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Sterbehilfe und nicht getestete Behandlungsmethoden

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 7 «  

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Aufgrund des Schicksals von Charlie Gard habe ich mir mal wieder Gedanken zur Sterbehilfe gemacht. Tieren werden, wenn sie unheilbar sind und leiden, eingeschläfert. Warum wird dies bei Menschen nicht gemacht? Auch wenn dies bei Kleinkindern ein Sonderfall ist, weil diese nicht selber entscheiden können, so bin ich doch der Meinung dass grundsätzlich jeder selbst in Fällen unheilbarer Krankheiten darüber entscheiden können sollte.

Die Eltern wollten nun dass das Kind mit noch nicht an Menschen getesteten Methoden behandelt wird. Dies wurde von allen Gerichten nicht erlaubt. Hier muss ich sagen, da das Kind nicht selber entscheiden konnte, halte ich die Entscheidungen der Gerichte für korrekt. Das Kind kann nicht entscheiden ob es eventuell weitere Qualen durch diese Behandlung über sich ergehen lassen möchte. Was wäre aber passiert, wenn ein Erwachsener Mensch dies verlangt hätte? Ich vermute dass das Urteil das Gleiche gewesen wäre. Wie seht ihr das? Wer denkt ihr, sollte die Wahl haben ob er experimentelle Methoden über sich ergehen lassen möchte? Oder sagt ihr geht gar nicht?
Und wenn nicht, warum nicht?
Ich bin der Meinung, wer bei aktuellem medizinischen Stand nicht zu heilen ist aber noch klar denken kann, dem sollte erlaubt sein nach jedem Strohhalm zu greifen. Natürlich unter Benennung möglicher Nebenwirkungen.

Gleiches gilt für Sterbehilfe. Ich möchte zum Beispiel nicht, für den Fall dass ich einmal unter Alzheimer leide, vor mich hinvegetieren und ewig gepflegt werden müssen. Nur um dann am Ende elendig zu ersticken... Lieber soll man mir vorher die Lichter ausknipsen... Ähnlich mit Lebenserhaltenden Maßnahmen oder für den Fall das ich mal Querschnittsgelähmt sein sollte. Ich möchte entscheiden können ob ich unter solchen Umständen weiterleben möchte oder nicht.
Natürlich alles nur, wenn auch ein Arzt sagt: "Heilung unmöglich".
Ich finde auch dass das einfach Menschlich ist. Warum einen Menschen unnötig leiden lassen?
 

MaBu

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Aufgrund des Schicksals von Charlie Gard habe ich mir mal wieder Gedanken zur Sterbehilfe gemacht. Tieren werden, wenn sie unheilbar sind und leiden, eingeschläfert. Warum wird dies bei Menschen nicht gemacht? Auch wenn dies bei Kleinkindern ein Sonderfall ist, weil diese nicht selber entscheiden können, so bin ich doch der Meinung dass grundsätzlich jeder selbst in Fällen unheilbarer Krankheiten darüber entscheiden können sollte.

Die Eltern wollten nun dass das Kind mit noch nicht an Menschen getesteten Methoden behandelt wird. Dies wurde von allen Gerichten nicht erlaubt. Hier muss ich sagen, da das Kind nicht selber entscheiden konnte, halte ich die Entscheidungen der Gerichte für korrekt. Das Kind kann nicht entscheiden ob es eventuell weitere Qualen durch diese Behandlung über sich ergehen lassen möchte. Was wäre aber passiert, wenn ein Erwachsener Mensch dies verlangt hätte? Ich vermute dass das Urteil das Gleiche gewesen wäre. Wie seht ihr das? Wer denkt ihr, sollte die Wahl haben ob er experimentelle Methoden über sich ergehen lassen möchte? Oder sagt ihr geht gar nicht?
Und wenn nicht, warum nicht?
Ich bin der Meinung, wer bei aktuellem medizinischen Stand nicht zu heilen ist aber noch klar denken kann, dem sollte erlaubt sein nach jedem Strohhalm zu greifen. Natürlich unter Benennung möglicher Nebenwirkungen.

