A
aristo
....an die VerlegerInnen.
Das Politik und Wirtschaft Hand in Hand arbeiten ist ein trivialer Befund. Noch mehr gilt das aber für die politische Klasse und die Medien.
Wie der Fall Wulf zeigt, darf man es sich mit den Medien nicht verscherzen. Was steckt eigentlich hinter diesem Leistungsschutzrecht?
Dazu zwei erhellende Artikel.
Die Quadratur des Kreises – das Leistungsschutzrecht nimmt die nächste Stufe
Zum einen die Interessen der Verlage, die gegen jegliche Norm der Kommunikation im Internet gerichtet sind, zum anderen die politischen Verhältnisse im Bundestag, in der die Presseverlage viel Gehör bei der schwarz-gelben Koalition finden. Die Gesetzesvorlage hat mit der zweiten Anhörung eine weitere Stufe genommen und geht nun zur zweiten und dritten Lesung zurück in den Bundestag. Danach bleibt noch der Gang durch den Bundesrat, mit ungewissem Ausgang.
Schon im Vorfeld der Sitzung wurde kritisiert, dass es keinen Livestream oder eine Aufzeichnung der Sitzung für die Mediathek des Bundestags geben würde. Auch Fotos und Tonaufnahmen vor Ort waren nicht erlaubt, wie der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder bekanntgab. Angeblich ist das beim Rechtssausschuss nicht üblich, auch das große Interesse der Öffentlichkeit konnte daran nichts ändern. Bereits vergangene Woche beantragte die Fraktion der Grünen in der Runde der Obleute des Ausschusses die Einrichtung eines Streams, doch die schwarz-gelbe Mehrheit verhinderte die Dokumentation der Sitzung.
[color=red]weiterlesen....[/color]
Es empfiehlt sich für an diesem Thema Interessierte den kompletten Artikel zu lesen.
Der nächste Artikel beleuchtet ein "seltsames" Verhältnis zwischen der Kanzlerin und den starken Frauen in der Medienlandschaft. Eingeweihten ist bekannt, möchte man als Journalist in einem von diesen zwei Frauen beherrschten Unternehmen arbeiten, eine Klausel im Arbeitsvertrag hat, der einen verpflichtet, über die Kanzlerin moderat zu berichten.
Auch für diesen Artikel gilt obige Empfehlung.
Merkel-Gesetzentwurf zugunsten Friede Springer, Liz Mohn u.a. VerlegerInnen
Mit Geld nicht zu bezahlen
Liz Mohn (Bertelsmann/RTL) und Friede Springer (Axel Springer AG) gebieten über die größten Medienkonzerne der Bundesrepublik. Selten wird erwähnt, dass die Milliardärinnen mit einer dritten Dame innig verbunden sind: mit Kanzlerin Angela Merkel. Der auffallend diskrete Umgang der Journaille mit dieser „German Connection“ beeindruckt. Die drei „Freundinnen“ meiden zwar jedes Aufsehen, treffen sich nicht zum Kaffeeklatsch im Kanzleramt. Das Fehlen solcher Auftritte erklärt aber nicht die Zurückhaltung der Medienleute. Kaum einer fragt, was diese Triade eigentlich verbindet. Weder haben die den gleichen Frisör, noch spielen sie Skat, noch haben sie die Männer getauscht. Wovon lebt, was erstrebt diese „Freundschaft“?
Unsensible, für Mythi- sches weniger Empfäng- liche reden nicht von „Freundschaft“, sondern erkennen in dem Trio ein plutokratisches Kartell, die Symbiose von Reich & Mächtig, einen Club zu gegenseitigem Nutz und Frommen: Die Kanzlerin genieße dank des Wohl- wollens der Verlagsherr-scherinnen publizistische Aufmerk-samkeit und Imagepflege in einem Ausmaß, das mit Geld nicht zu bezahlen wäre: „Kanzlerin der Herzen“, „Super-Merkel“, „Standfeste Powerfrau“, „Eiserne Kanzlerin“, „Mächtigste Frau der Welt“. Die Hochgejubelte ihrerseits pflegt – mithilfe ihrer Partei – das für die Medienkonzerne profitliche politische Klima. Alles ganz legal. Man versteht sich, auch ohne Absprache.
Jüngstes Ei, das die drei Glucken von nützlichen Idioten bebrüten lassen, ist der „Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“, Bundestags-Drucksache 17/11470, irreführend „Leistungsschutzgesetz“ genannt.
[color=red]weiterlesen....[/color]
Als IT-Fachmann kann ich dazu nur sagen, das Verlage, die verhindern möchten das ihre Texte bei Google erscheinen, nur ihre robots.txt-Datei ändern müssen.
Doch darum geht es in Wahrheit nicht. Es geht, wie immer, um Geld, Macht und Kontrolle.
Die nächste Lesung im Bundestag über diesen Gesetzesvorschlag kann auch schon die Letzte sein. Mal sehen, ob das funktioniert.
