Grundgesetz, Verfassung, Konstitution sind Synonyme und können gleichwertig verwendet werden.
Deshalb gilt das Grundgesetz, so wie es ist - egal, ob es "Verfassung" genannt wird oder nicht!
Der GG-Artikel 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Entscheidend für "verliert seine Gültigkeit" ist "die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
Dabei spielt es keine Rolle, welcher Titel über der neuen Verfassung steht:
ob wieder "Grundgesetz" oder "Verfassung" oder "Konstitution" oder ...
Im Übrigen:
Art. 146 legt auch nicht fest, in welchen Formen die "freie Entscheidung" des deutschen Volkes stattfinden kann:
"direkt" durch ein Referendum und/oder
"indirekt", z.B. durch eine gewählte "verfassunggebende Versammlung"
(wie 1919 die "verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung", die in Weimar tagte).
Ansonsten können Artikel des Grundgesetzes durch 2/3-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat geändert, gestrichen und hinzugefügt werden, nur bestimmte Artikel sind davon ausgenommen.