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Skandalöse Urteile bei Kindesmissbrauch

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weil der fall nicht taugt etwas über die selbsbetimmung der beteiligten Person aus zu sagen
Zoelynn, Sie wollen mir aber jetzt nicht ernsthaft weismachen, dass Ihr sinnfreier Einzeiler in irgendeiner Form eine Antwort auf meinen Beitrag sein soll?

Wie sich schon bei Ihrer Kommunikation mit Bendert zeigte, scheinen Sie in diesem Thread über Kindesmissbrauch nicht mal ansatzweise die Tragweite Ihrer eigenen (für mich völlig inakzeptablen) Äußerungen zu verstehen. Ich fürchte, Ihre Gedanken sind noch kürzer als Ihre Möchtegernantworten.
 

Zoelynn

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Das ist zu schlicht gedacht.
Das Bewusstsein, was da geschieht, ist noch gar nicht ausgebildet. Es ist Missbrauch - ohne jeglichen Zweifel.
das sexuelle bewußtsein beginnt mit ca 6 jahren und ist bei den Mädchen ab 9 schon so weit ausgebildet , dass sie wissen was sie wollen.
 

Frey

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ich weis nicht was du hast, das war schon immer in der geschichte,die menscheit wurde schon immer patriarchalisch regiert , bis auf ganz wenige ausnahmen

Das Patriarchat ist +/- 5000 Jahre alt.
Davor war die Menschheit matriarchal geordnet.
 

Frey

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die Matriarchatstheorien ist eine Theorie und stochert im unbekannt

Im stochern im unbekannt bist du Großmeister!

Weder bringst du einen vernünftigen Satz zu Kindesmißbrauch zustande noch hast du eine Ahnung von der matriarchal geordneten Zeit.
 

Frey

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Der hier gültige Maßstab ist das deutsche Strafrecht, das bestimmte Taten unter Strafe stellt - (sexueller) Mißbrauch von Schutzbefohlenen gehört dazu, ist also grundsätzlich strafbar, gleichgültig, welcher Religion, Partei, Berufsgruppe der Täter angehört. Besser gesagt: es sollte gleichgültig sein...

Mir scheint, es geht in dem von Smoker eingestellten Artikel im Wesentlichen um 2 Fragen:

1. Stehen Straftaten und verhängte Strafen noch in einem adäquaten Verhältnis zueinander?
2. Welche Auswirkungen hat das moderne Frauen- bzw. Mutterbild auf ein zu erwartendes Strafmaß?

Die erste Frage ist ausgesprochen schwierig zu beantworten, finde ich; daß das Verhältnis zwischen Tat und Strafe immer häufiger nicht mehr ausgewogen zu sein scheint, ist wohl nicht zu bestreiten (z.B. eine kleine Bewährungsstrafe für jemanden, der einen anderen Menschen getötet hat, wenn auch "nur" fahrlässig und nicht vorsätzlich, so allerdings keineswegs "aus Versehen" - ich beziehe mich hier auf den Link zum Kölner Urteil gegen die beiden jungen Männer, die bei einem illegalen Autorennen eine junge Frau über den Haufen gefahren und umgebracht haben, den Ophiucus eingestellt hatte). Andererseits mußten ein Peter Graf oder ein Hoeneß für Jahre in den Bau... der Schaden, den Steuerhinterzieher anrichten, kann man beheben, den, den Mißbrauch anrichtet, NICHT. Und Tötungsdelikte lassen sich überhaupt nicht mehr aus der Welt schaffen, das liegt in der Natur der Sache.

Was das Verhältnis zwischen Tat und Strafe betrifft, so läßt sich das allerdings immer wieder neu justieren, genau das geschieht ja auch regelmäßig. Weit bedeutender scheint mir die Frage nach dem Verhältnis zwischen Strafe und Geschlecht des Täters, respektive nach der fast schon sakrosankten Stellung von Müttern, die sich - wenn auch nicht nur - aber insbesondere AUCH in Urteilen wie diesem niederschlägt. Dazu ist es nicht einmal erheblich, ob der Richter mit seiner Auffassung, das mißbrauchte Kind sei nicht traumatisiert, womöglich recht hat. Viel interessanter ist die Frage, ob ein solches Urteil auch gefallen wäre, wenn nicht die eigene Mutter, sondern der eigene Vater sein Kind betäubt und einem Dritten zum Mißbrauch angeboten hätte.

Ich denke nicht, daß ein Vater als Mittäter wesentlich milder bestraft worden wäre als der Haupttäter, ich denke auch nicht, daß ein Vater mit einer Bewährungsstrafe davongekommen wäre. Ich denke auch nicht, daß Hinweisen auf Mißbrauch durch Mütter mit derselben Akribie nachgegangen wird, wie es regelmäßig der Fall ist, wenn der Vorwurf sich gegen Männer richtet; und ich denke auch nicht, daß Machtmißbrauch, auch wenn er strafrechtlich vielleicht gar nicht relevant ist, wie er täglich hunderttausendfach von Müttern begangen wird, auch nur annähernd so kritisch hinterfragt wird wie bei Männern.
Festzuhalten bleibt, daß es, in trauriger Analogie zu Unsitten wie einem Migrantenbonus selbst bei schwersten Straftaten, einen Mütterbonus gibt. In beiden Fällen wird glorifiziert und für schutzwürdig erklärt, was eigentlich nichts weiter ist als krimineller Abschaum.