Das Politik und Wirtschaft Hand in Hand arbeiten ist ein trivialer Befund. Noch mehr gilt das aber für die politische Klasse und die Medien.
Wie der Fall Wulf zeigt, darf man es sich mit den Medien nicht verscherzen. Was steckt eigentlich hinter diesem Leistungsschutzrecht?
Dazu zwei erhellende Artikel.
Die Quadratur des Kreises – das Leistungsschutzrecht nimmt die nächste Stufe
Zum einen die Interessen der Verlage, die gegen jegliche Norm der Kommunikation im Internet gerichtet sind, zum anderen die politischen Verhältnisse im Bundestag, in der die Presseverlage viel Gehör bei der schwarz-gelben Koalition finden. Die Gesetzesvorlage hat mit der zweiten Anhörung eine weitere Stufe genommen und geht nun zur zweiten und dritten Lesung zurück in den Bundestag. Danach bleibt noch der Gang durch den Bundesrat, mit ungewissem Ausgang.
Schon im Vorfeld der Sitzung wurde kritisiert, dass es keinen Livestream oder eine Aufzeichnung der Sitzung für die Mediathek des Bundestags geben würde. Auch Fotos und Tonaufnahmen vor Ort waren nicht erlaubt, wie der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder bekanntgab. Angeblich ist das beim Rechtssausschuss nicht üblich, auch das große Interesse der Öffentlichkeit konnte daran nichts ändern. Bereits vergangene Woche beantragte die Fraktion der Grünen in der Runde der Obleute des Ausschusses die Einrichtung eines Streams, doch die schwarz-gelbe Mehrheit verhinderte die Dokumentation der Sitzung.
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Es empfiehlt sich für an diesem Thema Interessierte den kompletten Artikel zu lesen.
Der nächste Artikel beleuchtet ein "seltsames" Verhältnis zwischen der Kanzlerin und den starken Frauen in der Medienlandschaft. Eingeweihten ist bekannt, möchte man als Journalist in einem von diesen zwei Frauen beherrschten Unternehmen arbeiten, eine Klausel im Arbeitsvertrag hat, der einen verpflichtet, über die Kanzlerin moderat zu berichten.
Auch für diesen Artikel gilt obige Empfehlung.
Merkel-Gesetzentwurf zugunsten Friede Springer, Liz Mohn u.a. VerlegerInnen
Mit Geld nicht zu bezahlen
Liz Mohn (Bertelsmann/RTL) und Friede Springer (Axel Springer AG) gebieten über die größten Medienkonzerne der Bundesrepublik. Selten wird erwähnt, dass die Milliardärinnen mit einer dritten Dame innig verbunden sind: mit Kanzlerin Angela Merkel. Der auffallend diskrete Umgang der Journaille mit dieser „German Connection“ beeindruckt. Die drei „Freundinnen“ meiden zwar jedes Aufsehen, treffen sich nicht zum Kaffeeklatsch im Kanzleramt. Das Fehlen solcher Auftritte erklärt aber nicht die Zurückhaltung der Medienleute. Kaum einer fragt, was diese Triade eigentlich verbindet. Weder haben die den gleichen Frisör, noch spielen sie Skat, noch haben sie die Männer getauscht. Wovon lebt, was erstrebt diese „Freundschaft“?
Unsensible, für Mythi- sches weniger Empfäng- liche reden nicht von „Freundschaft“, sondern erkennen in dem Trio ein plutokratisches Kartell, die Symbiose von Reich & Mächtig, einen Club zu gegenseitigem Nutz und Frommen: Die Kanzlerin genieße dank des Wohl- wollens der Verlagsherr-scherinnen publizistische Aufmerk-samkeit und Imagepflege in einem Ausmaß, das mit Geld nicht zu bezahlen wäre: „Kanzlerin der Herzen“, „Super-Merkel“, „Standfeste Powerfrau“, „Eiserne Kanzlerin“, „Mächtigste Frau der Welt“. Die Hochgejubelte ihrerseits pflegt – mithilfe ihrer Partei – das für die Medienkonzerne profitliche politische Klima. Alles ganz legal. Man versteht sich, auch ohne Absprache.
Jüngstes Ei, das die drei Glucken von nützlichen Idioten bebrüten lassen, ist der „Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes“, Bundestags-Drucksache 17/11470, irreführend „Leistungsschutzgesetz“ genannt.
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Als IT-Fachmann kann ich dazu nur sagen, das Verlage, die verhindern möchten das ihre Texte bei Google erscheinen, nur ihre robots.txt-Datei ändern müssen.
Doch darum geht es in Wahrheit nicht. Es geht, wie immer, um Geld, Macht und Kontrolle.
Die nächste Lesung im Bundestag über diesen Gesetzesvorschlag kann auch schon die Letzte sein. Mal sehen, ob das funktioniert.