Gleiches gilt für Sterbehilfe. Ich möchte zum Beispiel nicht, für den Fall dass ich einmal unter Alzheimer leide, vor mich hinvegetieren und ewig gepflegt werden müssen. Nur um dann am Ende elendig zu ersticken... Lieber soll man mir vorher die Lichter ausknipsen... Ähnlich mit Lebenserhaltenden Maßnahmen oder für den Fall das ich mal Querschnittsgelähmt sein sollte. Ich möchte entscheiden können ob ich unter solchen Umständen weiterleben möchte oder nicht.
Natürlich alles nur, wenn auch ein Arzt sagt: "Heilung unmöglich".
Ich finde auch dass das einfach Menschlich ist. Warum einen Menschen unnötig leiden lassen?

Die Schweiz kennt eine Freitotbegleitung, der Sterbewillige muss aber das Medikament selber einnehmen können. Du kannst dich einmal einlesen, es ist etwas umfangreich. Ich halte es für eine gute Sache.

https://www.exit.ch/startseite/


PS: Wie es sich bei Kinder verhält, müsste ich mich schlau machen, ich glaube aber nicht, dass das erlaubt ist.
 

Frosch

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Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen hat nun mal dort seine Grenzen, wo das Bevormundungsrecht der Kirchen beginnt. Und solange das nicht abgeschafft wird, muß eben weiter gelitten werden bis zum bitteren Ende...
 

Le Bon

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Das Problem ist, daß die meisten Menschen "glauben"(!), sie wären ihr Körper und deshalb wird aus dem Tod des Körpers so ein religiöses Brimborium veranstaltet. Der Körper selbst ist eine biomechanische Maschine, die, wie jede Maschine, kaputtgehen kann. Jetzt sollte man sich ansehen, wie hoch der Aufwand ist, so eine Maschine am Laufen zu halten. Je höher der Aufwand und je geringer die Wahrscheinlichkeit, etwas zu repartieren, würde bei einer Maschine aus Metall dazu führen, sie auszusondern. Beim Menschen wird es nicht gemacht, weil 1. die Religion das verbietet und 2. die Krankenhäuser damit eine Mördermark, bzw.-Euro machen. Es geht, wie immer, nur um die Kohle.

Die Mutter (92) einer Freundin hatte MS im Endstadium (wenn es so was gibt) und die Ärzte des Krankenhauses haben aber auch ALLES gemacht, um das Leben des Körpers zu verlängern. Die Mutter war natürlich privat versichert! Nach etwa 3 Wochen Behandlung (an Maschinen angeschlossen) hat die Mutter der Tochter befohlen, die (lebensverlängernden) Maschinen abzuschalten. Es gab eine Patientenverfügung und die Ärzte haben einen Aufstand gemacht, weil.... nach Abschlatung und Tod des Körpers gibt es nix mehr zu verdienen. Aber die Mutter hat sich durchgesetzt und ist friedlich eingeschlafen.

Ich meine,daß, falls jemand sein körperliches Leben beenden will, ihm das gestattet werden muß!
Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen hat nun mal dort seine Grenzen, wo das Bevormundungsrecht der Kirchen beginnt. Und solange das nicht abgeschafft wird, muß eben weiter gelitten werden bis zum bitteren Ende...
Du schreibst es!!
 
OP
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Die Schweiz kennt eine Freitotbegleitung, der Sterbewillige muss aber das Medikament selber einnehmen können. Du kannst dich einmal einlesen, es ist etwas umfangreich. Ich halte es für eine gute Sache.

https://www.exit.ch/startseite/


PS: Wie es sich bei Kinder verhält, müsste ich mich schlau machen, ich glaube aber nicht, dass das erlaubt ist.

Dass das in der Schweiz möglich ist weiß ich. Mit einem Kind muss man dafür nach Belgien oder in die Niederlande.