Ich gehe übrigens mit dem Verfasser des zitierten Artikels völlig d´accord, was dessen Analyse des postfeministischen Weiblichkeitswahns und Prognose für die Zukunft betrifft.


Gruß -
Bendert


- Welchen Machtmißbrauch der täglich hunderttausendfach von Müttern begangen wird, meinst du? Das würde mich wirklich interessieren.
Sollte sich das auf die Kinder der Mütter beziehen, dann stellt sich mir wieder die Frage, warum bleibt ihr, die Väter, nicht zu Hause und betreut die Kinder, wenn ihr doch so besser geeignet seid.
Sich vor dieser Arbeit in überwiegender Mehrheit drücken, sich aber als die guten, fähigen Väter aufzuspielen, ist beschämend.

- deinen Tick des "Mütterbonus" finde ich auch nicht normal.
In den letzten 5000 Jahren hatten weder Frauen noch Mütter einen Bonus. Sie waren alternativlos und ausschließlich von Männern gemachten Gesetzen unterworfen.
Wenn die Frauen und Mütter sich in den letzten 100 Jahren sehr mühsam ein wenig Gerechtigkeit für sich und ihre Kinder erkämpft haben, musst du dich nicht gleich als armes ausgegrenztes Männchen fühlen.

Im Netz kannst du die Summe finden, die Väter jährlich ihren Kindern und deren Müttern als Unterhalt schuldig bleiben und die wir Steuerzahler/innen begleichen.


- Dass mit "unserer" Justiz etwas nicht mehr in Ordnung ist, stimme ich ansonsten zu.
Das Urteil ist ein Skandal.
 

Zoelynn

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- Das Urteil ist ein Skandal.

das urteil folgt einer nüchternen Bestandsaufnahme.
dem Kind ist kein körperlicher und psychologischer schaden entstanden, es war auch keine vergewaltigung,da keine gewalt angewendet wurde.
 

Frey

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das urteil folgt einer nüchternen Bestandsaufnahme.
dem Kind ist kein körperlicher und psychologischer schaden entstanden, es war auch keine vergewaltigung,da keine gewalt angewendet wurde.


Deine Worte zeugen von einer derartig brutalen, menschenverachtenden, perversen Sichtweise, gepaart mit gruseliger Dummheit, dass sich einem der Magen umdreht.

Wessen Geistes Kind du bist, hast du schon mit deiner "Textanalyse" bewiesen. Einfach ekelhaft.
 

Zoelynn

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Deine Worte zeugen von einer derartig brutalen, menschenverachtenden, perversen Sichtweise, gepaart mit gruseliger Dummheit, dass sich einem der Magen umdreht.

Wessen Geistes Kind du bist, hast du schon mit deiner "Textanalyse" bewiesen. Einfach ekelhaft.
quatsch, ich folge nur der urteilsbegründung
 
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Deine Worte zeugen von einer derartig brutalen, menschenverachtenden, perversen Sichtweise, gepaart mit gruseliger Dummheit, dass sich einem der Magen umdreht.

Wessen Geistes Kind du bist, hast du schon mit deiner "Textanalyse" bewiesen. Einfach ekelhaft.

quatsch, ich folge nur der urteilsbegründung
Zoelynn, Sie haben in diesem Thread nun wirklich oft genug gezeigt, dass Sie zu sinnvoller Kommunikation unfähig sind, weil Sie offensichtlich einfachste Texte nicht verstehen und daher auch nicht sinnvoll antworten können. Und dann geben Sie Kommentare ab, dass man an Ihrem Verstand zweifeln muss.
Bei diesem ernsten Thema kann ich mich der obigen Kritik Freys nur anschließen, der mit der Bezeichnung "gruselige Dummheit" eine adäquate Beschreibung Ihres Gedankengutes gefunden hat.

Sie können ja, wie Sie mehrmals schwarz auf weiß bewiesen haben, nicht mal den Beiträgen in diesem Thread folgen. Da ist es sicher nicht vermessen anzunehmen, dass Sie der Urteilsbegründung (die ja nicht komplett, sondern ohnehin nur bruchstückhaft durch diverse Presseartikel bekannt ist), höchstens wie eine Schnecke einem Formel-1-Wagen "folgen" können.

Im Klartext: Auch die Urteilsbegründung liefert absolut keine Rechtfertigung für Ihre inakzeptablen Aussagen und Zurschaustellung Ihres makabren Rechtsverständnisses!
 

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