M.E. geht es hier aber v.a. um das Betreuungsgeld - wie der Titel schon nachweist - und mir insbesondere - wie ich schon geschrieben habe um das Recht auf Erziehung !
Das Recht auf Erziehung wird Dir durch die Herdprämie oder den Verzicht darauf nicht genommen.
Arbeitsplätze...hm - meist einen sehr dürftig bezahlten Arbeisplatz - z.B. für ein "billiges Aupairmädchen aus Polen" ...oder die Rentnerin, die sich schämt die Grundversorgung zu beantragen, und die trotz dem Erziehen von 3 Kindern, und späterem Geringverdiener-Job zu wenig Rente erhält u. beim "Zahnarzt/Verwaltungsangestellten-Paar 4 x in der Woche für 9,-€ putzt etc., damit sie über die Runden kommt.
Mir kommen die Tränen ob dieses Unsinns.
Es ging doch im Beitrag darum, dass das (böse) Doppelverdienerehepaar es sich leisten kann, einen Arbeitsplatz zu schaffen und diesen dann auch noch (wie ungerecht:traurig
bei der Steuer berücksichtigen kann.
Und jetzt schaffen die einen, von mir aus für 9 € zum Putzen, und dann passt es Dir auch wieder nicht.
Übrigens: 9 € ist so ziemlich genau der tarfiliche/ (Mindest) Lohn bei Gebäudereinigern in der Tarifgruppe I.
Hauptsache "Frau Zahnärztin" kann noch neben dem Wintersporturlaub auf die Malediven und sich ihren 4000,-€ teuren Quigong-Kurs leisten....
Spricht da etwas Neid aus Deinen Worten?
Was nun die Hausbesitzer betrifft.
Hausbesitzer können z.B. "haushaltsnahe Leistungen" bis 4000,-€ p.a. von der Steuer absetzen, sowie bis zu 1200,- Lohnkosten für Handwerker.
Aus Deinen Worten erkenne ich, dass Dir unbekannt ist, dass diese steuerliche Abzugsmöglichkeit auch
jedem Mieter zusteht; die Kosten müssen nur getrennt in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sein.
Das gilt auch für die Kosten für den Schornsteinfeger!:winken:
Hausbesitzer, die sich den Luxus erlauben können ihr Eigentum zu vermieten können zusätzlich noch viel mehr vom Staat erhalten ( z.B. sogar, wenn ihre Wohnung leer steht ), ferner Anschaffungsnebenkosten, Grundgebühren, Notarkosten, Grundsteuern, ja - sogar Finanzierungskosten.
Ich wusste jetzt nicht, dass es für den Hausbesitzer ein Luxus ist, seine Wohnung zu vermieten.
Ich nehme mal an, Du wohnst in einer solchen Wohnung von jemanden, der es sich leisten kann, sie an Dich zu vermieten.
Im Einzelnen zu Deiner Fortbildung:
Anschaffungsnebenkosten: zählen zu den Anschaffungskosten und sind mit 2% p.a. über die AfA abzugsfähig.
Grundgebühren: weiß ich jetzt nicht, was das sein soll.
Notarkosten: siehe Anschaffungsnebenkosten
Grundsteuern: richtig und auch selbstverständlich.
Finanzierungskosten: (mit dem Zusatz: "ja sogar"): richtig und auch selbstverständlich.
Wenn Du Dir ein Arbeitsmittel (z.B. Computer) auf Kredit kaufst, dann kannst Du die Zinsen selbstverständdlich als Werbungskosten abziehen.
Dazu können sogar voll alle Renovierungs-Modernisierungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Was beanstandest Du daran?
Die Kosten dienen zur Sicherung und Erhaltung de Einnahmen.
Wie Deine Kosten für die Fahrt zur Arbeit.
Und wenn die laufenden Kosten ( Müllabfuhr, Versicherungen, Grundsteuer etc. ) nicht über die Mieter umgesetzt werden können, dann springt auch hier bereitwillig unser guter Staat den "armen Besitzen" zur Seite.
Du hast aber auch gar keine Ahnung.
Die Kosten werden auf die Mieter umgelegt und sind damit Einnahmen, die zu versteuern sind.
Klar, dass dann die damit zusammenhängenden Kosten abgezogen werden dürfen.
Dann lies die Quelle jetzt noch einmal mit dem heute erworbenen Sachverstand.
Noch mehr Möglichkeiten Geld vom Staat zu kassieren haben die Immobilienhaie und BauHERREN:
Du irrst.
Das, was Deine Quelle angibt, gilt düe alle Hausbesitzer, die vermieten.
Gibt es ähnliche Steuervorteile/Subventionen für Mieter ?
Welche hättest Du denn gern berücksichtigt?
Bei Deiner Auswahl solltest Du den steuerlichen Grundsatz berücksichtigen, dass Ausgaben, die steuerlich berücksichtigt werden sollen, mit der Sicherung und Erhaltung von Einnahmen im Zusammenhang stehen müssen.
Mit Ausnahme der haushaltsnahen Dienstleistungen, die Du ja als Mieter im selben Umfang wie der selbstnutzende Hausbesitzer (nicht der Vermieter) in Anspruch nehmen kann.
Uwe