Nein...
es ist eine Frage "ob" der
Islam als
Staatreligion gilt und andere verdrängt...
solange diese Religion "neben" anderen "Religionen" steht, solange ist diese "friedlich",
sobald jedoch durch den Islam die Scharia als "Grundgesetz" eingeführt ist, ist "Schluß mit Lustig",
dann gibt es eben "Homosexuelle und anders Gläubige als Fänchen im Wind"....
Beispiele gibt es doch genug, oder hast du diese nicht registriert?
https://christineschirrmacher.info/tag/islam-als-staatsreligion/
Situation der Christen und anderer religiöser Minderheiten in Nordafrika und im Nahen Osten
Diese theologischen Auffassungen aus Koran und Überlieferung, die sich in zahlreichen theologischen Abhandlungen einflussreicher Gelehrter von der Frühzeit bis zur Moderne wiederfinden, prägen bis heute die Stellung der Minderheiten in islamisch geprägten Gesellschaften:
Das bedeutet, dass Juden und Christen bis heute in der Regel Existenzrecht besitzen, dennoch aber religiös und rechtlich nicht als „Gleichwertige“ gelten, sondern Bürger zweiter Klasse sind. Keinerlei Rechtsstatus besitzen dagegen nachkoranische, d.h., nicht-anerkannte Minderheiten (wie etwa die nachkoranische Religionsgemeinschaft der Bahai in Ägypten) oder aber Konvertiten vom Islam zu einer anderen Religion. Eine freie Religionsausübung und gleichberechtigte Stellung von Muslimen, Juden, Christen, Bahai, Buddhisten und eventuell anderweitigen religiösen Gruppierungen existieren derzeit in keinem islamisch geprägten Land, das sich auf das Schariarecht als Rechtsquelle beruft.
Das Scharia-Recht gilt bis heute der etablierten Theologie der Hochschulen und Moscheen überall als gottgegebenes, vollkommenes und unveränderliches, wenn auch auslegbares Recht. Auch wenn das Schariarecht nicht vollständig zur Anwendung kommt – vor allem im Strafrecht – so gilt doch sein theoretischer Anspruch ungebrochen und wirkt sich auf die rechtliche und gesellschaftliche Position von Minderheiten aus. Daher ist es unmöglich, dass in einem Staat, der sich auf das Schariarecht als Rechtsquelle beruft, Juden und Christen gleiche Rechte wie Muslime genießen.
Eine Quelle täglicher Diskriminierung für Juden und Christen ergibt sich etwa dort, wo die Religionszugehörigkeit im Personalausweis vermerkt ist und jeder Behördengang und jede Kontrolle den Juden oder Christen unmittelbar als Benachteiligten ausweist. Die in Jordanien anvisierte Möglichkeit, die Religionszugehörigkeit im Pass nicht mehr zu nennen, führt nicht zu geringerer Diskriminierung, denn bei einer fehlenden Angabe wird automatisch deutlich, dass es sich um den Angehörigen einer Minderheit handelt.
Religionsfreiheit und Abfall vom Islam
War der Status von „angestammten“ Juden und Christen in islamisch geprägten Gesellschaften einigermaßen gesichert, so verhielt es sich völlig anders, wenn es um den Abfall vom Islam, also um die Konversion vom Islam zum Juden- oder Christentum ging: Nach übereinstimmender Auffassung der vier maßgeblichen sunnitischen wie der schiitischen Rechtsschule soll der Abfall gemäß Schariarecht mit dem Tod bestraft werden. Dieses in der klassisch-islamischen Theologie einhellig befürwortete Vorgehen wird mit Anordnungen des Korans zur Tötung derjenigen, die sich „abwenden“ (Sure 4,88-89) und in der Überlieferung tradierten Aussprüchen Muhammads wie „Wer seine Religion wechselt, den tötet“, begründet.
Der Vatikan mag "meckern", aber Er hängt nicht mehr, steinigt nicht mehr und auch Folter wird nicht mehr vollzogen.