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Skandalöse Urteile bei Kindesmissbrauch

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Zoelynn

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Falsch. Ein 6-jähriges Opfer KANN nach deutschem Recht kein rechtswirksames Einverständnis abgeben. Deshalb ist es in jedem Falle Mißbrauch und strafbar.


Gruß -
Bendert
du meinst seines rechts auf Selbstbestimmung beraubt
 
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Zoelynn

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, der (als Opfer männlicher Diktatur) Verfolgten und Unterdrückten.

Gruß -
Bendert
ich weis nicht was du hast, das war schon immer in der geschichte,die menscheit wurde schon immer patriarchalisch regiert , bis auf ganz wenige ausnahmen
 
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du meinst seines rechts auf Selbstbestimmung beraubt

Nein. Ich meine: altersgerecht vor vollständiger Rechtsfähigkeit geschützt und seiner Pflicht zur Selbstverantwortung enthoben. Und das ist GUT so.
Offensichtlich nicht ohne Grund so vorgesehen...


Gruß -
Bendert

P.S. (und zwar ganz speziell an Zoelynn gerichtet): Und wenn ein 5-Jähriger 100 mal: "JA!!! FICK MICH!!!" sagt: es ist und bleibt Mißbrauch, wenn ein Erwachsener exakt das tut. Oder veranlaßt, daß das mit dem Fünfjährigen gemacht wird. Diese Frage überhaupt zur Diskussion zu stellen, ist an sich schon pervers. Das gilt, dementsprechend, auch für den Fragesteller.
Es gibt Beiträge (vorbehaltlich einer einigermaßen plausiblen Erklärung für den perversen Schrott, den Du in diesem Zusammenhang hier veröffentlich hast), auch in diesem Forum, da kann man gar nicht so viel essen, wie man kotzen müßte.
 

Heli

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kommt drauf an was man unter mißbrauch versteht, jede Kultur hat da andere maßstäbe
Ich als Deutscher verstehe das was man in DE unter Missbrauch versteht! Sonst könnte ich ja auch gleich das Steinigen von Frauen gutheißen, denen man Ehebruch vorwirft, was selbst heute noch in manchen Ländern ''zum guten Ton'' gehört.


Im Strafrecht wird zwischen dem tatbestandsausschließenden Einverständnis (auf der ersten Stufe des dreistufigen Deliktsaufbaus nach den entsprechenden Handlungslehren) und der die Rechtswidrigkeit der Tat ausschließenden Einwilligung (auf der zweiten Stufe dieses Deliktsaufbaus) unterschieden. Ein Einverständnis in diesem Sinne liegt vor, soweit gerade der Tatbestand ein Handeln gegen den Willen des Rechtsgutsinhabers voraussetzt. Ansonsten wirkt das Einverstandensein mit der Rechtsgutsbeeinträchtigung lediglich rechtfertigend. Das Einverständnis muss nach außen hin nicht geäußert werden, es reicht der innere einverständliche Wille des Betroffenen aus.
Dein persönliches Urteil also im vorligenden Fall (siehe Eröffnungsbeitrag) gemäß deiner aufgeführten strafrechtlichen Definitionen?!?
 

Heli

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Das mag wohl so sein.

Aber bei einer bestimmten Religion ist der Missbrauch von Minderjährigen (beispielsweise in der Türkei) ja legalisiert per Gesetz und es sind nicht nur die Parlamentarier die regen Gebrauch davon machen...


PS: Bei muslimischen Tätern nimmst du diese, bei Kritik an solchen im Forum, ständig in Schutz bzw. beschönigst du alles.
In diesem Falle - deutscher Täter - komischerweise nicht. Man vermisst auch dein Lieblingswort - HETZE - in deinem Beitrag?:kopfkratz:


Ich glaube, das soll kein Moslem-Bashing sein, sondern diesmal sollen die Frauen eins abkriegen.

Du könntest/solltest vielleicht die Beiträge bei denen jetzt nicht unbedingt ein kausaler Zusammenhang zu dem Zitat welches du zitiert hast erkennbar ist, namentlich adressieren (@xyz). Damit man deine Beiträge besser zuordnen kann.
 

Zoelynn

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Ich

Dein persönliches Urteil also im vorligenden Fall (siehe Eröffnungsbeitrag) gemäß deiner aufgeführten strafrechtlichen Definitionen?!?
über den vorliegenden fall kann ich nichts sagen , da die beteiligte person bei der handlung betäubt war
 

Heli

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Im Strafrecht wird zwischen dem tatbestandsausschließenden Einverständnis (auf der ersten Stufe des dreistufigen Deliktsaufbaus nach den entsprechenden Handlungslehren) und der die Rechtswidrigkeit der Tat ausschließenden Einwilligung (auf der zweiten Stufe dieses Deliktsaufbaus) unterschieden. Ein Einverständnis in diesem Sinne liegt vor, soweit gerade der Tatbestand ein Handeln gegen den Willen des Rechtsgutsinhabers voraussetzt. Ansonsten wirkt das Einverstandensein mit der Rechtsgutsbeeinträchtigung lediglich rechtfertigend. Das Einverständnis muss nach außen hin nicht geäußert werden, es reicht der innere einverständliche Wille des Betroffenen aus.