Mir geht es auch eigentlich nicht darum wo es geht und wo nicht, sondern um die Ethischen Gedanken dahinter. Wie lange kann/soll man einen Menschen leiden lassen wenn dieser wünscht zu sterben. Bzw. was sollte erlaubt sein wenn jemand unheilbar Krank ist, es aber Medikamente in der Entwicklung sind die eine Heilung eventuell möglich machen (oder zumindest die Krankheit zum erliegen bringen).
Kürzlich einen Artikel gelesen dass man Alzheimer mittlerweile erkennen kann bevor es ausbricht. Zudem arbeiten die Forscher an einem Wirkstoff der Alzheimer gar nicht erst "ausbrechen" lässt. Bereits betroffene Patienten haben davon nach aktuellem Stand allerdings nicht.
 

Frosch

Deutscher Bundeskanzler
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Das Problem ist, daß die meisten Menschen "glauben"(!), sie wären ihr Körper und deshalb wird aus dem Tod des Körpers so ein religiöses Brimborium veranstaltet. Der Körper selbst ist eine biomechanische Maschine, die, wie jede Maschine, kaputtgehen kann. Jetzt sollte man sich ansehen, wie hoch der Aufwand ist, so eine Maschine am Laufen zu halten. Je höher der Aufwand und je geringer die Wahrscheinlichkeit, etwas zu repartieren, würde bei einer Maschine aus Metall dazu führen, sie auszusondern. Beim Menschen wird es nicht gemacht, weil 1. die Religion das verbietet und 2. die Krankenhäuser damit eine Mördermark, bzw.-Euro machen. Es geht, wie immer, nur um die Kohle.

Die Mutter (92) einer Freundin hatte MS im Endstadium (wenn es so was gibt) und die Ärzte des Krankenhauses haben aber auch ALLES gemacht, um das Leben des Körpers zu verlängern. Die Mutter war natürlich privat versichert! Nach etwa 3 Wochen Behandlung (an Maschinen angeschlossen) hat die Mutter der Tochter befohlen, die (lebensverlängernden) Maschinen abzuschalten. Es gab eine Patientenverfügung und die Ärzte haben einen Aufstand gemacht, weil.... nach Abschlatung und Tod des Körpers gibt es nix mehr zu verdienen. Aber die Mutter hat sich durchgesetzt und ist friedlich eingeschlafen.

Ich meine,daß, falls jemand sein körperliches Leben beenden will, ihm das gestattet werden muß!
Du schreibst es!!

Es sind ja vor allem die kirchlichen Großkonzerne Diakonie und Caritas, die Milliardenumsätze mit der Zwangspflege Sterbenskranker machen. Und die lassen sich ihr Geschäft natürlich nicht kaputtmachen durch Sentimentalitäten wie "Nächstenliebe" und ähnliche humanistische Schnapsideen. Der Mensch ist geboren, um zu leiden, basta! Näheres entnehme man bitte der Bibel. >&´(

Dein Link ist übrigens hinüber. Mausetot... >x´(
 

Smoker

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Tja das ist alles garkein Thema, so lange der kranke vorher oder während er am abnippeln ist sagen kann was er will. Dann sollte dem auch Folge geleistet werden. Problematisch wird nur wen der Abnippelnde eben nicht mehr sagen kann was er will.
 

Frosch

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....Wie lange kann/soll man einen Menschen leiden lassen wenn dieser wünscht zu sterben.....
Diese Frage könnte man auch anders stellen und die Antwort läge sofort auf der Hand:

Wie lange darf man einen Menschen gegen seinen Willen foltern?
 

