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Michael Stürzenberger

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Zoelynn

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Dem Corona-Fake wird alles untergeordnet, soviel auch zum Thema Opposition. Aber wer ist die "deutsche Rechte"?

nun ja , dass zu beurteilen kann man nur wenn man persönlich betroffen ist oder jemand kennt.vorher ist das nicht möglich sich ein urteil zu bilden.
 

Mino

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entweder gibs ne meinungsfreiheit und dann ist die ohne begrenzung oder es gibt keine.dazwischen gibs nix, wie ein bisschen schwanger:D.alles andere ist betrug

Ich meine gut, Staatsmonopolismus funktioniert eben so und ist auch deshalb abzulehnen. Aber selbst im eingeschränkten Staatsdenkkorridor, wozu dient wohl das Niederschreiben einer angeblichen Freiheit? Handelte es sich um wirkliche Freiheit, würde der Paragraph aus einem einzigen Wort bestehen: "Meinungsfreiheit" fertig. Das muss nicht noch umschrieben und definiert werden, es müsste also gar nicht niedergeschrieben werden. Doch wer eben beabsichtigt aus einer Freiheit eine Unfreiheit zu machen, der gleitet das Ganze in tausende Wörter, die der Bedeutung völlig widersprechen, und behauptet dann einfach mittels Propaganda dass das nun Freiheit wäre. Entsetzlich perfide und billig, aber es funktioniert entsetzlich perfekt.
 

Mino

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nun ja , dass zu beurteilen kann man nur wenn man persönlich betroffen ist oder jemand kennt.vorher ist das nicht möglich sich ein urteil zu bilden.

Worüber genau kann hier kein Urteil gebildet werden?
 

Orwellhatterecht

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https://www.journalistenwatch.com/2020/10/27/augsburg-kripo-staatsanwaltschaft/

Ausgehend auch von diesem Text:

Meine Meinung: Natürlich sagt er das Richtige bezüglich des Islam. Jedes Wort stimmt. Er ist weder "Extremist" noch sonst irgendwas anderes in dieser Richtung.

ABER:
Seine vielen "Tourneen" wirken eher skurril auf mich. Er steht da mehr oder weniger allein rum, zieht immer die gleiche Show ab.
Für mich ist das eher kontraproduktiv, es wirkt beizeiten lächerlich und man fragt sich, welchen Sinn diese ständige Wiederholung seiner Auftritte hat. Erfolg hat er damit nicht, er lernt aber auch nicht daraus. Die Gegenproteste sind auch immer die gleichen, eine unendliche Wiederholung der verblödeten deutschen Volksseele von heute.

Ein GEWINN sind seine Auftritte letztlich für Niemanden.

Am Ende steht ein großes Fragezeichen.

Was haltet Ihr von Stürzenberger?

Dazu fällt mir ein altes Sprichwort ein, das von meinem alten Herrn bei solchen Fragen gerne getätigt wurde: „Sage mir, mit wem Du umgehst, und ich sage Dir, wer Du bist“!
 

Mino

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ich bin kein arzt und kann wissen woran man gestorben oder erkrankt ist,kann sein,dass es fake ist, doch den beweis zu führen ist nicht möglich.

Die Beweise sind erdrückend, selbst nach offizieller Darstellung. Das wurde hier allerdings schon zur Genüge abgehandelt.
 

Orwellhatterecht

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die gesetzgeber haben immer eine handhabe offen gelassen die meinungsfreiheit zu verbieten.

§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

was für ne schwammige erklärung

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, eine beliebige formulierung, was ist denn menschenwürde, die muß man sich selbst erarbeiten dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer



1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren eine Schrift (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, die
a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

wer also ne andere meinung hat wird bestraft

denn


(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) 1Absatz 2 Nummer 1 und 3 gilt auch für eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts. 2Nach Absatz 2 Nummer 2 wird auch bestraft, wer einen in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien einer Person unter achtzehn Jahren oder der Öffentlichkeit zugänglich macht.
(6) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1 und 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, ist der Versuch strafbar.
(7) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

damit wird die meinungsfreiheit ausgehebelt.


... bald ist wieder Weihnachten, dann kommt wieder der Weihnachtsmann!
 
OP
Van der Graf Generator

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Dem Corona-Fake wird alles untergeordnet, soviel auch zum Thema Opposition. Aber wer ist die "deutsche Rechte"?
Corona ist so ein beschissenes Thema, mit dem sich die deutsche Rechte voll selbst ins Knie schießt.Anstatt die Alten zu schützen, liefern sie diese einer Gefahr aus.
Seit an Seit mit der Wirtschaft, die nichts von ihr wissen will und sie bekämpft.
"Rechts" sind für mich Diejenigen, die sich als rechts sehen.
 
OP
Van der Graf Generator

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Dazu fällt mir ein altes Sprichwort ein, das von meinem alten Herrn bei solchen Fragen gerne getätigt wurde: „Sage mir, mit wem Du umgehst, und ich sage Dir, wer Du bist“!

Demnach müssten fast alle deutschen Politiker sagen können: Ich bin. Remmo.Miri, Abou Chaker.
 

schelm65

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Corona ist so ein beschissenes Thema, mit dem sich die deutsche Rechte voll selbst ins Knie schießt.Anstatt die Alten zu schützen, liefern sie diese einer Gefahr aus.
Seit an Seit mit der Wirtschaft, die nichts von ihr wissen will und sie bekämpft.

"Rechts" sind für mich Diejenigen, die sich als rechts sehen.

Genau. Geld für die Rente kann man drucken und die Regale in den Supermärkten füllt der Weihnachtsmann. Zerrt die Babischka über den Zebrastreifen, auch wenn sie gar nicht über die Straße will ! Masken zum Eigenschutz und Eigenverantwortung sind individualistisches Teufelswerk ! Es lebe der suizidale Kollektivismus ! Es lebe die Prägung auf den autoritären Staat, pljet !
 

Roquette

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Er ist bereits mehrfach vorbestraft, u. a. wegen Volksverhetzung, unter „Wicky“ erfährt jeder mehr über ihn.

Alles Vorbestrafte: Georg Elser, Geschwister Scholl, Graf von und zu Stauffenberg ....... weil ja vom damaligen Rechtsverdrehern verurteilt. Stürzenberger warnt zu recht. Laut Harbeck gibt es kein "Volk" - wieso kann man es dann "verhetzen"?
 
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schelm65

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Er ist bereits mehrfach vorbestraft, u. a. wegen Volksverhetzung, unter „Wicky“ erfährt jeder mehr über ihn.

Genau ! Der Hinweis auf die Todesstrafe für Apostaten im Islam ist Volksverhetzung ! Der Islam ist eine friedliche Religion, schneidet jeden den Kopf ab, der etwas anderes behauptet, denn Islamophobie ist eine reine Kopfsache ! :coffee:
 

Humanist62

KINDSKOPFENTLARVER
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Weil der Verfassungschutz weder vom Namen (wir haben keine Verfassung, sondern ein GG) noch von der Handlungsweise die "demokratische Grundordnung" schützt. Der Verfassungsschutz ist zum Handlanger von Verfassungsverletzern (Artikel 16a des GG) geworden. Ein deutliches zeichen war, das der ehemalige Chef des VS wegen seiner realen Beurteilung der Lügenpropaganda von den "Hetzjagden" gefeuert wurden ist und ein williger Erfüllungsgehilfe in das Amt gehieft wurde!

Darum sag ich doch immer wieder das ist nur Demokratur und keine Demokratie!
 

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