Dein persönliches Urteil also im vorligenden Fall (siehe Eröffnungsbeitrag) gemäß deiner aufgeführten strafrechtlichen Definitionen?!?

über den vorliegenden fall kann ich nichts sagen , da die beteiligte person bei der handlung betäubt war
Was im Endeffekt nichts anders bedeutet dass du deinen oben zitierten Beitrag entweder nicht gelesen oder selber nicht begriffen hast.:traurig:




PS: Und wenn man andere meint aufklären zu müssen, dann sollte man sein Aufklärungsmaterial schon selber verstanden haben...
 

Zoelynn

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Was im Endeffekt nichts anders bedeutet dass du deinen oben zitierten Beitrag entweder nicht gelesen oder selber nicht begriffen hast.:traurig:
ich habe die derzeitige Rechtslage beschrieben und was ich davon halte, nämlich nichts.






ich habe an mich gestellte fragen beantwortet,die nicht unmittelbar mit dem geschilderten fall zu tun hatten.
es ging da um Selbstbestimmung, ausserdem habe ich das zitat weder bejaht noch dem wiedersprochen
 
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Mit Verlaub: hier geht es um MISSBRAUCH - und der ist grundsätzlich strafbar, da wäre nicht einmal Tateinverständnis des Opfers strafaussetzend wirksam.


Gruß -
Bendert

nö, bei einvernehmlichkeit gibt es kein missbrach , sagt schon das wort in seiner Begrifflichkeit aus.

Falsch. Ein 6-jähriges Opfer KANN nach deutschem Recht kein rechtswirksames Einverständnis abgeben. Deshalb ist es in jedem Falle Mißbrauch und strafbar.


Gruß -
Bendert

du meinst seines rechts auf Selbstbestimmung beraubt

Nein. Ich meine: altersgerecht vor vollständiger Rechtsfähigkeit geschützt und seiner Pflicht zur Selbstverantwortung enthoben. Und das ist GUT so.
Offensichtlich nicht ohne Grund so vorgesehen...


Gruß -
Bendert

P.S. (und zwar ganz speziell an Zoelynn gerichtet): Und wenn ein 5-Jähriger 100 mal: "JA!!! FICK MICH!!!" sagt: es ist und bleibt Mißbrauch, wenn ein Erwachsener exakt das tut. Oder veranlaßt, daß das mit dem Fünfjährigen gemacht wird. Diese Frage überhaupt zur Diskussion zu stellen, ist an sich schon pervers. Das gilt, dementsprechend, auch für den Fragesteller.
Es gibt Beiträge (vorbehaltlich einer einigermaßen plausiblen Erklärung für den perversen Schrott, den Du in diesem Zusammenhang hier veröffentlich hast), auch in diesem Forum, da kann man gar nicht so viel essen, wie man kotzen müßte.

und was hat das jetzt mit recht auf Selbstbestimmung zu tun

...
Dein persönliches Urteil also im vorligenden Fall (siehe Eröffnungsbeitrag) gemäß deiner aufgeführten strafrechtlichen Definitionen?!?

über den vorliegenden fall kann ich nichts sagen , da die beteiligte person bei der handlung betäubt war
Zoelynn, Sie scheinen nicht eine einzige Zeile von dem verstanden zu haben, was Ihnen "Bendert" gut und ausführlich erläutert hat!

Wie sonst ist es zu erklären, dass Sie "zu dem vorliegenden Fall nichts sagen können, da die beteiligte Person bei der Handlung betäubt war", wie Sie "Heli" schreiben.

Wenn Sie anscheinend nicht mal begreifen, dass es nichts an der Strafbarkeit der Tat eines Kinderschänders ändert, nur weil er das 6-jährige Mädchen aus "Sorge um das Wohl des Kindes" betäubt hat und durch die anwesende Mutter des Opfers der anschließende sexuelle Missbrauch auch noch "beaufsichtigt und abgesegnet" wurde, dann ist wohl bei Ihnen erheblich mehr verloren als nur Hopfen und Malz!

Herr, wirf Hirn vom Himmel ...
 