Le Bon

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Es sind ja vor allem die kirchlichen Großkonzerne Diakonie und Caritas, die Milliardenumsätze mit der Zwangspflege Sterbenskranker machen. Und die lassen sich ihr Geschäft natürlich nicht kaputtmachen durch Sentimentalitäten wie "Nächstenliebe" und ähnliche humanistische Schnapsideen. Der Mensch ist geboren, um zu leiden, basta! Näheres entnehme man bitte der Bibel. >&´(
So schaut's aus.:mad:
Dein Link ist übrigens hinüber. Mausetot... >x´(
Ich sehe die Grafiken (Hut ab01, Daumen hoch, Hut ab02) auch nicht mehr. Drücke ich allerdings auf die 3 links, sehe ich das auf einer neuen Seite. Sehr komich!:kopfkratz:
Tja das ist alles garkein Thema, so lange der kranke vorher oder während er am abnippeln ist sagen kann was er will. Dann sollte dem auch Folge geleistet werden. Problematisch wird nur wen der Abnippelnde eben nicht mehr sagen kann was er will.
Das kann man durch eine Patientenverfügung ausschließen. ich werde mir demnächst auch so 'n Ding für meine Kinder "anschaffen". Kostet rund 300 Takken und hilft Dir, Dich schneller zu verabschieden.;)
Diese Frage könnte man auch anders stellen und die Antwort läge sofort auf der Hand:

Wie lange darf man einen Menschen gegen seinen Willen foltern?
B-I-N-G-O!Anhang anzeigen 4775 (Jetzadle!)
 
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Aspirin

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Puh…, heikles Thema, ich habe vor ein paar Jahren mal dieses Video gesehen
Bei dem obigen Video bin ich meinungstechnisch zwiespältig, was sehr selten vorkommt.

Wenn es um die Frage geht, sollte man Schwerstkranke, wo keine Genesung besteht, wenn eine Patient Verfügung mit dem Wunsch nach Sterbehilfe hinterlegt, diesen Wunsch erfüllen, dann sage ich eindeutig JA.
 

Iles9

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Bei dem obigen Video bin ich meinungstechnisch zwiespältig, was sehr selten vorkommt.

Wenn es um die Frage geht, sollte man Schwerstkranke, wo keine Genesung besteht, wenn eine Patient Verfügung mit dem Wunsch nach Sterbehilfe hinterlegt, diesen Wunsch erfüllen, dann sage ich eindeutig JA.

Die Schweiz hat ja Vereinigungen wie Exit oder Dignitas. Man sollte dort bereits Mitglied werden, wenn man noch gesund ist aber vorsorgen möchte. Dann gibt es dort Beratungen usw. und diese helfen einem auch bei Patientenverfügungen z. B.
Nach Schweizer Rechtsprechung muss derjenige der den Freitod wählt, selbst dazu in der Lage sein. Wird schwierig wenn man schwerst behindert (z. B. durch einen Unfall) ist. Egal ob geistig oder körperlich. Mit der richtigen Patientenverfügung kann dann trotzdem der Freitod begangen werden.
 
OP
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http://www.ardmediathek.de/tv/REPOR...rste/Video?bcastId=310120&documentId=45069970

Hier ein aktueller Beitrag zu dem Thema. Der Dame kann ich nur zustimmen, der Minister Gröhe ist gegen Sterbehilfe und will
sich gegen das Urteil hinwegsetzen. Wenn er das wirklich irgenwie machen würde, sollten alle Betroffenen gegen ihn wegen Körperverletzung und zu Schmerzensgeld verklagen.

In Würde sterben ist hier mMn der wichtigste Punkt. Ich z. B. will nicht dass ich Jahre lang von Maschinen am Leben erhalten werde und mich jemand zwei mal am Tag von links nach rechts wendet damit es keine Druckstellen gibt...
Diese Lebenserhaltung ist reiner Sadismus... Einzige Ausnahme die mir jetzt spontan einfällt, sehe ich bei Hirntoten, schwangeren Frauen da hier der Lebenserhalt des ungeborenen im Vordergrund stehen muss. (Wird aber auch so gemacht soweit ich weiß)
 

Commander

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Ob man dann tatsächlich unheilbar ist, ist ne andere Frage, die Gefahr vorschnell getötet zu werden, ist da relativ hoch, genau deswegen ist Sterbehilfe ja so umstritten.

