen sind aber nun mal nicht in Stein gemeißelt und ändern sich. Und das geschieht gerade, ob Dir das nun gefällt oder nicht. Deine Normen sind nicht mehr mehrheitsfähig.

Übrigens: Es gibt auch Schwule und Lesben, die Kinder haben. Sind das keine Familien?

Konventionen ändern sich. Du verwechselst das andauernd mit Normen.
Eine Konvention war, das Homosexualität ein Verbrechen ist, oder das Frauen nicht wählen dürfen. Sowas wird tatsächlich durch die Gesellschaft angepasst und verändert sich mit ihr.

Normen, ändern sich nur mit unserer Körperlichkeit oder Umwelt. Erst wenn wir Dank gender mainstream zu Zwittern und Multisexuellen umgebaut werden, wird sich auch unsere Sexualnorm ändern. Nicht eher mein lieber.
 
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aristo

Deine Normen sind aber nun mal nicht in Stein gemeißelt und ändern sich. Und das geschieht gerade,
ob Dir das nun gefällt oder nicht. Deine Normen sind nicht mehr mehrheitsfähig.

Das ist ja das was assurbanipal kritisiert, ich übrigens auch.

Das BVerfG stellt keine Mehrheit dar. Darüber kann nur das Volk entscheiden.

Und wie schon erwähnt, gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben nicht das volle Adoptionsrecht. Zu recht übrigens.

Hierzu muss man wissen, das sich das BVerfG oftmals das Urteil "leicht" macht. Nicht wegen des Urteils an sich, sondern mit der Urteilsbegründung.

Das GG als oberste Normvorschrift besagt:

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.


(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den

Aus Artikel 6 Abs. 2 ergibt sich die einmalige Stellung der Beziehung zwischen Mann und Frau. Mit Eltern sind leibliche Eltern gemeint.

Diesen Weg wollte aber das BVerfG nicht gehen, dem Zeitgeist geschuldet.

Der Grund für das Ehegattensplitting lag ja in der Absicht, junge Familien zu fördern.
 
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In Japan werden Hochzeiten zwischen Männern und Plastikpuppen zelebriert. Wenn ich meine "Barbie" offiziell heirate, bekomme ich dann auch das Ehegattensplitting?

Genial! Das ist doch die Idee. In DE gibt es so viele einsame Männer und einige haben eine durchaus reale Beziehung zu ihrer Gummipuppe. Ich finde es ein Unding, dass sie steuerlich diskriminiert werden. Sofort klagen beim BvG!
 
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Rigoletto
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Konventionen ändern sich. Du verwechselst das andauernd mit Normen.
Eine Konvention war, das Homosexualität ein Verbrechen ist, oder das Frauen nicht wählen dürfen. Sowas wird tatsächlich durch die Gesellschaft angepasst und verändert sich mit ihr.

Normen, ändern sich nur mit unserer Körperlichkeit. Erst wenn wir Dank gender mainstream zu Zwittern und Multisexuellen umgebaut werden, wird sich auch unsere Sexualnorm ändern. Nicht eher mein lieber.

Meine Frage möchtest du aber nicht beantworten?!
 
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Ich finde das Urteil gut.

Die konservative Mehrheit hat sich in dem Bezug immer über das Gesetz gestellt.

Nun urteilen Konservative über die Richter, und sagen, dass diese mit dieser Linie einen falschen Weg einschlagen...

Fail: Das Gericht setzt nur das Recht um. Es geht nicht darum dass eine Linie vertreten wird, sondern darum bestehende Gesetze richtig umzusetzen. Da geht es nicht um Linien die vertreten werden, sondern darum was das Recht aussagt.

Die Judikative wurde gerade dafür geschaffen, damit es keine politischen Linien gibt, die sich ihr Recht herausnehmen.

In Bezug Adoptionsrecht wird es denke ich genauso rauslaufen...

Traurig ist nur, dass dies Regierungen nicht anerkennen wollen, und es erst vor den Obersten Gerichten eingeklagt werden muss.
Keine Regierung steht über dem Gesetz.
Eine Regierung die gegen das Gesetz verstößt begeht im Grunde eine Straftat...
 
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Meine Frage möchtest du aber nicht beantworten?!

Ok. Sind Homos mit Kindern Familien?

Beantworte mir folgende Frage bitte, dann beantworte ich deine.

Ist ein Mensch ein Primat oder ein Säugetier?

Du siehst, dass es für solche Fragen keine Antwort geben kann. Weil sie RELATIVIEREND sind. Beides ist wahr, aber gleichzeitig unwahr. Weil das kleine ODER nur eine Antwort zulässt.
 
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aristo

Fail: Das Gericht setzt nur das Recht um. Es geht nicht darum dass eine Linie vertreten wird, sondern darum bestehende Gesetze richtig umzusetzen. Da geht es nicht um Linien die vertreten werden, sondern darum was das Recht aussagt.

Wenn dem so wäre, sähe die Welt in Deutschland anders aus.

Ich habe hier meine Sicht dargelegt, mehr gibt es hier für mich nicht zu schreiben.
 
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Die konservative Mehrheit hat sich in dem Bezug immer über das Gesetz gestellt.

Nun urteilen Konservative über die Richter, und sagen, dass diese mit dieser Linie einen falschen Weg einschlagen...

Fail: Das Gericht setzt nur das Recht um. Es geht nicht darum dass eine Linie vertreten wird, sondern darum bestehende Gesetze richtig umzusetzen. Da geht es nicht um Linien die vertreten werden, sondern darum was das Recht aussagt.

Die Judikative wurde gerade dafür geschaffen, damit es keine politischen Linien gibt.

Dir ist aber bekannt, dass Frau Baer, welche im BvG sitzt eine Kampflesbe im wahrsten Sinne des Wortes ist? Die ihre radikale Einstellung nicht verheimlicht und schon deswegen automatisch als befangen gelten muss?
 
OP
Rigoletto
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Das ist ja das was assurbanipal kritisiert, ich übrigens auch.

Das BVerfG stellt keine Mehrheit dar. Darüber kann nur das Volk entscheiden.

Und wie schon erwähnt, gleichgeschlechtliche Partnerschaften haben nicht das volle Adoptionsrecht. Zu recht übrigens.

Hierzu muss man wissen, das sich das BVerfG oftmals das Urteil "leicht" macht. Nicht wegen des Urteils an sich, sondern mit der Urteilsbegründung.

Das GG als oberste Normvorschrift besagt:

Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.


(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den

Aus Artikel 6 Abs. 2 ergibt sich die einmalige Stellung der Beziehung zwischen Mann und Frau. Mit Eltern sind leibliche Eltern gemeint.

Diesen Weg wollte aber das BVerfG nicht gehen, dem Zeitgeist geschuldet.

Der Grund für das Ehegattensplitting lag ja in der Absicht, junge Familien zu fördern.

Dem Art. 6 steht das jetzige Urteil ja nicht entgegen.
 
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Genial! Das ist doch die Idee. In DE gibt es so viele einsame Männer und einige haben eine durchaus reale Beziehung zu ihrer Gummipuppe. Ich finde es ein Unding, dass sie steuerlich diskriminiert werden. Sofort klagen beim BvG!

Warum so weit Richtung Gummi schweifen...Fang doch beim Haustier an.:)
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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