Heli

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ich habe die derzeitige Rechtslage beschrieben und was ich davon halte, nämlich nichts.
Tatsächlich? Wenn dem so sein sollte kannst du die entsprechende Stelle sicher zitieren?! Ich bitte darum.



ich habe an mich gestellte fragen beantwortet,die nicht unmittelbar mit dem geschilderten fall zu tun hatten.
Wieder daneben...:traurig:

Du hattest auf einen fragenden Beitrag von mir an @ Denker_1 geantwortet. Dein Beitrag #12!



es ging da um Selbstbestimmung, ausserdem habe ich das zitat weder bejaht noch dem wiedersprochen
Auch hier hast du offenbar etwas den Überblick verloren...:traurig:

Das Thema Selbstbestimmung war das Thema deiner Diskussion mit dem Forenkollegen @ Bendert!
 

Heli

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Zoelynn, Sie scheinen nicht eine einzige Zeile von dem verstanden zu haben, was Ihnen "Bendert" gut und ausführlich erläutert hat!

Wie sonst ist es zu erklären, dass Sie "zu dem vorliegenden Fall nichts sagen können, da die beteiligte Person bei der Handlung betäubt war", wie Sie "Heli" schreiben.

Wenn Sie anscheinend nicht mal begreifen, dass es nichts an der Strafbarkeit der Tat eines Kinderschänders ändert, nur weil er das 6-jährige Mädchen aus "Sorge um das Wohl des Kindes" betäubt hat und durch die anwesende Mutter des Opfers der anschließende sexuelle Missbrauch auch noch "beaufsichtigt und abgesegnet" wurde, dann ist wohl bei Ihnen erheblich mehr verloren als nur Hopfen und Malz!
.
Ich kann nicht ganz verhehlen dass ich den gleichen Eindruck habe...

Siehe auch Beitrag #31
 

Zoelynn

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Zoelynn, Sie scheinen nicht eine einzige Zeile von dem verstanden zu haben, was Ihnen "Bendert" gut und ausführlich erläutert hat!

Wie sonst ist es zu erklären, dass Sie "zu dem vorliegenden Fall nichts sagen können, da die beteiligte Person bei der Handlung betäubt war", wie Sie "Heli" schreiben.
weil der fall nicht taugt etwas über die selbsbetimmung der beteiligten Person aus zu sagen
 
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wo du dich eingemischt hast
Wie bitte?

:rolleyes2:

Nicht dass ich mich über deine offenbare totale Orientierungslosigkeit - siehe auch mein Beitrag #31 - lustig machen wollte, aber welcher Beitrag soll das denn gewesen sein, wo ich mich in eure Diskussion eingemischt haben soll?!!
 

Zoelynn

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Wie bitte?

:rolleyes2:

Nicht dass ich mich über deine offenbare totale Orientierungslosigkeit - siehe auch mein Beitrag #31 - lustig machen wollte, aber welcher Beitrag soll das denn gewesen sein, wo ich mich in eure Diskussion eingemischt haben soll?!!
ich habe keine lust diese alberne nachdiskussion weiter zu führen.:rolleyes2:
 

Heli

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@ Wanderer

weil der fall nicht taugt etwas über die selbsbetimmung der beteiligten Person aus zu sagen
Du hast, wie vom Foristen @ Wanderer bereits angemerkt, überhaupt nicht begriffen um was es geht...:rolleyes2:


Lies doch einfach einmal die Beiträge durch, in welchen Forist @ Bendert in fast schon missionarischer Ruhe versucht hat deine Unwissenheit in Wissenheit zu wandeln. Man hat das Gefühl dass du auf Beiträge antwortest, welche du entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hast.
 

Heli

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Wie bitte?

:rolleyes2:

Nicht dass ich mich über deine offenbare totale Orientierungslosigkeit - siehe auch mein Beitrag #31 - lustig machen wollte, aber welcher Beitrag soll das denn gewesen sein, wo ich mich in eure Diskussion eingemischt haben soll?!!

ich habe keine lust diese alberne nachdiskussion weiter zu führen.:rolleyes2:
Wenn ich noch Schüler wäre, gemerkt haben würde dass ich lauter Unsinn geschrieben habe, altersbedingt keine ''cochones'' hätte - dann ja dann hätte ich (oder andere auch) sicher genauso oder so ähnlich geantwortet wie du...:coffee:
 

Zoelynn

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Wenn ich noch Schüler wäre, gemerkt haben würde dass ich lauter Unsinn geschrieben habe, altersbedingt keine ''cochones'' hätte - dann ja dann hätte ich (oder andere auch) sicher genauso oder so ähnlich geantwortet wie du...:coffee:
:coffee:;)
 

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Es zeigt den Stellenwert von einheimischen Kindern in diesem "Land".
 

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