Wenn ein Doctor im weissen Kittel sagt "Für sie gibt es keine Rettung mehr" wird der Patient das auch so glauben, auch wenn das in Wirklichkeit nicht der Fall sein muss. Auch das gab es in der Realität schon öfter, z.B. bei Krebsdiagnosen.

Von daher ist auch der eigene geäusserte Todeswunsch des Patienten stets in Frage zu stellen.

Die extremen Leidenssituationen die die Sterbehilfebefürworter immer so vorschieben kommen in der Praxis so kaum vor. Unter Umständen würde sich der "Todeskampf" durch seinen von der Krankheit bestimmten Tod, für den Patienten, nicht von der Vergiftung durch die Sterbehilfe großartig unterscheiden.
 
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Ob man dann tatsächlich unheilbar ist, ist ne andere Frage, die Gefahr vorschnell getötet zu werden, ist da relativ hoch, genau deswegen ist Sterbehilfe ja so umstritten.

Wenn ein Doctor im weissen Kittel sagt "Für sie gibt es keine Rettung mehr" wird der Patient das auch so glauben, auch wenn das in Wirklichkeit nicht der Fall sein muss. Auch das gab es in der Realität schon öfter, z.B. bei Krebsdiagnosen.

Von daher ist auch der eigene geäusserte Todeswunsch des Patienten stets in Frage zu stellen.

Die extremen Leidenssituationen die die Sterbehilfebefürworter immer so vorschieben kommen in der Praxis so kaum vor. Unter Umständen würde sich der "Todeskampf" durch seinen von der Krankheit bestimmten Tod, für den Patienten, nicht von der Vergiftung durch die Sterbehilfe großartig unterscheiden.

Schau dir bitte die Statistiken in der Schweiz an, wie viele Menschen jährlich die Sterbehilfe wahrnehmen. Ich bin jetzt unterwegs, werde dir diese aber gerne danach raussuchen.
 
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Jetzt anbei folgend das Bild der offiziellen Statistiken aus der Schweiz:

Statistik

Schaut man sich die paar hundert Fälle pro Jahr an, sind das wie ich finde recht wenige Fälle. Vor allem wenn man überlegt dass auch Fälle aus dem Ausland (Nordamerika, Deutschland usw.) mit aufgeführt sind.

Von dieser Seite ist diese Statistik: fowid

Und die Gesetzgebung was die Freitodbegleitung in der Schweiz angeht ist schon recht gut.
 

Piranha

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Warum wird dies bei Menschen nicht gemacht?

Das hat meiner Meinung nach 2 Gründe.

1) Religion
Für die Religionen, insbesondere für die Katholiken, ist das menschliche Leben heilig, darum darf es nach dem Willen der Kirche nicht vorzeitig beendet werden, selbst wenn es nur eine halbe Stunde wäre und selbst wenn diese halbe Stunde nur unsagbare Schmerzen bringen würde.
(Ausnahme natürlich, wenn der Betroffene einer anderen Religion angehört, aber das ist ein anderes Thema)

2) Der Kapitalismus
Wie leben nun mal im Kapitalismus, wo alles was auch nur ein paar Cent Profit einbringen kann gemacht wird.
WENN man Sterbehilfe offiziell erlaubt, dann ist da immer die Gefahr, dass kommerzielle Unternehmen versuchen ein Geschäft draus zu machen und dieses Geschäft kann sehr schnell dahin ausarten, dass Menschen zum Freitod animiert werden, die das von sich aus nicht gemacht hätten.
Darum bedingt Sterbehilfe im Kapitalismus eine sehr strikte Regulierung und Überwachung vom Staat und diese Regulierung kann angesichts der ganzen Skandale die belegen, dass sich Unternehmen im Kapitalismus einen Dreck um Gesetze scheren, nicht gewährleistet werden.

