kommt drauf an was man unter mißbrauch versteht, jede Kultur hat da andere maßstäbe
Der hier gültige Maßstab ist das deutsche Strafrecht, das bestimmte Taten unter Strafe stellt - (sexueller) Mißbrauch von Schutzbefohlenen gehört dazu, ist also grundsätzlich strafbar, gleichgültig, welcher Religion, Partei, Berufsgruppe der Täter angehört. Besser gesagt: es
sollte gleichgültig sein...
Mir scheint, es geht in dem von Smoker eingestellten Artikel im Wesentlichen um 2 Fragen:
1. Stehen Straftaten und verhängte Strafen noch in einem adäquaten Verhältnis zueinander?
2. Welche Auswirkungen hat das moderne Frauen- bzw. Mutterbild auf ein zu erwartendes Strafmaß?
Die erste Frage ist ausgesprochen schwierig zu beantworten, finde ich; daß das Verhältnis zwischen Tat und Strafe immer häufiger nicht mehr ausgewogen zu sein scheint, ist wohl nicht zu bestreiten (z.B. eine kleine Bewährungsstrafe für jemanden, der einen anderen Menschen getötet hat, wenn auch "nur" fahrlässig und nicht vorsätzlich, so allerdings keineswegs "aus Versehen" - ich beziehe mich hier auf den Link zum Kölner Urteil gegen die beiden jungen Männer, die bei einem illegalen Autorennen eine junge Frau über den Haufen gefahren und umgebracht haben, den Ophiucus eingestellt hatte). Andererseits mußten ein Peter Graf oder ein Hoeneß für Jahre in den Bau... der Schaden, den Steuerhinterzieher anrichten, kann man beheben, den, den Mißbrauch anrichtet, NICHT. Und Tötungsdelikte lassen sich überhaupt nicht mehr aus der Welt schaffen, das liegt in der Natur der Sache.
Was das Verhältnis zwischen Tat und Strafe betrifft, so läßt sich das allerdings immer wieder neu justieren, genau das geschieht ja auch regelmäßig. Weit bedeutender scheint mir die Frage nach dem Verhältnis zwischen Strafe und Geschlecht des Täters, respektive nach der fast schon sakrosankten Stellung von Müttern, die sich - wenn auch nicht nur - aber insbesondere AUCH in Urteilen wie diesem niederschlägt. Dazu ist es nicht einmal erheblich, ob der Richter mit seiner Auffassung, das mißbrauchte Kind sei nicht traumatisiert, womöglich recht hat. Viel interessanter ist die Frage, ob ein solches Urteil auch gefallen wäre, wenn nicht die eigene
Mutter, sondern der eigene
Vater sein Kind betäubt und einem Dritten zum Mißbrauch angeboten hätte.
Ich denke nicht, daß ein Vater als Mittäter wesentlich milder bestraft worden wäre als der Haupttäter, ich denke auch nicht, daß ein Vater mit einer Bewährungsstrafe davongekommen wäre. Ich denke auch nicht, daß Hinweisen auf Mißbrauch durch Mütter mit derselben Akribie nachgegangen wird, wie es regelmäßig der Fall ist, wenn der Vorwurf sich gegen Männer richtet; und ich denke auch nicht, daß Machtmißbrauch, auch wenn er strafrechtlich vielleicht gar nicht relevant ist, wie er täglich hunderttausendfach von Müttern begangen wird, auch nur annähernd so kritisch hinterfragt wird wie bei Männern.
Festzuhalten bleibt, daß es, in trauriger Analogie zu Unsitten wie einem Migrantenbonus selbst bei schwersten Straftaten, einen Mütterbonus gibt. In beiden Fällen wird glorifiziert und für schutzwürdig erklärt, was eigentlich nichts weiter ist als krimineller Abschaum.
Ich gehe übrigens mit dem Verfasser des zitierten Artikels völlig d´accord, was dessen Analyse des postfeministischen Weiblichkeitswahns und Prognose für die Zukunft betrifft.
Gruß -
Bendert