Wie ich schon vor einiger Zeit schrieb und hier nochmals in Kurzform wiederhole:
Der Ukrainer Chruschtschow hat die Krim, die vorher nie zur Ukraine gehörte, an diese entgegen jeglichem Recht (national und international) 1954 verschenkt.
Du wiederholst nur den selben - längst widerlegten - Unsinn, den du hier zu verbreiten versuchst!
Denn immernoch ist und bleibt Chruschtschow ein Russe,
geboren in Russland von "ethnisch russischen" Eltern!
Auch wenn er als Kind mit der Familie in das Gebiet der späteren Ukrainischen SSR umgezogen worden ist, bleibt er ein Russe!
(so wie andere, die heute in der Ostukraine leben, auch darauf bestehen "ethnisch" Russen zu sein)
Die Zuordnung der Krim zur Ukrainischen SSR war 1953 auch kein "Geschenk" und hatte
mit "internationalem" Recht absolut nichts zu tun, denn es war eine
rein innerstaatliche Angelegenheit innerhalb der damaligen UdSSR !!!
Und in der Sowjetunion brauchte die alles beherrschende Kommunistische Partei sich in ihren Handlungen auch sonst nicht an alle
formell "gesetzlichen" Zuständigkeiten zu halten (das hatte Stalin, Chruschtschows Vorgänger als "KPdSU-Chef", ja auch nicht getan).
Welchen Unterschied machte es denn damals, ob formell der "Oberste Sowjet" etwas abnickte oder "nur" dessen Präsidium?!
Zu der quasi "rein verwaltungstechnischen" Angelegenheit:
1. zu dem Zeitpunkt hätte niemand gedacht, dass sich die UdSSR irgendwqann einmal auflösen wird.
2. in der Zeit, die die Sowjetunion existierte, hat die Krim länger zur Ukrainischen SSR gehört, als zur RSFSR.
3.
wenn es ein "Geschenk" gewesen
wäre,
würde doch gelten:
"geschenkt bleibt geschenkt, wiederholen ist gestolen"!
P.S. (nur mal spaßeshalber)
Um die Entscheidung von 1953 für "unrechtmäßig" erklären zu lassen, ware
* wohl jede Verjährungsfrist überschritten
* ein Gericht der UdSSR zuständig, aber das existiert so wenig, wie die UdSSR, die nicht mehr existiert
* zuertst zu überprüfen, ob die Deportation der Krim-Tataren überhaupt "rechtmäßig" war.