Die Schweiz bildet hier eine Ausnahme, weil sie links-liberal mit direkter Demokratie regiert wird.
Im rechts-autoritären Spektrum, wie es im Rest der westlichen Welt vorherrscht, ist das schweizer Modell nicht machbar.
 
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Iles9

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Ob man dann tatsächlich unheilbar ist, ist ne andere Frage, die Gefahr vorschnell getötet zu werden, ist da relativ hoch, genau deswegen ist Sterbehilfe ja so umstritten.

Wenn ein Doctor im weissen Kittel sagt "Für sie gibt es keine Rettung mehr" wird der Patient das auch so glauben, auch wenn das in Wirklichkeit nicht der Fall sein muss. Auch das gab es in der Realität schon öfter, z.B. bei Krebsdiagnosen.

Von daher ist auch der eigene geäusserte Todeswunsch des Patienten stets in Frage zu stellen.

Die extremen Leidenssituationen die die Sterbehilfebefürworter immer so vorschieben kommen in der Praxis so kaum vor. Unter Umständen würde sich der "Todeskampf" durch seinen von der Krankheit bestimmten Tod, für den Patienten, nicht von der Vergiftung durch die Sterbehilfe großartig unterscheiden.

Wieso Todeskampf bei der Sterbehilfe. Ich mußte/ durfte meinen Kater einschläfern und da war nichts mit Todeskampf. Erst bekam er eine Nakose und dann erst die Todesspritze. Wenn man die Sterbehilfe friedlich ausführen will geht das auch.
Somit ist selbst in der Schweiz die Vorschrift man muß es noch selbst ausführen können, eine geziehlte Formulierung um die Sterbehilfe stark einzugrenzen. Denn wenn ich in Nakose bin geht das selber machen ja wohl schlecht.
Da gibts einige andere Mittelchen um das friedlicher hin zu bekommen ohne diese teuren Organisationen.
 

MaBu

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Wieso Todeskampf bei der Sterbehilfe. Ich mußte/ durfte meinen Kater einschläfern und da war nichts mit Todeskampf. Erst bekam er eine Nakose und dann erst die Todesspritze. Wenn man die Sterbehilfe friedlich ausführen will geht das auch.
Somit ist selbst in der Schweiz die Vorschrift man muß es noch selbst ausführen können, eine geziehlte Formulierung um die Sterbehilfe stark einzugrenzen. Denn wenn ich in Nakose bin geht das selber machen ja wohl schlecht.
Da gibts einige andere Mittelchen um das friedlicher hin zu bekommen ohne diese teuren Organisationen.

Lies einmal das Prozedere bei EXIT durch, wie das Vorgehen ist.
Das Ziel der Sterbebegleitung ist es, einen würdevollen Tod zu ermöglichen. Dies war auch das Ziel des Gesetzgebers.

Zitat
Nach der Einnahme des Sterbemittels kann er sich von seinen Liebsten noch einmal verabschieden. An ihrer Seite, zumeist auf dem Bett liegend, verfällt er nach wenigen Minuten in einen Tiefschlaf und verlässt einige Zeit später diese Welt ohne jegliches Leiden oder Schmerzen. Der Tod tritt in tiefem, komatösen Schlaf ein durch Aussetzen der Atemimpulse und Herzstillstand.

https://www.exit.ch/freitodbegleitung/wie-laeuft-eine-freitodbegleitung-ab/

Und die EXIT-Freitodbegleitung verhindert, dass sich Menschen einsam, unter grossen Risiken und mit Gewalt das Leben nehmen.
https://www.exit.ch/freitodbegleitung/was-ist-das/
 

Commander

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Ob der Tod durch Ersticken/Herzversagen unter Narkose tatsächlich "schmerzloser" ist, weil man keinen Todeskampf von aussen wahrnehmen kann, ist mittlerweile umstritten nachdem man sich z.B. etwas genauer mit Hinrichtungen in den USA befasst hat, was ja eine ähnliche Tötungsmethode ist (also "Einschläfern" unter Narkose).
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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